Mitarbeiter klaut Geld aus Kasse – das können Sie als Chef machen

Wenn ein Mitarbeiter Ihrer Firma bei Ihnen Geld aus der Kasse klaut, dann können wir das für Sie gerichtsfest beweisen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

In vielen Firmen gab es die Situation irgendwann schon einmal: Ein Mitarbeiter klaut Geld aus der Kasse. Das ist ein ernstes Thema, denn faktisch geht mit dem Diebstahl ein hohes Maß an Verlust an Vertrauen einher.

Was aber können die Verantwortlichen im Unternehmen in so einem Fall machen? Dieser Frage gehen wir auf den Grund.

Mitarbeiter klaut Geld aus der Kasse - das können Sie als Chef machen

Was ist überhaupt Diebstahl im Betrieb?

Per Definition ist Diebstahl die vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehenden Sache in der Absicht, sich diese Sache rechtswidrig zuzueignen.

Der Diebstahl ist nach §242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.  Gewerbsmäßiger Diebstahl zählt sogar zu einem sogenannten Diebstahl im schweren Fall, der noch höher unter Strafe steht.

In einem Unternehmen ist schon das Entwenden von kleinsten Gegenständen eine nicht erlaubte Handlung. Es kommt also nicht wirklich auf den Wert der entwendeten Dinge an. In jedem Fall drohen eine fristlose Kündigung und ein strafrechtliches Verfahren.

Zwar benötigen die Unternehmen nicht immer den faktischen Beweis für die Tat, weil auch eine Kündigung bei einem dringenden Verdacht möglich ist. Wir reden dann von einer Verdachtskündigung. Generell ist es aber aus Sicht des Arbeitgebers stets gut, klare Beweise in der Hand zu haben.

Begeht ein Kassierer oder eine Kassiererin eine Unterschlagung von Geld aus der Kasse oder entnimmt ein Bankmitarbeiter heimlich Geld, so ist das Vertrauensverhältnis wegen der besonderen Bedeutung der Arbeit sofort nachhaltig gestört.

Prüfen Sie die Umstände des Einzelfalles bei Diebstählen

Jeder Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Im Falle eines Diebstahls durch einen Mitarbeiter gilt es demnach, die jeweiligen Umstände zu berücksichtigen, bevor Sie die fristlose Kündigung gegen den Mitarbeiter aussprechen.

Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob es für ihn noch zumutbar ist, den diebischen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Steht die Kündigung im Raum, hat der Chef abzuwägen, ob er dem Angestellten eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausspricht oder eine fristgerechte. Die fristlose Kündigung hat viel weiter reichende zukunftsgerichtete Folgen für den Angestellten als die fristgerechte.

Berücksichtigen Sie vor der Kündigung diese Punkte

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter beim Klauen erwischt haben, berücksichtigen sie bitte diese Punkte, bevor Sie ihm die Kündigung aussprechen:

  • War es ein erheblicher Verstoß?
  • Seit wann ist der Arbeitnehmer schon ohne Beanstandung im Unternehmen? Langjährige Mitarbeiter sind anders zu behandeln als solche, die gerade erst im Betrieb sind.
  • Hat er besondere sozialen Verpflichtungen?
  • Wie alt ist der Täter, den Sie beim Klauen erwischt haben?

Kündigen Sie fristlos, muss das binnen zwei Wochen, nachdem Sie Kenntnis vom Kündigungsgrund erfahren haben, geschehen. Haben Sie die Frist verstreichen lassen, bleibt nur noch die ordentliche Kündigung. Es empfiehlt sich für den Arbeitgeber stets, einen Anwalt zu konsultieren, um keine Fehler zu machen.

In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Chefs einem Dieb gegenüber in der Regel sofort die rote Karte zeigen, denn wer will schon einen diebischen Kollegen im Betrieb haben? Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist fast immer die Folge und fast immer bekommt der Arbeitgeber Recht und der Mitarbeiter hat das Nachsehen.

Mitarbeiter klaut Geld aus Kasse – Wie bekommen Sie Beweise?

Generell ist es wichtig, dass Sie bei dem Sammeln von Beweisen stets auf dem rechten Pfad bleiben. Illegale Handlungen sind nicht erlaubt, um die Diebstähle zu beweisen.

Sie haben folglich stets die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter zu beachten. Deshalb dürfen Sie beispielsweise nicht einfach Mitarbeiterspinde ohne Genehmigung öffnen oder persönliche Sachen durchwühlen.

Ebenfalls dürfen Sie keine Telefonate abhören oder E-Mails zu überwachen.

Was Sie aber dürfen: Bei einem klaren Verdacht haben Sie die Option, temporär versteckte Kameras einzusetzen, um die Handlungen zu beweisen. Aber auch hier gilt: Es ist nicht gestattet, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Eine Überwachung per Kamera zum Beispiel in Sozialräumen ist nicht gestattet. Sie dürfen keine Personen, weder Mann noch Frau, beim Umziehen filmen, sonst droht eine Strafe.

Weil die Beweisführung in so einem Fall recht anspruchsvoll ist, empfiehlt es sich, Profis einer Detektei hinzuzuziehen. Unsere Detektive sind laufend damit beschäftigt, Diebstahl am Arbeitsplatz nachzuweisen. Dazu gehört es, wenn ein Mitarbeiter Geld aus der Kasse oder Ware klaut.

Was tun, wenn Mitarbeiter in die eigene Tasche wirtschaften?

Wurde in der Vergangenheit etwas in Ihrer Firma gestohlen? Dann müssen Sie unbedingt handeln. Nicht nur aus kaufmännischer Sicht, sondern auch aus moralischer den anderen Mitarbeitern gegenüber.

Als Detektei helfen wir Ihnen dabei, Gewissheit zu bekommen und das ganz diskret ohne Polizei und Öffentlichkeit.

Zunächst ist zu überprüfen wo und was gestohlen wird. Geht es beispielsweise um Bargeld aus der Registrierkasse, so bauen wir üblicherweise für eine kurze Zeit eine Minikamera oberhalb der betreffenden Kasse ein und überwachen alle Kassiervorgänge. Ob ein Mitarbeiter einen Euro klaut, 100 Euro oder viel mehr ist zunächst egal, denn Diebstahl von Geld aus Kasse kennt keine Euro-Grenze.

In den meisten Fällen zeigt sich schnell, wer für die Unterschlagung aus der Kasse verantwortlich ist. Unsere Detektive übernehmen dabei nicht nur den Einbau der Videokameras. Wenn Sie es wünschen, werten wir für Sie auch die Aufnahmen aus und schneiden die Tatvorgänge zusammen.

Entnimmt ein Angestellter einem Kollegen Geld aus der Geldbörse ist zu überlegen, hier ebenfalls eine Kamera einzusetzen oder eine Diebesfalle beispielsweise mit künstlicher DNA zu legen. Dazu markieren wir einen bestimmten Betrag an Geld. So ist es möglich, den Täter eindeutig zu überführen.

Noch verwerflicher ist es, wenn Ihre eigenen Mitarbeiter auf der Arbeit Kunden oder Patienten in die Tasche greifen. Hier ist Ihre gesamte Reputation gefährdet.

Lassen Sie sich von einem Detektiv zum Thema Diebstahl aus der Kasse beraten

Haben Sie einen starken Verdacht auf Diebstahl aus der Kasse durch einen Mitarbeiter? Wenn Geld bei Ihnen am Arbeitsplatz verschwindet, nehmen Sie jetzt unmittelbar Kontakt zu uns auf. Mitarbeiter die klauen braucht kein Arbeitgeber im Team. Wir helfen Ihnen dabei, die Handlungen aufzudecken und so den Schaden zu begrenzen.

Gelingt es uns, einen Arbeitnehmer als Tatverantwortlichen zu überführen, kann diesem in den meisten Fällen gekündigt werden. Noch ein Tipp: Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich unter Umständen die entstandenen Detektivkosten von diesem erstatten zu lassen, die Sie an uns bezahlt haben. Ob Sie die Person zusätzlich bei der Polizei anzeigen, bleibt Ihnen überlassen.

Wir haben schon vielen Arbeitgebern geholfen, die Wahrheit herauszufinden. Rufen Sie jetzt für eine diskrete Beratung an oder nehmen per Formular Kontakt zu uns auf.

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