Veruntreuung gemäß § 266 StGB lässt sich beweisen

Wenn Ihre Mitarbeiter eine Veruntreuung begehen, ist das eine Straftat. Lesen Sie hier, was Sie machen können.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Fälle von Veruntreuung können in nahezu jedem Unternehmen vorkommen. Oft ist es die Veruntreuung von Geld oder Wertgegenständen, die in der Praxis von einer Detektei nachzuweisen sind.

Bei einem Verdacht, dass ein oder mehrere Mitarbeiter eine Veruntreuung begangen haben, benötigen Sie zur Rechtsverfolgung und Realisierung von Schäden klare Beweise.

Detektive helfen Ihnen dabei, die Täter ausfindig zu machen und gerichtssicher zu überführen. Gleichzeitig werden gezielte Gegenmaßnahmen geplant und eingeleitet, um vor weiteren Vorfällen dieser Art gewappnet zu sein.

Hohe Schäden durch Veruntreuung

Die Veruntreuung von Firmengeldern oder Einnahmen ist kein Kavaliersdelikt. Erfahrene Detektive decken Lagerdiebstähle, die Unterschlagung von Kassenbeständen und die Veruntreuung von Geldern auf und tragen zur Klärung bei. Fälle von Wirtschaftskriminalität haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein Stopp ist nicht in Sicht.

Wird nichts gegen die Betrugsvorfälle unternommen, werden die Veruntreuungsvorfälle weitere Kreise ziehen. Dabei können insbesondere großen Unternehmen und Konzernen Schäden in Millionenhöhe entstehen, aber auch kleine Unternehmen schmerzhafte Einbußen erleiden.

Durch entsprechende operative Maßnahmen ist es Detektiven möglich, die Täter zu stellen. Zur Beweissicherung können verschiedenste Mittel eingesetzt werden. Die Ermittlung bei einem Verdacht von Veruntreuung muss fachlich korrekt geplant werden.

Professionelle Detektive arbeiten äußerst diskret. Verdeckte Ermittler finden heraus, ob eine Veruntreuung begangen wurde und welche Mitarbeiter involviert sind. Bei bestätigtem Verdacht werden entsprechende Schritte gegen die Täter und gegen mögliche weitere Vorfälle eingeleitet.

Verschiedene Möglichkeiten für die Ermittlung bei Fällen von Veruntreuung

Mit Hilfe von Ermittlungsspezialisten, geschulten verdeckten Ermittlern und modernen technischen Geräten und Überwachungseinrichtungen gelingt es Detektiven, Klarheit zu verschaffen.

Bei einem Verdacht von Veruntreuung von Firmengeldern oder Einnahmen werden Detektive zunächst verschiedene Maßnahmen zur Beweissicherung einleiten. Hierbei kommen im Bedarfsfall modernste Überwachungssysteme zum Einsatz, die sich diskret und für die Täter unsichtbar installieren lassen.

Die Detektive können außerdem als verdeckte Ermittler auftreten und Situationen herbeiführen, die das Fehlverhalten der Mitarbeiter aufdeckt.

Anhand der Ereignisse erstellt der Detektiv eine umfassende schriftliche Dokumentation. Die Ermittler fungieren bei bestätigtem Verdacht von Veruntreuung als Zeugen. Häufig geben die Täter unter diesem Druck zu, dass sie eine Veruntreuung begangen haben.

Kriminalfälle lassen sich durch eine professionelle Detektei nicht nur aufdecken, sondern können durch eine schriftliche Dokumentation, Zeugen und Überwachungsmaterial, noch schneller abgewickelt werden.

Eine eindeutige Beweislage entzieht den Anwälten der Gegenpartei in den meisten Fällen jegliche Grundlage für einen langwierigen Gerichtsprozess. Mitunter ist aufgrund der klaren Beweislage aber auch eine außergerichtliche Lösung denkbar, die jenseits der Öffentlichkeit stattfindet und so keine Wellen schlagen kann.

Detektive kümmern sich um alle ermittlerischen Belange. Lassen Sie sich im Verdachtsfall von einem Detektiv unseres Expertenteams beraten, wie man in Ihrem Fall vorgehen kann. Das Gespräch ist absolut vertraulich.

Veruntreuung nach StGB und Strafmaß

In Deutschland ist mit der Bezeichnung Veruntreuung in der Regel der Straftatbestand der Untreue Gegenstand der Betrachtungen. Diese ist in § 266 StGB (Strafgesetzbuch) festgeschrieben. Darauf steht ein Strafmaß, das von der Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe, hier sogar bis zu fünf Jahren, behaftet ist.

Veruntreuung Definition

Im Allgemeinen bezeichnet man mit Veruntreuung die nicht berechtige Aneignung einer Sache einer anderen Person oder Firma, die einem selber von dieser Person oder Firma anvertraut worden ist.

Die Veruntreuung ist ein schwerer Fall der Unterschlagung und klarer Missbrauch des entgegengebrachten Vertrauens durch den Täter.

Wann verjährt Veruntreuung?

Die Verjährung der Veruntreuung ist abhängig von der Tatbeendigung. Entscheiden ist die Realisierung dieser Gefährdung. Wird einem Unternehmen ein Nachteil beim Vermögen im Sinne von § 266 StGB erst durch unterschiedliche Ereignisse zuteil, so ist für die Verjährung der Tatzeitpunkt der letzten Verfehlung relevant.

Die Verjährung kann aber durch viele Geschehnisse unterbrochen werden. Dazu zählt auch die erste Vernehmung des Beschuldigten durch ein Staatsorgan. Auch ein Strafbefehl oder der Erlass eines Haftbefehls können zur Unterbrechung dienen.

Das Delikt verjährt im Strafrecht nach § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Jedoch ist die Frist für die Verfolgungsverjährung bei Untreue in einem besonders schweren Fall anders geregelt.

Wenn das Delikt nach § 266 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 StGB eingeordnet wird, reden wir von einer Verjährungsfrist von 10 Jahren nach § 78 Absatz 3 Nr. 3 StGB. Denn in einem besonders schweren Fall ist eine maximale Freiheitsstrafe von 10 Jahren im Gesetz verankert.

Veruntreuung im Arbeitsrecht

Veruntreuungen führen im Arbeitsrecht regelmäßig zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Ein Diebstahl oder eine Unterschlagung selbst von Dingen mit geringem Wert sind üblicherweise ein triftiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB.

Bei einer langen Zugehörigkeit zum Betrieb kann es jedoch Probleme bei der Kündigung geben, wenn nur ein geringwertiger Schaden entstanden ist. Es geht in dem Fall um ein mögliches Unverhältnis zwischen Delikt, Schaden und Betriebszugehörigkeit. In bestimmten Fällen kann die Kündigung unwirksam sein.

Sie sollten in so einem Fall von Ihrem Anwalt prüfen lassen, ob hier eine Abmahnung oder Kündigung angebracht ist.

Bei schwerer Veruntreuung ist die Rechtsprechung auf Seiten des Geschädigten. Wenn Mitarbeiter Geld, Vermögen oder Waren veruntreuen müssen Täter mit der fristlosen Kündigung und gegebenenfalls einer Strafverfolgung nach StGB rechnen.

Achtung – bitte beachten Sie: Da Detektive keine Rechtsberatung vornehmen, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, wenn Sie Rechtsauskünfte benötigen. Obige Auszüge aus den Gesetzestexten sind ohne Gewähr auf Richtigkeit. Im Einzelfall werden Anwälte Ihnen eine qualifizierte Auskunft erteilen.

Das Verhalten krimineller Mitarbeiter lässt sich aufdecken

Delikte aus der Mitarbeiterkriminalität wie Unterschlagung, Betrug oder Diebstahl gehen häufig mit dem Tatbestand der Untreue einher. Als Detektei sind wir regelmäßig mit Fällen dieser Art betraut und kennen Wege und Lösungen, um Täter zu überführen.

Im Auftrag von Vorstand, Geschäftsleitung einer Gesellschaft oder Personalleitung werden sachgerechte Ermittlungen bei Fällen von Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung und ähnlichen Delikten aus dem Strafrecht vorgenommen. Die Bearbeitung erfolgt unter Einhaltung vom Datenschutz und der gesetzlichen Regelungen, genau wie bei der Aufklärung von Diebstahl durch Mitarbeiter am Arbeitsplatz.

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