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Wie beauftrage ich einen Detektiv?
Sie wenden sich das erste Mal an eine Detektei?
Häufig wird schon zu Beginn eines Telefonats mit unserer Detektei gesagt, man rufe das erste Mal bei einer Detektei an. Darum wüsste man gar nicht, ob ein Detektiv helfen könne und wie es funktioniert, einen Detektiv zu beauftragen.
Diese Berührungsängste können wir Ihnen nehmen, denn der Lauf der Dinge ist recht einfach.
Zunächst erklären Sie dem Sie beratenden Privatdetektiv den Sachverhalt. Wenn die Angelegenheit zu bearbeiten ist, erklärt man Ihnen in einem ersten Schritt, welche Möglichkeit der Bearbeitung Ihnen unsere Detektei offerieren kann. Gleichzeitig erhalten Sie einen ersten Überblick über die Detektivkosten, wobei Sie sich schon in dem Artikel Privatdetektiv Kosten einen Eindruck verschaffen können.
Beauftragung einfach online oder auch per Fax oder Post
Wenn Ihnen unsere Vorschläge zur Bearbeitung Ihres Falles zusagen, so können wir Ihnen per Post, Fax oder E-Mail kurzfristig Auftragsunterlagen zukommen lassen.
Sobald diese Unterlagen in unterschriebener Form wieder zurück und alle Formalitäten geklärt sind, kann der Auftrag praktisch schon starten. Im Zeitalter des Internets ist es somit manchmal möglich, einen Auftrag binnen 30 Minuten zu aktivieren und zu starten.
Sie sehen, die Beauftragung einer Detektei ist nicht wirklich schwer, so dass Sie sich keine Sorgen vor der Kontaktierung machen müssen. Und übrigens, alle von Ihnen genannten Daten und Fakten werden vertraulich behandelt, wie auch ihr Auftrag von unserer Detektei diskret abgewickelt wird.
Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie an.
Detekteien bieten einen Vorsprung durch gezielte Informationen.
Grundsätzlich kann jede Privatperson oder auch jede Firma unserer Detektei einen Auftrag erteilen. Auch öffentliche Stellen oder Einrichtungen können auf unsere Hilfe bauen. Tatsächlich muss der Kunde jedoch geschäftsfähig sein.
In der Regel sind unsere Kunden volljährig. In wenigen Ausnahmen sind sie auch minderjährig. Dabei gilt zu beachten, dass Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig sind. Sie dürfen zwar Aufträge erteilen und Verträge abschließen, benötigen dafür jedoch die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Üblicherweise sind das entweder die Eltern oder die Sorgeberechtigten. Ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gilt ein Vertrag als schwebend unwirksam. Nach Genehmigung des Vertrages durch die Erziehungsberechtigten bekommt der Vertrag mit unserer Detektei dann erst eine rechtliche Wirksamkeit. Dieses bitten wir zu beachten.