Kassendiebstahl im Einzelhandel aufklären

Haben Sie Probleme mit Kassendiebstahl? Wir liefern die Beweise und überführen die Täter.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Kassendiebstahl im Einzelhandel ist ein weit verbreitetes Übel, das zu erheblichen Schäden bei den betroffenen Unternehmen führt.

Oft sind es kleinere Geschäfte oder Filialen, die immer wieder über unerklärliche Kassendifferenzen klagen. Allen ist gemeinsam, dass meist kleinere Beträge in größerer Zahl durch die Kasse gehen.

Ein Diebstahl von Geld aus der Kasse fällt nicht sofort ins Auge. Dies müssen nicht unbedingt große Beträge sein. Vielmehr stellt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse den schon recht erheblichen Schaden für das Unternehmen dar.

Kassendiebstahl im Einzelhandel nachweisen durch Detektive

Häufig betroffen von Gelddiebstahl: Bäckereien, Cafés, Apotheken und Metzgereien

Liegt der Verdacht des wiederholten Kassendiebstahls nahe, sind es gerade Geschäfte wie

  • Backereien
  • Cafés
  • Metzgereien
  • Apotheken
  • Gaststätten

die schnell in ihrer Existenz bedroht sind. Denn die Gewinnmargen in diesen Branchen sind naturgemäß beim einzelnen Produkt klein gehalten. Wenn dann Geldbeträge entwendet werden, ist die Wirtschaftlichkeit des Betriebs nicht mehr gewährleistet.

Erste Maßnahme zum Verhindern von Kassendiebstahl bei Verdacht

Als erste präventive Maßnahme ist es sinnvoll, wenn jeder Mitarbeiter für nur eine Kasse die Verantwortung trägt. So sind Differenzen schnell einem Angestellten zuzuordnen. Das erschwert den unerlaubten Griff in die Kasse durch die Angestellten erheblich. Einen ganzheitlichen Schutz bietet dieser Schritt allerdings leider nicht.

In vielen Fällen sind gerade langjährige Mitarbeiter die Täter. Diese kennen die Abläufe im Geschäft genau und genießen obendrein das volle Vertrauen ihres Vorgesetzten. Ihre Vergehen fallen dann nicht sofort auf, da die Abrechnung am Abend stets korrekt erscheint. Sofort erkennbare Kassendifferenzen liegen schließlich nicht vor.

Diebstähle aus der Kasse häufen sich

Die diebischen Mitarbeiter gehen bei Ihrem Vorgehen äußerst einfallsreich vor. Nicht selten nehmen sie eine zusätzliche Kassenmanipulation vor. Es schleicht sich bei ihnen bald eine Gewohnheit ein. Viele sind nach einiger Zeit nahezu angewiesen auf dieses „zweite Einkommen“.

Dann werden beispielsweise einzelne Umsätze durch die kriminellen Angestellten gar nicht gebucht. Der Kunde zahlt einen Betrag, den der Mitarbeiter nennt, und das Geld wandert sofort in die eigene Tasche. Das macht es dem Unternehmer je nach Branche und Kassensystem oft unmöglich, einem solchen kriminellen Handeln beizukommen.

Ist es zunächst nur ein Verdacht, da die Einnahmen nicht dem Wareneinsatz entsprechen, kommt bei der alljährlichen Inventur die Gewissheit. Erhebliche Soll-Ist Abweichungen zu Ungunsten der Firma treten zu Tage.

Die Zahlen stimmen einfach nicht mehr. Wareneinsatz und Umsatz stehen nicht in der üblichen und geforderten Relation. Solche Kassendifferenzen haben vermutlich die Ursache im Verhalten der Angestellten, denn nur die eigenen Mitarbeiter hatten Zugang, nicht aber der Kunde.

Beweise durch Detektive bei Kassendiebstahl

Ein Detektiv hilft Ihnen, die ungewöhnlichen Vorgänge in Ihrem Unternehmen aufzudecken. Die Spezialisten unserer Detektei analysieren gemeinsam mit Ihnen die Abläufe und tragen schnell zur Aufklärung des Sachverhaltes bei, um den Täter zu überführen. Hierfür bieten sich Testkäufe durch einen Detektiv ebenso an, wie der Einsatz einer verdeckten Videoüberwachungsanlage, die der Detektiv später auswertet.

Videoüberwachung bei Diebstahl aus Kasse

Anhand einer Überwachung per versteckter Kamera lassen sich sämtliche Geldbewegungen dokumentieren. Dadurch wird ein Diebstahl aus der Kasse durch einen Mitarbeiter sehr schnell transparent. Denn im Prinzip weiß der Betrieb im Vorfeld nicht, wer von den Kollegen das Geld oder die Ware unterschlägt.

Es ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Detektiv den oder die Täter ausfindig gemacht hat. Auch bei einem später eventuell anstehenden Überführungsgespräch stehen Ihnen unsere Privatermittler zur Seite.

Ihr Vorteil: Schnelle Wiedergutmachung des Schadens

Ziel bei dem Überführungsgespräch ist es, die genaue Schadenssumme basierend auf den festgestellten Kassendifferenzen beziffern zu können. Anschließend gilt es, ein Schuldanerkenntnis des Täters zu erlangen.

Das ermöglicht es Ihnen, später leichter die Schadensumme wieder realisieren zu können. Und vor allen Dingen erspart es Ihnen in den meisten Fällen zeitaufwändige und lästige Gerichtsverfahren mit dem Täter. Denn seien wir ehrlich – davon haben Sie nichts. Entscheidend ist es für Sie, dass Sie den Schaden aus dem Kassendiebstahl und die Kosten für den Detektiv vom Mitarbeiter wieder ersetzt bekommen.

Testkäufe versus Videoüberwachung bei Verdacht auf Diebstahl im Kassenbereich

Auch wenn ein Privatdetektiv bei Testkäufen einen anderen Handlungsspielraum besitzt, so gibt doch oftmals nur die Videoüberwachung die eindeutige Gewissheit und Aufschluss über sämtliche Ein-und Ausgänge im Kassenbereich. Nur so lässt sich oft erkennen, wer etwas aus der Kasse entwendet.

Eine dauerhafte Observation des Geschäftes per Kamera oder eine fortwährende Überwachung einzelner Mitarbeiter ist nicht statthaft, wohl aber eine temporäre Videoaufzeichnung. Diese ist begrenzt auf den Bereich des vermuteten Diebstahls.

Der Unternehmer muss also einen klaren Verdacht der Manipulation haben. Gibt es diesen begründeten Anfangsverdacht, spricht nichts gegen die Videoaufzeichnung mit Kameras als ultima ratio Lösung zur Aufklärung und Nachweis der Kassendiebstähle.

Videoüberwachung bei Diebstahlverdacht erlaubt

Kassendiebstähle stellen eine strafbare Handlung dar. Darum gestattet der Gesetzgeber im Fall eines eigenen dringenden Tatverdachtes die zeitlich begrenzte Kontrolle via Videoüberwachung. Hier stehen die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers eindeutig im Vordergrund. Dies wurde schon in unterschiedlichsten Urteilen verschiedener Gerichte bestätigt.

Der Vorteil der Videoüberwachung bei der Aufklärung der Verdachtsmomente zu Diebstahl und Unterschlagung aus der Kasse liegen auf der Hand: Während Sie bei einem Testkauf immer nur einen einzigen Kassiervorgang prüfen können, liefert die Videoaufzeichnung Klarheit über alle Geldbewegungen des gesamten Arbeitstages. Voraussetzung ist immer die Erforderlichkeit der Überwachungsmaßnahme, also der begründete Diebstahlverdacht durch die Angestellten.

BAG Rechtsprechung zur Videoüberwachung zur Aufklärung von Diebstahl und Unterschlagung

Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt hat im Urteil vom 21. Juni 2012 festgestellt, dass die heimliche und verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz in Ausnahmefällen absolut seine Berechtigung haben kann. Sie gilt beispielsweise als zulässig, wenn sie zur Aufklärung von Diebstählen eingesetzt werden muss (Aktenzeichen: 2 AZR 153/11).

In dem Urteil ging es zwar nicht um Diebstahl respektive Unterschlagung aus der Kasse, sondern um Mitarbeiterdiebstahl. Vorliegend wurde durch die Videoüberwachung Zigarettendiebstahl nachgewiesen. Die Voraussetzungen zur Beweisführung sind jedoch in beiden Fällen gleich.

Weiteres Urteil zur Videokontrolle bei Kassenfehlbestand

Auch das Kölner Landesarbeitsgericht hatte sich mit der Thematik der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung zu beschäftigen. Das Urteil bestätigte: Ein Arbeitgeber darf bei einem Verdachtsmoment heimlich per Videokamera filmen.

Denn der Arbeitgeber hat die Berechtigung, bei einem konkreten Anlass wie einer ansonsten unerklärlichen Differenz im Kassenbestand in verdeckter Form Videoaufzeichnungen zu fertigen. Diese Aufnahmen dürfen später im Kündigungsschutzprozess genutzt werden (LAG Köln, Aktenzeichen: 11 Sa 795/98).

Weitere Rechtsprechung haben wir auf der Seite Urteile für Sie zusammengefasst.

Aufzeichnung per Video stets ohne Ton

Die Videoaufzeichnung erfolgt nur über einen kurzen Zeitraum, dient nicht der Überprüfung der Arbeitsleistung des Personals, wird lediglich im Kassenbereich eingesetzt und erfolgt grundsätzlich ohne Ton. Denn die Aufzeichnung von Ton wäre eine strafbare Handlung. Daher bieten Detekteien diese Option nicht an.

Videoüberwachung bringt meist schnell Klarheit über den Dieb

Aus der Praxiserfahrung sei festgestellt, dass tatsächlich die allermeisten Videoüberwachungen bei Kassendiebstahl nicht länger als 2 Wochen im Einsatz sind, bis der Täter einwandfrei überführt ist. In vielen Fällen reicht sogar eine Woche aus. Das steht in Abhängigkeit, wie oft die tatverdächtige Person – also der Mitarbeiter, der Geld klaut –  in der Woche gearbeitet hat.

Die kompletten Videoaufzeichnungen gehen anschließend an den Auftraggeber über. Die Detektei behält keine Kopien oder ähnlich. Lediglich im Falle der Auswertung seitens unserer Detektive sehen wir überhaupt die Bilder. Erfolgt die Auswertung durch den Kunden selber, übergeben wir bereits beim Ausbau die vollständigen Aufnahmen an den Kunden. Eine Speicherung bei uns erfolgt nicht.

Bei der Auswertung durch unsere Spezialisten erfolgt nur eine temporäre Übergabe der Aufzeichnungen. Diese gehen nach der Auswertung komplett an den Kunden zurück. Die aus der Auswertung heraus resultieren Ausschnitte der festgestellten Diebstählen werden auf DVD doppelt gesichert und dem Kunden übergeben. Dieser ist für die weitere Verwendung verantwortlich.

Der Umgang mit der Aufzeichnung erfolgt unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben und unter Einhaltung des Datenschutzes. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Behandlung des Falles absolut rechtskonform abläuft und Sie alle gewonnenen Beweismittel uneingeschränkt verwenden können.

Und das Gute: Die Kosten für den Ermittler sind bei einem Fall von Betrug fast immer vom Täter zu erstatten. Das gilt genau wie das unterschlagene Geld sowie die entwendete Ware zu ersetzen ist. Hier greift § 91 Absatz 1 ZPO, der regelt, dass Kosten für einen Detektiv und andere Schäden vom Täter erstattet werden müssen.

Jetzt Beweise verschaffen, wer bei Ihnen Geld entwendet

Um die fortdauernden Verluste zum Nachteil Ihrer Firma endlich zu stoppen, ist es an der Zeit, den Täter zu überführen. Wir bringen Ihnen in dem Fall den klaren Nachweis und gerichtsverwertbare Fakten. Gehen Sie jetzt den ersten Schritt und rufen für eine kostenlose Beratung bei unserer Detektei an. Im Kontakt mit einem Detektiv erfahren Sie, was zu tun ist und welche Möglichkeiten der Ermittlungen es gibt.

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