Zustellung einer Kündigung mit Nachweis des Zugangs

Wir überbringen Kündigungen und andere Dokumente rechtssicher persönlich zum Empfänger, damit Sie beweisen können, dass die Briefe angekommen sind.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer zu einem bestimmten Termin kündigen möchte, kommt es in vielen Fällen auf den rechtzeitigen Zugang der schriftlichen Kündigung an.

Besonders bei höher dotierten Arbeitsverträgen empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben persönlich durch einen Boten zuzustellen.

Generell hat der Arbeitgeber zwar die Möglichkeit, das Kündigungsschreiben per Post zu übermitteln. Zwar lässt sich der Zugang eines Briefes per Post nachvollziehen, doch birgt gerade diese Form der Übersendung große Risiken.

Zustellung einer Kündigung mit Nachweis des Zugangs durch Detektive

Schickt der Arbeitgeber die Kündigung per Einwurfeinschreiben, Übergabe-Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post, so besagt das nur, dass der Brief zugestellt wurde. Der Haken: Er kann so nur den Zugang des Briefes beweisen, nicht aber was drin war.

Schauen wir uns die Rechtslage an:

Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass eine Frist bei einer Kündigung beginnt, wenn die Kündigungserklärung zugegangen ist. Die Fristberechnung führt immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber rechtlich eine sichere Position haben, muss er im Falle eines Streits den Kündigungszugang beweisen. Dieser Beweis muss von dem Arbeitgeber bewiesen werden.

Stellt nun der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben per Post zu, trägt er als Absender stets das Risiko des Verlusts des Schreibens auf dem Postweg oder dass das Schreiben zu spät ankommt.

Geht das Schreiben per normaler Briefpost als einfacher Brief raus, könnte der Arbeitnehmer behaupten, er habe es nie bekommen. Das Gegenteil ist für den Arbeitgeber nicht zu beweisen.

Verschickt er das Kündigungsschreiben Einschreiben mit Rückschein, so ist das Risiko gegeben, dass der Postbote den Arbeitnehmer nicht zuhause antrifft. Ist das so, gilt der Zugang des Kündigungsschreibens durch den Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten als nicht erfolgt. Holt nämlich der Empfänger das Einschreiben nicht ab, ist dieses nicht wirksam zugegangen.

Selbst wenn das Schreiben innerhalb der gesetzlichen Zugangsfristen eingegangen ist, so könnte der Arbeitnehmer immer noch den Inhalt bestreiten.

Nicht zuletzt deswegen empfehlen erfahrene Arbeitsrechtler, das Kündigungsschreiben nicht per Briefpost zu übermitteln, sondern dass die Übermittlung in sensiblen und fristgebundenen Fällen per Boten erfolgen sollte.

Kündigung: Zustellung per Boten durch Detektive

Als Detektei stellen wir Kündigungsschreiben als Kurier Zustellung durch. Die Überbringung erfolgt in rechtlich sicherer Form nach deutschem Recht und erfüllt alle Bedingungen des BGB. Unsere Detektive überbringen den Brief bundesweit und bei Bedarf auch im Ausland.

Durch die Kurier Zustellung der Kündigung durch unsere Detektive bestimmen Sie als Arbeitgeber den Zeitpunkt der Zustellung ganz alleine. Sie haben also selber in der Hand, wann der rechtssichere Zugang erfolgt. Auf diese Weise wahren Sie rechtliche arbeitsvertragliche Fristen. Das gilt insbesondere auch für Kündigungsfristen oder bestimmten Befristungen. Den Zugang und den Inhalt des Schreibens können Sie jederzeit beweisen.

Welche Kosten fallen bei einer rechtssicheren Zustellung an?

Wenn Sie sicher sein möchten, dass die Zustellung zum nächstmöglichen Termin pünktlich erfolgt, bauen wir eine klare Beweiskette der Zustellung auf. Nur so ist die Rechtssicherheit gewahrt.

Die umfassende Leistung kalkulieren wir nach dem anfallenden Aufwand. Dabei erfolgt die Abrechnung ab der Stelle, die die Zustellung vornimmt auf Zeitbasis nach Stunden und Kilometern. Als Detektei sind wir weder Kurierdienst noch die Post und berechnen daher alle aufgewandte Zeit.

Unsere bundesweit operierenden Detektive sind qualifiziert darin, diese Aufgabe nach den rechtlichen Bedingungen zu erfüllen. Dabei verfügen wir über Ermittler in allen bedeutenden Ballungszentren.

Wie schnell erfolgt die Dienstleistung?

Obwohl wir gut aufgestellt sind, wartet kein Detektiv auf einen Einsatz. Es ist daher in den meisten Fällen nicht möglich, noch am selben Tag eine schriftlich ausgesprochene Kündigung zu überbringen.

Weil jede Überbringung individuell erfolgt ist es ratsam, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden und das Schreiben innerhalb dieser beim Empfänger eingeht.

Sofern Sie einen ganz eiligen Fall wegen einer Kündigungsfrist bei einem laufenden Arbeitsverhältnis haben, rufen Sie einfach sofort an. Wir prüfen dann, ob wir noch am gleichen Tag agieren können.

Wie gebe ich eine Zustellung in Auftrag?

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis sicher kündigen wollen, ohne später Ärger beim Gericht zu haben, verzichten Sie auf die übliche Postzustellung.

Teilen Sie uns schriftlich Ihr Anliegen mit oder rufen Sie für eine Beratung an, damit Sie ein Angebot erhalten. Um dieses erstellen zu können brauchen wir einige Informationen:

  • Was muss zugestellt werden? Beendigung Arbeitsverhältnis, Mietvertragskündigung oder ähnliches.
  • In welcher Stadt soll zugestellt werden?
  • Wo liegt das Original des Dokuments mit Unterschrift für den Boten zur Abholung bereit?
  • Wann soll die Überbringung erfolgen?
  • Wann endet die Frist?

Wie läuft die Kündigung Zustellung durch Detektive ab?

Die Kündigungszustellung an den Arbeitnehmern per Kurier erfolgt als persönliche Übergabe. Ist der Empfänger nicht persönlich zugegen, nimmt der Detektiv die eine Ersatzzustellung vor per dokumentiertem Einwurf in den Briefkasten oder den Wohnbereich nach den Regeln der §§ 178, 180 ZPO. Diesen Vorgang dokumentiert der Detektiv akribisch.

Die Boten Zustellung durch Detektive ist rechtssicher. Sie gilt als Nachweis über den tatsächlich erfolgten Zugang des Schreibens an den Arbeitnehmer mit exakter Uhrzeit, Art der Übergabe und Dokumentation. Dem Arbeitnehmer werden somit als späterem Kläger vor dem Arbeitsgericht sämtliche Optionen etwaiger falscher Schutzbehauptungen des Nichterhalts genommen.

Damit die Übergabe sicher ist, arbeiten unsere Detektive nach festen Standards. Der Privatdetektiv muss den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis nehmen. Für die Akten erhält er eine Kopie. Nur so kann er in einem etwaigen späteren Prozess unter Beweis stellen, dass er exakt dieses Kündigungsschreiben an dem Tag X als Bote an den Empfänger überbracht hat. Die Übergabe protokolliert er auf die Minute genau.

Dokumentation und Protokoll bei Ersatzzustellung

Trifft der Detektiv den Arbeitnehmern nicht zuhause an, ist die persönliche Zustellung nicht möglich. In dem Fall bleibt der Weg der Ersatzzustellung.

Eine solche Ersatzzustellung basiert auf § 178 I Nr. 1 ZPO. Dort ist geregelt, dass bei Abwesenheit die Option des Zustellens durch Einlegung in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten gemäß § 180 ZPO möglich ist.  Rechtlich ist das nur statthaft, sofern die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird (siehe BGH NJW 2011, 2440 Rn. 13).

Erfolgt wegen Abwesenheit des Arbeitnehmers ein Einwurf des Schreibens in dessen Briefkasten, so dokumentieren wir diese Ersatzzustellung bildlich. So beweisen wir, dass wir das Schreiben eingeworfen haben. Der Kunde erhält im Abschluss das Zustellungsprotokoll.

Dieses Zustellungsprotokoll nutzen Sie als Arbeitgeber im Streitfall mit dem Arbeitnehmer als privatschriftliche Urkunde. Sie dient dem Beweis des Zugangs und des erfolgreichen Überbringens. Es ist möglich, die Urkunde in einen Prozess als Beweismittel einzubringen nach den Vorschriften gemäß §§ 416, 440 ZPO.

Rechtliches zum Zeitpunkt des Zustellens

Wichtig: Die Kün­di­gung ist vor 16:00 Uhr in den Brief­kas­ten einzuwerfen.

Geschieht es später, so geht sie formal gesehen erst am Fol­ge­tag zu, wie das Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln mit Ur­teil vom 17.09.2010, 4 Sa 721/10 entschieden hat. Ei­ne Kün­di­gung ist dann wirk­sam, wenn sie dem Adres­sa­ten “zu­geht”, so § 130 Abs. 1 Satz 1 Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch – BGB). Darum ist es wichtig, die Zeit einzuhalten, damit die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages nicht überschritten wird.

Als Arbeitgeber wissen Sie, dass ein Tag früher oder später erheblichen Ein­fluss auf mögliche Kosten hat.

Ein Beispiel: Wurde die Kün­di­gung noch rechtzeitig in der Pro­be­zeit  nach § 622 Abs. 3 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch – BGB aus­ge­spro­chen oder fällt sie wegen des verspäteten Zustellens unter das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) für das Ar­beits­ver­hält­nis. Dann gelten ganz neue rechtliche Voraussetzungen nach dem Arbeitsrecht. Sie haben es dann auch mit dem Betriebsrat zu tun.

Ein anderes Beispiel: Erfolgt der Zugang zu spät, verlängert sich vielleicht ein Arbeitsverhältnis um eine bestimmte Zeit, weil das Kündigen des Arbeitsvertrages nicht pünktlich war.

Bestreitet der Arbeitnehmer den wirksamen Erhalt, so treten unsere Detektive zur Not als Zeugen vor Gericht auf. Unsere Detektive sind gerichtserfahrene Zeugen und bezeugen im Streitfall die Übergabe des Schriftstücks an den Arbeitnehmer als Bote vor dem Gericht.

Müssen Sie eine Kündigung überbringen lassen?

  • Wenn Sie mit einem Mitarbeiter eine Kündigungsfrist in einem Arbeitsvertrag haben, die unbedingt einzuhalten ist, bauen Sie sicherheitshalber auf unsere Dienste, wenn es um das Zustellen der Kündigung geht.
  • Unsere Mitarbeiter agieren bundesweit und über die deutschen Grenzen hinaus. Durch unser Netzwerk sind wir international vertreten.
  • Auf Wunsch unterzeichnen wir eine zusätzliche Verschwiegenheitsverpflichtung (NDA).
  • Wir haben die Zulassung gemäß § 34a Gewerbeordnung.
  • Unsere Arbeit erfolgt schnell, diskret und in Einklang mit den Vorschriften des Arbeitsrechts.

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