Mitarbeiter meldet sich immer wieder krank – was tun?

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DETEKTIV EINSCHALTEN

Als Arbeitgeber ist es ein ärgerlicher Fall, wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet. Kommt dies ständig vor, kann das verschiedene Gründe haben. Ist jemand wirklich krank, so gibt es nichts einzuwenden. Wer aber ständig simuliert, um sich mit häufigen Kurzerkrankungen mehr freie Tage zu verschaffen, der ist ein Problem für jeden Arbeitgeber.

Um eine Kündigung oder Abmahnung auszusprechen, bedarf es einiger Vorkehrungen. Worauf Sie als Arbeitgeber in diesen Fällen achten sollten, klären wir für Sie auf.

Mitarbeiter meldet sich immer wieder krank – was tun?

Allgemeines zu erkrankten Arbeitnehmern

Im Laufe eines Arbeitslebens ist jeder Berufstätige das ein oder andere Mal krank. Eine Krankheit eines Arbeitnehmers sollte keine negativen Konsequenzen für diesen zur Folge haben. Auch ist eine Krankheit allein noch lange kein Grund für eine Kündigung.

Sollte ein Arbeitnehmer krank werden, muss er sich bereits ab dem ersten Krankheitstag bei seinem Arbeitgeber melden. Solch eine Krankmeldung sollte am besten telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Spätestens ab dem dritten Tag muss der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU-Bescheinigung) bei seinem Chef vorlegen. Dafür muss ihm ein Arzt eine Krankschreibung ausstellen.

Rechtliches

Allgemein gilt für Arbeitnehmer ein gewisser Kündigungsschutz. Nur in Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten greift dieser nicht. Dort kann Arbeitnehmern auch ohne genauere Angaben von Gründen gekündigt werden.

Eine Kündigung auf Grund einer Erkrankung oder einer Krankheit ist nur unter gewissen Bedingungen möglich.

Eine Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung ist, dass der Arbeitnehmer im vergangenen Jahr mehr als sechs Wochen krank gefehlt hat und eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter auf Basis der negativen Prognose auch in Zukunft dauerhaft sechs Wochen oder länger pro Jahr an Fehlzeiten haben wird.

Behinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nicht wegen einer Krankheit entlassen werden, die im Zusammenhang mit ihrer Behinderung steht. Erkrankungen, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen, fallen jedoch nicht unter diese Regelung. Bei diesen Krankheiten gilt der Kündigungsschutz wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch.

Haben Sie als Arbeitgeber Zweifel an der Ehrlichkeit Ihres Mitarbeiters bei seiner Krankmeldung, ist es üblicherweise schwer, diesem etwas nachzuweisen.

Zum einen besitzt eine Krankschreibung durch den Arzt einen hohen Beweiswert vor Gericht. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass kein Arzt eine AU-Bescheinigung aus Gefälligkeit ausstellt. Zum anderen brauchen Sie einen Beweis, dass sich Ihr Arbeitnehmer so verhält, dass er einer schnellen Heilung im Wege steht.

Auch wenn Sie vermuten, dass Ihr Mitarbeiter in Wirklichkeit gar nicht krank ist, brauchen Sie einen Beweis.

In beiden Fällen kann Ihnen eine Detektei weiterhelfen. Ertappt ein Detektiv Ihren Mitarbeiter auf frischer Tat zum Beispiel bei der Schwarzarbeit während des Krankenscheins, können Sie ihm eine fristlose Kündigung aussprechen. Eine Detektei beschafft Ihnen dafür die nötigen Beweise. Zudem kennen sich professionelle Detektive mit den dazugehörigen Gesetzen aus, sodass gewonnen Beweismaterialien auch vor Gericht Bestand haben.

Krankheit vortäuschen

“Krank feiern”, “Gelber Urlaub”, “sich einen bunten Tag machen” und so weiter. Es gibt viele Namen dafür, eine Erkrankung vorzutäuschen um nicht arbeiten zu müssen.

In Deutschland wird das unerlaubte Urlaub-Nehmen per Krankmeldung immer mehr zum Volkssport. Laut verschiedenen Umfragen nehmen sich knapp zehn Prozent aller Arbeitnehmer regelmäßig einen gelben Schein, obwohl sie keinen bräuchten. Die teils schlimmen Konsequenzen sind aber wohl nur den wenigsten bekannt.

Sollte der Betrug auffliegen, kann der Arbeitgeber im besten Fall nur eine Abmahnung aussprechen. Allerdings kann der Chef seinem Mitarbeiter bei schweren Verfehlungen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

Zudem ist es denkbar, den Arbeitnehmer in manchen Fällen auch strafrechtlich zu belangen. Dies kann zutreffen, wenn sich der angeblich kranke Arbeitnehmer durch das Erschleichen des Krankenscheins eine ungerechtfertigte Entgeltfortzahlung verschafft. Auch wenn dieser Betrug selten angezeigt wird, sollte er nicht vernachlässigt werden.

Krank feiern erkennen

Im Schnitt täuscht jeder zehnte Deutsche regelmäßig eine Krankheit vor, um etwas mehr Urlaub zu haben. Dies kann eine Kündigung nach sich ziehen. Es gibt einigen typische Verhaltensweisen, an den Sie mitunter erkennen, ob Ihr Mitarbeiter Sie belügt.

  • Ist Ihr Mitarbeiter immer nur für ein paar Tage krank, dafür aber in auffälliger Regelmäßigkeit? Dies könnte auf ein schwaches Immunsystem schließen lassen. Vielleicht hat der Mitarbeiter aber auch des Öfteren keine Lust zur Arbeit zu kommen und nimmt sich daher ständig für eine kurze Zeit frei.
  • Meldet sich Ihr Mitarbeiter besonders häufig freitags und montags krank, kann dies auch ein Indiz sein. In diesem Fall scheint es so, als hätte Ihr Kollege den Wunsch nach einem längeren Wochenende, oder müsste sich noch einen Tag länger von der Feier am Wochenende erholen.
  • Besonders auffällig ist es, wenn der Mitarbeiter einen bestimmten Urlaubszeitraum bei seinem Chef beantragt hat, dieser jedoch nicht genehmigt wurde. Legt Ihr Kollege dann für genau diesen Zeitraum eine Krankschreibung vor, sollten Sie sich überlegen ob es sich dabei wirklich nur um einen Zufall handelt.

Die oben aufgeführten Punkte sind nur einige Indizien, an denen Sie erkennen, ob einer ihrer Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht oder nicht. Trotz allem reichen diese Verdachtsfälle, auch wenn sie zutreffen, nicht aus, um einem vorgeblich erkrankten Mitarbeiter zu kündigen.

Was tun?

Sie glauben zu wissen, dass einer ihrer Mitarbeiter Sie betrügt? Dann gibt es für Sie als Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten das zu beweisen.

1. Eigeninitiative

Die wahrscheinlich naheliegendste Möglichkeit ist es, als Chef selbst nach Beweisen zu suchen, um die Krankmeldung zu überprüfen. Dabei bieten sich Ihnen einige Möglichkeiten.

  • Fragen Sie die Kollegen und Vorgesetzten des Verdächtigen. Möglicherweise wissen diese etwas, das Ihnen als Arbeitgeber vorher nicht bekannt war.
  • In Zeiten von Social Media teilen Menschen immer private Details im Netz. Hat Ihr Angestellter Ihnen eine Krankmeldung auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit zukommen lassen, können Sie überprüfen was dieser öffentlich auf den sozialen Medien teilt. Sind dort beispielsweise Bilder von ihm im Urlaub oder sportlichen Aktivitäten zu sehen, kann es gut sein, dass etwas mit der Krankmeldung nicht stimmt.
  • Krankenbesuch und Krankengespräch beim Arbeitnehmer.
  • Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten bei häufiger Krankheit oder verdächtiger Krankmeldung.

Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass ein Angestellter, der wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit kommen kann, nicht die gesamte Zeit im Bett verbringen muss. Er sollte nur nichts unternehmen, was einer zügigen Heilung im Wege stehen könnte. In diesem Fall droht eine Abmahnung oder Kündigung. Dennoch darf ein Krankgeschriebener beispielsweise spazieren gehen, wenn er wegen eines gebrochenen Arms arbeitsunfähig ist.

Zudem müssen Sie als Arbeitgeber die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter achten. Dies bedeutet, dass Sie sich an einige datenschutzrechtliche Vorgaben halten müssen. Gibt es aber einen handfesten Verdacht, dürfen Sie als Vorgesetzter aktiv werden.

2. Detektei einschalten

Der einfachste Weg für den Arbeitgeber, eine Krankmeldung oder eine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen, ist das Einschalten einer Detektei. Damit dies rechtlich zulässig ist, bedarf es eines dokumentierten Anfangsverdachts. Daraufhin kann der Detektiv seine Arbeit aufnehmen.

Detektive unterliegen ebenfalls den oben genannten Gesetzen und Vorschriften des Datenschutzes. Wir kennen diese Richtlinien und handeln dementsprechend, damit Ihr Anwalt die Beweise später verwerten kann.

Dies ist vor allem vor Gericht von großer Bedeutung. Dort dürfen Beweise nicht anerkannt werden, wenn sie nicht nach geltendem Recht erworben wurden. Diese sogenannten “Früchte des vergifteten Baumes” führen dazu, dass der gesamte Arbeitsaufwand für die Beschaffung umsonst war. Zudem entfallen in einem Prozess aufgrund eines solchen Fehlers wichtige Beweise. Als erfahrene Detektei beschaffen wir Ihnen daher Beweismittel, die  Bestand haben, weil wir uns an aktuelles Recht halten.

Prävention

Wenn Sie als Arbeitgeber häufiger Probleme mit dem Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Bezug auf Krankmeldungen haben, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Manche Arbeitnehmer werden im Umgang auf der Arbeit gemobbt und kommen daher nicht gerne zur Arbeit. Andere haben mit persönlichen Problemen zu kämpfen. Meist hilft es schon das Arbeitsklima zu verbessern und Betroffenen ein klärendes Gespräch anzubieten.

Wollen Sie dennoch gegen einzelne Übeltäter vorgehen, gibt es auch andere Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeber einführen können. Ein Beispiel dafür wäre eine Attestpflicht vom Arzt bereits vom ersten Fehltag an. Dadurch können die angeblich kranken Mitarbeiter nicht einfach zu Hause bleiben, sondern haben Mühe und Aufwand mit dem Besuch beim behandelnden Arzt.

Hilfe für Arbeitgeber bei Mitarbeitern, die auf “krank” machen

Haben Sie als Arbeitgeber oder Chef häufiger mit Mitarbeitern zu tun, die immer wieder krank sind? Haben Sie den dringenden Verdacht, dass diese Mitarbeiter ihre Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen? Dann wenden Sie sich an uns.

Sollte sich Ihr Verdacht bestätigen, kümmern wir uns um die Beweise, damit Sie dem Simulanten eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen können. Wir halten uns an alle geltenden Bestimmungen und Gesetzte, sodass Sie den Betrüger auch vor Gericht belangen können.

Übrigens können Sie im Erfolgsfall unter bestimmten Voraussetzungen die Detektivkosten zurückfordern und zwar vom “Täter”, der nur angeblich krank war. Das geht auch im Zuge der Kündigung. Ihr Anwalt erteilt Ihnen nähere Auskünfte dazu.

Umso länger der angeblich Kranke das Gehalt von Ihnen erschleicht, desto höher ist ihr wirtschaftlicher Schaden. Schützen Sie daher Ihre betrieblichen Interessen und rufen an.

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