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Recherche zum Leumund bei Rufmord und Rufschädigung
Ermittlungen durch eine Detektei bei übler Nachrede und Verleumdung sind dann notwendig, wenn Sie beweisen müssen, dass hinter Ihrem Rücken schlecht über Sie gesprochen wird. Eine vorsätzliche Rufschädigung müssen Sie beweisen, um sich zu wehren.
Wird ungerechtfertigt an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsplatz schlecht über Sie geredet?
Haben Sie womöglich einen Verdacht, wer diese Lügen und üblen Gerüchte über Sie verbreitet und damit Ihrem Leumund schadet, können es aber nicht beweisen?
Ein Privatdetektiv kann Ihnen oft die nötige Unterstützung bieten und Beweise für üble Nachrede und Verleumdungen liefern, mit denen Sie sich gegen eine Rufschädigung zur Wehr setzen können. Niemand hat das Recht, Ihren Ruf und Ihren Leumund zu besudeln.
Recherche bei Rufschädigung
Durch eine Recherche kann ein Detektiv Ihrem Verdacht auf Rufschädigung nachgehen. Er wird versuchen, den Nachweis über den Verursacher dieser Lügengeschichten zu erbringen. Sie haben dann eine rechtliche Handhabe gegen den Verursacher. So können Sie diesen Dingen Einhalt gebieten und haben einen Detektiv als neutralen Zeugen, der auch vor Gericht aussagen wird.
Wenn Sie die Beratung durch einen Detektiv benötigen, dann kontaktieren Sie zum Thema üble Nachrede und Verleumdung gern die A Plus Detective GmbH unter 0800 – 33 33 583
Verleumdung ist Straftatbestand
§187 StGB regelt den Straftatbestand der Verleumdung. Der Gesetzestext besagt, dass derjenige, der wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den anderen verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen soll oder dessen Kredit gefährdet, eine Straftat begeht. Der Verursacher wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wurde die verleumderische Handlung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, kann der Verursacher mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Verleumdung steht also unter einer erheblichen Strafe.
Der gute Ruf eines Menschen wird also auch durch das Strafrecht geschützt. Ein Anwalt hilft bei der rechtlichen Durchsetzung, ein Detektiv bei der Beweiserbringung.
Gibt es Rufmord?
Ja und nein. Den Begriff Rufmord finden Sie so im Gesetzestext im StGB (Strafgesetzbuch) nicht. Die Handlung als solche gibt es schon; sie wird nur juristisch nicht Rufmord, sondern von Fall zu Fall anders genannt.
Es existieren verschiedene juristische Tatbestände, die den Begriff Rufmord beschreiben können. Gemeint sein kann das Aufstellen einer Behauptung über eine Person, die deren Ehre verletzt, wobei demjenigen, der die Behauptung aufstellt, bekannt ist, dass die getätigten Behauptungen unwahr sind. Juristisch wird dieses Verhalten als Verleumdung bezeichnet und nicht als Rufmord.
Weiterhin gibt es juristisch die üble Nachrede, wobei damit eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung bezeichnet wird. Wenn also im Sprachgebrauch von Rufmord geredet wird, handelt es sich in vielen Fällen juristisch gesehen gemäß Strafgesetzbuch um eine üble Nachrede (§186 StGB) respektive um eine Beleidigung.
Rufmord kann theoretisch auch im Sinne des § 164 StGB gemeint sein, der die falsche Verdächtigung regelt.
So oder so ist mit Rufmord unter dem Strich eine Diskreditierung oder auch Diffamierung gemeint. Der gute Ruf einer Person wird dadurch massiv geschädigt. Über einen Anwalt können sich Sie bei entsprechender Beweislage effektiv wehren und vor einer weiteren Diffamierung schützen.
Guter Leumund muss bewahrt bleiben – Rufschädigung stoppen
Eine Rufschädigung ist kein Delikt, über das man hinweggeht, sondern das durchaus verfolgt wird. Speziell Rufmord im Internet wird ein immer größeres Problem, dem man Herr werden muss. Leumundsüberprüfungen sind daher eine häufige Aufgabe für Detekteien auch im Internet.
Eine Rufschädigung im Internet kann dem betroffenen Menschen oder auch einem Unternehmen großen Schaden zufügen. Falsche Informationen verbreiten sich über das Internet rasend schnell.
Twitter und Facebook tragen eine Beleidigung, eine falsche Behauptung oder eine Rufschädigung binnen Sekunden online in aller Welt. Nach Datenschutz oder dem Wahrheitsgehalt fragt da niemand. Google und andere Suchmaschinen erfassen diese Tweets von Twitter oder Meldungen bei Facebook und nehmen sie in den Suchindex auf.
Es dauert lange, bis falsche Meldungen wieder bei Google oder Bing gelöscht werden. Umso wichtiger ist es, dass man sofort die Wurzel des Übels der Rufschädigung herausfindet. Eine Privatdetektei hilft Ihnen dabei und bewahrt Sie so vor einer Rufschädigung. Das schützt Ihren Ruf und bewahrt Ihren Ruf. Nur mit Beweisen zur Diskreditierung kann Ihr Anwalt die geeigneten Schritte einleiten.
Erstattung der Kosten einer Detektei bei Fällen von Rufschädigung und Verleumdung
Auch in Fällen von Ermittlungen zum Verursacher einer üblen Nachrede können Detektivkosten gemäß § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass sie zur zweckdienlichen Rechtsverfolgung beziehungsweise zur Rechtsverteidigung notwendig waren. Auch der Schutz vor Rufschädigung oder umgangssprachlich Rufmord bedarf geeigneter Gegenmaßnahmen.
Vorprozessuale Kosten für einen Privatdetektiv können durch den Verursacher erstattungsfähig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Einschaltung der Detektei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Streit steht.
Auch muss die Beauftragung des Detektivbüros bei objektiver Betrachtung aus Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreites im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO gewesen sein (Oberlandesgericht Koblenz vom 24.10.1990, 14 NJW 671/90).
Detektivkosten sind dann erstattungsfähig, wenn die durch den auftragnehmenden Privatdetektiv festgestellten Sachverhalte nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren. Das ist dann durch Vorlage des Detektivberichts und einer spezifizierter Abrechnung glaubhaft zu machen.
Die unmittelbar prozessbezogene Feststellung der Detektei muss dabei auch die prozessuale Stellung seines Kunden, also des Betroffenen, vorteilhaft verändert haben. (Oberlandesgericht München vom 18.06.1993, Aktenzeichen 11 W 1592/93).
Bei Bedarf ermitteln A Plus Detektive für Sie gerne in ganz Deutschland. Wir sind überall für sie da, vom Norden bis in den Süden, egal ob Sie Hamburger Detektive, einen Privatdetektiv in Kempten, eine Detektei für Berlin oder sonst einem Ort benötigen.
Bei übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Rufmord und Verbreitung falscher Gerüchte über Sie, die zur Rufschädigung geeignet sind, sollten Sie nicht tatenlos zusehen. Schützen Sie Ihren Ruf, Ihre Reputation.
Verfallen Sie nicht in Lethargie, sondern wehren sich. Es geht um den Ruf in Ihrem Leben und Ihren einwandfreien Leumund. Ein Privatdetektiv der A Plus Detektei unterstützt sie dabei.
Und wenn Sie die Adresse des Verursachers nicht kennen, hat ein Detektiv oft die Möglichkeit, im Rahmen einer Personensuche eine Anschriftenermittlung zu tätigen. So erfahren Sie den Wohnsitz des Verursachers und können ihn auf Unterlassung verklagen oder nach dem Strafrecht belangen.
Sie haben das Recht auf Informationen und das Recht zu wissen, wer schlecht über Sie spricht. Bei Rufmord, Rufschädigung und Schädigung des Leumunds müssen Sie reagieren. Sprechen Sie jetzt mit einem Berater über Ihre Belange. Gerne ist eine Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt im Strafrecht und im Zivilrecht bei der Personenermittlung möglich.
Detektei A Plus – Privatdetektive beweisen Rufschädigung und Rufmord.
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