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Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug ist keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es für einen Arbeitgeber, sich davor zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber einen etwaigen Arbeitszeitbetrug nachweisen können, um dann Konsequenzen zu ziehen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zu Pflichten und Rechten. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Arbeitszeiten einzuhalten. Zu spätes Eintreffen und das frühzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes können im Zweifelsfall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Gleiches gilt für das eigenwillige „Verlängern“ von Pausen, denn die Arbeitskraft ist zur Verfügung zu stellen.
Das Delikt Arbeitszeitbetrug impliziert, der Mitarbeiter täuscht vor, zu arbeiten, obschon er tatsächlich keine reale Arbeitsleistung erbringt. Dadurch entsteht beim Arbeitgeber ein Schaden. Hierzu zählen beispielsweise auch private Telefonate.
Faktisch arbeitet er also nicht so, wie es von ihm arbeitsvertraglich gefordert ist. Lässt sich diese Verhaltensweise beweisen, steht in vielen Fällen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung im Raum. Selbst eine lange Betriebszugehörigkeit kann den Arbeitnehmer im Betrugsfall nicht schützen. In solchen Fällen sorgen wir für Klarheit und liefern belastbares Material. Dabei treten unsere Ermittler als Zeugen auf, gestützt von entsprechenden Berichten. Letztlich entscheidet immer der Einzelfall.
Eine falsche Erfassung kann zu Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug führen
Alle nachstehenden Urteile zur Thematik Arbeitszeitbetrug durch Mitarbeiter sind Einzelfallentscheidungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und als Beispiel zu verstehen. Die Nennung der Quellen stellt keine Rechtsberatung dar. Haben Sie einen konkreten Fall zu Arbeitszeitverstößen lassen Sie sich von Ihrem Rechtsvertreter beraten. Dieser prüft im Einzelfall, wie man am besten vorgeht und gezielt einen Ermittler hinzuzieht.
Die falsche Dokumentation von Anfang und Ende der Arbeitszeit oder die falsche Erfassung von Pausenzeiten zählen im Arbeitsrecht zum schweren Vertrauensverlust. Dieser führt zur Kündigung des Arbeitnehmers ohne Abmahnung. Das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht, bestätigt diese Einschätzung.
Wegweisend ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Juni 2011 (2 AZR 381/10). Die Richter entschieden, dass dann ein wichtiger Grund zur Kündigung im Sinne von § 626 Absatz 1 BGB vorliegen kann, wenn es einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Dokumentation der geleisteten Zeit der Arbeit gibt. Wir können dabei helfen, den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen.
Vertrauensmissbrauch durch falsche Arbeitszeiten
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu 100 Prozent vertrauen können. Regelmäßiger Arbeitszeitbetrug verletzt das Vertrauen des Arbeitgebers empfindlich. Zudem führt dies auch zu finanziellen Einbußen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben neben der grundsätzlichen Pflicht zu Arbeit und Vergütung auch Treuepflichten.
Dabei hat der Arbeitnehmer die Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Ein Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer wissentlich gegen seine Pflicht zur Treue verstößt.
Der Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten ist meist nur schwer vom Arbeitgeber zu kontrollieren. Das gilt insbesondere für den Arbeitszeitbetrug. Die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ohne weitere Abmahnung ist zulässig. Letztendlich muss aber jeder Fall einzeln beurteilt und auch dokumentiert werden. Dies gelingt durch den Einsatz von Detektiven.
Detektive überführen Mitarbeiter bei Betrügereien in der Erfassung der geleisteten Arbeitszeit. Dadurch können Sie bei einem bestätigten Verdacht arbeitsrechtliche Konsequenzen einleiten. Mit dieser Betrugsform gehen oft Delikte wie Spesenbetrug oder Abrechnungsbetrug einher.
Was bedeutet Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug hat viele Facetten. Dabei muss der Arbeitgeber den Arbeitszeitbetrug nachweisen. Versuchen wir uns an einer Definition von Arbeitszeitbetrug:
Ein Arbeitnehmer begeht einen Arbeitszeitbetrug, wenn er die zu erbringende Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag falsch angibt oder erfasst. Er lässt sich dann für eine nicht geleistete Arbeitszeit bezahlen. Dabei ist es im Betrugsfall egal, ob es sich um 5 Minuten oder eine Stunde handelt. In der Praxis werden Verstöße mit nur einer oder wenigen Minuten meist nicht verfolgt. Auch das schreiben einer E-mail allein wird in der Regel geduldet. Ein privates “surfen” im Netz stellt jedoch einen Verstoß gegen die arbeitsrechtliche Verpflichtung dar. Dies gilt auch für private Telefonate. Hier wird es auf die Dauer und Häufigkeit des Verstoßes ankommen. Letztendlich muss der Arbeitgeber den konkreten Arbeitszeitbetrug nachweisen. Erst dann kann er gegebenenfalls auch eine Kündigung aussprechen.
Es gibt generell verschiedene Fälle von Arbeitszeitbetrug. Allen voran steht jedoch Lohn für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten. Schließlich wird die Zeit der zu leistenden Arbeit unerlaubt verkürzt oder künstlich verlängert.
Das bedeutet, dass der Mitarbeiter zu spät mit der Arbeit beginnt und im Protokoll festhält, er habe pünktlich angefangen. Oder er behauptet, er hätte länger gearbeitet, während er den Arbeitsplatz aber pünktlich oder gar früher als erlaubt verlassen hat. In diesen Fällen liegt ein klarer arbeitsrechtlicher Verstoß vor. Der Arbeitnehmer täuscht bewusst über die erbrachte Leistung und schädigt so den Arbeitgeber.
Die Zeit, in der er nicht gearbeitet hat, bezahlt der Arbeitgeber dem Angestellten trotzdem. So entsteht dem Unternehmen durch die nicht eingehaltene Dienstzeit ein erheblicher finanzieller Schaden. Detektive haben unterschiedliche Möglichkeiten, um den Arbeitszeitbetrug aufzudecken.
- Bummelei bei der Arbeit,
- falsche Zeitaufzeichnungen
- und das Überziehen der Pausen gerade bei Mitarbeitern im Außendienst
haben schon häufig zu einem Ende des Arbeitsverhältnisses geführt. Letztendlich können Sie im Anschluss an das Ermittlungsergebnis belastbare Entscheidungen treffen.
Betrug an Stempeluhr ist kein Kavaliersdelikt
Nicht nur das handgeschriebene Zeitprotokoll lässt sich verfälschen. Die Praxis zeigt, dass besonders die Stempeluhr, mitunter Stechuhr genannt, anfällig für Betrügereien zum Nachteil von Arbeitgebern ist. Möglicherweise
- ist das System manipuliert
- oder die Stempelkarte ist manipuliert
- oder eine andere Person stempelt für den Arbeitszeitbetrüger ab.
Dieser Vorfall berechtigt den Arbeitgeber dazu, eine fristlose Kündigung auszusprechen, selbst bei eigentlich unkündbaren Mitarbeitern. Dann liegt ein Arbeitszeitbetrug vor, der eine Pflichtverletzung und Täuschung darstellt. Wenn jemand anderes die Stempeluhr zur Arbeitszeiterfassung betätigt, heißt dieses Vorgehen heute im “Neudeutschen” Buddy Punching.
Dabei steht der Begriff Buddy Punching im weitesten Sinne für Fremdstempeln durch einen anderen Arbeitnehmer. Da ist dann ein Arbeitszeitbetrug gegeben, wenn es zu einem falschen Registrieren bei der manuellen oder elektronischen Zeiterfassung durch das Mitwirken dritter Personen kommt, selbst wenn es nur wenige Minuten sind. Zudem ist dieses Verhalten für sämtliche Beteiligten gefährlich. Sowohl für denjenigen der eher geht, als auch für den Kollegen der abstempelt.
Dabei ist hier häufiger als bei anderen Formen des Arbeitszeitbetrugs eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt. Und das sogar ohne vorherige Abmahnung. So urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 30.07.2019, 5 Sa 246/18 ) in dem dort vorliegenden Fall. Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen. Hierbei hat der Arbeitgeber im jeweiligen Fall den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen.
Schadensersatz bei Betrug mit der Erfassung der Arbeitsleistungen
Außerdem kann der Arbeitgeber Schadensersatz bei einer Täuschung durch den Arbeitnehmer geltend machen. Allerdings nur, wenn er den Arbeitszeitbetrug beweisen kann. Detektive klären mit Hilfe von technischen Geräten oder gezielten Observationen den Sachverhalt auf und stellen Beweismittel für das Gericht zur Verfügung. Dabei stehen Zeugenaussagen, sowie Berichte zur Verfügung. Diese liefern den wichtigen Grund für Ihr weiteres Vorgehen.
Sollten Kollegen für den Arbeitnehmer einstempeln, obwohl dieser selber noch gar nicht anwesend ist, so gilt das als Betrug. Gleiches zählt für das Ausstempeln. Geht jemand frühzeitig, so muss er sich ausstempeln, weil er zu dem Zeitpunkt Feierabend macht. Das gilt genauso bei der Manipulation von alternativen Zeiterfassungssystemen.
Auf keinen Fall darf er einen Kollegen darum bitten, für ihn später zum regulären Arbeitsende auszustempeln oder gar Überstunden geltend zu machen. Geschieht das dennoch, drohen Konsequenzen. Denn Arbeitnehmern, die Arbeitszeitbetrug begehen, droht nach dem deutschen Arbeitsrecht die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Arbeitszeitbetrug nachweisen im Home Office
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten im Home Office gesellschaftsfähig geworden. Was für die Arbeitnehmer oft eine schöne Sache ist, stellt für manche Arbeitgeber ein Problem da, denn die Arbeitszeit lässt sich im Home Office nur schwer erfassen und kontrollieren. Letztendlich muss der Arbeitgeber den Arbeitszeitbetrug nachweisen.
Je nach Art der Tätigkeit ist weder die Arbeitsleistung erfassbar noch sind etwaige Überstunden oder Fehlstunden in der nötigen Form dokumentierbar. Ob der Arbeitnehmer eine Pause vom Job macht oder nicht, lässt sich schwer durchleuchten.
Ob der Arbeitnehmer gerade ein geschäftliches Telefonat führt oder faul auf der Couch liegt, lässt sich kaum feststellen. Ob er an einem Projekt arbeitet oder gerade seine Wohnung putzt, weiß niemand, es sei denn, er hat einen Computer-Arbeitsplatz, bei dem die Leistung transparent ist. Ansonsten bleibt schwammig, ob der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Detektive dürfen nicht in die Privatsphäre von Arbeitnehmern eingreifen. Es ist daher nicht möglich, im Auftrag des Chefs einen Arbeitnehmer in seiner Wohnung zu kontrollieren. Was jedoch erlaubt ist, ist eine Kontrolle, ob die Person Aktivitäten außerhalb der Wohnung entfaltet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun haben. Raucherpausen außerhalb der Wohnung lassen sich hingegen dokumentieren. Voraussetzung für eine Kontrolle im Home Office ist ein handfester Verdacht auf Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers. Bei entsprechend schweren Verstößen kann der Arbeitgeber gegebenenfalls eine Kündigung aussprechen.
Zwei Beispiele aus der Praxis zu Arbeitszeitbetrug im Home Office
Ein Arbeitnehmer musste im Home Office arbeiten, war aber oft nicht zu erreichen. Unsere Detektive haben bei der Beobachtung festgestellt, dass der Mann sportlich aktiv war und offenbar während der Arbeitszeit für einen Marathon trainiert hat. Seine Arbeitszeiten hat er aber ganz normal erfasst, als habe er zwischendurch nicht trainiert.
In einem anderen Fall haben wir einen Arbeitnehmer observiert, der statt seiner Tätigkeit im Homeoffice seinen Garten auf Vordermann gebracht hat. Weil der Garten von der öffentlichen Straße aus einsehbar war, konnten die Detektive diese Aktivitäten des Arbeitnehmers während der regulären Arbeitszeit erkennen und legal dokumentieren.
In beiden Fällen konnten die Arbeitgeber Konsequenzen ziehen. Ob es letzten Endes zu einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs kam oder das Arbeitsverhältnis mit einer Abmahnung fortgesetzt wurde, ist uns nicht bekannt. Generell muss aber jeder Arbeitnehmer mit Folgen rechnen, wenn er die Arbeitszeit manipuliert.
Es steht für den Betrüger stets das Risiko im Raum, dass es im Falle eines Arbeitszeitbetruges zu einer fristlosen Kündigung oder ersatzweise einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber kommt, wenn er den Arbeitstag von den Zeiten her falsch erfasst. Voraussetzung ist der rechtlich haltbare Nachweis für den Arbeitszeitverstoß.
Urteile zu Arbeitszeitbetrug
Videoüberwachung bei Stempeluhrbetrug erlaubt
Bei Stempeluhrbetrug ist nach geltendem Recht eine Videoüberwachung zulässig, wie das Landesarbeitsgericht Sachsen entschieden hat. Die Richter in Chemnitz haben entschieden, dass zur Aufklärung von einer möglicherweise begangenen Manipulation der Zeiterfassung der Einsatz einer verdeckten Videoüberwachung gerechtfertigt ist. So kann der Arbeitgeber den Arbeitszeitbetrug nachweisen.
LAG Sachsen vom 12. Juni 2003, 2 Sa 790/02. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Urteilen zur Videoüberwachung.
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit
Auch das Hessische Landesarbeitsgericht sah wie die Vorinstanz in Gießen in einem Arbeitszeitbetrug einen Grund zur Kündigung trotz 26 Jahren Betriebszugehörigkeit. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, welche arbeitsrechtlichen Schritte er einleitet. Eine ordentliche Kündigung ist ebenso möglich, wie eine außerordentliche Kündigung oder Abmahnung.
Hier war einem Mitarbeiter zum Verhängnis geworden, dass der Arbeitgeber neben einer Erfassung per Chip noch eine Videoüberwachung zur Kontrolle zur Verfügung hatte, um die Einhaltung der Pausenzeiten zu prüfen.
Urteil vom 17.02.2014, Aktenzeichen 16 Sa 1299/13.
Private Erledigungen während der Arbeitszeit führen zur Kündigung
Das Erledigen von privaten Dingen, wie Telefonate oder sogar online Shopping während der vertraglich geschuldeten Zeit der Arbeit ohne dabei auszustempeln, ist nicht statthaft. Es ist Arbeitszeitbetrug und der Arbeitgeber hat dadurch einen finanziellen Schaden.
Ein Privatdetektiv konnte nachweisen, dass eine Mitarbeiterin während der Dienstzeit zur Krankengymnastik ging, ohne das in ihrer erfassten Arbeitszeit zu vermerken. Die Folge: Weil der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber der Arbeitszeitbetrug nachzuweisen war, durfte der Arbeitgeber die fristlose Kündigung wegen Betruges aussprechen. Die Arbeitsleistung war nicht korrekt erfasst.
LAG Rheinland-Pfalz Mainz – Urteil vom 08.11.2007, Aktenzeichen 4 Sa 996/06.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Arbeitszeitbetrug begehen
Übrigens kann eine Betrugshandlung während der Arbeit strafrechtlich relevant sein, denn hier greift §263 StGB. In der Praxis verzichten aber die meisten Arbeitgeber auf strafrechtliche Schritte wegen dieser Straftat. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Vorsatztat. Der Arbeitnehmer täuscht den Arbeitgeber wissentlich. Fahrlässig kann ein Betrug nicht begangen werden.
Die wenigsten Arbeitgeber wollen einen durch einen Privatdetektiv überführten Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin wegen eines begangenen Betruges bei der Zeiterfassung anzeigen. Sie beschränken sich in der Regel darauf, die Arbeitszeit kontrollieren zu lassen und im Falle eines Verstoßes eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Das Thema Strafrecht im Arbeitszeitbetrug bleibt aber für den einen oder anderen Arbeitgeber ein Trumpf in der Hinterhand bei innerbetrieblichen Gesprächen mit dem Betrüger. Manchmal ist es so einfacher, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, wenn der Arbeitnehmer sieht, dass der Chef ihm den Arbeitszeitbetrug nachweisen kann. Durch den Nachweis hat der Arbeitgeber dann einen deutlichen Vorteil in den Verhandlungen.
Als Detektei bieten wir keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich bei Beratungsbedarf zu Arbeitszeitbetrug an eine Kanzlei für Arbeitsrecht mit spezialisierten Anwälten. Das ist besonders ratsam, bevor Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung oder Abmahnung eines Arbeitnehmers aussprechen wollen. Achten Sie dabei auf die Vereinbarungen zur Arbeitstätigkeit im Arbeitsvertrag, den Sie mit dem Arbeitnehmer haben.
Erfassung der Arbeitszeit handschriftlich oder per Liste
Die Regeln gelten gleichfalls, wenn die Arbeitszeit nicht durch eine Stempeluhr oder andere technische Hilfsmittel erfasst wird. Wer also seine Arbeitsleistung notiert – beispielsweise bei Gleitzeit – hat dieses zu der Uhrzeit zu tun, wo der Arbeitsplatz erreicht ist. Das ist das Prinzip der Arbeitszeiterfassung. Ansonsten liegt ein Arbeitszeitbetrug vor.
Das Eintreffen auf dem Firmengelände ist nicht gleichzusetzen mit dem Beginn der Arbeitszeit. Wird diese Zeit manipuliert, droht die Kündigung. Bei der Beweisführung kann ein Wirtschaftsdetektiv eine effektive Unterstützung leisten, damit Sie vor Gericht obsiegen. So kann der Arbeitgeber den Arbeitszeitbetrug nachweisen.
Problem: Außendienst – Nachweis von Arbeitszeitbetrug
Außendienstmitarbeiter geben häufig falsche Terminzeiten an und nutzen ihre eigentliche Arbeitszeit für ihre Freizeitaktivitäten. Detektive können in diesem Fall zum Beispiel Fotobeweise im Rahmen einer Observation liefern.
Die Entlohnung für den Detektiv bei einer Mitarbeiterüberwachung muss in vielen Fällen der Arbeitnehmer erstatten, sofern sich der begründete Verdacht des Arbeitszeitbetrugs bestätigt. Schließlich war das Verhalten des Arbeitnehmers der Grund für die Beauftragung.
Schlendrian im Büro – Privattelefonate können Arbeitszeitbetrug sein
Arbeitszeitbetrug ist sogar dann schon gegeben, wenn ein Arbeitnehmer während der regulären Arbeitszeit rein private Telefonate führt. Notfalltelefonate fallen dabei üblicherweise aus der Betrachtung heraus.
Beim privaten Telefonieren während der Arbeitszeit ist es egal, ob dieses mit dem Telefon des Arbeitgebers oder mit dem eigenen Handy des Mitarbeiters geschieht. Auch das Schreiben von WhatsApp- oder SMS-Nachrichten ist genau wie das Zeitungslesen oder private Surfen im Netz, sowie das schreiben privater E-Mails während der Arbeitszeit ein Arbeitszeitbetrug.
Fernsehen während der Nachtschicht – Kündigung droht
Ist ein Arbeitnehmer beim Dienst eingestempelt, hat er zu arbeiten. Das gilt auch für die Nachtschicht, wenn der Chef oder andere Angestellte nicht mehr in der Firma anwesend sind.
Vertreibt sich der Kollege die Nachtschicht damit, lange im Aufenthaltsraum zu sitzen oder gar einen Film oder eine Fernsehsendung zu schauen, so kann das ein Grund für eine fristlose Entlassung ohne vorherige Abmahnung sein.
Der Arbeitnehmer kann sich nicht damit rechtfertigen, er habe gerade nichts zu tun gehabt. Auch der Verweis, dieses Verhalten rechtfertige allenfalls eine Abmahnung ist hinfällig. Fakt ist, dass ein Arbeitnehmer seinen Chef darüber zu informieren hat, wenn er keine offenen Arbeiten mehr zu erledigen hat, damit der Chef ihm während der Dienstzeit neue Aufgaben zuweisen kann.
Eine Aufklärung ist in so einem Fall nicht per Videoüberwachung möglich. Der Betriebsrat wäre dagegen und das Risiko, das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Aufnahmen zu missachten wäre zu groß. Daher lösen wir derartige Fälle anders, damit Sie vor dem Arbeitsgericht gute Karten haben und die außerordentliche Kündigung Bestand hat.
Beratung für Arbeitgeber bei Problemen mit der Zeiterfassung und Arbeitszeitbetrug
Haben Sie ein ähnliches Problem mit Arbeitszeitbetrug durch einen Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen? Gerne arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrem Rechtsanwalt, wenn wir die Fakten dokumentieren. Gibt es Verfehlungen, können Sie aufgrund der Beweise eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug aussprechen.
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber immer im Vorteil, wenn Sie eine fristlose Kündigung auf Basis von Fakten und Beweisen erstellen können als wenn Sie eine Verdachtskündigung aufgrund eines unbewiesenen Verdachts aussprechen müssen.
Lassen Sie sich jetzt beraten, welche grundsätzlichen Möglichkeiten der Beweisführung es durch eine Detektei gibt. Alle weiteren Informationen, wie wir in Ihrem Fall Arbeitszeitbetrug nachweisen, erhalten Sie jetzt in Ihrem ersten Kontakt am Telefon:
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