Unterschlagung (§ 246 StGB) – Beweise durch Detektei A Plus

Detektive ermitteln in Fällen von Unterschlagung gemäß 246 StGB und erbringen klare Beweise.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Es gibt kaum ein Unternehmen, in dem es nicht zu Unterschlagungen kommt. Vor allem größere Firmen sind von Diebstahl und Unterschlagung betroffen.

Erfahrene Detektive können nicht nur dabei helfen, die Täter ausfindig zu machen. So hilft eine Detektei, einen Betrieb mit Hilfe von technischen Mitteln und verschiedenen Gegenmaßnahmen vor weiteren unerfreulichen Vorfällen dieser Art schützen.

Hoher finanzieller Schaden durch Unterschlagung

Firmen erleiden hohe Verluste durch Unterschlagungen

Unternehmen erleiden durch Unterschlagung oft einen besonders hohen finanziellen Schaden. Zunächst fällt dieser möglicherweise nicht einmal auf. In über 80 Prozent aller Fälle bleibt der Vorfall zunächst unbemerkt und wird erst viel zu spät entdeckt. Dadurch entstehen hohe finanzielle Verluste, die kaum zu schätzen sind.

Griff in die Firmenkasse ist Unterschlagung.

Ein weiteres Problem ist, dass sich die Mitarbeiter untereinander austauschen. Es wird also vermutlich nicht nur bei einem Unterschlagungsfall bleiben, sondern das Problem wird weitere Kreise ziehen. Daraus folgend kann dieses Verhalten weiteren Schaden mit sich bringen.

Mitarbeitern in kleinen Betrieben wird die Unterschlagung häufig sehr leicht gemacht. Schließlich werden dort für gewöhnlich weniger Kontrollen durchgeführt. Auch auf eine Videoüberwachung wird in den meisten Fällen verzichtet.

In sehr großen Unternehmen ist es üblich, dass andere Mechanismen der Überprüfung greifen. Absolute Sicherheit bieten diese aber nicht, denn oft gibt es Mängel in den Kontrollsystemen. Tatsächlich häufen sich aber auch in großen Firmen die Fälle von Unterschlagungen. Das können wir klar auch aus den Erfahrungswerten unserer Detektei bestätigen.

Definition von Unterschlagung

Was ist eine Unterschlagung nach dem StGB?

Vom Tatbestand der Unterschlagung spricht man, wenn sich jemand unter Vorsatz rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache zu eigen macht. Zu einer fremden Sache zählt also nicht nur Geld. Auch alle anderen beweglichen Dinge und Waren können als Sache nach dem StGB gelten.

Diese bewegliche Sache darf nicht im Alleineigentum des Täters stehen. Denn tatsächlich kann niemand eine Sache unterschlagen, von der er selber zu 100 Prozent der Eigentümer ist. Eine unrechtmäßige Zueignung gemäß StGB ist dann nicht machbar.

Auch wenn es zu Ähnlichkeiten im Tatvollzug kommt, so ist eine Unterschlagung doch von einem Diebstahl oder Betrug abzugrenzen. Im Volksmund wird Unterschlagung auch oft als das Stehlen von anvertrautem Bargeld bezeichnet. Das ist jedoch nach dem StGB so alleine nicht umfassend genug.

Zusammenhang Veruntreuung und Unterschlagung

Veruntreuende Unterschlagung

Die veruntreuende Unterschlagung ist hat nach dem StGB ein etwas andere Bedeutung. Diese ist dann gegeben, wenn einem Täter eine bewegliche Sache zunächst einmal anvertraut wurde.

Dieses Anvertrauen der Sache geschah allerdings mit der Auflage, diese Sache in einer getrennt Aufbewahrung zu verwahren oder die Sache nur zu einem festgelegten Zweck zu nutzen. Wird davon abgewichen, liegt die veruntreuende Unterschlagung nach StGB vor.

Das hört sich jetzt vielleicht kompliziert an. Darum ein einfaches Beispiel: Eine dritte Person wird mit dem Überbringen eine Geldsumme betraut. Diese Person überbringt das Geld allerdings nicht. Vielmehr behält sie es. Eine solche Zueignung wäre nach den Vorschriften des StGB eine Veruntreuung einer Sache.

Wer mehr zur Rechtsprechung zu diesem Thema lesen möchten, den verweisen wir auf das Urteil des BGH vom 26.06.2012, Aktenzeichen 2 StR 137/12.

Jeder kann Opfer einer Unterschlagung werden

Bei wem schlägt ein Täter zu?

Vom Straftatbestand der Unterschlagung einer Sache nach StGB können nicht nur Unternehmen betroffen sein. Auch Privatpersonen können durchaus Opfer werden.

Denn jede bewegliche Sache kann ja theoretisch vom Täter unterschlagen werden. Das geschieht unabhängig davon, wer Eigentümer der Sache ist. Für die rechtswidrige Zueignung ist das gleichgültig.

Dabei spielt es für den Tatbestand nach dem Strafrecht keine Rolle, wem die bewegliche Sache gehört. Auch ist der Wert der beweglichen Sache unwichtig. Es geht nach dem StGB alleine um die unrechtmäßige Zueignung der fremden beweglichen Sache durch einen Täter.

Wie fast immer im Strafrecht ist schon der Versuch der rechtswidrigen Zueignung für den Täter strafbar. Das wird in § 246 Abs. 3 StGB geregelt.

Unterschied von Unterschlagung und Diebstahl im Strafrecht nach StGB

Unterschlagung im Gesetzestext.
Quelle: Verlag Beck

Die Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer zwar fremden beweglichen Sache, die sich aber im Unterschied zum Diebstahl im Besitz oder Gewahrsam des Täters befindet.

Dieser Besitz oder Gewahrsam kann sich auch durch ein Ausleihen oder eine Miete begründen. Sie kann auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bestehen.

Gleichfalls kann man durch einen Fund in den Besitz einer beweglichen Sache gekommen sein.

Etwas zu unterschlagen ist strafbar. Dieser Straftatbestand wird für den Täter nach dem StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Sofern dem Täter die unterschlagenen Sachen anvertraut waren, erhöht sich die Strafe. Dann drohen als Strafe laut Gesetzestext sogar bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe für die nicht erlaubte Zueignung der Sache. Hier greift Paragraph 246 StGB im Strafrecht.

Wird durch die Unterschlagung ein Angehöriger oder der Vormund verletzt oder lebt der Täter mit dem Verletzten in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt (§ 247 StGB).

Welche Unternehmen sollten sich vor Unterschlagung schützen?

Erste Maßnahmen gegen Unterschlagungen

Grundsätzlich sollte jede Firma Schutzmaßnahmen gegen Unterschlagungen ergreifen. Es gibt jedoch bestimmte Unternehmen, die besonders gefährdet sind.

Ein erfahrener Wirtschaftsdetektiv kann Firmen beraten und gezielte Maßnahmen gegen Unterschlag aufzeigen und einleiten. Wenn sich unter den Mitarbeitern herumgesprochen hat, dass ein Mitarbeiter wegen Unterschlagung angezeigt oder ihm gekündigt wurde, dürfte das Problem als solches eingedämmt werden.

Kontrollmechanismen erschweren dem Täter das Handwerk

Das sind die ersten Hürden für einen Täter

Um die Vorfälle gezielt senken zu können, bedarf es einiger Kontrollmechanismen. In kleinen Unternehmen fehlen diese meist oder es sind nur Kontrollen verfügbar, die nur eine geringe Sicherheit bieten. Wer glaubt, dass seine Mitarbeiter keine Waren unterschlagen, irrt sich leider nur zu oft. Detektive bringen Aufklärung über den Täter und schützen vor weiteren Taten.

Mit Hilfe der Videoüberwachung oder der Einschleusung eines verdeckten Ermittlers in den Betriebsablauf können Unterschlagungen und Diebstähle bewiesen und verhindert werden. So lassen sich durch geschulte Detektive größere finanzielle Schäden verhindern.

Detektive verwenden für ihre Ermittlungen zum Aufdecken dieses Deliktes nicht nur die Videoüberwachung, sondern sind außerdem beratend tätig. So werden Schwachstellen minimiert und gefährdete Prozesse herausgearbeitet.

Als Unternehmer sind Sie so auf der sicheren Seite und können endlich wieder Vertrauen in Ihre Mitarbeiter finden. Schließlich leidet auch das Arbeitsklima darunter, wenn sich die Mitarbeiter und der Chef gegenseitig die Schuld zuschieben und sich niemand mehr vertrauen kann.

Unterschlagung von Geld nachweisen

Detektive helfen bei der Beweisführung

Häufigste Aufgabe einer Detektei bei einem Delikt dieser Art ist die Unterschlagung von Geld. Ein Mitarbeiter, der mit Bargeld in Berührung kommt, hat häufig die Gelegenheit, sich hiervon etwas “abzuzweigen”.

Viele Täter stellen es recht geschickt an, die Gelder in die eigene Tasche wandern zu lassen. Im Gesetzestext nennt man das dann Zueignung. Da Geld eine bewegliche Sache ist, fällt diese heimliche Zueignung also unter den Tatbestand der Unterschlagung.

Folge dieser Unterschlagungen für die Unternehmen sind häufig erhebliche Geldverluste.  Das wiederum bemerken viele Betriebe auf den ersten Blick gar nicht zwangsläufig. Wird eine illegale Zueignung geschickt vorgenommen, kommt ein Täter oft Jahre unentdeckt mit seiner Handlung durch.

Ist ein konkreter Verdacht einmal da, so gilt es diesen zu beweisen. Hierbei sind Detekteien als externe Dienstleister bestens geeignete Partner, um tatsächlich gerichtsfestes Beweismaterial zu bekommen. Durch erprobte Verfahren lassen sich in den meisten Fällen klare Beweismittel erbringen.

So können Sie bei Bedarf auch nach dem Strafrecht im Sinne des StGB gegen den Täter vorgehen.

Übrigens kann bei der Beweisführung zu Unterschlagung auch die Fingerabdruckkunde zum Einsatz kommen. Lesen Sie dazu den Artikel Fingerabdrücke auf Geldscheinen.

Jetzt Kontakt aufnehmen bei Verdacht auf Unterschlagung

Wenn auch Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen Dinge unterschlagen werden, lassen Sie sich jetzt von einem Detektiv beraten. Dieser erklärt Ihnen, was Sie tun und wie Sie den Täter überführen können. Das Gespräch unterliegt der absoluten Vertraulichkeit.

Egal ob wir von Kassenunterschlagungen oder der Unterschlagung von anderen Gütern und Sachen reden – die A Plus Detektei kann es für Sie aufklären.

Durch Detektive festgestellte und dokumentierte Taten müssen nicht zwangsweise den Behörden gemeldet werden. Vielmehr können diese betriebsintern geklärt werden, ohne dass Presse oder Justiz hinzugezogen werden. So bleiben die Vorfälle für die Öffentlichkeit unbekannt. Das hat für Sie den Vorteil, dass kein Schaden für das Image des Unternehmens eintreten kann.

Versierte Wirtschaftsdetektive begleiten Sie bei der Verfolgung und Ahndung des Delikts der Unterschlagung.

Bitte beachten Sie, dass wir als Detektei keine Rechtsberatung vornehmen. Dazu verweisen wir Sie an Ihren Rechtsanwalt. Ihr Anwalt wird Ihnen weitere Informationen zur rechtlichen Bewertung des Vorgangs geben.

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