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Arbeitgeberermittlung
Autor: Jochen Meismann
Haben Sie offene Forderungen, die Sie nicht realisieren können, oder vermuten Sie, dass ein ehemaliger Mitarbeiter trotz eines Wettbewerbsverbots nun bei der Konkurrenz arbeitet? In solchen Fällen ist es entscheidend, den aktuellen Arbeitgeber herauszufinden.
Eine Arbeitgeberermittlung durch A Plus Detektive ist dann Ihre Trumpfkarte. Unsere Detektive sind darauf spezialisiert, herauszufinden, wo jemand arbeitet, indem sie überprüfen, ob der Schuldner in einem regulären Arbeitsverhältnis steht. Dabei können sie auch ein mögliches Zweiteinkommen ermitteln.
Durch eine gezielte Lohn- und Gehaltspfändung wandeln Sie Ihre offenen Forderungen in bares Geld um. Wenn Sie Unterstützung bei der Ermittlung eines Arbeitgebers oder einer Arbeitsstelle benötigen, rufen Sie unsere kostenlose Servicenummer an. Aktivieren Sie die Arbeitgeberermittlung sofort unter:
Arbeitgeberermittlung im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Schuldentilgung
Haben Sie einen gerichtlich bestätigten Vollstreckungstitel? Um erfolgreich das Arbeitseinkommen pfänden zu können, ist es entscheidend, den Arbeitsplatz des Schuldners zu kennen.
Obwohl der Gerichtsvollzieher gemäß § 806a ZPO verpflichtet ist, nach dem Arbeitgeber des Schuldners zu fragen, erhalten Gläubiger keine weiteren Informationen, wenn der Schuldner schweigt. Eine eigenständige Arbeitgeberermittlung führt der Gerichtsvollzieher nicht durch. Die Arbeitgeberermittlung hilft Ihnen, wenn der Schuldner beispielsweise trotz Eidesstattlicher Versicherung über die Vermögensverhältnisse wieder einer Arbeit nachgeht.
Arbeitsstelle herausfinden – Arbeitsplatz wird aus Angst vor Inkasso vertuscht
Schuldner versuchen oft, ihre Arbeitsstelle geheim zu halten, um einer Pfändung zu entgehen. Diese Verschleierungstaktiken umfassen das Verbergen zusätzlicher Einkommen. Eine gezielte Arbeitgeberermittlung ist daher unerlässlich, um den tatsächlichen Arbeitsplatz zu ermitteln.
Die Detektei A Plus führt diskrete Umfeldermittlungen durch, um den Arbeitgeber zu identifizieren und die Angaben zu verifizieren. Sobald der Arbeitsplatz bestätigt ist, ist die Pfändung effizient möglich. Diese Methode schätzen Rechtsanwälte und Inkassofirmen als Auftraggeber, wenn sich Schuldner der Zahlungspflicht entziehen.
Arbeitgeber herausfinden in ganz Deutschland
Wir bieten Ihnen bundesweit Arbeitgeberermittlungen an. Bei Bedarf können wir auch internationale Recherchen durchführen. Diese unterliegen jedoch speziellen Anforderungen und variieren je nach Land.
Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über die Möglichkeiten einer Arbeitgeberermittlung informieren. Unsere Privatdetektive stehen Ihnen diskret zur Seite:
Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Arbeitgeberermittlung
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung besteht die Möglichkeit, sich die Kosten einer Detektei erstatten zu lassen, einschließlich der Kosten für eine Arbeitgeberermittlung. Als Gläubiger müssen Sie die Notwendigkeit dieser Kosten glaubhaft machen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Randnummer 13 zu § 788 Absatz 1 ZPO).
Sollte der Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen sein und versucht haben, seine Einkünfte zu verschleiern, ist er in der Regel verpflichtet, die Ermittlungskosten zu tragen. Wir empfehlen, sich im Einzelfall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der Sie auch über die Möglichkeit der Kostenerstattung für eine Arbeitgeberermittlung informieren kann.
Aus der Praxis: Rechtsprechung zur Erstattung der Detekteikosten
Das Recht eines Gläubigers, seine Forderungen durchzusetzen, kann auch den Einsatz von Detektiven umfassen. Wenn im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Ermittlungen eines Detektivbüros notwendig waren, können diese Kosten erstattungsfähig sein.
Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des OLG Köln. Dieses Urteil ist nur eines von vielen ähnlichen Entscheidungen, die die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten bestätigen.
Das Herausfinden des Arbeitnehmers erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, um die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Detekteien sind verpflichtet, bei ihren Ermittlungen die Datenschutzgesetze zu beachten und dürfen nur Informationen einholen, die für den jeweiligen Fall relevant und rechtlich zulässig sind.
Vollstreckungsauskunft als Ergänzung zur Arbeitgeberermittlung
In Fällen mit offenen Forderungen ist die Ermittlung etwaiger Arbeitsverhältnisse entscheidend. Sobald ein Arbeitgeber bekannt ist, kann eine Lohnpfändung effizienter durchgeführt werden als ein Besuch des Gerichtsvollziehers.
Die eigentliche Vollstreckung muss der Gläubiger selbst einleiten, da die Arbeitgeberermittlung keine Angaben zur Einkommenshöhe enthält. Bei Bedarf prüfen unsere Detektive auch Gewerbeanmeldungen und ziehen Handelsregisterauszüge, falls eine Firmenbeteiligung besteht.