Verdacht auf Abhören in der eigenen Wohnung » das müssen Sie jetzt beachten

Werden Sie in Ihrer Wohnung heimlich überwacht? Wir stellen für Sie fest, ob Sie abgehört werden.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Sind Sie in einer Lage, in der Sie befürchten, jemand könnte Sie heimlich abhören? Wenn andere Dinge wissen, die sie weder wissen können noch wissen sollten, gilt es zu reagieren. Beim Verdacht auf Abhören ist es wichtig, sich an einen kleinen Katalog an sinnvollen Maßnahmen zu halten. Wenn Sie das machen, verhindern Sie, dass größere Schäden eintreten.

Wie Sie sich sinnvoller Weise bei der Befürchtung auf einen Lauschangriff verhalten, lernen Sie in diesem Artikel. Befolgen Sie in Ihrem eigenen Interesse nach Möglichkeiten alle hier beschriebenen Punkte. Und beachten Sie jetzt genau die Maßregeln, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.

Was tun bei Abhören? Der Verdacht auf Abhören wurde bestätigt: Eine bei der Lauschabwehr gefundene Wanze im Größenvergleich mit einem 10 Cent Stück.

Was sie tun sollten, wenn Sie befürchten, abgehört zu werden

  • Passen Sie auf, was Sie sagen. Achten Sie vor allem darauf, dass Sie niemals über Ihre Vermutung eines Lauschangriffes ihrer Wohnung sprechen. Vor allem nicht an Orten, die im unmittelbaren Bereich des betroffenen Objektes liegen oder wo ein suspekt aussehendes Fahrzeug parkt.
  • Rufen Sie niemals von einem schnurlosen Telefon oder von einer anderen schnurlosen Vorrichtung an.
  • Benutzen Sie nicht Ihren Computer. Einen Computer zu verwanzen ist mindestens genauso einfach wie das Verwanzen eines Telefons oder eines ganzen Raumes.
  • Misstrauen sie jeglicher Art von Telefonen oder Faxgeräten. Gespräche und Mitteilungen darüber sind besonders leicht abzuhören.
  • Engagieren Sie jemanden, der auf Lauschabwehr spezialisiert ist. Rufen Sie die Detektei niemals aus Ihren gefährdeten Räumlichkeiten heraus an. Rufen Sie besser von einem Freund oder Bekannten an, einer Telefonzelle oder von einem anderen Telefon, bei dem Sie sich sicher sein können, dass es nicht abgehört wird.
  • Verlieren Sie nicht die Fassung. Bewahren Sie Ruhe. Schätzen Sie ab, in wie weit Schadensbegrenzung betrieben werden kann, indem die Wanze vor Ort belassen wird. Denn dadurch können Sie beispielsweise in Gesprächen Falschinformationen gezielt verbreiten. Sie müssen aber zunächst abschätzen, ob das zielführend ist.

Das sollten Sie niemals machen bei der Vermutung auf Abhören

  • Versuchen Sie NIEMALS die Wanze oder andere Lauschmittel selbst mit Laien-Mitteln aufzuspüren.
  • Rufen Sie NIEMALS die Telefongesellschaft an und bitten dort um Hilfe.
  • Kontaktieren Sie NIEMALS Behörden und fragen um Hilfe.
  • Kaufen Sie NIEMALS aus einem Elektronik Geschäft, einem Laden für Zubehör für Detektive oder aus dem Internet billige Lauschabwehrtechnik. Diese Geräte funktionieren nicht ordnungsgemäß und umfassend. Vielmehr vermitteln sie nur eine trügerische Sicherheit, die gar keine ist.
  • Vertrauen Sie NIEMALS einem selbsternannten Detektiv, der nur ein kleines Köfferchen zur Lauschabwehr und Suche nach Abhörgeräten dabei hat. Für alle Arten von Abhörgeräten benötigt der Lauschabwehrtechniker eine Vielzahl von Fachgeräten. Nur ein richtiges Vorgehen bei der Suche in Kombination mit viel Know-how und der richtigen Technik schützt Sie effektiv.

Abhören in der eigenen Wohnung ist verboten

Wer glaubt, in der eigenen Wohnung könne er machen, was er wolle, der irrt. So ist das Abhören in der eigenen Wohnung verboten. Das gilt sowohl dafür, dass eine fremde Person Ihre Wohnung abhört und in gleicher Weise dafür, dass Sie andere Personen in Ihrer Wohnung abhören. Private Personen dürfen andere nicht innerhalb eines Raums überwachen und Aufnahmen fertigen. Die Privatsphäre ist grundsätzlich geschützt, das gilt ganz besonders in der eigenen Wohnung.

Ein Beispiel: Ein Ehemann darf seine eigene Frau nicht in der gemeinsamen Wohnung überwachen und deren Gespräche aufzeichnen oder alles heimlich filmen. Das wäre illegal. Findet die Person, die abgehört wird, das heraus, kann sie bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Täter stellen.

Wanzen sind zwar erlaubt, denn sie könnten ja auch für legale Dinge verwandt werden. Es ist jedoch nicht erlaubt, dass jemand diese Wanzen einsetzt um andere zu überwachen, egal ob in Wohnungen, Geschäften oder sonstigen Arealen. Selbst die Polizei darf Sie in Ihren eigenen vier Wänden nur dann ausnahmsweise überwachen, wenn es eine richterliche Verfügung für diese behördliche Maßnahme gibt. Diese ist dann grundsätzlich nur bei erheblichen Straftaten kurzzeitig erlaubt.

Befürchten Sie, dass jemand Ihre Wohnung verwanzt hat und Sie dort kontrolliert? Dann müssen Sie jetzt handeln und mit einem unserer Experten reden. Durch unsere Dienstleistungen finden wir für Sie zuverlässig heraus, ob fremde Personen Ihre Wohnung abhören. Abhörwanzen in der Wohnung finden ist uns Business und das beherrschen.

Weitere Informationen zum illegalen Überwachen

Umfassende Informationen zu den Themen Abhörschutz sowie Suchtechniken zum Aufspüren von Wanzen, Sendern und Abhörgeräten bietet Ihnen unsere Informationsseite Lauschabwehr.

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