Meine Nachbarn spionieren mich aus – wie kann ich mich wehren?

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba – Rechtssicht in Deutschland

Ist Nachbarn ausspionieren strafbar?

Grundsätzlich ist das Beobachten der Nachbarn zunächst einmal nicht strafbar, schließlich kann man kaum die Augen verschließen, wenn man den Nachbarn sieht. Stalking hingegen steht unter Strafe und ist neben Mobbing ein aktuelles Thema. Manche Menschen in unserer Gesellschaft übertreiben es allerdings und schauen nicht nur aus dem Fenster.

Der Neugier sind in Deutschland Grenzen gesetzt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wessen Rechte überwiegen und ob die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist.

Ganz klar überschritten ist diese Grenze, wenn Nachbarn Ihr Grundstück ohne Erlaubnis betreten. Hier macht man sich der Nachbar des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar.

Auch in anderen Fällen kann es Probleme geben. Der Einsatz beispielsweise von Abhörtechnik oder GPS Trackern am Fahrzeug des Nachbarn gehen definitiv zu weit. Hier greifen §§ 201, 201 a, 238 StGB.

Ob der Nachbar tatsächlich die rechtlichen Grenzen überschreitet, ist im Einzelfall zu prüfen und nachzuweisen. Faktisch sind Streitigkeiten in der Nachbarschaft keine Seltenheit. Wenn Sie Beweise für ein Fehlverhalten des Nachbarn benötigen, unterstützen Sie unsere Detektive. Der Nachbar hat rechtliche Grenzen einzuhalten.

Dabei sollten Sie zunächst vielleicht bei einem zufälligen Treffen auf dem Hausflur ein Gespräch mit dem Nachbarn führen, um die Angelegenheit zu klären. Danach könnten Sie den Einblick durch Pflanzen, Plissees oder Gardienen erschweren. Als Mieter sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen auf das Verhalten des Nachbarn hin. Gegebenenfalls kann der Vermieter hier schlichtend mitwirken. Nachstellungen muss sich niemand gefallen lassen, wenn es überhandnimmt und der Nachbar “too close” ist.

Nachbar spioniert mich aus.

Sollte dies alles nicht fruchten, können wir bei der Beweisführung helfen. Ihre Wohnung/Ihr Haus ist kein rechtsfreier Raum. Wir haben in diesem Bereich jahrzehntelange Erfahrung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Nachbar Sie ausspioniert.

Wir observieren Sie und stellen fest, ob Ihnen jemand folgt.

Zudem überprüfen wir, ob Ihr Nachbar sich am Telefon oder Ihren Räumlichkeiten zu schaffen gemacht hat. Heutzutage ist nahezu alles möglich. Es kommt auch im Privatbereich sogenannte Spyware zum Einsatz. Die entsprechende Technik ist schnell installiert. Sollte Ihr Nachbar Informationen haben, die er eigentlich nicht haben sollte, spricht dies dafür, dass entsprechende Technik eingesetzt wird.

Wir können dann zum Beispiel feststellen, ob Ihre Wohnung/Ihr Haus überwacht wird und haben Tipps für geeignete Maßnahmen.

Schlichtungsverfahren mit Nachbarn beim Schiedsamt

Um die Kosten gering zu halten, kann zunächst ein Schiedsmann zum Einsatz kommen, egal ob Stalking (Nachstellung) oder Mobbing durch Ihren Nachbarn. So lässt sich ein Streit mit dem Nachbarn vielleicht einvernehmlich regeln und die Situation entschärfen. Allerdings muss sich Ihr Nachbar nicht auf das Verfahren einlassen.

Sollt keine einvernehmliche Regelung möglich sein, bringen wir für Sie anhand diskreter Observationen Klarheit. Mit Hilfe von Ihrem Anwalt können Sie dann eine Unterlassungserklärung erwirken.

Einzelfallentscheidungen deutscher Gerichte zu nachbarschaftlicher Überwachung

Keine Videoüberwachung bei Geringfügigkeiten

Dem Schutz des Eigentums stehen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn gegenüber. Letztendlich muss bei einem Streit immer eine sogenannte Einzelfallabwägung stattfinden. So urteilte der Bundesgerichtshof im Jahre 1995 (BGH – Urteil vom 25. April 1995, VI ZR 272/94), dass eine Videoüberwachung nicht zulässig sei, wenn es um eine geringfügige Verletzung der Rechte ginge und die Rechte des Nachbarn verletzt werden. Hier war Unrat auf einen Weg geworfen worden und der Nachbar hatte die Befürchtung, er würde von den Kameras mit aufgezeichnet werden.

Kontrolle des Eingangs per Video

In einem anderen Verfahren (BGH – Urt. v.24.05.2013 – V ZR 220/12) urteilte der BGH wie folgt:

Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden. Voraussetzung: Es muss ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegen. Dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ist ausreichend Rechnung zu tragen.

Videoüberwachung in Tiefgarage

Das LG München wies eine Berufung gegen ein Urteil des AG München (Aktenzeichen 482 C 893/10) per Beschluss ab (LG München I, Beschluss vom 11.11.2011 – 1 S 12752/11 WEG). Gegenstand war hier eine Videoinstallation in einer Tiefgarage. Das LG verwies auf die Entscheidung des AG München. Eine Videoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Miteigentümer. Dies gelte sogar dann, wenn dort Diebstähle stattgefunden haben.

Persönlichkeitsrechte des Nachbarn sind einzuhalten

Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar sein – unzulässige Wildcam (Urteil des Amtsgerichts München vom 28.02.2019, Aktenzeichen 484 C 18186/18 WEG).
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus (BGH VI ZR 176/09 – Urt. v. 16.03.2010).

Alle Entscheidungen zeigen, wie diffizil entsprechende Sachverhalte sind. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechende Vorkommnisse mit dem Nachbarn vollständig aufzuklären und zu dokumentieren.

Wir helfen Ihnen umgehend, das Fehlverhalten in der Nachbarschaft durch einen Detektiv festzustellen und zu belegen.

Wann ist das Beobachten eines Nachbarn strafbar?

Nachstellung ist der juristische Begriff für “stalken” und Stalking ist gemäß § 238 StGB in Deutschland strafbar:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht.

Die empfindliche Strafe zeigt, wie ernst das Thema ist. Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Verstoßen Sie gegen vorstehende Vorschrift kann das teuer werden. Neben dem strafrechtlichen Anspruch hat der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche. Zunächst gibt es den Unterlassungsanspruch, daneben können Schmerzensgeldansprüche in Betracht kommen.

Sollten Sie der Betroffene sein, kann unsere Detektei Ihnen helfen. Wir können feststellen, ob Ihre Wohnung verwanzt, oder das Telefon manipuliert worden ist oder Sie gestalked werden.

Welche Strafe für heimliches Abhören des Nachbarn?

Es gibt in Deutschland keinen rechtsfreien Raum. Technisch bietet der Markt mittlerweile viele Artikel im Sortiment, die das heimliche Abhören eines Nachbarn ermöglichen. Dies steht in Deutschland jedoch unter Strafe.

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört…

Auch hier hat unsere Detektei die Möglichkeit, Ihr Handy und Ihre Wohnung zu untersuchen und festzustellen, ob Abhörtechnik angebracht worden ist. Sollten Ihre Nachbarn, auch nur kurzzeitig Zugang oder Zugriff gehabt haben, kann das schon reichen.

Heimliche Aufnahmen im Rechtsstreit verwenden

In den allermeisten Fällen sind heimliche Mitschnitte in einem Zivilprozess nicht verwendbar. Dies liegt anders, wenn die Gegenseite der Verwendung zustimmt. Dies kann erfolgen, wenn sich die Gegenseite erhofft, selbst einen Nutzen aus der Aufzeichnung zu ziehen.

Wir als Detektive dürfen Ermittlungen nur einleiten, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Oft bitten Kunden uns im Rahmen von Stalking oder Mobbing um Hilfe.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, ob zum Beispiel die Installation einer Videokamera durch uns erfolgen kann.

Zulässige Überwachung im Privatbereich

In den vergangenen Jahren sind die Fälle häuslicher Gewalt in die Höhe geschossen. Insbesondere in Zeiten von Corona hat die Anzahl erheblich zugenommen. Grundsätzlich ist der häusliche Bereich geschützt, aber dieser Schutz hat seine Grenzen.

Wird ein Familienmitglied Zuhause verletzt und braucht Beweise für die Polizei, können heimliche Videoaufnahmen und sonstige Überwachungsmaßnahmen zulässig sein. In solchen Fällen überwiegt das berechtigte Interesse des Geschädigten die rechtlichen Interessen des Täters.

In solchen Fällen können wir Ihnen eine getarnte Kamera zur Verfügung stellen, damit Sie die Beweise für eine Strafverfolgung aufbringen können. Der Einsatz von Kameras im eigenen Bereich und vor der eigenen Tür (nicht der Straße) sind dann zulässig.

Untersuchung der Wohnung auf Abhörgeräte bringt Klarheit und Beweise

Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung hat heute jedermann Zugang zu elektronischer Ausstattung, mit der andere ausspioniert werden können. Bei nur kurzem Zugang zu Ihrer Wohnung kann eine Installation erfolgen.

Es geht über GPS Tracker am Auto, Spy-Software, bis hin zu Wanzen. Diese sind zum Teil schon so winzig, dass sie kaum auffallen und schnell installiert sind. Die Beweggründe für den Täter sind ganz unterschiedlich. Es geht um die pure Befriedigung von Neugier, bis hin zur Vorbereitung von Straftaten oder einer schlichten Kontrolle anderer Menschen. Hierbei sind die betreffenden Leute einfallsreich und schrecken vor nichts zurück.

Wir arbeiten in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren. Heutzutage sind neben Unternehmen immer mehr Privathaushalte betroffen. Grundstücksnachbarn machen es einem manchmal schwer. Wir hören immer wieder, dass Informationen nach außen gedrungen sind, die eigentlich niemand kennen dürfte.

Hier sorgen wir für Klarheit, damit Sie Gewissheit erlangen und sich in den eigenen vier Wänden wieder wohlfühlen. Unsere Beobachtungen helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.

Wir haben in unserer Detektei das technische Equipment und das notwendige Personal, um entsprechende Technik zu entdecken. Generell können wir Ihnen auch bei der Frage helfen: Wird mein Handy abgehört?

Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn

Wird tatsächlich festgestellt, dass der Nachbar Sie unzulässig aufnimmt oder in anderer Art und Weise beeinträchtigt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch.

Grundsätzlich greifen hier §§ 1004 in Verbindung mit 823 BGB. Niemand muss sich einen störenden Eingriff in seinen Lebensbereich durch Nachbarn gefallen lassen, wenn sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Am ehesten gelingt die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei einer sorgfältigen Dokumentation. Solange Sie diese lediglich selbst in Form eines sogenannten Lärm- bzw. Störungsprotokolls durchsetzen wollen, werden die Nachbarn dies umgehend bestreiten.

Ganz so einfach ist das Bestreiten nicht, wenn unsere Ermittler Ihnen zur Seite stehen und ihre Beobachtungen dokumentieren. Neben dem Bericht steht unser Ermittler als Zeuge zur Verfügung. Da der Ermittler kein persönliches Interesse hat, wiegt seine Aussage als neutraler Zeuge vor Gericht schwerer.

Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Im Einzelfall kann es zu Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz kommen, wenn eine Nachstellung vorliegt. Hier kann das Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen. Dieses existiert seit 2001. Die Anwendung im Einzelfall ist hier immer noch umstritten.

Das Gericht kann geeignete Maßnahmen festsetzen. § 1 Abs. 2 Ziffer 2 b führt hierzu aus:

…eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt…

Die Beurteilung des Sachverhalts sollte immer in Absprache mit einem Rechtsbeistand erfolgen. Dieser kann jedoch erst entscheiden, ob man gegen den Nachbarn vorgeht, wenn belastbare Fakten vorliegen.

Hier unterstützen Sie unsere Privatdetektive. Durch eine Dokumentation unsererseits erhöhen Sie Ihre Chancen, einen Rechtsanspruch durchsetzen zu können.

Kosten des Detektiveinsatzes im Verfahren gegen den Nachbarn

Stellt sich im Rahmen einer Ermittlung heraus, dass Ihr Nachbar sich tatsächlich gemäß der oben genannten Vorschriften strafbar gemacht hat, hat er die Kosten des Einsatzes zu übernehmen. Letztendlich hängt dies immer von den Umständen im Einzelfall ab und Sie sollten einen rechtlichen Beistand hinzuziehen.

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