Lauschangriff » so bekämpfen Sie die Gefahr

Bei einem Lauschangriff greifen Täter illegal Informationen ab. Lesen Sie, wie Sie sich vor dem Abhören schützen können.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Sowohl im Privat- als auch im Geschäftsbereich kommt es immer wieder zu Lauschangriffen. Diese nehmen sogar stetig zu. Das ist dadurch begründet, dass die Technik immer leistungsfähiger und die dazu nötigen Geräte immer winziger werden.

Abhörgeräte sind heutzutage fast gar nicht mehr auf den ersten Blick zu erkennen. Das macht einen Lauschangriff und technische Überwachungsmaßnahmen einfacher.

Unsere Detektei bei der Ausführung einer Lauschabwehr.

Bei Verdacht auf einen Lauschangriff geben erfahrene Profis einer Detektei Aufschluss darüber, ob jemand Sie abhört.

Außerdem ist es möglich, sich durch gezielte Maßnahmen vor Lauschangriffen und der damit einhergehenden Gefahr zu schützen. Mit geeigneten Mitteln wehren Sie viele Angriffe schon im Vorfeld ab.

Rufen Sie jetzt an und lassen sich beraten:

Abwehr von Lauschangriffen
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Für Unternehmen und für Privatpersonen, die den Verdacht hegen, dass sie abgehört werden, ist es wichtig, Schwachstellen zu analysieren und diese zu beheben. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Verdacht bestätigt hat. Mit Hilfe modernster Technik überprüfen erfahrene Techniker unter anderem die Leitungsnetze.

Die Bausubstanz lässt sich ebenfalls mit Abhörgeräten ausstatten. Mit Hilfe von Thermografie prüft der Techniker die Bausubstanz auf ihre Abhörsicherheit. Die Spionage durch einen Lauschangriff erfolgt auch über das Mobilfunknetz oder das Internet. Für Laien ist dieser also nur schwer nach verfolgbar oder zu erkennen.

Definition Lauschangriff

Der Begriff Lauschangriff bezeichnet das heimliche Abhören des sogenannten nicht öffentlich gesprochenen Wortes. Dabei belauscht die abhörende Stelle Wohnungen, Büros und Gespräche und zeichnet diese auf. Die Maßnahmen heißt auch akustische Wohnraumüberwachung.

Großer Lauschangriff

Um einen Lauschangriff vorzunehmen, bedarf es technischer Geräte. So lassen sich Gespräche mit einem Richtmikrofon über eine gewisse Entfernung mithören. Hört die abhörende Stelle Wohnungen oder Büros ab, sprechen wir vom großen Lauschangriff.

Die rechtliche Grundlage für den großen Lauschangriff ist in Artikel 13 GG (Grundgesetz) manifestiert. Die Absätze 3 bis 6 wurden 1998 per Gesetz dem GG hinzugefügt, als es eine Grundgesetzänderung gab.

Um einen Lauschangriff in Form einer akustischen Wohnraumüberwachung durchführen zu dürfen, sind strenge Bedingungen zu erfüllen, die in Einklang stehen müssen mit dem 13. Artikel des Grundgesetzes. Neben dem Lauschangriff auf Wohnräume oder Büros oder anderen Raums gibt es weiter die Möglichkeit, das Telefon abzuhören.

Hier regeln die §§ 100 a und b StPO (Strafprozessordnung) die Überwachung vom sogenannten Fernmeldeverkehr auf Basis der Strafverfolgung. Betroffen sind von den Paragraphen jeweils

  • das Briefgeheimnis
  • das Postgeheimnis
  • und das Fernmeldegeheimnis.

Nach einem Urteil des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) passte die Regierung die gesetzlichen Regelungen der §§ 100 c bis 100 f StPO (Strafprozessordnung) an. Das war nach der Entscheidung der Richter nötig, damit die Regelungen verfassungsrechtlich statthaft sind.

In diesen Paragraphen definiert das Gesetz die Vorschriften für das Abhören in Wohnungen. Das betrifft die Aufzeichnung des dort nicht öffentlich gesprochenen Wortes, was beim Lauschangriff erfolgt.

Kleiner Lauschangriff

Gleichfalls regeln die Paragraphen die Erstellung von Videos oder Bildern. Hinzu kommen die Einsatzmöglichkeiten technischer Hilfsmittel für die Observation sowie das Abhören und Aufzeichnen von nicht öffentlich geführten Gesprächen außerhalb von einer Wohnung. Eine Abhöraktion außerhalb der Wohnbereiche heißt kleiner Lauschangriff.

Um Wohnungen überwachen zu dürfen, muss es um Ermittlungen zum Aufklären von sehr schweren Straftaten gehen. In Betracht kommen allenfalls Straftaten, die mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe behaftet sind. Ohne das Vorliegen schwerer Kriminalität und die Bekämpfung gravierender Verbrechen ist der Lauschangriff und die Wohnraumüberwachung per Gesetz nicht zulässig.

Voraussetzungen für einen Lauschangriff

Gemäß den Bedingungen des § 100 c Abs. 1 Nr. 4 StPO ist den Strafverfolgungsbehörden das Überwachen von Wohnräumen nur dann erlaubt, wenn das Ergebnis auf eine andere Art und Weise entweder unverhältnismäßig erschwert oder sogar aussichtslos wäre.

Eine Anordnung zum großen Lauschangriff ist nur dann zulässig, wenn durch die vorhandenen Indikatoren keine Eingriffe in den komplett geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu erwarten sind. Allerdings erklärt das Gesetz nicht expressis verbis, was alles zum Kernbereich gehört.

Wird aber durch die Überwachung der geschützte Kernbereich verletzt, weil Informationen aus dem selben bekannt werden, ist der Lauschangriff abzubrechen. Die Aufzeichnungen sind dann sofort zu zerstören.

Um den großen Lauschangriff vornehmen zu dürfen, ist nach § 100 d StPO die Anordnung eines Gerichts notwendig. Bei Gefahr im Verzug darf der Vorsitzende eines Landgerichts den Lauschangriff anordnen unter Berücksichtigung der Grundrechte.

Die Überwachungen gemäß § 100 f StPO sind unter anderen Bedingungen möglich. Um sogenannte Bildaufnahmen zu erstellen oder besondere technische Mittel zur Überwachung außerhalb der Wohnräume vorzunehmen, sind die Hürden etwas niedriger. Hier genügt es, dass die Behörden auf andere Weise weniger Erfolg haben, um ein Ergebnis bei den Ermittlungen zu erlangen.

Einfacher ist es also, außerhalb von Wohnraum abzuhören. Nach § 100 f StPO Abs. 2 setzt das voraus, dass die Ermittlungen auf eine andere Art und Weise keine Aussicht auf Erfolg hätten oder zumindest erheblich erschwert wären.

Ausgeschlossen von einem Lauschangriff auf die Räume sind bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Priester.

Zuständig für die Anordnung dieser Schritte sind entweder die Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen. Eine Aktion Absatz 2 erfordert aber in aller Regel die Anordnung eines Richters. Bei Gefahr in Verzug kann die Maßnahme alleine durch die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen von der Polizei angeordnet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wären die Ermittlungen unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos, um eine schwere Straftat aufzuklären, sind großer Lauschangriff und kleiner Lauschangriff mit entsprechender Anordnung erlaubt, wobei der Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen ist. Die Menschenwürde ist auch beim Lauschangriff zu beachten.

Nähren bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine besonders schwere Straftat begangen haben könnte, ist der Einsatz technischer Mittel im Rahmen des großen Lauschangriffs gestattet, der kleine Lauschangriff ohnehin. Übrigens kann man jemanden im Auto abhören.

Wie können Sie sich vor einem Lauschangriff schützen?

Wir unterstützen Sie und Ihre Privatsphäre durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Lauschabwehr. Lauschabwehrelektroniker ermitteln dabei zunächst Schwachstellen und erstellen anhand umfassender Prüfungen schriftliche Dokumentationen sowie Analyse-Protokolle.

Alle Messergebnisse von einer Hochfrequenz-Differenzial-Analyse und andere Daten werden schriftlich festgehalten. Dadurch erhöht sich der Abhörschutz für einen Lauschangriff sehr stark.

Der Spezialist gibt Ihnen zudem Sicherheitshinweise, um Tätern das Abhören noch schwieriger zu gestalten.

High-Tech gegen Lauschangriffe

Bei der Lauschabwehr ist bei einem Verdacht das Auffinden von Abhörgeräten und Wanzen eine wichtige Maßnahme. Hierfür kommt hochmoderne Technik zum Einsatz um Lauschangriffe jeder Art zu enttarnen. Mit billigen Minispionfindern oder Wanzensuchgeräten bleibt der Erfolg oftmals aus. Solche Geräte sind keinesfalls dazu geeignet, alle Abhörgeräte zu finden.

Mit derartigen Geräten ist es kaum möglich, herauszufinden, ob jemand Sie abhört. Diese Geräte verwenden allenfalls Laien, die über keine fachliche Ausbildung verfügen.

Einem spezialisierten Lauschabwehr-Elektroniker stehen moderne technische Geräte wie die mobile Röntgentechnik zur Verfügung. Diese Gerätschaften müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden, wenn die Wahrheit ans Licht kommen soll.

Dabei sucht der Experte beim Check nach Minikameras. So kann er heimlich versteckte Kameras finden.

Heimliches Abhören mit Wanzen ist für nicht staatliche Personen verboten

Einen anderen Menschen heimlich abzuhören greift extrem in dessen Persönlichkeitsrechte ein. Darum ist diese Handlung nach der StPO nur staatlichen Ermittlungseinheiten wie zum Beispiel der Polizei erlaubt. Diese staatlichen Ermittler benötigen dazu eine richterliche Anordnung. Der große Lauschangriff ist also nur staatlichen Stellen erlaubt.

Diese heimliche Überwachung von Wohnräumen, Fahrzeugen, Büros und ähnlichen Bereichen ist gemäß § 100 c Absatz 1 Nr. 4 StPO limitiert. Sie ist selbst den Behörden nur dann erlaubt, wenn die Aufklärung schwerer Delikte nicht auf andere Art erreicht werden kann. Zusätzlich müssen alternative Aktionen unverhältnismäßig erschwert oder sogar ohne Aussicht auf Erfolg sein. In so einem Fall stimmt ein Richter bei Verdacht auf ein gravierendes Delikt einer Telefonüberwachung und einem Lauschangriff zum Zwecke der Strafverfolgung zu.

Private Stellen dürfen auf keinen Fall abhören. Machen sie es doch, so stellt das eine strafbare Handlung dar. Das wiederum schreckt aber nicht jede Person mit kriminellem Hintergrund ab. Folge dessen ist, dass es in Deutschland eine große Zahl Lauschangriffe gibt, die illegal sind.

Diese lassen sich nur durch Experten verhindern. Wir wehren das illegale Abhören ab und sorgen so für Ihre Sicherheit.

Sprechen Sie mit einem unserer Experten, wenn Sie mehr Informationen benötigen. Er erklärt Ihnen, wie wir bei Ihnen eine Wohnraumüberwachung oder Überwachung in der Firma aufdecken und verhindern.

Die Gefahr eines Lauschangriffs ist ein unterschätztes Risiko

Lauschangriffe kommen häufiger vor, als so mancher denkt. Speziell zur Wirtschaftsspionage nutzen Täter häufig das Abhören und andere Überwachungsmaßnahmen. Lassen Sie sich jetzt beraten, wie Sie sich vor einem Lauschangriff schützen können:

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