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Bewerberüberprüfung
Beabsichtigen Sie eine Neueinstellung in Ihrer Firma? Vielleicht sogar in leitender Funktion? Damit dies nicht zu einem Desaster wird, lesen Sie hier wichtige Hilfestellungen zur Bewerberüberprüfung, um Sie in Ihren Personalentscheidungen zu unterstützen.
Bei Fragen zum Thema Personalüberprüfung bei Neueinstellungen berät Sie gerne ein Detektiv gebührenfrei unter 0800 – 33 33 583
Gefälschte Zeugnisse fallen bei der Bewerberüberprüfung auf
Im Zeitalter des Computers ist es nicht nur Profis möglich, perfekt aussehende Zeugnisse und Arbeitspapiere vorzulegen, die mit der Realität nur wenig gemein haben.
Doch die Besetzung einer Position aufgrund eines gefälschten Zeugnisses kann für Sie als Arbeitgeber später weitreichende negative Folgen haben.
Da eine solche Ermittlung nicht durch einen einfachen Telefonanruf bei dem ehemaligen Arbeitgeber des Bewerbers erledigt ist, überprüfen erfahrene Ermittler die Lebensläufe, geschäftliche Referenzen und weitere Angaben des Bewerbers.
Die A Plus Detektei bietet Ihnen gerade im Bereich der Besetzung von für leitenden Positionen eine große Auswahl an Möglichkeiten der Ermittlung und Auskünften im Rahmen einer Personalüberprüfung. Das sichert Ihnen die richtige Personalentscheidung.
Pre-Employment Check bei Führungspositionen Standard
Fehlentscheidungen bei der Besetzung von Führungspositionen sind nicht selten teuer und folgenschwer. Direkt messbar sind Personal- und Beschaffungskosten. Dazu kommen Kosten der Vakanz einer Führungsposition und die sogenannten Vorlauf- und Einarbeitungskosten.
Nicht einkalkuliert sind dabei Ärger, Enttäuschung, möglicher Motivationsverlust bei Mitarbeitern der Führungskraft und ähnliche Faktoren, wenn der “falsche” Bewerber den Zuschlag bekommt.
Das sind für Sie triftige Gründe genug, die Entscheidung zur Personalbesetzung sorgfältig vorzubereiten. Alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen sollten genutzt werden.
In einem solchen Fall bietet sich neben der Konsultation eines Personalberaters, der Einholung von Referenzen und einem graphologischen Gutachten als weiteres Mittel die Einschaltung einer Detektei Ihres Vertrauens an.
Die erfahrenen Ermittler überprüfen den Bewerber im Rahmen der Bewerberkontrolle, die heute Pre-Employment Check oder auch Background Check eines Arbeitnehmers heißt.
Mitsamt seinen Bewerbungsunterlagen unterziehen sie diesen Bewerber einem diskreten und umfassenden Check. So sollen kritische Merkmale schon im Vorfeld einer Einstellung aufgezeigt werden.
Darunter fallen unter anderem Überprüfungen auf
- Gefälligkeitsreferenzen
- finanzielle und familiäre Verhältnisse
- Leumund.
Die 5 häufigsten Bewerberlügen
In der Praxis der vergangenen Jahrzehnte hat sich gezeigt, dass einige Bewerberlügen offenbar beliebter sind als andere. Manche Lügen kommen immer wieder vor. Die fünf häufigsten Schwindeleien sind:
1. Kenntnisse in Fremdsprachen
Manche Bewerber neigen dazu, eine 3-wöchige USA Rundreise als Fortbildung in der Sprache zu beurteilen. Wer sich im Restaurant das Bier in einer fremden Sprache bestellen kann, ist nicht unbedingt so sprachgewandt, um in komplizierten Verhandlungen in einer fremden Sprache bestehen zu können.
Trotz der Defizite machen viele Bewerber den Fehler, die eigenen Sprachkenntnisse deutlich zu beschönigen.
2. Gefälschte Zeugnisse
Mit einem Kopierer oder einem Programm wie Photoshop lassen sich wunderbare Zeugnisse erstellen, auch solche die gar nicht wahr sind.
In der Praxis finden unsere Ermittler immer wieder dreiste Fälschungen. Dass es sich dabei um Urkundenfälschung handelt, vergessen viele Bewerber offenbar.
3. Geschönter Lebenslauf
Immer häufiger kommt es vor, dass Fehlzeiten im Lebenslauf oder unangenehme Wahrheiten aus der Vergangenheit durch falsche Angaben im Lebenslauf kaschiert werden sollen. So wird aus dem Gefängnisaufenthalt schnelle einmal die Weltumsegelung.
4. Falsche Auskünfte zur fachlichen Kompetenz
Wer sich bewirbt, macht dabei Werbung für sich. Manch einer übertriebt es aber und gibt Kompetenzen an, die er niemals erworben hat. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass derartige Lügen meist kurze Beine haben.
5. Angaben zum aktuellen Arbeitsverhältnis
Nicht jeder Bewerber rückt mit der Wahrheit heraus, wenn es um seinen aktuellen Job geht. Der Grund könnte sogar darin liegen, dass er gar keinen Job hat, weil ihm vielleicht fristlos wegen eines Diebstahls im Unternehmen gekündigt wurde.
Schutz vor Fehlentscheidungen bei der Besetzung einer Position
Machen Sie sich die Erfahrung unserer Privatermittler zu Nutzen und vermeiden Sie unnötige Risiken sowie kostenträchtige und für Sie folgenschwere Fehlentscheidungen!
In vielen Unternehmen ist daher eine Personalüberprüfung heute bereits normal, wenn es um Neueinstellungen in wichtigen Positionen beziehungsweise solche mit viel “Einblick” in Interna geht. Der Bewerber-Check ist dabei ein erprobter Weg, um von vorne herein Risiken für Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Eine Bewerberüberprüfung im Zusammenhang mit einer Neueinstellung kann durch die Detektei A Plus natürlich im gesamten Bundesgebiet durchgeführt werden.
Wichtige Rechtsprechung für den Arbeitgeber bei gefälschten Bewerbungen
Bewerbungslügen unterliegen nicht der Verjährung: Wer mit manipulierten und gefälschten Bewerbungsunterlagen einen Job bekommt, der muss auch nach vielen Jahren mit einer fristlosen Kündigung rechnen, selbst dann, wenn die Arbeit immer ordentlich ausgeführt wurde.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart hat mit Urteil 5 Sa 25/06 entschieden, dass ein Schweißer, der mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis, auf dem er seine Note um eine Zensur verbessert hatte, eine Stelle erhalten hatte, auch nach 8 Jahren deswegen noch entlassen werden darf. Die Richter aus Stuttgart erklärten, dass dadurch dem Arbeitsverhältnis die Vertrauensgrundlage entzogen wurde.
Da half es dem Schweißer auch nicht, dass er in den 8 Jahren so gearbeitet hatte, wie es seinen frisierten Zensuren entsprach. Nach Meinung des Gerichtes muss das Vertrauen eines Arbeitgebers auf die absolute Korrektheit von Zeugnissen als besonders schützenswert eingestuft werden. Denn nur so habe der Arbeitgeber die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bewerbern fair zu vergleichen.
Nicht zuletzt kommt nach Meinung des LAG Stuttgart hinzu, dass das Ansehen des Arbeitgebers leiden könnte, wenn Außenstehende davon erfahren würden, dass ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, die ihre Zeugnisse derart fälschen. Somit wurde die Kündigung des Schummlers als rechtens eingestuft.
Arbeitsgericht Frankfurt bestraft Lügen im Bewerbungsgespräch
Auch das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, dass die Angabe einer Unwahrheit im Einstellungsgespräch den Job kostet.
Vorliegend hatte ein Broker bei seinem Einstellungsgespräch mit einem Börsenunternehmen verschwiegen, dass er mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einen gerichtlichen Streit wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten hatte, obschon der Personalleiter des neuen Arbeitgebers ausdrücklich nach Problemen solcher Art gefragt hatte.
Wird eine derartige Unwahrheit bekannt, so kann gekündigt werden, was hier insbesondere wegen der noch laufenden Probezeit problemlos war (Arbeitsgericht Frankfurt/M. 1 Ca 6262/06), so die Richter in Frankfurt.
Schöpfen Sie alle Möglichkeiten der Checks von Bewerbungen aus
Achten Sie also schon im Vorfeld einer Einstellung darauf, keinen offensichtlichen Fehlgriff zu tun. Ihre Entscheidungsfindung lässt sich durch eine diskrete Personalüberprüfung und Bewerberkontrolle in die richtigen Bahnen lenken, um sofort die Spreu vom Weizen zu trennen. Ein Privatermittler entlarvt dabei recht schnell Lügen.
Gerne berät Sie ein Detektiv unseres Teams dahingehend, welche Möglichkeiten der Bewerberüberprüfung durch eine Detektei bestehen. Die Beratung erfolgt natürlich vertraulich und ist kostenlos. Der Bewerber erfährt natürlich nichts davon.
Rufen Sie jetzt bei der Detektei A Plus an, wenn Sie eine wichtige Stelle in Ihrem Unternehmen besetzen müssen und auf “Nummer sicher” gehen wollen. Wir machen den Check ganz diskret:
Die in Deutschland vorzunehmenden Bewerber-Checks sind dabei sehr unterschiedlich zu den Vorkontrollen in den USA. Dort wird ein Background Check viel weiter vorgenommen. Tatsächlich werden dort vom Bewerber auch Vorstrafen, Verfahren und ähnliche Delikte überprüft bis hin zu Krankheitsbildern.
Das ist einer Detektei in Deutschland grundsätzlich aus rechtlichen Gründen heraus nicht möglich. Der ermittelnde Privatdetektiv wird sich hierzulande streng an die gesetzlichen Vorschriften und Rahmenparameter halten. Anderweitige Anfragen dieser Art bei uns sind zwecklos.
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