1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.
3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
So funktioniert's
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er in der Regel so einiges. Das können Schulden wie Vermögenswerte sein. Nicht immer ist jedoch klar, wer eine Erbschaft anzutreten hat. Das gilt insbesondere dann, wenn es nur entfernte Verwandte gibt und keine nahen Angehörigen oder Personen im Testament aufgeführt sind, die unbekannt verzogen sind. In dem Fall muss man die Erben suchen lassen. Wir reden dann von einer Erbenermittlung, die wir als Dienstleistung anbieten.
Im Zuge der Recherchen stellen wir fest, welche entfernteren Verwandten es gibt, welche als die gesetzlichen Erben in Frage kommen. Dabei belegen wir den Status der Verwandtschaft. Bei der Suche versuchen wir auch zu eruieren, ob es uneheliche Kinder vom Erblasser gibt. Nach der gesetzlichen Erbfolge gemäß BGB haben diese auch einen Anspruch auf den Nachlass und das vorhandene Vermögen.
Was machen Erbenermittler?
Wenn bei einem Nachlassgericht eine Erbschaft abzuwickeln ist, ist nur in bestimmten Fällen die Suche nach Erben nötig. Wenn es Kinder oder Ehepartner gibt, sind diese durch die gesetzliche Erbfolge ganz vorne bei m Nachlass des Erblassers. Diese melden sich beim Nachlassgericht und beantragen den Erbschein.
Mitunter ist jedoch nicht klar, wo die Erben wohnen. Zwar gibt es eine öffentliche Aufforderung beim Gericht in Deutschland, doch damit ist nicht sicher, jemanden zu finden. Der Nachlasspfleger ist dann mit seinem Latein am Ende. Dann kommt ein Erbenermittler zum Einsatz, der die Erben ermittelt.
Suche nach Erben in aller Welt
Als Erbenermittler recherchieren wir weltweit entweder auf Basis eines Festhonorars oder eines Stundesatzes oder einer Beteiligung am Nachlass. Kommt der Auftrag von Amts wegen vom Nachlassgericht oder dem Nachlassverwalter, erfolgt die Abrechnung oft auf Basis eines Stundensatzes, der von Land zu Land variiert.
Dabei ist eine Suche nach unbekannten Erben nicht nur in Deutschland möglich. Vielmehr recherchieren wir nahezu in aller Welt nach Verwandten des Erblassers, da wir über ein großes internationales Netzwerk zur Erbenermittlung verfügen. Allerdings kann es je nach Staat etwas länger dauern, um eine Recherche nach einem Erben zu Ende zu führen. So bieten wir gleichfalls die Personensuche weltweit an.
Beim Honorar auf Erfolgsbasis richtet sich die Höhen nach dem Aufwand und den Gegebenheiten. Meist liegt das Erfolgshonorar in einer Größenordnung zwischen 15 und 30 Prozent der Nachlasssumme. Vom Nachlass gehen allerdings die Kosten ab wie beispielsweise noch offene Verbindlichkeiten oder Aufwand für die Beerdigung. Allerdings kann ein Erbenermittler weder hellsehen noch zaubern. Darum wir wissen im Vorfeld nicht, ob tatsächlich Erben vorhanden sind.
Bei der Erbenermittlung ist die Arbeit auf Stundenbasis für den Erbenermittler in der Regel der sichere Weg, denn Anspruch auf ein Erfolgshonorar hat selbst im Erfolgsfall nur dann, wenn er mit dem Nachlassempfänger eine Vereinbarung treffen kann. Selbst wenn er viel Aufwand und Kosten hatte, ist die schriftliche Vereinbarung mit dem oder den Erben ausschlaggebend. Das Risiko des Scheiterns einer Vereinbarung will nicht jeder Erbenermittler eingehen.
Tatsächlich kann der Erbe das gezahlte Honorar als Aufwendung absetzen. Das bedeutet, dass für diesen Anteil keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist.
Kann ein Notar als Erbenermittler fungieren?
Gerade wenn es um Immobilien im Bereich der Erbschaft geht, ist stets ein Notar involviert. Tatsächlich ist ein Notar kein Erbenermittler.
In Fällen von Immobilien kommt es immer wieder zu der Situation, dass eine Grundschuld eingetragen ist. Nun stellt sich heraus, dass die Person, die dort vermerkt ist, inzwischen verstorben ist. Dann haben Sie ein Problem, denn die Bewilligung zur Löschung ist zunächst einzuholen. Was aber tun, wenn die Erben des Verstorbenen nicht bekannt sind? Dann brauchen Sie einen Erben. Diesen finden wir als Erbenermittler für Sie.
Zwar könnte der Notar versuchen, einen Erben zu finden, doch gerade bei komplizierten Fällen oder Fällen im Ausland sieht sich der Notar in der Regel außer Stande, diese Aufgabe zu erfüllen. Überdies ist diese Aufgabe in der Gebührenordnung für Notare nicht geregelt, so dass dieser nach hohen Aufwandssätzen abrechnen könnte.
Beratung um Erben zu ermitteln
Haben Sie Bedarf an den Dienstleistungen, die ein Erbenermittler erbringen kann? Gerne sind wir Ihr Partner bei der Erbensuche und ermitteln, wer für das Erbe zuständig ist, wenn Sie uns beauftragen. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen, um die Nachkommen oder Verwandten der verstorbenen Person oder die im Testament Begünstigten zu finden.
Sie möchten Erben suchen lassen? Um Ihnen einen Überblick über das Honorar für die Ermittlung geben zu können, brauchen wir die Informationen und Daten, die Ihnen zu dem Verstorbenen bekannt sind. Es reicht darum nicht, nur mitzuteilen, wie der Name der Person ist. Bitte benennen Sie für das Angebot alle bekannten Informationen und geben uns Zugang zu etwaigen Urkunden.
1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.
3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
So funktioniert's
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
Die hier abgebildeten Wort -/ Bildmarken sind urheberrechtlich geschützt.
Verifiziertes Mitglied im Weltverband der Detektive
Über unsere Geschäftsleitung sind wir verifiziertes Mitglied im Weltverband der Detektive. W.A.D. ist die am längsten bestehende und größte globale Allianz seiner Art. Seit 1925 steht die World Association of Detectives für höchste ethische Praktiken, Genauigkeit, Wahrheit und Kompetenz.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden im Browser von Website-Besuchern gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen, wenn Benutzer auf unsere Website zurückkehren und welche Seiten am meisten gelesen werden. Dies hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Besucher am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.
Analytics-Cookies
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.
Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.
Bitte aktivieren Sie zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir Ihre Einstellungen speichern können!