Mitarbeiterkontrolle durch den Arbeitgeber

Eine Mitarbeiterkontrolle ist ein wirksames Instrument, um die Ehrlichkeit der Arbeitnehmer zu überprüfen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Vertrauen im Betrieb ist gut, eine Mitarbeiterkontrolle aber für den Arbeitgeber oft besser.

In großen Unternehmen ist es heutzutage üblich, Mitarbeiter beim Verlassen ihres Arbeitsplatzes stichprobenartig zu kontrollieren. Dies gilt vor allem für Unternehmen im produzierenden Gewerbe. Der Grund: Häufig werden Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und auch Waren durch Arbeitnehmer gestohlen.

Bei Verdachtsmomenten auf Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung und Tätigkeiten in Konkurrenzunternehmen können Detektive durch gezielte Mitarbeiterkontrollen Aufklärung bringen. Reagieren Sie als Arbeitgeber rechtzeitig, um durch Wissen um solche Handlungen Schäden vom Unternehmen fernzuhalten.

Mitarbeiterkontrolle vor dem Gebäude einer Firma.

Vorgehensweise bei der Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

Unternehmen setzen Detektive meist ein, wenn strafrechtliche Vergehen stattgefunden haben oder ein konkreter Verdacht gegen einen Arbeitnehmer besteht. Ein solcher Anfangsverdacht besteht zum Beispiel dann, wenn in der Kasse regelmäßig Fehlbeträge auftauchen oder häufig Beträge storniert werden, die nirgendwo auftauchen.

In diesem Fall ist eine Mitarbeiterkontrolle durch eine Wirtschaftsdetektei angebracht. Häufig lassen sich Fälle von Veruntreuung nur durch eine heimliche Überwachung aufklären. Hierbei ist es wichtig, die “Spielregeln” des Arbeitsrechts einzuhalten. Der Datenschutz ist dabei natürlich zu beachten.

In der Regel ist es bei einem Verdacht auf eine kriminelle Handlung durch Personal am Arbeitsplatz nicht notwendig, den Betriebsrat im Vorfeld einzuschalten.

Solange die Maßnahme zur Beweisführung nicht in die Persönlichkeitsrechte eingreift und keine umfassende Maßnahme darstellt, sondern eine punktuelle, die auf einen Tatverdächtigen oder ein Areal beschränkt ist, hat der Betriebsrat im Vorfeld kein Mitbestimmungsrecht.

Nur legale Maßnahmen zur Kontrolle der Mitarbeiter

Prinzipiell nutzen Detektive keine Methoden der Überwachung, die nach geltendem Recht nicht erlaubt wären. Die Nutzung des Internets bleibt tabu. Auch setzen Detektive  keine heimliche GPS Überwachung am Fahrzeug ein. Die Ermittler hören auf keinen Fall Telefongespräche ab und zeichnen diese nicht auf.

Auch andere Gespräche werden weder abgehört noch aufgezeichnet. Diese sind laut § 201 StGB nicht ohne Einwilligung des Gesprächspartners aufzuzeichnen. Es ist also eine geplante Strategie erforderlich, um die Täter zu überführen. Der Datenschutz ist grundsätzlich einzuhalten. Der Arbeitnehmer darf durch die Kontrolle durch den Arbeitgeber nicht in seinen Grundrechten beeinträchtigt werden.

Einsatz von Videotechnik bei der Kontrolle der Mitarbeiter im Einklang mit dem Arbeitsrecht

Bei den effektiven Mitarbeiterkontrollen gibt es verschiedene andere legale Möglichkeiten. Dazu gehört auch die kurzzeitige Videoüberwachung zum Beispiel im Kassenbereich durch Verwendung von Überwachungskameras. Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers darf freilich nicht verletzt werden. Kontrollen des Arbeitnehmers in Sozialräumen per Kamera sind daher nicht statthaft.

Einsatz verdeckter Ermittler im Unternehmen zur Recherche

Auch der Einsatz verdeckter Ermittler einer Wirtschaftsdetektei im Unternehmen, die sich als Mitarbeiter oder Kunden tarnen, ist denkbar. Hier unterstützt dann der Arbeitgeber eine glaubhafte Legende, unter der der Mitarbeiter der Detektei als Arbeitnehmer getarnt in den Betriebsablauf integriert wird.

Üblicherweise ist es möglich, den Detektiv einzuschleusen, ohne den Betriebsrat anzuhören. Wird der Privatermittler beispielsweise als Praktikant deklariert, so haben Betriebsräte üblicherweise kein Mitspracherecht.

Testkäufe im Auftrag des Arbeitgebers

Bei Verdacht auf Veruntreuung von Geldern können Wirtschaftsdetektive beispielsweise Testkäufe durchführen. Das geht auch ohne die Information der Betriebsräte von Unternehmen. So weit gehen die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte nicht.

Kann ein Arbeitnehmer überführt werden, wird anschließend bei dem Verfahren zur Kündigung der Betriebsrat eingeschaltet.

Arbeitszeit-, Abrechnungs- und Spesenbetrügereien

Detektive werden außerdem für Mitarbeiterkontrollen bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug eingesetzt. Vor allem bei Außendienstmitarbeitern ist der Einsatz von Detektiven oftmals die einzige Lösung für den Arbeitgeber, um den eigenen Mitarbeiter kontrollieren zu können.

Häufig begehen Außendienstmitarbeiter nicht nur Arbeitszeitbetrug, sondern auch Abrechnungs- und Spesenbetrug. So rechnen sie beispielsweise angebliche Geschäftsessen ab, obwohl es sich um ein privates Essen handelte. Oder der Mitarbeiter rechnet Fahrtkosten ab, die ihm gar nicht entstanden sind.

Die Möglichkeiten für Mitarbeiterkontrollen durch einen Detektiven sind sehr vielfältig. Sie lassen sich an die verschiedenen Arbeitsbereiche anpassen. Bei Montagetätigkeiten, Baustellen und Außendienstmitarbeiter ist ein Detektiv für gewöhnlich die einzige Option für Mitarbeiterkontrollen nach dem Arbeitsrecht.

Voraussetzung für eine gezielte Observation im Rahmen von Mitarbeiterkontrollen ist allerdings ein begründeter Anfangsverdacht auf Verfehlungen, den der Arbeitgeber erklären muss.

Datenschutz beim Kontrollieren einhalten

Fotos strafbarer Handlungen im Betrieb verletzen in der Regel nicht das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Daher können sie als Beweismittel eingesetzt werden.

Insbesondere die Zeugenaussage des Ermittlers wird auch vor Gericht als Beweis verwendet. Das gilt auch für Kassenbons oder Quittungen von Testkäufen, bei Verdacht auf Veruntreuung von Geldern. Der Datenschutz geht nicht soweit, dass er kriminelle Delikte deckt.

Als Arbeitgeber besteht sowohl nach dem Arbeitsrecht als auch nach dem Strafrecht die Möglichkeit zu aktiven Abwehr solcher Handlungen. Der Schutz der betrieblichen Interessen ist für einen Arbeitgeber ist also möglich.

Schadensersatz vom überführten Arbeitnehmer an den Arbeitgeber

Arbeitgeber können nur dann Schadensersatz geltend machen, wenn sie die nötigen Beweise für ein Vergehen durch einen Arbeitnehmer liefern können. Detektive tragen zur Aufklärung zahlreicher Fälle von Mitarbeiterkriminalität bei.

Arbeitgeber finden mit Hilfe von Detektiven auch heraus, ob ihre Mitarbeiter Krankheiten nur vortäuschen. Diese Form der Mitarbeiterkontrolle ist ebenfalls nur bei einem handfesten Verdachtsmoment begründet und statthaft.

Folge von Verfehlungen nach dem Arbeitsrecht oder Strafrecht seitens der Mitarbeiter

Hat eine Detektei den Arbeitnehmer im Zuge von Kontrollen überführt, so droht die fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers nach geltendem Arbeitsrecht.

Eine Abmahnung vor der Kündigung ist zumeist nicht erforderlich, wenn dem Arbeitnehmer eine kriminelle Handlung nachgewiesen werden kann. Das Vertrauen des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer ist dann so weit gestört, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist.

In der Regel kann in so einem Fall auch der Betriebsrat für den Arbeitnehmer nichts mehr “retten”. Die meisten Betriebsräte stehen bei strafrechtlich relevanten Handlungen des Personals aber ohnehin auf der Seite der Arbeitgeber, weil sie derartige Handlungen bei allem sozialen Denken nicht dulden wollen.

Neben der Kündigung seitens des Arbeitgebers nach dem Arbeitsrecht muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass seine Firma ihn in Regress nimmt.

In den meisten Fällen legt ihm das Gericht die Kosten für die Überführung auf und verurteilt ihn zu Schadensersatz. Detektivkosten zählen zu den erstattungsfähigen Auslagen des Arbeitgebers, die er vom Täter zurückfordern kann. Strafbares Agieren kann einen Arbeitnehmer also nicht nur den Job kosten, sondern auch viel Geld, vom strafrechtlich Aspekt mal ganz abgesehen.

Handeln Sie als Arbeitgeber jetzt bei Bedarf an einer Kontrolle Ihrer Mitarbeiter

Wenn Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen die Notwendigkeit einer Mitarbeiterkontrolle erkennen, sollten Sie sich jetzt von einem Experten unserer Detektei beraten lassen.

Die Kontrolle seitens des Arbeitgebers auf den Grundlagen bestehender Gesetze ist nach der Rechtsprechung erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht hat das bestätigt, auch wenn es nicht jeder Betriebsrat gerne hört. Wird die Kündigung aufgrund eines durch den Detektiv aufgedeckten Fehlverhaltens ausgesprochen, ist das erlaubt und zulässig.

Das Gespräch mit einem Privatermittler liefert Ihnen mehr Informationen als das Internet und ist selbstredend vertraulich:

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