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Voraussetzung Öffentliche Zustellung bei Schuldner und anderen Parteien
Haben Sie einen Schuldner, der aktuell für Sie unauffindbar ist, aber Sie nun zumindest einen Titel erwirken wollen? Nur mit dem Titel manifestieren Sie Ihre Forderung über viele Jahre hinweg und entgegen der Verjährung. Oder wollen Sie eine Kündigung zustellen, was mangels Adresse nicht geht? Dann helfen wir Ihnen zielgerichtet.
Die Voraussetzungen für die “öffentliche Zustellung” nach § 185 Zivilprozessordnung (ZPO)
1. Unbekannter Aufenthaltsort
Die Person, der etwas zugestellt werden soll, muss an einem unbekannten Aufenthaltsort sein, sodass eine Zustellung auf herkömmlichem Weg nicht möglich ist.
2. Erfolglose Ermittlungsversuche
Vor der Anordnung einer öffentlichen Zustellung muss der Antragsteller nachweisen, dass er ernsthafte und erfolglose Bemühungen unternommen hat, den Aufenthaltsort der Person zu ermitteln. Dies kann beispielsweise durch Ermittlungen durch Detektive sowie zusätzliche Anfragen bei Behörden oder anderen Personen geschehen.
3. Substitut der Zustellung
Die öffentliche Zustellung dient als Ersatz für die persönliche Zustellung. Es handelt sich um eine besondere Art der Zustellung, bei der die Dokumente an öffentlichen Stellen oder in öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden.
4. Genehmigung durch das Gericht
Die öffentliche Zustellung muss von einem Gericht angeordnet werden. Das Gericht prüft die vorgelegten Nachweise und entscheidet, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und eine öffentliche Zustellung gerechtfertigt ist.
5. Frist zur Stellungnahme
Nach der öffentlichen Zustellung wird der Person eine angemessene Frist eingeräumt, um auf das zugestellte Dokument zu reagieren. Diese Frist kann je nach Art des Dokuments und der zugrunde liegenden rechtlichen Angelegenheit variieren.
Warum gibt es eine öffentliche Zustellung?
Durch die öffentliche Zustellung soll sichergestellt werden, dass eine Person auch dann über rechtliche Angelegenheiten informiert wird, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Es ist jedoch unerlässlich, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um den Aufenthaltsort der Person ausfindig zu machen, bevor die öffentliche Zustellung angeordnet wird. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Nachforschungsversuche erfolglos geblieben sind, kann die öffentliche Zustellung als Ersatzmittel in Betracht gezogen werden.
Durch die öffentliche Zustellung soll sichergestellt werden, dass der Partei, die nicht zustellen kann, keine Rechtsnachteile entstehen, so dass zum Beispiel ein Mahnbescheid oder eine Kündigung oder andere Dokumente vor Fristablauf noch mittelbar zugestellt werden können.
Detektei liefert Voraussetzung für Beantragung der öffentlichen Zustellung
Die Zusammenarbeit mit der A Plus Detektei ist oft eine entscheidende Voraussetzung für den Antrag auf öffentliche Zustellung nach § 185 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Kann die Person, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, auf herkömmliche Weise nicht ausfindig gemacht werden, müssen die Antragsteller dem Gericht nachvollziehbare und ernsthafte Bemühungen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes nachweisen.
In solchen Fällen bringt unsere Detektei ihr Fachwissen und ihre Erfahrung ein, um die notwendigen Ermittlungen durchzuführen.
Die Detektei A Plus führt in dem Zusammenhang umfangreiche Recherchen und gezielte Ermittlungen durch, um
- entweder den Aufenthaltsort der gesuchten Person ausfindig zu machen
- oder den Nachweis zu erbringen, dass der zustellfähige Wohnsitz der Person nicht nachweisbar ist.
Was machen Detektive um die öffentliche Zustellung zu begründen?
Um eine öffentliche Zustellung zu manifestieren, holen unsere Detektive Informationen aus verschiedenen Quellen wie öffentlichen Registern, Datenbanken, sozialen Medien, Online-Plattformen und anderen Informationsquellen ein. Überdies recherchieren wir bei Bedarf vor Ort und im Umfeld.
Durch den Einsatz spezialisierter Ermittlungstechniken und den Zugang zu relevanten Informationen hilft die A Plus Detektei dem Antragsteller, stichhaltige Beweise für erfolglose Fahndungsversuche vorzulegen. Diese detaillierten und umfassenden Berichte der A Plus Detektei dienen als wichtige Grundlage für den Antrag auf öffentliche Zustellung vor Gericht.
Die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Detektiven gibt dem Antragsteller die Sicherheit, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Beantragung der öffentlichen Zustellung erfüllt sind. Darüber hinaus tragen wir mit unserer umfassenden Berichtslegung dazu bei, dass alle Ermittlungsschritte ordnungsgemäß dokumentiert sind, um vor Gericht nachvollziehbare Beweise vorlegen zu können.
Die Unterstützung durch unsere Detektei leistet somit einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die öffentliche Zustellung als rechtmäßiges Mittel eingesetzt werden kann, um die Zustellung von Rechtsdokumenten an die betroffene Person zu gewährleisten, auch wenn deren Aufenthaltsort unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 VwZG
Die öffentliche Zustellung gemäß § 15 VwZG ist eine spezielle Form der Zustellung, die nur dann möglich ist, wenn alle anderen Möglichkeiten, ein Schriftstück auf üblichem Weg an den Empfänger zu übermitteln, erfolglos ausgeschöpft wurden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass eine öffentliche Zustellung sorgfältig geprüft wird, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 VwZG erfüllt sind. Denn bei einer öffentlichen Zustellung erhält der Empfänger des Schriftstücks faktisch nur selten tatsächliche Kenntnis vom Inhalt des Verwaltungsaktes.
Stattdessen wird der Verwaltungsakt durch die öffentliche Zustellung gegen den Empfänger als zugestellt angesehen, und er muss die Konsequenzen daraus tragen. Dies kann zur Folge haben, dass die öffentliche Zustellung unwirksam ist und die beabsichtigte Benachrichtigung nicht erfolgreich stattfindet. Eine umsichtige Prüfung der Voraussetzungen ist daher unerlässlich, um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die öffentliche Zustellung ordnungsgemäß erfolgen kann.
Kontakt zu einem Detektiv – wir liefern Fakten für die öffentliche Zustellung
Können Sie ein bestimmtes Schriftstück nicht rechtssicher an den Empfänger zustellen, weil Sie diesen nicht finden können?
Wir übernehmen die Suche für Sie. Ist diese umfassende Personensuche am Ende ohne greifbares Ergebnis, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über alle unternommenen Versuche bei den Ermittlungen. Damit kann Ihr Rechtsanwalt anschließend die öffentliche Zustellung auf den Weg bringen.
Rufen Sie an und lassen sich unverbindlich beraten.