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Kindesunterhalt
- Sie zahlen für Ihre volljährigen Kinder Unterhalt?
- Die Kinder behaupten zu studieren, zur Schule zu gehen und keine Einkünfte zu haben?
- Sie haben Zweifel an diesen Angaben?
- Allerdings können Sie diese Angaben selber – beispielsweise wegen einer zu großen räumlichen Entfernung – nicht überprüfen?
In diesen Fällen verschafft ein Detektiv Ihnen Klarheit und versorgt Sie mit den nötigen Fakten. Denn sollten die schwammigen Angaben Ihrer Kinder sich als unwahr erweisen, entkommen Sie möglicherweise der Unterhaltspflicht.
Möchten Sie mit einem Privatdetektiv zum Thema Kindesunterhalt reden? Dann wählen Sie bitte die kostenlose Nummer
Wann entfällt ein Kindesunterhalts Anspruch?
1) Kindesunterhalt bei Kindern die noch minderjährig sind:
Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann entfallen. Das gilt dann, wenn das Kind entweder genügend eigene Einkünfte hat. Oder es gilt, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage ist, den Unterhalt leisten zu können. Insbesondere bei der Frage nach eigenem Einkommen werden oftmals Beträge seitens des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen verschwiegen.
In der Regel mindern eigene Einkünfte aber grundsätzlich den Unterhaltsanspruch. Das gilt unabhängig davon, ob es Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen sind.
Bei Einkünften aus Erwerbstätigkeit ist jedoch grundsätzlich zu überprüfen, ob diese Erwerbstätigkeit zumutbar oder unzumutbar ist. So sind beispielsweise Schüler grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet. Dieses gilt auch für die Ferienzeit.
Suchen sie sich trotzdem eine Tätigkeit, so bleiben diese Einnahmen unberücksichtigt, insofern es sich um geringfügige Einnahmen handelt. Sind die Einkünfte jedoch höher, ist der über den Freibetrag für berufsbedingte Aufwendungen hinausgehende Satz nach Billigkeit anzurechnen.
Sonderregelung Student
Studenten sind ebenfalls grundsätzlich nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet. Dieses gilt auch für vorlesungsfreie Zeiten oder Semesterferien. Ausnahmen gelten hier nur für studiennotwendige Praktika oder so genannte Werksstudenten.
Arbeitet der Student jedoch während des Studiums, gelten andere Regeln. So ist unter Berücksichtigung des Freibetrages für berufsbedingte Aufwendungen und unter der Voraussetzung, dass die Eltern den vollen Studentenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen, jene Summe nach Billigkeit anzurechnen, die über den vollen Studentenunterhalt und die berufsbedingten Aufwendungen hinausgeht. Üblicherweise bedeutet die Anrechnung nach Billigkeit den Ansatz von etwa 50%.
Die hier anzusetzenden Rechenexempel sollten unbedingt mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. A Plus Detektive helfen Ihnen nachzuweisen, dass Ihre unterhaltsberechtigten Kinder möglicherweise Einkünfte erzielen, die sie Ihnen gegenüber nicht offen legen. Ohne Beweise durch einen Detektiv haben Sie möglicherweise eine schlechte Beweislage.
Grundsätzlich ist bei minderjährigen Kindern darauf zu achten, dass eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches gemäß § 1611, Abs. 2 BGB nicht in Betracht kommt. So ist das Kind nicht verpflichtet, statt einer Schulausbildung eine Arbeit anzunehmen. Die Verpflichtung der Unterhaltszahlung entfällt nicht durch die Tatsache, dass das Kind den Umgang mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil verweigert.
2) Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern:
Bei volljährigen Kindern kann der Unterhaltsanspruch entfallen. Das gilt dann, wenn sie entweder genügend eigene Einkünfte erzielen. Und es gilt, wenn der Elternteil, der zum Unterhalt verpflichtet ist, diesen aufgrund eigener Leistungsunfähigkeit nicht mehr erbringen kann.
Gemäß § 1611, Abs. 1 BGB kann jedoch der Unterhaltsanspruch verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes Verschulden bedürftig wurde. In Fällen, wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen die Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat, verwirkt es den Unterhalt. Das ist zum Beispiel gegeben bei einem tätlichen Angriff. Durch grobe Beleidigungen, bei grobem Undank und Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil gilt das in gleicher Weise.
Stets ist jedoch hier eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, um die Reaktion des volljährigen Kindes beurteilen zu können. Ansonsten gelten analog die Bedingungen wie unter dem Punkt – minderjährige Kinder – ausgeführt.
Kosten für die Detektei können bei Kindesunterhalt zu erstatten sein
Bei Ermittlungen rund um Streit um den Kindesunterhalt können Detektivkosten erstattungsfähig sein. Solche Kosten fallen unter § 91 ZPO. Das gilt dann, wenn sie durch notwendige Ermittlungen bei falschen Angaben des Unterhaltsberechtigten entstanden sind. Voraussetzung ist, dass sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendig waren.
Welche Preise für den Privatdetektiv anfallen, hängt natürlich vom angedachten Umfang der Arbeit ab.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein Detektivbüro keine Rechtsberatung durchführt, sondern nur ermittelt. Für alles andere ist ein versierter Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Gemeinsam können Detektiv und Rechtsanwalt festlegen, welche Beweise Ihnen bei Ihrem Fall helfen. Wir überlegen dann, wie diese durch einen Detektiv zu beschaffen sind.
Unsere Detektei führt Ermittlungen und Beobachtungen im Zusammenhang mit Kindesunterhalt bzw. Unterhalt für Sie gerne im gesamten Bundesgebiet aus.
Beweise bei Kindesunterhalt
Im gesamten Bundesgebiet erbringen unsere Privatermittler für Sie Beweise bei strittigen Unterhaltssachen. Dabei decken wir ganz gezielt Betrug auf. Recht häufig fragen unsere Kunden Fälle dieser Art in Ballungsräumen an, so zum Beispiel:
- Detektei in Berlin im Einsatz
- Detektiv in Köln im Einsatz
- Detektei in Hamburg im Einsatz
- Detektiv in Bochum im Einsatz
- Detektei in Essen im Einsatz
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