Detektive helfen gegen Mobbing

Brauchen Sie Beweise, dass jemand Sie mobbt? Wir helfen Ihnen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Was tun, wenn Sie im Job um Ihr gutes Recht und Ihren Ruf kämpfen müssen? Wenn Sie ohne Grund gemobbt werden? Die Experten der A Plus Detektive empfehlen:

Unternehmen Sie etwas und wehren Sie sich gegen Mobber. Mit individuell auf Ihr Problem abgestimmten Ermittlungen gegen das Mobbing und/oder Bossing ist das möglich.

Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer und reden mit einem Privatdetektiv:

Mobbing am Arbeitsplatz nimmt zu

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten prallen die Interessen von verschiedenen Arbeitnehmern in Konkurrenzsituationen häufig aufeinander. Manch ein Täter greift zu üblen Methoden und ist bei der Durchsetzung rein persönlicher Interessen in der Wahl seiner Mittel nicht zimperlich.

Folge ist ein kontinuierliches Mobbing, in das mitunter Kollegen aus unterschiedlichsten Gründen aktiv zum Nachteil des Opfers eingreifen. Das Mobbingopfer steht in vielen Situationen schnell alleine dar gegen eine Gruppe von Mobbern. Die Angst vor Schikanen durch die Täter steigt beim Opfer stetig.

Nicht selten resultieren daraus eine ungerechtfertigte Kündigung, eine willkürliche Versetzung, eine nicht akzeptable Abmahnung, eine unterbezahlte Einstufung und eine soziale Ausgrenzung. Die oft weitreichenden Auswirkungen spüren die Opfer von Mobbing in allen Lebensbereichen.

Menschen können auch ohne triftigen Grund seelisch grausam sein. Die Folgen für den Betroffenen als Opfer können weitreichender sein, als häufig angenommen. Auch das Klima der Menschen am Arbeitsplatz untereinander kann dadurch erheblich vergiftet werden.

Detektive ermitteln bei Mobbing.

Vor Gericht benötigen Sie Beweise für das Mobbing

Ohne Beweise haben Sie aber nur geringe Möglichkeiten, Ihr gutes Recht zu wahren. Der Gang vor das Arbeitsgericht ist als Resultat manchmal unausweichlich, wenn Sie nicht schon vorher resigniert und freiwillig den Job aufgegeben haben.

Aber selbst wenn Sie den Schritt zum Arbeitsgericht wagen, so dürfen Sie nicht vergessen: Verhandelt man seinen Fall vor dem Arbeitsgericht, so muss in erster Instanz der Anwalt selbst bezahlt werden. Will man es erst gar nicht so weit kommen lassen, so müssen geeignete Beweise beschafft werden, um Ihnen beste Möglichkeiten zu geben, sich zur Wehr zu setzen.

Mit Beweisen, die Ihnen Ermittler der A Plus Detektive GmbH beschaffen, können Sie es sich leisten, mit breiter Brust das Problem anzugehen und der Geschäftsführung oder Ihrem Arbeitgeber aufzeigen, was man mit Ihnen gemacht hat. Mit den Themen Verleumdung und Rufmord ist ebenso wenig zu spaßen wie mit fortwährender Schikanierung.

Die Mobbing-Experten der A Plus Detektive GmbH vermitteln Ihnen neben Sicherheit und Souveränität im Umgang mit der Problematik vor allem die Aussicht, zu Ihrem guten Recht zu kommen.

Definition Mobbing – Was ist Mobbing?

Der Begriff Mobbing hat sich in der deutschen Sprache erst spät etabliert. Er kommt aus dem Englischen und leitet sich von dem Verb to mob ab. Dieses bedeutet so viel wie schikanieren, anpöbeln oder auch angreifen. Als Mobbing bezeichnet ein Verhalten primär am Arbeitsplatz, bei dem eine Person durch Arbeitskollegen oder auch Dienstvorgesetzte zielgerichtet und fortwährend verbal angegriffen und aus der Gemeinschaft ausgegrenzt wird.

Schaut man in ein Lexikon der frühen 80er Jahre, so sucht man den Begriff Mobbing vergebens. Zwar gab es auch seinerzeit schon dieses Phänomen, doch der Begriff hatte noch keinen Einzug in die deutsche Sprache gehalten.

Auch bei entsprechenden Handlungen an der Schule spricht man heute von Mobbing, so dass der Begriff die Arbeitswelt inzwischen verlassen hat. Lehrer an der Schule und Eltern der Schüler stehen dem Phänomen Mobbing oft ratlos gegenüber. Mobber kann man in allen Gesellschaftsschichten als Täter finden. Opfer kann fast jeder werden.

Die Thematik des Mobbings gegen einen Schüler oder Gewalt an der Schule ganz allgemein wollen wir in diesem Artikel nicht näher betrachten, da es hier mehr um das Thema  Mobber am Arbeitsplatz und im Arbeitsleben geht.

Mobbing im Gesetzestext

Der Begriff Mobbing selber ist auch im Gesetz nicht verankert. Dennoch hat sich eine Rechtsprechung zu der Thematik ergeben. So ergeben sich tatsächlich Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Mobbing. Wird also ein Mitarbeiter fortwährend in seinem Persönlichkeitsrecht oder seiner Gesundheit durch Kollegen geschädigt, kann ihm theoretisch Schadensersatz zustehen.

Auch wenn es keinen Paragraphen gibt, in dem der Begriff aufgeführt wird, so existiert doch mittlerweile eine Definition zu Mobbing, die von einem Richter in Erfurt geprägt wurde.

Dort heißt es in einem Urteil vom Landgericht Erfurt: “Mobbing liegt vor, wenn systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen.” (LG Erfurt; Aktenzeichen 3 O 1157/10). Die Betonung in der Begründung liegt auf dem Wort systematisch. Einzelne Taten sind mithin rechtlich kaum verfolgbar.

Interessant ist, dass fortgesetztes Mobbing theoretisch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §628 Abs. 2 BGB für das Mobbingopfer rechtfertigen kann. Dem Opfer ist es dann nicht mehr zuzumuten, auf der Arbeit zu erscheinen.

Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz

Das Mobbing zeigt sich beispielsweise im Ausstreuen von Gerüchten (falsche Tatsachenbehauptungen) oder der Zuteilung offensichtlicher Aufgaben ohne tieferen Sinn. Das Mobbingopfer wird dabei auf der Arbeit vom sozialen Miteinander isoliert.

Die Arbeit ist begleitet von einem fortwährenden Kritisieren des Opfers durch dritte Personen. In besonders extremen Fällen kommt es beim Mobbing sogar zur Androhung von Gewalt mit massiver Angst beim Opfer. Mobbing kann in bestimmten Fällen auch Workplace Violence gewertet werden, wenn Gewalt unter den Menschen im Spiel ist.

Bossing – so nennt man Mobbing durch Vorgesetzte

Eine Unterform des Mobbings ist das Bossing. Davon spricht man, wenn der Vorgesetzte einem Mitarbeiter das Arbeitsleben zu Hölle macht, um ihn so “loszuwerden”. Im juristischen Sinne gibt es keinen Unterschied zwischen Mobbing und Bossing.

Allerdings treten beim Bossing primär Schikanen auf, die in einem Chef-Mitarbeiter-Verhältnis am Arbeitsplatz begründet liegen. Beim Mobbing ist also eher der Kollege der Verursacher, beim Bossing der Vorgesetzte. Die Folgen für die betroffenen Menschen sind so oder so weitreichend.

Ursachen für Mobbing

Die Gründe für Mobbing können derart vielfältig sein und so verschiedene Beweggründe haben, dass es schlichtweg nicht möglich ist, hier eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Mitunter sind es höchst banale Ursachen.

Manchmal reicht es schon für Mobbing aus, dass das Opfer einfach nur “anders” ist als die anderen in der Firma. Das kann in der ethnischen Herkunft der Person begründet liegen, im Kleidungsstil, in einer mangelnden Begabung oder im Gegenteil auch in einer besonderen Begabung. Ein Mobber benötigt nicht immer einen triftigen Grund, um einen anderen Menschen am Arbeitsplatz zu schikanieren und zu mobben.

Wehren Sie sich gegen Mobbing – Was tun gegen Mobber?

Nur wenn Sie sich zu Wehr setzen, haben Sie die Chance, der Spirale zu entgegen, durch die Sie in das Mobbing geraten sind. Dazu benötigen Sie aber Beweismittel. Hierbei hilft Ihnen ein Privatermittler. Wenn Sie der Situation ein Ende setzen wollen, kommen Sie nicht darum herum, sich aktiv zu wehren.

Wehren können Sie sich aber meist nicht alleine durch die Behauptung, gemobbt zu werden. Denn der Mobber wird sicher bestreiten, Sie “auf dem Kieker” zu haben und Ihnen zu schaden. Darum sind klare Beweise gegen den Mobber so wichtig. Und deshalb ist ein Gespräch mit einem Experten aus einem Detektivbüro der erste Schritt, sich effektiv gegen den Mobber zu wehren und zu schützen.

Will ein Opfer sich juristisch gegen einen Mobber am Arbeitsplatz wehren und Schmerzensgeld einfordern, muss das Opfer die Vorwürfe des gezielten Mobbings beweisen können. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 11 Sa 731/11) hat das so in dem Prozess eines Arbeitnehmers entschieden, der sich am Arbeitsplatz als Mobbingopfer wähnte.

Dieser Mann hatte sich dann krankgemeldet und wurde zu allem Überfluss auch noch von einem Detektiv bei der Schwarzarbeit im Krankenstand erwischt. Das vermeintliche Opfer konnte die Mobbing-Vorwürfe nicht belegen und seine Klage wurde abgewiesen. Der Verdacht lag vielmehr auf der Hand, dass das angebliche Opfer von Mobbing so für sein Fehlverhalten während der Krankschreibung ablenken wollte.

So oder so ist es notwendig, Vorwürfe gegen Mobber auch handfest untermauern zu können.

Machen Sie dem bösen Mobbing-Spiel ein Ende und schalten Sie A Plus Detektive zur Beweisführung ein.

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