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Mitarbeiter klaut Geld aus Kasse
Autor: Jochen Meismann
Ein Mitarbeiter, der Geld aus der Kasse stiehlt, stellt für jedes Unternehmen eine ernste Bedrohung dar. Dieser Vertrauensbruch kann einerseits erhebliche finanzielle Verluste verursachen und andererseits auch das Betriebsklima nachhaltig schädigen.
Erfahren Sie, wie Sie als Chef in einer solchen Situation richtig handeln und Ihr Unternehmen schützen können.
Rechtliche Grundlagen von Diebstahl im Betrieb
Per Definition ist Diebstahl die vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehenden Sache in der Absicht, sich diese Sache rechtswidrig zuzueignen.
Der Diebstahl ist nach §242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Gewerbsmäßiger Diebstahl zählt sogar zu einem sogenannten Diebstahl im schweren Fall, der noch höher unter Strafe steht.
In einem Unternehmen ist schon das Entwenden von kleinsten Gegenständen eine nicht erlaubte Handlung. Es kommt also nicht wirklich auf den Wert der entwendeten Dinge an. In jedem Fall drohen eine fristlose Kündigung und ein strafrechtliches Verfahren.
Zwar benötigen die Unternehmen nicht immer den faktischen Beweis für die Tat, weil auch eine Kündigung bei einem dringenden Verdacht möglich ist. In diesem Fall spricht man von einer Verdachtskündigung. Generell ist es aber aus Sicht des Arbeitgebers stets gut, klare Beweise in der Hand zu haben.
Begeht ein Kassierer oder eine Kassiererin eine Unterschlagung von Geld aus der Kasse oder entnimmt ein Bankmitarbeiter heimlich Geld, so ist das Vertrauensverhältnis wegen der besonderen Bedeutung der Arbeit sofort nachhaltig gestört.
Einzelfallprüfung bei Diebstahl
Jeder Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Im Falle eines Diebstahls durch einen Mitarbeiter gilt es demnach, die jeweiligen Umstände zu berücksichtigen, bevor Sie die fristlose Kündigung gegen den Mitarbeiter aussprechen.
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob es für ihn noch zumutbar ist, den diebischen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Steht die Kündigung im Raum, hat der Chef abzuwägen, ob er dem Angestellten eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausspricht oder eine fristgerechte. Die fristlose Kündigung hat viel weiter reichende zukunftsgerichtete Folgen für den Angestellten als die fristgerechte.
Kriterien für eine Kündigung
Bevor Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, sollten Sie folgende Aspekte sorgfältig prüfen:
- Schwere des Verstoßes:
- War der Diebstahl ein einmaliger Fehler oder handelt es sich um ein wiederholtes Vergehen?
- Wie hoch war der entstandene Schaden?
- Dauer der Betriebszugehörigkeit:
- Seit wann ist der Mitarbeiter im Unternehmen tätig?
- Langjährige Mitarbeiter sind anders zu behandeln als neue Angestellte.
- Soziale Verpflichtungen:
- Hat der Mitarbeiter besondere familiäre oder finanzielle Verpflichtungen (beispielsweise Kinder, pflegebedürftige Angehörige)?
- Wie würde eine Kündigung die persönliche Situation des Mitarbeiters beeinflussen?
- Alter des Mitarbeiters:
- Ist der Mitarbeiter jung und vielleicht unerfahren, oder handelt es sich um einen älteren Angestellten mit langjähriger Berufserfahrung?
- Fristen beachten:
- Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden.
- Wird diese Frist versäumt, bleibt nur die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
Mitarbeiter klaut Geld aus Kasse – Wie bekommen Sie Beweise?
Generell ist es wichtig, dass Sie bei dem Sammeln von Beweisen stets auf dem rechten Pfad bleiben. Illegale Handlungen sind nicht erlaubt, um die Diebstähle zu beweisen.
Sie haben folglich stets die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter zu beachten. Deshalb dürfen Sie beispielsweise nicht einfach Mitarbeiterspinde ohne Genehmigung öffnen oder persönliche Sachen durchwühlen.
Ebenfalls dürfen Sie keine Telefonate abhören oder E-Mails zu überwachen.
Was Sie aber dürfen: Bei einem klaren Verdacht haben Sie die Option, temporär versteckte Kameras einzusetzen, um die Handlungen zu beweisen. Aber auch hier gilt: Es ist nicht gestattet, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Eine Überwachung per Kamera zum Beispiel in Sozialräumen ist nicht gestattet. Sie dürfen keine Personen, weder Mann noch Frau, beim Umziehen filmen, sonst droht eine Strafe.
Weil die Beweisführung in so einem Fall recht anspruchsvoll ist, empfiehlt es sich, Profis einer Detektei hinzuzuziehen. Professionelle Detekteien verfügen über die Erfahrung und Methoden, um Diebstahl am Arbeitsplatz effektiv aufzuklären. Dazu gehört es, wenn ein Mitarbeiter Geld aus der Kasse oder Ware klaut.
Praktische Schritte zur Aufklärung von Diebstahl durch Arbeitnehmer
Wurde in der Vergangenheit etwas in Ihrer Firma gestohlen? Dann müssen Sie unbedingt handeln. Nicht nur aus kaufmännischer Sicht, sondern auch aus moralischer den anderen Mitarbeitern gegenüber.
Als Detektei helfen wir Ihnen dabei, Gewissheit zu bekommen und das ganz diskret ohne Polizei und Öffentlichkeit.
Zunächst ist zu überprüfen wo und was gestohlen wird. Geht es beispielsweise um Bargeld aus der Registrierkasse, so bauen wir üblicherweise für eine kurze Zeit eine Minikamera oberhalb der betreffenden Kasse ein und überwachen alle Kassiervorgänge. Ob ein Mitarbeiter einen Euro klaut, 100 Euro oder viel mehr ist zunächst egal, denn Diebstahl von Geld aus Kasse kennt keine Euro-Grenze.
In den meisten Fällen zeigt sich schnell, wer für die Unterschlagung aus der Kasse verantwortlich ist. Unsere Detektive übernehmen dabei nicht nur den Einbau der Videokameras. Wenn Sie es wünschen, werten wir für Sie auch die Aufnahmen aus und schneiden die Tatvorgänge zusammen.
Entnimmt ein Angestellter einem Kollegen Geld aus der Geldbörse ist zu überlegen, hier ebenfalls eine Kamera einzusetzen oder eine Diebesfalle beispielsweise mit künstlicher DNA zu legen. Dazu markieren wir einen bestimmten Betrag an Geld. So ist es möglich, den Täter eindeutig zu überführen.
Noch verwerflicher ist es, wenn Ihre eigenen Mitarbeiter auf der Arbeit Kunden oder Patienten in die Tasche greifen. Hier ist Ihre gesamte Reputation gefährdet.
Umfassende Beweisführung
Um einen Diebstahl durch einen Mitarbeiter nachzuweisen, setzen wir nicht ausschließlich auf Überwachungskameras. Vielmehr ziehen wir auch andere rechtssichere Beweismittel in Betracht.
Dazu gehören beispielsweise detaillierte Protokolle über Unstimmigkeiten in der Kasse, Zeugenaussagen von Kollegen oder die Dokumentation auffälliger Verhaltensweisen.
Testkäufe und der Einsatz eines verdeckten Ermittlers im Betrieb runden das Portfolio der detektivischen Beweisführung zur Mitarbeiterüberführung ab, um rechtssichere Beweise bei Überprüfung eines Verdachts zu erlangen.
Rechtliche Aspekte für Überwachung am Arbeitsplatz
Der Einsatz von Überwachungskameras am Arbeitsplatz, insbesondere zur Aufklärung von Verdachtsfällen wie Diebstahl aus der Kasse, erfordert die strikte Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, um Konflikte mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter zu vermeiden.
1. DSGVO und Überwachung am Arbeitsplatz
- Videoüberwachung: Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Sie muss verhältnismäßig sein und darf nicht in Bereichen stattfinden, in denen Mitarbeiter eine besonders hohe Erwartung an Privatsphäre haben beispielsweise bei Umkleideräume oder Toiletten.
- Speicherdauer: Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Überwachung erforderlich ist. In der Regel sind dies wenige Tage bis Wochen, es sei denn, es liegt ein konkreter Verdachtsfall vor.
2. Schadensersatzansprüche
- Geltendmachung: Arbeitgeber können Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter geltend machen, wenn dieser durch Diebstahl einen finanziellen Schaden verursacht hat. Dies geschieht im Rahmen eines Zivilverfahrens.
- Fristen: Schadensersatzansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens. Bei vorsätzlichem Diebstahl kann die Frist jedoch länger sein.
3. Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter
- Voraussetzung: Auch bei Verdacht auf Diebstahl müssen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter gewahrt werden. Illegale Methoden wie heimliche Durchsuchungen oder das Abhören von Gesprächen sind nicht zulässig.
- Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen zur Aufklärung müssen verhältnismäßig sein. Eine übermäßige Überwachung oder Diskriminierung einzelner Mitarbeiter kann rechtliche Konsequenzen haben.
Darum führen wir unsere Untersuchungen transparent, verhältnismäßig und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch.
Wir vermeiden unnötige Eingriffe in die Privatsphäre und lehnen unlautere Methoden ab. Das hilft, das Vertrauensverhältnis zu bewahren und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Rechtliche Maßnahmen bei Diebstahl
Wir helfen Ihnen dabei, bei einem Diebstahl etwa von Geld den Mitarbeiter zu überführen und stellen sicher, dass die von uns gesammelten Beweismaterialien vor Gericht Bestand haben.
Wenn ein Mitarbeiter beim Diebstahl ertappt wird, stehen Arbeitgebern verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. Dazu zählen die fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB, die Erhebung von Schadensersatzansprüchen oder sogar die Anzeige bei der Polizei nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Arbeitgeber müssen schnell handeln, da Diebstahl nach § 78 StGB einer Verjährungsfrist unterliegt, die je nach Schwere des Delikts variiert. Außerdem ist die Möglichkeit der fristlosen Kündigung an gesetzliche Fristen nach dem Arbeitsrecht gebunden.
Detektivische Beratung und Unterstützung bei Diebstahl
Haben Sie einen starken Verdacht auf Diebstahl aus der Kasse durch einen Mitarbeiter? Wenn Geld bei Ihnen am Arbeitsplatz verschwindet, nehmen Sie jetzt unmittelbar Kontakt zu uns auf. Mitarbeiter, die klauen, hat kein Arbeitgeber gern im Team. Wir helfen Ihnen dabei, die Handlungen aufzudecken und so den Schaden zu begrenzen.
Gelingt es uns, einen Arbeitnehmer als Tatverantwortlichen zu überführen, kann diesem in den meisten Fällen gekündigt werden. Noch ein Tipp: Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich unter Umständen die entstandenen Detektivkosten von diesem erstatten zu lassen, die Sie an uns bezahlt haben. Ob Sie die Person zusätzlich bei der Polizei anzeigen, bleibt Ihnen überlassen.
Wir haben schon vielen Arbeitgebern geholfen, die Wahrheit herauszufinden. Rufen Sie jetzt für eine diskrete Beratung an oder nehmen per Formular Kontakt zu uns auf.
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