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Observation
Eine der häufigsten Aufgaben für eine Detektei ist die Observation. Dabei geht es um Beobachtungen von Menschen oder Objekten. Die gängigen Fragen zum Thema Observieren beantworten wir Ihnen hier.
Bedeutung des Begriffs Observation – eine Definition
Das Wort kommt aus dem Lateinischen. Observatio bedeutet in der Übersetzung so viel wie Beobachtung.
Im detektivischen Sinne reden wir von der Überwachung einer Zielperson oder eines Objektes durch einen Privatdetektiv für einen bestimmten Auftraggeber. Die Rechtsgrundlage ist dabei das berechtigte Interesse des Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes an den im Zuge des Einsatzes gewonnen Erkenntnissen.
Observation durch die Polizei
Wenn Polizeibeamte observieren geschieht die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Eine kurzzeitige, spontane, polizeiliche Beobachtung ergibt sich aus einer plötzlich eintretenden Situation. Das geschieht auf Basis von §§ 161 Abs. 1, 163 Abs. 1 StPO. Eine eigene gesetzliche Regelung gibt es für den kurzfristigen Observationseinsatz nicht.
Die längerfristige Beschattung durch die Polizei erfolgt Befugnis zum Zweck der Strafverfolgung, Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme findet sich in § 163f StPO (Längerfristige Observation).
Observation mit GPS
Einer Detektei ist es in der Regel nicht gestattet, heimliche GPS Sender einzusetzen, mit denen jemand leichter beschattet werden könnte. Das höchste deutsche Gericht BGH hat dazu entschieden, dass derjenige eine Straftat begeht, der mit einem Peilsender oder einem GPS Tracker heimlich Personen überwacht. Davon gibt es nur extrem wenige Ausnahmen in notwehrähnlichen Situationen, bei denen ein starkes berechtigtes Interesse an der Datenerhebung vorliegt. (Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13).
Die Polizei ist berechtigt, im Zuge einer Ermittlung GPS Peilsender oder vergleichbare Geräte als Mittel am einzusetzen, mit deren Hilfe jemand beschattet wird, sofern hierzu eine richterliche Verfügung vorliegt. Liegt diese notwendige Entscheidung des Richters nicht vor, beschatten die Beamten die Person in herkömmlicher Weise, indem sie dem Fahrzeug hinterherfahren. Die verdächtige Person wird dann genauso observiert, wie das zu Zeiten, als es noch keine GPS Tracker gab, stets üblich war.
Observation oder Observierung – welcher Begriff ist richtig?
Beide Bezeichnungen sind richtig. Observierung ist ein feminines Substantiv. Allerdings ist der Begriff Observierung nicht so gebräuchlich.
Ähnliche Wörter
Wenn jemand beschattet wird, gibt es eine Reihe von Synonymen und umgangssprachlichen Redewendungen, die dem Wort ähnlich sind.
- Beobachtung
- Beschattung
- Bespitzelung
- Observierung
- Überwachung
- Ausspähung
- Monitoring
Bei den Verben sind zum Beispiel ähnliche Wörter, wenn es darum geht, jemanden zu observieren:
- bespitzeln
- beschatten
- beobachten
- überwachen
- auskundschaften
Der Detektiv folgt der Person, die sie observieren soll, wie ein Schatten, um notwendige Beweise in einem Sachverhalt zu bekommen. Diesem Umstand entsprechend nutzt man die Bezeichnung beschatten. Im Wörterbuch oder Internet finden sich möglicherweise weitere Einträge, die aber nicht mehr den Kernbereich des Wortes betreffen.
Benötigen Sie eine Observation durch eine Detektei?
Wenn Sie jemanden “beschatten” lassen wollen, benötigen Sie ein klares berechtigtes Interesse bei einem entsprechenden Verdacht. Haben Sie das, darf eine Detektei den Einsatz annehmen. Die Detektive verfolgen die Person dann unauffällig und verdeckt. Beispiele dafür sind:
- Überwachung von einem Mitarbeiter bei Verdacht auf Spesenbetrug,
- Personenüberwachung des Ehepartners bei Fremdgehen
- oder das Observieren eines Objekts wegen Sachbeschädigung und Vandalismus.
Gibt es kein berechtigtes Interesse, führen Detektive keine Observationen von Personen durch. Das heimlich aufgenommene Bild in Zusammenhang mit den erhobenen Daten könnte eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen. Das wiederum könnte zu späteren Problemen bei der Beweiskraft der Ergebnisse führen oder sogar zu einem Beweisverwertungsverbot.
Observation von Mitarbeitern bei einem handfesten Verdacht erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Observation eines Mitarbeiters bei einem handfesten Verdacht erlaubt ist. Steht der Arbeitnehmer im Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder gar einer Straftat, sind Beobachtungen durch Detektive ein probates Mittel zur Wahrheitsfindung.
Ein Beispiel aus der Praxis. In einer schon kritischen Atmosphäre im Betrieb kommt es zu fortlaufenden Krankmeldungen eines Mitarbeiters. Dieser Arbeitnehmer hatte Urlaub beantragt, der betriebsbedingt nicht möglich war. Daraufhin erfolgte die erneute Krankschreibung.
Der Arbeitgeber hat dann einen klaren Verdacht, dass der gelbe Schein nur durch das Simulieren einer Erkrankung erlangt sein konnte. So ein Verhalten ist ein wichtiger Grund, der gegen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses spricht. Ist es möglich, dem Angestellten das Fehlverhalten nachzuweisen, ist nach einer umfassenden Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers möglich.
Um die Kündigung aussprechen zu können, bedarf es entsprechender Fakten, die den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Das geht durch eine Mitarbeiterüberwachung mittels einer Detektei.
Eine solche Überwachung ist bei einem auf konkreten Tatsachen beruhenden und damit berechtigten Anlass erlaubt. Ein reines Bauchgefühl des Arbeitgebers reicht nicht aus, weil es die Rechte der überwachten Person beeinträchtigt. (Urteil Bundesarbeitsgericht,19.02.2015 – AZ: 8 AZR 1007/13)
Besonders beim Einsatz von versteckten Kameras ist besondere Vorsicht geboten. Diese Form der Videoüberwachung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Bei einer Angelegenheit mit strafrechtlichem Hintergrund ist die Observation mit versteckten Kameras zumeist erlaubt und zählt zu den erfolgreichsten Maßnahmen. Eine versteckte Überwachungskamera ist dann üblicherweise nur temporär im Einsatz. Je nach Bereich ist ein Einsatz allerdings verboten. Das gilt beispielsweise für Sozialräume oder Umkleideräume.
Wir sind spezialisiert auf Observationen
Wir gelten als Experten auf dem Gebiet der Beobachtungen. Gerne sind wir Ihr Partner auf diesem Gebiet und helfen Ihnen bundesweit und international diskret mit einer solchen Maßnahme.
Ob Sie
- Personen
- ein Objekt
- oder Güter
überwachen lassen wollen, ist egal. Unsere Profis führen für Sie die Observation in ganz Deutschland und fast allen anderen Ländern der Welt durch. Durch unsere Zusammenarbeit mit einem internationalen Detektivnetzwerk sind Observationen zeitnah weltweit möglich.
Wir setzen gut motorisierte Observations-Fahrzeuge ein, die getarnt sind und nicht auf unser Unternehmen zugelassen sind. Diese haben die notwendige technische Ausstattung. Bei Bedarf kommt ein getarnter Bus zur Observation zum Einsatz, in dem ein Detektiv sitzt. Mit diesem kann der Detektiv sehr nahe am zu beobachtenden Objekt auf Sicht stehen, ohne selber im Umfeld sichtbar zu sein.
Weitere Informationen zu unseren Ermittlungen erhalten Sie in einer telefonischen Beratung. Mit Sicherheit findet sich für Ihr Anliegen eine Lösung. Aus der Erfahrung von Jahrzehnten im Beruf arbeiten wir diskret und überall – von der Detektei Hamburg über die Detektei Berlin bis zur Detektei Stuttgart – und führen für Unternehmen und Privatpersonen durch geschulte Mitarbeiter derartige Einsätze aus.
Typische Fallbeispiele für Observationen
Typische Fälle einer Observation bei der A Plus Detektei sind:
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