Erschleichung von Unterhalt » so wehren Sie sich

Melkt Sie Ihre Ex-Frau oder Ihr Ex-Mann beim Unterhalt? Wir beweisen Fehlverhalten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten meist einen Anspruch auf Unterhalt.

Problematisch sind oft die Fälle, in denen sich die Lebensverhältnisse des Unterhalts-Berechtigten ändern. Der Unterhalt ist grundsätzlich dadurch gefährdet, wenn der Unterhalts-Berechtigte nach einer Trennung vom Ehepartner eine neue Partnerschaft eingeht. Das gilt auch, wenn eine Heirat noch nicht stattgefunden hat.

Nur gibt der Unterhaltsempfänger meist diese Änderung nicht zu, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Die Folge ist Unterhaltsbetrug. Ein Privatdetektiv sorgt hier für Abhilfe und verschafft Ihnen die nötigen Beweise für den Unterhaltsbetrug.

In den meisten Fällen ermitteln wir gegen die ehemalige Ehefrau, aber auch den umgekehrten Fall gibt es. Die Bearbeitung des Falles erfolgt oft Hand in Hand mit Ihrem Anwalt. So kann eine zu hohe Berechnung des Unterhalts zu Ihrem Nachteil vermieden werden.

Wenn Sie sich bei Unklarheiten in Fragen des Unterhalts von einem Detektiv beraten lassen möchten, steht Ihnen einer unserer Experten gerne zur Seite: 0800 – 33 33 583

Betrug bei Unterhalt - Detektive ermitteln

Verwirkung von Unterhalt -Wann ist es der Fall?

Vorausgesetzt bei der Verwirkung des Unterhalts im Unterhaltsrecht ist immer eine gewisse Intensität der Verbindung. So ist dies nach der Rechtsprechung zum Beispiel zu bejahen, wenn:

  • der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner dauerhaft in einer festen sozialen Verbindung zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet (so: AG Hamburg FamRZ 1997, 374). Wir reden dann davon wenn die unterhaltsberechtigte Person in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner zusammenlebt. Wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Interessant in dem Zusammenhang ein Urteil aus Essen, das vom dortigen Amtsgericht gefällt wurde:
    “Eine verfestigte Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB ist jedenfalls seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in der Regel schon nach einem Jahr anzunehmen.” (so: AG Essen 106 F 296/08 vom 11. März 2009)
    Ähnlich wurde von den Richtern am OLG in Frankfurt geurteilt: Für eine verfestigte Lebensgemeinschaft gibt es keine Mindestdauer. Der zu zahlende Unterhalt entfällt mit dem neuen Zusammenleben. Es kommt zur Verwirkung des Unterhalts. Das bedeutet, dass ein Geschiedener, der Anspruch auf Unterhalt geltend macht, diesen verliert, wenn er in einer neuen gefestigten Beziehung mit einer anderen Person zusammen lebt. (so: OLG Frankfurt am Main 7 UF 91/09 vom 19.11.10)
  • der Unterhaltsberechtigte mit dem neuen Partner ein Haus kauft und seit einem Jahr zusammenlebt (so: OLG Köln, 10 UF 142/98)
  • die beiden Partner und deren Kinder die Freizeit miteinander verbringen, regelmäßig gemeinsam in Urlaub fahren oder Wochenenden und Feiertage gemeinsam verbringen (so: OLG Hamm, 3 UF 78/98)
  • Untreue kann zum Verwirken des Unterhalts führen und sogar einen Anspruch auf Ersatz von Ermittlungskosten auslösen. Ein Mann hatte seine Ehefrau auf Unterhalt verklagt. Allerdings war der Mann in der Ehe fremdgegangen. Fakt ist, dass in der Ehe die Treuepflicht angenommen wird. Ein Verstoß gegen die Treuepflicht kann zur Verwirkung des Unterhalts führen (§ 1579 Nr. 7 BGB). Gegen diese Pflicht hatte der Mann verstoßen, was durch Privatdetektive bewiesen werden konnte. Die Kosten für die Beobachtung durch Detektive waren sogar erstattungsfähig. Der Mann musste sie also der Frau ersetzen. Denn die Richter am Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Kosten für Privatdetektive notwendig waren, um eine zweckentsprechende Rechtsverteidigung hinsichtlich des vom Mann geltend gemachten Anspruchs auf Ehegattenunterhalt möglich zu machen. Die beobachteten Fakten der Detektive waren unumgänglich, um dem Mann seinen Verstoß gegen die ehelichen Treuepflichten beweisbar machen zu können. Deswegen sind auch die Kosten für den Detektiveinsatz, zu erstatten, wenn sie zum Beschaffen von Beweismaterialien verursacht wurden. Denn sie gelten dann als Verfahrenskosten, die von den unterlegenen Parteien zu erstatten sind. Wichtig ist dabei jedoch, dass nur die notwendigen Kosten ersetzbar sind. Wurden also Beweise geschaffen, sind weitere Beobachtungen nicht mehr notwendig, es sei denn, sie zielen auf die Dauerhaftigkeit der Verfehlung ab. (so: OLG Hamm, 6 WF 83/14)

Verwirkungsgründe für den Unterhalt beweisen

Für den Unterhalt zahlenden Ex-Mann / Ex-Ehefrau bedeutet dies in allen Fällen aber auch, so die Rechtsprechung, dass er/sie die Verwirkung beziehungsweise die Umstände für eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs vor Gericht beweisen muss.

Denn freiwillig wird von den Unterhaltsbeziehern meist nicht zugegeben, dass sich die Umstände geändert haben. So entsteht Betrug bei Unterhalt nach der Ehe. Dem muss entgegengewirkt werden. Das Unterhaltsrecht und das BGB bieten dort verschiedene Optionen. Ihr Anwalt braucht aber schlagkräftige Beweismittel.

Gerade an diesem Punkt fehlen dem Unterhaltspflichtigen oftmals die nötigen Zeugen und Beweise. Der Anwalt kann nicht viel bewirken. Die Folge – der Prozess geht verloren. Denn wenn es um viel Geld geht, wird auch oft gelogen. Selbst unter Eid.

Für die Person, die unterhaltspflichtig ist, bedeutet dies, dass er eine Detektei einschalten muss, um die eigenen Interessen erfolgreich zu verteidigen.

A Plus Detektive können helfen, durch Observationen und Recherchen die notwendigen und zumeist auch entscheidenden Beweismittel für Sie zu beschaffen und das bundesweit.

Verwirkung des Unterhalts durch nacheheliche Partnerschaft

Auch bei einer nichtehelichen Partnerschaft kann beispielsweise eine Unterhaltspflicht vereinbart werden. Sind nach Scheitern einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft Unterhaltsansprüche im Raum, so kann der Nachweis, dass die im Vertrag festgehaltene Unterhaltspflicht nach Beendigung der nichtehelichen Partnerschaft entfällt, die Einschaltung einer Detektei notwendig machen.

Detektivkosten sind oft erstattungsfähig, wenn es um Unterhaltsbetrug geht

Die Kosten für den Einsatz der Detektei sind bei Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Thema Unterhalt Betrug übrigens in der Regel erstattungsfähig, wenn der Betroffene zur Erbringung des Nachweises zum Zeitpunkt der Beauftragung die Einschaltung der Detektei für notwendig halten durfte. Hier greift § 91 ZPO, so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, (unsere Detektive arbeiten in Rheinland-Pfalz).

Auch bei der Vereinbarung von Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages bei einem nicht verheirateten Paar kann der Einsatz einer Detektei nötig sein. Im vor Gericht zu entscheidenden Fall ging es um eine Unterhaltszahlung als fortlaufende Verpflichtung eines Partnerschaftsvertrages.

Diese Unterhaltszahlung sollte enden, wenn sich die Frau einem neuen Lebensgefährten zuwendet. Nachdem es zu der Trennung der Partnerschaft gekommen war, ließ der Mann durch eine Detektei den Nachweis erbringen, dass jene Ex-Lebensgefährtin einen neuen Mann hatte. Exakt das wurde nämlich von der Frau wahrheitswidrig bestritten, da sie weiter Unterhalt erschleichen wollte.

Das OLG Koblenz entschied, dass die Kosten der Detektei, die für den Nachweis einer solchen neu eingegangenen Partnerschaft nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft entstanden sind, durchaus notwendig seien.

Im vorliegenden Fall wäre dieser Detektiveinsatz zwar gar nicht zwingend gewesen, da die getroffene Vereinbarung im Partnerschaftsvertrag wegen einer Formnichtigkeit gar nicht bindend war. Dieses sei aber für die Kostensituation der Privatdetektei nicht relevant.

Entscheidend war lediglich, ob die Einschaltung eines Privatdetektivs zum Zeitpunkt der Auftragserteilung von dem Mann wegen des zu zahlenden Unterhalts für erforderlich gehalten werden durfte. Das entschieden die OLG Richter aus Koblenz so. Sie verurteilten deswegen die Frau, die Kosten der Detektei im Zusammenhang mit der Ermittlung zu dem Thema Unterhaltsbetrug und Nachweis der neuen Beziehung zu erstatten. (OLG Koblenz 14 W 785/06).

Legale Beweisführung nötig, um verfestigte Lebensgemeinschaft zu belegen

Haben Sie den Verdacht auf Erschleichung des Unterhalts? Wenn es darum geht, die entsprechenden Beweise zu ermitteln, die eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft belegen, ist es eminent wichtig, nur mit legalen Mitteln zu arbeiten. Das gilt einerseits für die Verwertbarkeit der Beweise, andererseits für die Erstattungsmöglichkeit der Detektivkosten. Zu dem Thema wurde final der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe angerufen. Am Ende stand die Entscheidung, aus der man den Leitsatz formulieren kann:

Wenn das Bestehen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft der unterhaltsempfangenden Person durch einen Detektiv nachgewiesen werden soll, entstehen zwangsläufig Kosten für die Arbeit der Detektei. Diese Kosten für den Privatdetektiv können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne von § 91 Absatz 1 Satz 1 Zivilprozessordnung gehören.

Das gilt aber nur dann, wenn die durch die Arbeit der Detektei gewonnenen Beweise im Rechtsstreit auch verwertet werden dürfen. Das dürfen sie allerdings nicht, wenn die Kosten durch die Erstellung eines umfassenden personen­bezogenen Bewegungsprofils mit Hilfe eines GPS-Senders entstanden sind. Das ist nicht erlaubt. Vielmehr hätte eine punktuelle Überwachung durch den Detektiv ausgereicht. (so: BGH, Beschluss vom 15.05.13 – XII ZB 107/08). Auch aus diesem Grund verzichten wir bei unseren Ermittlungen auf den Einsatz von GPS-Technik, sondern beobachten und recherchieren in althergebrachter und bewährter Art und Weise.

Befürchten Sie, dass Sie zu Unrecht Unterhalt bezahlen sollen?

Wenn auch Sie in einer Situation sind, Unterhaltsbetrug befürchten zu müssen, sollten Sie handeln. Es ist schließlich Ihr gutes Geld, das Sie jeden Monat möglicherweise unberechtigt überweisen. Lebt Ihre Ex-Frau vielleicht schon mit einem neuen Mann in häuslicher Lebensgemeinschaft zusammen und verschweigt Ihnen das?

Oder geht sie vielleicht einer Schwarzarbeit nach, von der Sie nichts wissen? Gibt es Putzstellen, bei denen Ihre Ex-Frau Einkünfte erzielt, diese Ihnen gegenüber aber nicht angibt? Diese und andere Faktoren können durch einen Privatdetektiv bewiesen werden.

Lassen Sie sich jetzt beraten, was eine Privatdetektei für Sie tun kann, wenn Ermittlungen zu einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer Schwarzarbeit angestellt werden müssen. So können Sie an die notwendigen Beweismittel kommen, um zukünftig Unterhaltszahlungen einsparen zu können. Privatdetektive beschaffen Ihnen diese Beweise für Ihren Unterhaltsprozess, die Ihr Anwalt gewinnbringend für Sie einsetzen kann.

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