Warenbetrug – Detektei hilft bei der Beweisführung

Unsere Privatdetektive stehen Ihnen in Deutschland und international zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Warenbetrug ist eine Form des Betrugs, bei der ein Verkäufer einem Käufer eine falsche oder mangelhafte Ware verkauft. Der Verkäufer täuscht den Käufer, indem er ihm eine Ware übergibt, die entweder nicht der Beschreibung entspricht oder nicht wie erwartet funktioniert.

Unternehmen und Privatpersonen sind beide im Fokus der Täter bei dieser Betrugsform.

In diesem Artikel finden Sie ausführliche Informationen über die Betrugsmasche. Sie erfahren, wie Sie sich davor schützen und wie Sie damit umgehen.

Definition des Warenbetrugs – Strafe gemäß § 263 Strafgesetzbuch

Der Warenbetrug ist kein eigenständiges Delikt, sondern eine Unterform des Betrugs gemäß § 263 StGB.

Das Gesetz sieht eine empfindliche Strafe vor.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Detektive ermitteln in Fällen von Warenbetrug.

In schweren Fällen sieht das Gesetz für einen Betrug gemäß § 263 Abs. 5 StGB sogar Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vor.

Sind Sie von Warenbetrug betroffen? Dann denken Sie darüber nach, eine Anzeige zu erstatten, denn diese Straftat ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht Konsequenzen nach sich. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, um rechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist zur Abwehr notwendig, wenn Sie die Waren zum Beispiel gar nicht bestellt haben und Sie eine Anzeige wegen Warenbetrugs erhalten.

Warenbetrug – Fallbeispiele aus dem Alltag

Ein Klassiker bei dieser Betrugsform ist der Kauf bei eBay Kleinanzeigen oder andere Online-Verkaufsplattformen. Häufig bieten Verkäufer Waren zu günstigen Konditionen an. Die Opfer zahlen an den Verkäufer, erhalten aber nie die bestellte Ware.

Andersherum sind aber Verkäufer ebenfalls betroffen. Der Käufer bestellt auf Rechnung Waren beim Verkäufer. Dieser liefert die Ware, aber es erfolgt keine Zahlung.

So schützen Sie sich vor Warenbetrug

Zum Schutz vor einem Warenbetrug ergreifen Sie einige Vorsichtsmaßnahmen. Bei Privatverkäufen treffen Sie sich am besten persönlich und übergeben die Ware nur gegen Zahlung.

Sie können zudem den Zahlungsdienst PayPal nutzen. Dieser bietet Schutz bei Problemen mit der Abwicklung des Geschäfts gegen eine geringe Gebühr.

Detektive ermitteln in Fällen von Warenbetrug

Sollten Sie skeptisch sein, ob Ihr Vertragspartner der ist, für den er sich ausgibt, überprüfen unsere Detektive das für Sie. Die Ermittlungsmaßnahmen stimmen wir im Detail mit Ihnen ab.

Im dem Zusammenhang überprüfen wir für Sie zum Beispiel

  • Personen,
  • Dokumente
  • und Adressen.

Falsche Adressen als Basis des Betrugs

Eine Vielzahl von Betrügereien läuft so ab, dass Lieferadressen fingiert sind. Täter bringen ausschließlich für die Lieferung ein Namensschild an und enterfernen dies nach der Lieferung sofort wieder. Die Ware ist weg und Sie haben keine Möglichkeit zur Verfolgung.

Unsere Detektive sind in der Lage, die Adresse vorab zu checken.

Briefkastenfirmen – Scheinfirmen

Zum Teil sind Firmen unter den angegebenen Adressen nicht ansässig. Vielmehr steht nur der Name am Briefkasten. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie es mit einer Briefkastenfirma zu tun haben, reagieren Sie sofort. Wir stellen für Sie die Fakten fest.

Durch den gezielten Einsatz von Ermittlern bringen wir die Fakten ans Tageslicht.

Wir stellen für Sie im In-und Ausland fest, ob die Firma tatsächlich dort ansässig ist oder nicht. Über unser internationales Ermittlernetzwerk sind wir weltweit seit Jahrzehnten für Sie da.

Überprüfung von Neukunden

Bestenfalls haben Sie Bestandskunden, von denen Sie wissen, dass diese ordnungsgemäß agieren. Anders sieht es aber mit Ihnen unbekannten Geschäftskontakten aus.

Bei Neukunden stellen wir für Sie bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung durch sogenannte vor Ort-Recherchen und Due Diligence Überprüfungen fest, ob Ihr Geschäftspartner zutreffende Angaben macht.

Überprüfung von Personen und Dokumenten

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit von Personen oder Dokumenten haben, kontaktieren Sie uns und wir überprüfen diskret, ob die Personenangaben zutreffend sind.

Darüber hinaus überprüfen wir Ausweise aus aller Welt.

Fake Shops – Missbrauch Gütesiegel

Im Internet gibt es nahezu alles als “Fake”. Gefälschte Identitäten und gefälschte Geschäfte tauchen jeden Tag aufs Neue auf. Es lohnt sich immer, die Internetseite genau anzuschauen.

Oftmals machen sich betrügerische Unternehmen die Arbeit zu leicht. Anstatt zu dem gewünschten Anbieter zu kommen landen Sie auf einer gefälschten Seite (Sparkasse statt mit 2 “s” mit 3, also Sparkassse zum Beispiel).

Überprüfen Sie immer, ob ein Impressum vorhanden ist, denn das ist Pflicht. Dieses sollte alle Daten inklusive der Adresse und der Telefonnummer erhalten.

Fake-Shops sind für Laien oft schwer zu entlarven, insbesondere dann, wenn Sie Gütesiegel missbrauchen.

Gerne überprüfen wir für Sie im Zweifel Firmen durch gezielte Recherchen, um die Echtheit festzustellen. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung, die Sie sich zu Nutze machen können.

Paket verloren gegangen

Aufgrund der Vielzahl von Bestellungen und Lieferungen kann ein Paket tatsächlich verloren gehen. Ist eine Kunde bei einem Zustellversuch nicht zu Hause und der Zusteller stellt das Paket vor die Tür, haben Dritte Zugriff auf die Ware. Der Tatbestand des Warenbetrugs ist hier jedoch nicht erfüllt.

Als Lieferant sollten Sie eine Sendungsverfolgung einrichten und den Lieferanten sogar ein Foto zur Dokumentation der Lieferung machen lassen. Sonstige Versandbelege sollten Sie ebenfalls sorgfältig aufbewahrt.

Im Zweifel sollte ein Betroffener noch einen Anwalt hinzuziehen, falls er eine Vorladung von der Polizei erhält. Bei einer Anzeige wegen Warenbetrugs muss sich jeder Betroffene wehren. Neben einer Freiheitsstrafe kommt zudem eine Geldstrafe in Betracht.

Die Staatsanwaltschaft stellt bei Vorlage etwaiger Belege oftmals das Verfahren ein. Dies hängt im Einzelfall vom konkreten Vorwurf ab. Die Behörden müssten eine Absicht zur Täuschung und Schädigung nachweisen.

Rückzahlungsanspruch bei nicht erhaltener Ware

Sollten Sie Ware bestellt und nicht erhalten haben, fordern Sie zunächst noch einmal zur Lieferung auf. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die geleistete Zahlung zurückfordern. Hier helfen Anwälte weiter.

Strafanzeige wegen Warenbetrugs

Sollten Sie Opfer eines Betrugs sein, stellen Sie immer eine Strafanzeige. Die Behörden leiten Ermittlungen ein. So kommen Sie vielleicht doch noch an nützliche Informationen zur Rechtsverfolgung.

So konnte die Kriminalpolizei in Schweinfurt drei Männer im Alter zwischen 19 und 20 Jahren dingfest mach, die Grafikkarten und Playstations angeboten, jedoch nie geliefert hatten; ein klassischer Betrug gemäß § 263 StGB.

In einzelnen Fällen bildet die Polizei sogenannte Ermittlungskommissionen. Die waren zum Teil in der Lage, schon erhebliche Betrügereien aufzudecken.

Bei Warenbetrug drohen empfindliche Strafen

Vorsicht bei der Weitergabe von persönlichen Angaben

Gerade bei Käufen im Internet ist Vorsicht im Umgang mit persönlichen Daten geboten. Sie wissen im Zweifel nicht, mit wem Sie es zu tun haben. Beachten Sie daher nachstehende Hinweise.

Persönliche Daten – Ausweise

Grundsätzlich sollten Sie es vermeiden, persönliche Informationen herauszugeben. Insbesondere sollten Sie keine Fotos von Ausweisen übersenden. Diese Informationen nutzen Täter unter Umständen für erneute Betrügereien, die dann unter Ihrem Namen erfolgen.

Datenklau – Identitätsklau – Phishing

Wechseln Sie beispielsweise nicht von eBay zu WhatsApp oder eine E-Mail-Adresse. Oft erhalten Sie “Links” zur weiteren Angabe von Bankdaten. Klicken Sie darauf, landen Sie auf einer Fake-Seite, über die die Täter versuchen, Ihre hochsensiblen Daten abzugreifen.

Öffnen Sie Dateien und Links nur, wenn diese aus vertrauenswürdigen Quellen stammen.

Sonst handelt es sich in der Regel um “Phishing”. Generell sollten bei Anfragen nach persönlichen Angaben, insbesondere Bankdaten, alle Alarmglocken angehen.

Daten gehackt?

Zum Teil tragen Opfer keine oder nur geringe Schuld. Betrüger erschleichen Daten durch gefakte Links. Sie hacken zudem Accounts.

Verwenden Sie unter keinen Umständen überall dieselben Passwörter. Und niemals einfache Passwörter wie 1234 oder A, B, C, D denn sonst haben Hacker ein leichtes Spiel im Ihnen.

In vielen Fällen handelt es sich um Bandenkriminalität. Ein Beteiligter bestellt und der andere Warenbetrüger begibt sich zu der Lieferadresse, um die Ware abzufangen.

Dank moderner Trackingverfahren kann es sein, dass der vermeintliche Besteller passgenau vor Ihrer Tür steht und sich als Sie ausgibt.

Der angebliche Besteller, also Sie, bekommt nichts mit, bis die Rechnung ins Haus flattert. Hier kann es helfen, wenn Sie eine Strafanzeige gestellt haben. Größere Kaufhäuser verzichten dann auf die Weiterverfolgung. Es kann aber eine Anzeige wegen Warenbetrug auf Sie zukommen. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs erhebt, hängt vom Einzelfall ab.

Ersatz von Detektivkosten bei Ermittlungen im Zusammenhang mit Warenbetrug

Schalten Sie im Falle eines Warenbetrugs einen Detektiv ein, haben Sie in der Regel einen Erstattungsanspruch. Die Einschaltung muss im Einzelfall notwendig und angemessen gewesen sein.

Kontakt zu einem Detektiv

Befürchten Sie, in einen Fall von Warenbetrug verstrickt zu sein? Dann sprechen Sie mit einem Detektiv über mögliche Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen; dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt. Detektive beraten nur zum Vorgehen bei Ermittlungen rund um Warenbetrug.

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