Startseite
»
Wirtschaftsdetektei
»
Personaldiebstahl
»
Diebstahl Mitarbeiter
In vielen Unternehmen kommen Diebstähle vor. Doch nur selten wird darüber gesprochen oder etwas unternommen.
Bei einem Diebstahl durch Mitarbeiter besteht zunächst einmal das Problem, dass es häufig keine Beweise für diese Tat gibt.
Außerdem bemerken die betroffenen Unternehmen den Diebstahl erst nach einiger Zeit bemerkt. Das hängt damit zusammen, da es sich oft um kleine Dinge handelt und die Arbeitnehmer in der Regel bei ihren Taten vorsichtig vorgehen.
Verdacht auf Diebstahl durch Mitarbeiter
- Haben Sie einen konkreten Verdacht?
- Haben Sie vielleicht das Fehlen von Geld oder von anderen Dingen in der Firma bemerkt?
Dann ist eine schnelle Aufklärung des Falls von Bedeutung.
Egal ob Sie genau wissen, dass ein Diebstahl durch Mitarbeiter vorliegt oder ob Sie noch keine Gewissheit erlangt haben: Einen Fall dieser Art gilt es professionell und vor allem diskret aufzuklären.
Wenn Sie befürchten, jemand bestiehlt Sie, dann hilft Ihnen eine Detektei weiter und ermittelt im Unternehmen. Eine persönliche Ansprache durch Sie selber bewirkt normalerweise nur wenig und macht die Arbeitnehmern nur noch vorsichtiger.
Ein Privatdetektiv hat operative Möglichkeiten der Aufklärung. Weiter kann er moderne technische Hilfsmittel einsetzen, um die Unterschlagung oder den Diebstahl zu beweisen und den Dieb zu überführen. Absolute Verschwiegenheit und Diskretion ist in einem betriebsinternen Fall Pflicht.
Vorgehen, um Arbeitnehmer am Arbeitsplatz als Diebe zu überführen
Als Detektei bedienen wir uns verschiedener Wege, einen Diebstahl von Mitarbeitern zu beweisen. Die gängigsten Optionen, um dem Angestellten seine Tat nachzuweisen, sind zum Beispiel:
Alle operativen Maßnahmen erfolgen so, dass nach dem gelten Arbeitsrecht keine Beanstandungen zu befürchten sind. Ansonsten würden arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung, eine fristgerechte Kündigung oder eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gefährdet. Das darf bekanntlich nicht passieren.
Wollen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Kündigung aussprechen, so muss nach dem geltenden Recht alles bei der Beweisführung passen. Aus diesem Grund ist sehr korrektes Vorgehen der Wirtschaftsermittler unabdingbar.
Überwachung per Video – ist das erlaubt?
Kommt es zum typischen Griff in die Kasse, so bleibt oft nur die Möglichkeit der Videoüberwachung, um Beweise zu bekommen. Bei einem konkreten Verdacht ist der kurzzeitige Einsatz von Kameras erlaubt. Dieser darf nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass keine erheblichen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ergeben.
Gibt es also einen finanziellen Schaden durch gestohlenes oder unterschlagenes Geld aus der Kasse, ist der Videobeweis als letzte Lösung erlaubt. Das trifft häufig aus Betriebe aus dem Einzelhandel zu, wo dieses Delikt relativ häufig vorkommt.
Eine dauerhafte Überwachung per Kamera durch den Chef ist allerdings nicht zulässig. Es muss ein klarer Verdacht auf Diebstahl aus der Kasse vorliegen. Das kann zum Beispiel wegen andauernder Kassendifferenzen sein.
Bei Bedarf bauen wir bei Ihnen eine verdeckte Videoüberwachung ein. Die Auswertung übernehmen wir als Dienstleistung. Die gesicherten Bilder dienen dann der Rechtsverfolgung. Sie brauchen im Erfolgsfall keine Verdachtskündigung auszusprechen, sondern berufen sich auf harte Fakten für eine fristlose Kündigung. Unsere Erfolge bei der verdeckten Videoüberwachung sind übrigens sehr hoch.
Kündigung bei Diebstahl durch Mitarbeiter oder Unterschlagung
Begehen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Diebstahl oder eine Unterschlagung, so rechtfertigt das in den allermeisten Situationen analog zum Arbeitsrecht eine unmittelbare Kündigung. Es ist nicht nötig, zuvor eine Abmahnung auszusprechen.
Der Arbeitgeber muss sich von Angestellten keine strafbaren Handlungen gefallen lassen. Das Arbeitsrecht ist in so einem Fall konsequent und schützt den Täter nicht.
Die Diebstähle müssen sich nicht ausschließlich auf das Eigentum des Arbeitgebers beziehen. Wenn jemand die Kollegen beklaut, sieht das Arbeitsrecht eine Kündigung vor. Ausführlich behandeln wir dieses Thema in dem Artikel Diebstahl am Arbeitsplatz.
Für sofortige Aufklärung von Diebstählen seitens Ihrer Mitarbeiter rufen Sie unsere kostenfreie Hotline an: 0800 – 33 33 583
Einsatz einer Detektei erlaubt – Kosten sind oft vom Täter zu erstatten
Liegt in Ihrem Unternehmen ein Mitarbeiterdiebstahl vor? Dann ist es für Ihr Unternehmen von großer Bedeutung, diesen Sachverhalt so schnell wie möglich aufzuklären. Ihrem Unternehmen kann andernfalls ein größerer Schaden drohen, ganz abgesehen von dem Vertrauensschaden in der Belegschaft.
Wenn ein Detektiv diesen Verdacht bestätigt und Beweise für Diebstähle von einem Ihrer Mitarbeiter vorlegt, können Sie als Arbeitgeber handeln. Neben der Kündigung ist es so, dass der überführte Mitarbeiter in vielen Fällen die Kosten der Detektei zu tragen hat. Grund dafür ist die gefestigte Rechtsprechung, wonach Täter in solchen Fällen die notwendigen Kosten zur Aufklärung zu übernehmen haben.
Darüber hinaus finden die Beweise des Detektivs vor Gericht Anerkennung. Die professionelle Beweisführung kann ein mögliches Gerichtsverfahren zu Ihren Gunsten ausgehen lassen. Ein Privatdetektiv kann in diesem Fall ebenfalls als Zeuge vor Gericht erscheinen und die Vergehen der Angestellten auf der Arbeit wie Diebstähle oder Unterschlagungen genau darlegen.
Haben Sie einen ganz konkreten Verdacht? Oder haben Sie einfach das Fehlen von verschiedenen Dingen bemerkt? Dann ist es immer sinnvoll, etwas dagegen zu unternehmen. Als Arbeitgeber oder Verantwortlicher mit Führungsaufgaben sollten Sie genau schauen, welche Schritte Sie nun einleiten müssen. Rufen Sie jetzt einen Wirtschaftsdetektiv an und vertrauen auf unsere Erfahrung:
Mehr zu Themen aus dem Arbeitsrecht, die für Arbeitgeber interessant sind
Lesen Sie das kostenlose E-Book: Tatort Betrieb – die 5 häufigsten Formen von Mitarbeiterkriminalität. Als Arbeitgeber haben Sie eine Verantwortung für den Betrieb den ehrlichen Angestellten gegenüber. Dieses E-Book hilft Ihnen, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Gleichfalls ist für Sie als Arbeitgeber oder Vorgesetzter die Seite Mitarbeiterüberwachung interessant.
Ein Detektiv beweist Kassendiebstahl durch die eigenen Mitarbeiter. Wir überführen einen diebischen Angestellten. Als Chef zeigen Sie auf diese Art und Weise anderen Mitarbeitern, dass bei Betrug oder Diebstahl Konsequenzen drohen.
Diebstahl im Betrieb sollte einen Arbeitgeber unbedingt aufwachen lassen, um die Täter zu überführen. Vertrauen auf der Arbeit ist gut, aber Kontrolle der Arbeitnehmer manchmal besser.