Lohnfortzahlungsbetrug – Detektei ermittelt bei Krankschreibungsbetrug

Haben Sie Arbeitnehmer, die simulieren und sich einen Krankenschein erschleichen? Wir liefern die Beweise für das Blaumachen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Wenn Mitarbeiter einen Krankenschein erschleichen, ohne dass eine tatsächliche Krankheit vorliegt, reden wir von Lohnfortzahlungsbetrug oder Krankschreibungsbetrug.

Lohnfortzahlungsbetrug ist ein Problem für viele Unternehmen. Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter “krankfeiern”, ohne wirklich erkrankt zu sein. Während sie blau machen, gehen sie ihrem Hobby oder sogar einer anderen Tätigkeit (Schwarzarbeit) nach, wohlmöglich sogar bei der Konkurrenz – und das bei voller Fortzahlung des Lohns.

Aber: Wer als Arbeitnehmer beim Arbeitgeber wegen gesundheitlicher Beschwerden nicht arbeiten kann, darf das zumeist auch woanders nicht, weil er sich so in betrügerischer Weise die Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erschleicht.

Tatsächlich sinken Moral und Loyalität mancher Mitarbeiter ständig. So setzen Arbeitgeber aus Mangel an Beweisen häufig Detektive ein, um schwarze Schafe zu überführen. Nur so gelingt oft der Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug.

Krankschreibungsbetrug

Wer eine Krankheit vortäuscht, begeht eine Straftat und der Arbeitgeber darf ihm kündigen

Eine vorgetäuschte Krankheit durch einen Mitarbeiter ist nichts anderes als Betrug. Der Arbeitnehmer simuliert beim Arzt eine Krankheit. So erschleicht er sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein ärztliches Attest dieser Art beschert dem Arbeitnehmer mehr Freizeit, die der Arbeitgeber weiter bezahlen muss. Das ist insbesondere dann verwerflich, wenn der Simulant diese gewonnene Zeit dann für andere Aktivitäten nutzt.

Was in den meisten Fällen kein Arbeitnehmer bedenkt: Unrichtige Gesundheitszeugnisse einzureichen ist sogar eine Straftat und es drohen erhebliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer wegen des Lohnfortzahlungsbetruges. Die Lohnfortzahlung basiert in so einem Fall auf betrügerischen Angaben und das kann Folgen nach § 263 StGB haben.

Das heißt, der Arbeitnehmer hat durch das Erschleichen unrichtiger Gesundheitszeugnisse seinen Lohn vom Arbeitgeber erhalten, ohne die erforderliche Gegenleistung zu erbringen. Neben der fristlosen Kündigung droht dann die strafrechtliche Ahndung, weil der Straftatbestand des Betrugs erfüllt ist. Voraussetzung ist das Erstatten einer Strafanzeige durch den Arbeitgeber. Als Detektei erstatten wir diese Anzeige beim Betrug mit der Arbeitsunfähigkeit nicht.

Fordern Sie nach Möglichkeit einen Krankenschein ab dem ersten Krankheitstag ein

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Rechte optimal wahren. Dazu zählt, auf einer sofortigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Erkrankung zu bestehen. Laut Gesetz haben Sie als Arbeitgeber die Option, sich ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung von der krankgeschriebenen Person vorlegen zu lassen.

Wer ab dem ersten Tag der Krankheit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfordert, verhindert zweifelhafte “Eigendiagnosen” seitens des Arbeitnehmers. Die vorgetäuschte Krankheit ist bei dem Einfordern eines sofortigen ärztlichen Attests bei Krankmeldungen an höhere Hürden geknüpft, bedingt durch den notwendigen Gang zum Arzt.

Hohe Fehlzeitenquote durch Lohnfortzahlungs­betrug ist teuer

  • Liegt in Ihrem Unternehmen eine überhöhte Fehlzeitenquote durch Krankmeldungen vor?
  • Haben Sie den Hinweis, dass vorgeblich Kranke nur simulieren?
  • Befürchten Sie Opfer von Betrug durch Mitarbeiter zu sein?

Dann sprechen Sie bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug mit unserer Detektei und sparen sich den Ärger am Arbeitsplatz. Für uns ist so ein Fall Tagesgeschäft.

Wie können Sie gegen simulierende kranke Mitarbeiter vorgehen?

Das (Arbeits-)Recht steht im Fall von vorgetäuschter Erkrankung und Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug seitens eines Arbeitnehmers auf der Seite der Arbeitgeber. “Die Inanspruchnahme eines Detektivs“, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, “stellt in der heutigen Zeit keinen außergewöhnlichen Umstand mehr dar”. Das gilt speziell für den Tatbestand Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall.

Der Beschäftigte hat aufgrund seines Arbeitsvertrages die Pflicht, seine Arbeitskraft beim Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Im Krankheitsfall hat der Mitarbeiter sich so zu verhalten, dass er baldmöglichst wieder arbeitsfähig wird.

Dabei hat er alles zu unterlassen, was seine Genesung irgendwie verzögern könnte. Grundsätzliche Maßstäbe, wann dies der Fall ist, gibt es nicht. Entscheidend ist die jeweilige Situation im Einzelfall.

Verhält der Arbeitnehmer sich bewusst anders, als es die eigentliche Krankheit erfordert, hat er ein Problem. Nach dem Arbeitsrecht kann ihm dieses “das Genick brechen”. Weisen ihm Privatermittler den Betrug bei der Krankschreibung nach, führt das oft zur Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis.

Detektei beweist genesungswidriges Verhalten eines kranken Arbeitnehmers

In Fällen einer mutmaßlich nur simulierten Krankschreibung ist es nötig, Beweismittel zu erbringen. Das “gesundungsschädigende” Verhalten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers ist müssen dann private Ermittler nachweisen. Sie dürfen die Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei bei einem konkreten Hinweis auf Lohnfortzahlungsbetrug beauftragen.

Was darf der kranke Arbeitnehmer nicht machen?

Von der Rechtsprechung wurde ein solches schädliches Handeln des krankgeschriebenen Mitarbeiters als Form von Lohnfortzahlungsbetrug zum Beispiel in folgenden Fällen bejaht:

  • Schwarzarbeit
  • schwere Gartenarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten
  • unerlaubte Nebentätigkeit
  • ausgedehnte Kneipenbesuche
  • und ähnliche genesungswidrigen Aktivitäten

Eine Observation vom Blaumacher beim Hinweis auf Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist eine typische Aufgabe für ein Detektivbüro im Auftrag vieler Unternehmen.

Lohnfortzahlungsbetrug ist schädlich für Sozialmoral im Betrieb

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. In der Tat schädigt das Vortäuschen einer Krankheit nicht nur den Arbeitgeber. Vielmehr sind auch die Kollegen betroffen. Denn diese müssen die Arbeit des simulierenden Mitarbeiters für diesen erledigen, während er aus purem Selbstzweck der Arbeit fern bleibt. Folglich ist Lohnfortzahlungsbetrug schädlich für die Sozialmoral.

Ob der Blaumacher sich krank gemeldet hat, um mehr Freizeit zu generieren oder während dessen einer anderen Tätigkeit nachgeht, ist dabei ohne Belang. So oder so ist sein Handeln verwerflich und schädlich, wenn es um die Arbeitsmoral im Unternehmen geht. Durch geeignete Ermittlungen in so einem Fall steht Arbeitgebern die Option offen, Betrug mit Krankmeldungen durch einen Arbeitnehmer bei vorgetäuschter Erkrankung diskret beweisen zu lassen.

Weil der gelbe Schein vom Arzt bei einer Krankmeldung einen hohen Wert hat, ist es wichtig, schwere Verfehlungen nachzuweisen, wenn Sie dennoch dem krankgeschriebenen Mitarbeiter wegen Lohnfortzahlungsbetrugs kündigen wollen. Sie sollten dem ärztlichen Attest die Glaubwürdigkeit nehmen.

Die Anforderungen an eine personenbedingte fristlose Kündigung bei einem Lohnfortzahlungsbetrug sind hoch. Bei der Bewältigung von dubiosen Krankschreibungen helfen wir Ihnen, wenn es begründete Hinweise gibt.

Beweise für fristlose Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

Überführt ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der seine Krankheit nur vorgespielt hat, so hat er als Arbeitgeber vielfältige arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Wegen der Verletzung der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag ist eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers “aus wichtigem Grund” gerechtfertigt. Darum greift beim Lohnfortzahlungsbetrug § 626 BGB mit einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung (BAGE 74,127).

Haben Sie den Beleg für die betrügerische Handlung und die Detektive als Zeugen, die Ihren konkreten Verdacht bestätigten, sind Sie rechtlich handlungsfähig, was die Kündigung des Arbeitnehmers bei vorgetäuschter Krankheit angeht.

Nachweis der Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug ist gerichtsverwertbar

Die von den Wirtschaftsdetektiven gesammelten gerichtsfesten Beweise des Lohnfortzahlungsbetrugs erhalten Sie in Form eines ausführlichen Berichts.

Sofern es zu gravierenden Verfehlungen in der Öffentlichkeit kam, dokumentiert der Detektiv das. Diese Aktivitäten werden im Falle einer strafbaren Handlung soweit möglich fotografiert und per Video festgehalten. Allerdings sind die Fotos nur dem Gericht im Falle des Bestreitens als Nachweis für Lohnfortzahlungsbetrug vorzulegen, sofern das Gericht das verlangt. Das kommt vor, um das Ausmaß der Tätigkeit oder Arbeit während der Krankheit beim Lohnfortzahlungsbetrug zu beurteilen.

Beachten Sie, dass Privatdetektive entsprechende Handlungen im öffentlichen Raum nur bedingt filmen können. Wir müssen die Persönlichkeitsrechte der Person beachten. Die Aufnahmen dienen nur der Vorlage bei Gericht als Nachweis für Entgeltfortzahlungsbetrug.

Daher fertigen wir nur Fotos von Handlungen während der Arbeitsunfähigkeit, die der Genesung extrem widrig sind. In keinem Fall fotografiert der Detektiv den zu beobachtenden Arbeitnehmer bei sonstigen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Das heimliche Fotografieren in anderen Bereichen ist genauso rechtwidrig wie das Observieren eines Kranken ohne faktische Verdachtsmomente. Nur wegen eines vagen Verdachts ohne konkrete Hintergründe ist die Überwachung nicht gerechtfertigt. Gibt es jedoch klare Hinweise, ist die Beobachtung statthaft. Beides hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.02.2015 und dem Aktenzeichen 8 AZR 1007/13 bestätigt.

Erstattung von Detektiv-Kosten bei vorgetäuschter Erkrankung der Blaumacher

Detektivkosten sind nach geltendem Recht häufig in Prozessen gemäß § 91 ZPO zu erstatten. Aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer diese zu ersetzen. 

Urteile bei Betrug mit vorgetäuschter Krankheit

Suchen Sie ein Urteil, bei dem die Detektivkosten bei vorgetäuschter Krankschreibung zu Lasten des überführten Arbeitnehmers gingen? Hier eine Auswahl an Urteilen aus der Rechtsprechung, bei denen der der Lohnfortzahlungsbetrug für den Arbeitnehmer teuer wurde.

  • LarbG Mainz, Urteil 5 Sa 540/99;
  • OLG München, Urteil 11 W 1592/93
  • OLG Hamm, Urteil 23 W 92/92
  • Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil 8 AZR 5/97.

Im Einzelfall lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt oder Arbeitgeberverband beraten. Ihr Anwalt erklärt Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber die Erstattung der Detektivkosten realisieren. Das gilt zumindest in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug durch simulierende Arbeitnehmer. Verhält der Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß, scheidet diese Option aus.

Wir sichern Ihre Belange im Zusammenhang mit krankgeschriebenen Arbeitnehmern bundesweit und liefern den Nachweis für den Lohnfortzahlungsbetrug. Dadurch stärken Sie Ihre Rechtsposition vor dem Arbeitsgericht deutlich. Die besseren Karten beim Arbeitsgericht liegen dann in vielen Fällen ausnahmsweise den Arbeitgebern.

Rufen Sie jetzt sofort bei der Detektei A Plus an, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer seine Erkrankung nur vortäuscht.

0800 – 33 33 583

Mitarbeiter ständig krank – ein Fall für eine Wirtschaftsdetektei

Haben Sie einen verdächtigen Arbeitnehmer? Einen, der sich im Gegensatz zu allen anderen Mitarbeitern ohne triftigen Grund dadurch auszeichnet, ständig krank zu sein? Dann handelt es sich möglicherweise um einen Simulanten.

Jeder Arbeitnehmer kann erkranken. Und wenn es jemanden mit einer wirklichen Krankheit “erwischt”, ist die soziale Absicherung gerechtfertigt. Was aber ist mit jenen Arbeitnehmern, die kein chronisches Leiden haben und dennoch laufend ohne ersichtlichen Grund krank feiern?

Beobachtung des Kranken ist bei einem handfesten Verdacht seitens des Arbeitgebers erlaubt

In jedem Einzelfall gilt es zunächst abzuwägen, was die Ursache für das laufende Fernbleiben eines Arbeitnehmers von der Arbeit sein könnte.

  • Wollte der Mitarbeiter Urlaub haben und dieser wurde nicht gewährt?
  • Und exakt dann kam die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
  • Oder die Krankmeldung kommt stets für einen Brückentag?

Das sind mehr als verdächtige Anhaltspunkte. Speziell wenn es ganz konkrete Verdachtspunkte gibt, dürfen Sie als Arbeitgeber handeln. Zeigen die Fakten, dass der Arbeitnehmer nur ein Blaumacher ist, können Sie ihn überprüfen lassen, denn die Beweislast für Lohnfortzahlungsbetrug liegt beim Arbeitgeber. Detekteien sind dann die geeigneten Dienstleister, die sich um solche Fälle kümmern.

Detektei im Krankheitsfall einschalten wenn der Verdacht begründet ist

Als Verdachtsmoment für Lohnfortzahlungsbetrug reicht es nach gängiger Rechtsprechung schon aus, wenn der vorgeblich Kranke bei verordneter Bettruhe mehrfach nicht zu Hause telefonisch oder persönlich zu erreichen ist. Überführt der Privatdetektiv den Arbeitnehmer, dann können Sie als Arbeitgeber reagieren.

Laut Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts vom 29.06.2017, 2 AZR 597/16 ist die Beobachtung nach Abwägung der Umstände und einem klaren Betrugsverdacht statthaft. Stellt sich der Verdachtsfall als begründet heraus, haben Sie die Option, arbeitsrechtliche Schritte gegen den betroffenen Arbeitnehmer einzuleiten.

In der Folge dürfen Sie als Arbeitgeber einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer wirksam kündigen, wenn Ihnen Belege für sein Simulieren vorliegen. Während einer Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters können Betriebe ordentliche und außerordentliche Kündigungen aussprechen. Lesen Sie dazu das Kapitel zum Lohnfortzahlungsbetrug im kostenfreien E-Book unserer Detektei: Tatort Betrieb.

Fehlzeiten Ursache für Produktionsausfälle – Detektei überführt Verdächtige

Wenn Sie die Fehlzeitenquote in Ihrem Unternehmen nicht im Auge behalten, kann das zu hohen Produktionsausfällen führen, besonders bei einem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug.

Die Quote Ihrer Fehlzeiten errechnen Sie einfach mit einer einfachen Formel.

  • Fehlzeit: Sollarbeitszeit x 100 % ergibt die Fehlzeitenquote.

Natürlich gibt es von Branche zu Branche unterschiedliche Quoten, denn nicht jeder Wert ist vergleichbar. Studien haben gezeigt, dass die Fehlzeitenquote in deutschen Betrieben durchschnittlich zwischen 3,5 % und 4,5 % (Quelle: WALTER/MÜNCH, 2009) lag.

Detektive einschalten bei Krankschreibungs­betrug

Haben Sie im Betrieb eine Quote an krankheitsbedingter Fehlzeit von deutlich über 5%? Dann betreiben Sie Ursachenforschung, woher die hohe Arbeitsunfähigkeit rührt. Insbesondere prüfen Sie, ob vielleicht dauerhaft die gleichen Kandidaten hauptverantwortlich für den hohen Krankenstand sind und Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt.

Das Einschalten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse bei einem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug bringt dem Arbeitgeber meist nicht viel. Das Verfahren dauert lange und häufig simuliert der eigentlich gesunde Arbeitnehmer auch dort. Manche Krankheiten lassen sich sehr einfach vortäuschen.

Wir beobachten den Kranken auf Basis aktueller Rechtsprechung

Liegt ein begründeter Verdacht auf ein bewusstes vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers und ein Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs vor, dürfen Sie handeln und ein Exempel statuieren. Durch eine Detektei lassen Sie diesen “Hauptverdächtigen” bei einer Arbeitsunfähigkeit und dadurch bedingtem Betrugsverdacht überprüfen. So setzen Sie als Unternehmer ein Zeichen gegenüber der Belegschaft, dass Sie betrügerische Aktivitäten nicht dulden.

Wir arbeiten bei der Observation mit legalen Mitteln auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung, so dass Sie Erkenntnisse aus dem Einsatz vor Gericht verwenden können. Bei einem handfesten Verdacht auf betrügerische Krankmeldungen sind Maßnahmen dieser Art für Sie als Arbeitgeber völlig legitim.

Sprechen Sie mit einem Wirtschaftsdetektiv unserer Detektei für eine Beratung, wenn ein Arbeitnehmer verdächtig krank ist. Schnell weisen unsere Ermittler nach, ob er einer Nebentätigkeit nachgeht, schwarz arbeitet oder in den Urlaub fährt. Setzen Sie sich jetzt in Kontakt mit dem Büro unserer Detektei bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug:

Passt zum Thema Betrug bei Krankschreibung

Möchten Sie mehr zur Mitarbeiterkriminalität und Überwachung durch eine Detektei bei jeglicher betrieblichen Betrugsform wissen? Dann informieren Sie sich allgemein zur Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei.

Lesen Sie die Artikel zum Thema Auslandsattest ist nicht immer gültig und darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter bei Krankheit kontrollieren?

Immer wieder streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer um die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Deshalb haben wir aus Sicht einer Detektei Urteile zu Kündigungen zusammengefasst. Den Lohnfortzahlungsbetrug greifen wir in diesem Beitrag auf.

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
So funktioniert's
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
0800 - 33 33 583
info@detektei-aplus.de
Hier können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen
¹ Pflichtfeld




    Bekannt aus
    Bekannt aus der BILDBekannt aus der Frankfurter Allgemeinen ZeitungBekannt aus der Rheinischen PostBekannt aus der Süddeutschen ZeitungBekannt aus der Bunte
    Die hier abgebildeten Wort -/ Bildmarken sind urheberrechtlich geschützt.
    Verifiziertes Mitglied im Weltverband der Detektive
    Über unsere Geschäftsleitung sind wir verifiziertes Mitglied im Weltverband der Detektive. W.A.D. ist die am längsten bestehende und größte globale Allianz seiner Art. Seit 1925 steht die World Association of Detectives für höchste ethische Praktiken, Genauigkeit, Wahrheit und Kompetenz.
    Mitgliedsprofil beim Weltverband W.A.D. >
    envelopephone-handsetmagnifiercrossmenuchevron-downcheckmark-circle