Ständige Lärmbelästigung durch Nachbarn » was können Mieter tun?

Was tun bei einer fortwährenden Lärmbelästigung? Wir helfen Ihnen dabei, Beweise zu bekommen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Eine ständige Lärmbelästigung durch Nachbarn ist ein großes Ärgernis für die betroffenen Parteien.

Uns begleitet ständig ein hoher Lärmpegel. Sei es auf der Straße oder in öffentlichen Gebäuden, überall gibt es eine Geräuschkulisse. Krach oder extrem laute Musik mitten in der Nacht können für jeden Menschen belastend sein und krank machen.

Detektive informieren zum Thema Lärmbelästigung.

Dagegen sollte die eigene Wohnung oder das eigene Haus eigentlich Schutz bieten. Denn wir können nur dort den äußeren Bedingungen entgehen.

Doch dann findet man unter Umständen selbst in den eigenen Räumen keine Ruhe. Schuld daran können Nachbarn sein. Eine Ruhestörung aus der Nachbarschaft ist ein sehr häufiges auftretendes Problem. Daraus ergeben sich Fragen:

  1. Was bedeutet Lärmbelästigung durch Nachbarn?
  2. Wie kann ich als Mieter oder Vermieter bei einer Ruhestörung vorgehen?
  3. Wie beweise ich als Hausbesitzer die Lärmbelästigung von Nachbarn?
  4. Welcher Krach ist erlaubt?
  5. Sind Lärmprotokolle zweckdienlich zur Durchsetzung des Rechts?
  6. Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten?

Sicher gibt es noch viele weitere Fragen wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn. Auf die wichtigsten gehen wir in diesem Ratgeber näher ein.

Was ist Lärmbelästigung?

Als Lärmbelästigung bezeichnet man die laute Immission von Schall, verursacht durch Menschen oder Maschinen. Die Schallemission unterliegt in Deutschland festen Grenzen, die je nach Tageszeit variieren.

Ist es zu laut, spricht man von Ruhe- oder Lärmstörung. Diese tritt dann ein, wenn der Krach ein vermeidbares Ausmaß überschreitet.

Nicht alle Geräusche sind gleich eine Belästigung. Das gilt insbesondere dann, wenn der Lärm nicht zu vermeiden ist.

  • Stark befahrene Straßen und Baustellen
  • Sportstätten
  • Flugzeuge

zählen im herkömmlichen Sinn nicht zum nachbarschaftlichen Lärm.

War die Ruhestörung vermeidbar?

Generell stellt sich die Frage: ist der Krach zu vermeiden oder nicht. Lebt man in einer ländlichen Umgebung, kann man zum Beispiel einem Hahn das Krähen oder einem Frosch das Quaken nicht verbieten.

Sobald jedoch ohne einen berechtigten Anlass vermeidbarer Lärm verursacht wird, tritt eine Ruhestörung ein. Damit belästigt der Verursacher des Lärms die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich.

Dieser Artikel thematisiert Ruhestörung vom Nachbarn und den Nachbarschaftsstreit. Gerade im Mietrecht ist die Ruhestörung durch die Nachbarschaft ein häufig auftretendes Problem. Mieter oder Vermieter sollten durch die von ihnen verursachten Geräusche keinen ihrer Mitbewohner in der Wohnung belästigen.

Hier geht es insbesondere um

  • Maschinengeräusche,
  • Lautstärke bei Musik und Fernsehen,
  • Feiern,
  • Haustiere – besonders Hundegebell
  • oder Streit und Geschrei.

Oftmals ist der erhebliche Lärm trotz geschlossener Fenster deutlich in der eigenen Wohnung zu hören. In anderen Fällen mangelt es an der Einhaltung der Nachtruhe durch einen Nachbar. Doch: Nächtliche Ruhestörung ist nicht zu tolerieren, denn wer ohne berechtigten Anlass Lärm erregt, der geeignet ist die Allgemeinheit und andere zu stören, handelt ordnungswidrig.

Wie Friedrich von Schiller schon sagte: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. An dem Satz ist heute noch viel Wahres.

Wie kann ich bei einer Ruhestörung mitten in der Nacht vorgehen?

Im Mietrecht gibt es sogenannte Ruhezeiten. An diese Ruhezeiten sollte sich jeder Bewohner halten.

Hierzu zählt die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind störende Geräusche, die über die Zimmerlautstärke hinweggehen, verboten. Als Zimmerlautstärke gelten tagsüber 40 Dezibel und ab 22 Uhr 30 Dezibel, wobei es hier Ausnahmen von der Regel gibt.

Ferner gibt es die Ruhezeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, die meist per Hausordnung vorgegeben ist. Generell sollte unter Nachbarn eine gegenseitige Rücksichtnahme vorausgehen. Darum ist eine Lärmbelästigung zum Nachteil der Nachbarn nicht nur wegen der Hausordnung zu vermeiden.

Von großer Bedeutung ist das Nachbarschaftsverhältnis. Ist dieses gut, ist die Toleranzgrenze beim Lärmpegel höher. Sind sich die Personen eh spinnefeind, wird manchmal jedes Geräusch als Ruhestörung empfunden. Das ist dann ein Problem.

► als Mieter

  • Kam der ruhestörende Lärm nachts aus der Nachbarwohnung?
  • Sind die anderen Nachbarn von der Ruhestörung betroffen?

Grundsätzlich ist es gut, wenn Sie sich bei Nachbarn umhören.

Haben Sie dann festgestellt, aus welcher Wohnung nachts die laute Musik kam, bleiben Sie ruhig. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit demjenigen, der den Hausfrieden stört und Ihnen den Schlaf raubt. Oftmals reichen klärende Worte aus. Reden Sie mit dem lauten Nachbarn. Dem ist es manchmal gar nicht bewusst, dass er nach außen so geräuschvoll ist.

Polizei hat Befugnisse gegen nächtliche Ruhestörung

  • Ist der Geräuschpegel durch den Nachbarn dauerhaft zu hoch?
  • Hält sich der neue Nachbar nicht an die Nachtruhe, sondern gibt eine ausgelassene Feier mit einhergehender Ruhestörung?
  • Ignoriert der Ruhestörer Ihre Bitte, die Zimmerlautstärke einzuhalten?

Dann rufen Sie die Polizei. Diese prüft alsdann vor Ort, ob die Musik in der Nachbarschaft zu laut ist, um die Nachtruhe zu stören. Bei übermäßiger Ruhestörung hat sie die Befugnis, die Lärmquelle zu beseitigen. Ein Mieter handelt unlauter, wenn er in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt.

Unterlassungsklage gegen den Ruhestörer

Je nach Häufigkeit der Störungen haben Sie die Möglichkeit einer Unterlassungsklage wegen der Ruhestörung. Sprechen Sie mit dem Wohnungseigner über die Lärmbelästigung durch Nachbarn.

Eine hohe Lautstärke durch einen Mieter kann ein Grund für eine Mietminderung wegen Ruhestörung sein. Bei der Zahlung der Miete sind dann Abschläge möglich, wenn der Vermieter nicht handelt und den lauten Bewohner zur Ruhe bringt. Bleibt es bei der Lärmbelästigung und bleibt die Ansprache fruchtlos, mindern Sie entsprechend die Miete.

Dem Vermieter ist nicht daran gelegen, den Mietern eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch einen Nachbarn zu gewähren. Weil Sie aber als Mieter das Recht zur Minderung der Miete haben, wird der Wohnungsbesitzer aktiv. Sie müssen den Mangel nicht hinnehmen. Der Hauseigentümer hat für die Beseitigung von Lärm im Haus oder auf dem Grundstück Sorge zu tragen, sofern es in seiner Macht steht.

Lärmprotokoll führen über die Ruhestörungen

Falls der Wohnungseigentümer Ihnen kein Gehör schenken will: Fertigen Sie ein ausführliches Lärmprotokoll an.

In dem Lärmprotokoll sind zur Dokumentation die Daten und Zeiten (Dauer) des jeweiligen Lärms aufzuführen. Enthalten sein müssen der Lärmverursacher sowie die Art des Lärms. Das wären beispielsweise:

  • laute Partymusik jenseits der Zimmerlautstärke
  • Baulärm
  • etc.

Gibt es Zeugen für die Ruhestörung? Dann tragen Sie die Zeugen ein. Je mehr Personen den Lärm hören und bestätigen, desto besser ist es. Ein Lärmprotokoll ist wichtig, aber keine Pflichtaufgabe. Fraglos können Sie Ihrer Situation damit besser darstellen. Außenstehende können die dargelegte Störung durch Lärm dann besser nachvollziehen. Hatten Sie die Polizei gerufen? Dann tragen Sie das im Lärmprotokoll ein. Die Maßnahmen der Polizei nehmen Sie gleichfalls mit auf.

Wenn alle Versuche trotz Lärmprotokolls fruchtlos geblieben sind, den Lärm aus der Nachbarwohnung einzudämmen, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung. Teilen Sie vorher dem Hausbesitzer mit, dass Sie bei weiterem Lärm die Miete kürzen. Setzten Sie ihm gleichzeitig eine Frist zur Behebung des Mangels.

Eine Mietminderung von 5-25% ist je nach Intensität der Belästigung durch erheblichen Lärm angemessen. Lassen Sie sich vorher der Sicherheit halber anwaltlich beraten. Sonst könnte die Gefahr bestehen, dass die Mietminderung einem Mietrückstand gleichgesetzt wird.

► als Vermieter

Jedem ist daran gelegen, jeglichen Unfrieden wegen Ruhestörung in der Nachbarschaft zu vermeiden. Eine Ruhestörung ist für den Vermieter genau wie den Mieter unangenehm. Gerade als Vermieter will man von Minderungen der Miete von Bewohnern, die sich gestört fühlen, verschont bleiben. Mindern andere Bewohner wegen des Lärmprotokolls die Miete, trifft den Vermieter dieser Verlust direkt.

Ein Vermieter darf Streit unter Nachbarn ignorieren, wenn es um bauliche Dinge geht, die der Mietvertrag nicht regelt (LG Karlsruhe, Urteil v. 2.12.2011, Az.: 9 S 236/11). Bei Lärmbelästigung sieht es aber meist anders aus.

Schriftliche Aufforderung durch den Vermieter, die Lärmbelästigung einzustellen

Der Vermieter sollte in einem solchen Fall den lärmverursachenden Mieter schriftlich auffordern, die Ruhestörungen einzustellen. Ferner sollte eine schriftliche Abmahnung erfolgen.

Fruchtet das nicht und die lautstarken Mieter ändern sich nicht, bleiben die rechtlichen Möglichkeiten der Kündigung oder der Unterlassungsklage. Hierzu befragen Sie einen Anwalt, besonders bei dem Thema fristlose Kündigung.

Wie beweise ich als Hausbesitzer die ständige Lärmbelästigung durch Nachbarn?

Als Vermieter haben Sie ähnliche Optionen wie der Mieter. Neben einem Lärmprotokoll sind Zeugen das wichtigste.

In erster Linie gilt es, in Ruhe mit dem Nachbar zu sprechen. Nicht jede Sache muss sofort zum Richter. Machen Sie den ersten Schritt. Das persönliche Gespräch ist der beste Weg. Schildern Sie dem lauten Nachbarn, was die anderen Nachbarn stört. Vielleicht war es nur ein Ausrutscher. Suchen Sie gemeinsam eine Lösung zur Minderung der Geräusche.

Hilft das klärende Wort nicht, schalten Sie einen Anwalt für Mietrecht ein. Denn übermäßiger Lärm ist nicht hinzunehmen. Dabei hilft Ihnen Ihr Lärmprotokoll. Ein solches dient als Beleg bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Führen Sie im Lärmprotokoll die Zeugen auf, die den Lärm mitbekommen haben. Externe Zeugen sind besonders hilfreich, weil sie selber nicht vom Lärm betroffen sind. In einem solchen Fall ist die Aussage der Zeugen als neutral und objektiv zu werten.

Generell sollten Sie nicht zu viel Hilfe von Polizei oder Ordnungsamt erwarten. Eine Detektei bezeugt alle Verfehlungen Tag oder Nacht, in der Woche oder am Wochenende.

Welcher Krach ist erlaubt?

Eine normale Geräuschkulisse ist üblich und hinzunehmen. Außerhalb der Ruhezeiten sind viele Dinge erlaubt. Selbst in den Ruhezeiten darf man nicht von einer vollständigen Stille ausgehen.

Jeder Nachbar kann seinen Tätigkeiten des Alltags im normalen Rahmen nachgehen. Nur sollte jeder während der Ruhezeiten die Zimmerlautstärke einhalten. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall rund um die Uhr empfehlenswert. An Sonn-und Feiertagen gelten gesonderte gesetzliche Regelungen.

Letztlich gilt, dass jeder Mieter oder Hausbewohner ein gewisses Maß an Toleranz mitbringen sollte. Man muss – gerade in einem hellhörigen Mietshaus – bereit sein, einen bestimmten Lärmpegel hinzunehmen. Das gilt auch für die Geräusche von spielenden Kindern, Staubsaugen oder das Waschen der Wäsche.

Wenn sich Menschen in einer Wohnung befinden, ist grundsätzlich von einer gewissen Geräuschentwicklung auszugehen. Diese Dinge zählen nicht als unzulässiges Lärmen.

Das ist während der Ruhezeit verboten

Ein Nachbar darf keinen extremen Lärm durch Aktivitäten produzieren, der andere Mieter oder Bewohner in einer Siedlung stören kann. Hier einige Beispiele für eine Ruhestörung:

  • Während der Ruhezeiten oder an Sonn- und Feiertagen Rasen mähen.
  • Laute Arbeiten im Garten oder Wohnung.
  • Hunde, die kontinuierlich bellen.
  • Lautes Schreien, was über der Lautstärke eines normalen Gesprächs liegt.
  • Dauerhafte handwerkliche Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern oder Schleifen.
  • Lärmende Geräusche (lauter als normale Alltagsgeräusche).
  • Laute Partys nach Eintreten der Nachtruhe.
  • Extrem laute Musik, die Stereoanlage auf volle Lautstärke drehen.

Nicht immer lässt sich ein hoher Lärmpegel vermeiden. Gerade wenn Mieter oder Nachbarn aus-/einziehen, entstehen zusätzliche Lärmbelastungen. In solchen Fällen sind Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten nicht zu vermeiden. Ein genereller Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt, ist das nicht.

Sind Lärmprotokolle zweckdienlich?

Ein Lärmprotokoll ist nicht verpflichtend. Es kann jedoch in einem möglichen Rechtstreit wichtig sein, um die Art und Kontinuität der Lärmbelästigung darzulegen, beispielsweise im außergerichtlichen Schlichtungsverfahren. Insbesondere bekommt es dann Gewicht, wenn Zeugen aufgeführt sind. Ein solches Protokoll dient als Beweismittel und ist von großer Bedeutung. Zeugen dieser Art können Detektive sein.

Das Lärmprotokoll ist nach dem Mietrecht sinnvoller Weise über einen gewissen Zeitraum zu führen. Damit zeigen Sie, dass die Störungen ständig wiederkehrend sind.

Bei den Zeugen sollte es sich bestenfalls um außenstehende Dritte handeln. Detektive zählen darum als ideale Zeugen. Diese sitzen dann in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus und hören, wie die Geräuschkulisse ist.

Die Aussage von Detektiven kann bei einem Verfahren vor Gericht mehr Gewicht haben, als die eines nahe stehenden Verwandten. Ein Privatdetektiv gilt als unabhängiger und neutraler Zeuge. Und wichtig für Sie: er ist dann da, wenn Sie ihn brauchen, was bei Polizei und Ordnungsamt nicht wirklich der Fall ist, gerade wenn eine dauernde erhebliche Lärmbelästigung vorliegt.

Aufbau des Protokolls bei Ruhestörung

Halten Sie die Störungen in tabellarischer Form fest:

  • Datum
  • Uhrzeiten, Dauer der Intensität (erhebliche Störungen von Uhrzeit … bis …)
  • Art der Störung (lautstarke Musik, Bohrlärm, lautes Klopfen an Wänden, Party)
  • Verursacher der Ruhestörung
  • Zeugen, die bestätigen, dass etwas zu hören war

Häufig ist ein Amtsgericht oder ein Landgericht mit Nachbarschaftslärm beschäftigt. Das geht bis zum Bundesgerichtshof. Ziehen Sie vor einem solchen Schritt immer einen Anwalt zu Rate, damit Sie vor Gericht ein gerechtes Urteil erzielen können. Niemand muss mehr als im vermeidbaren Ausmaß Lärm erdulden, schon gar nicht in der Nachtzeit.

Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten?

Ja, vorgeschriebene gesetzliche Ruhezeiten sind existent. Diese sind zwar gesetzlich geregelt, aber bundesweit nicht einheitlich.

Die meisten Bundesländer haben hier eine Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr respektive 07.00 Uhr geregelt. An Sonn- und Feiertagen gilt den ganzen Tag die Vorschrift zur Ruhe. Da sind die gesetzlichen Regelungen bei der Zeit einheitlich.

Für Mittagsruhe gibt es in Deutschland keine allgemeine Verordnung. Sie kann auf kommunaler Ebene für die Zeit von etwa zwei Stunden zwischen 13 und 15 Uhr festgelegt sein. Die in Ihrer Gemeinde festgesetzten Zeiten erfragen Sie im Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt.

Die nächtliche Ruhezeit ist in den Landes-Immissionsschutzgesetzen gesetzlich verankert.

Die Mittagsruhe kann der Vermieter oder die Hausverwaltung vorschreiben. Diese ist entweder im Mietvertrag oder in der Hausordnung der Wohneinheit, in der Sie wohnen, geregelt.

In der übrigen Zeit muss man die unterschiedlichen Lärmquellen von unten, oben oder nebenan dulden.

Im Sinne des Hausfriedens!

Häufig sind sich Betroffene nicht darüber im Klaren, wie Sie sich bei unverhältnismäßig lautem Krach zu verhalten haben.

  • Kommt es zur Lärmbelästigung aus einer benachbarten Wohnung oder einem Haus?
  • Wann ist die Toleranzgrenze erreicht und was müssen Nachbarn erdulden?
  • Wie verhält man sich?
  • Liegt es an dem eigenen, subjektiven Empfinden?

Wie der Fall bei Ihnen liegt, analysieren Sie genau. Ist die Nachbarschaft generell leise und nur mal lauter, wenn andere feiern, ist die Toleranz meist größer, als wenn ständig Krach zu hören ist.

Gegenseitige Rücksichtnahme sollte für jeden gelten, besonders in hellhörigen Wohnungen. Hier ist es normal, dass Sie Geräusche hören, weil sich diese sich nicht vermeiden lassen.

Ruhestörung Mehrfamilienhaus – ein weit verbreitetes Problem

Gerade in Mehrfamilienhäusern oder in Siedlungsgebieten sollte jeder ein wenig Toleranz zeigen. So kommt es nicht sofort zum Nachbarschaftsstreit. Zunächst sollte man unter Nachbarn miteinander reden, bevor man einen Anwalt oder das Gericht wegen der Lärmbelästigung einschaltet. Es ist nicht zielführend, sofort Behörden bei einem solchen Problem einzuschalten.

Welcher Lärm ist erlaubt?

Es gilt immer zu unterscheiden, ob die Lärmbelästigung vermeidbar ist. Sie können Kindern nicht das Spielen oder einem Baby das Schreien verbieten.

Gemäß Urteil des Landgerichts München rechtfertigt Kinderlärm keine Minderung der Miete. Kind bleibt Kind und das ist gut so. Andere Leute mögen es vielleicht nicht gerne hören, aber Kinder erzeugen Geräusche und das dürfen sie tun. Normales Lachen und Spielen von Kindern im Haus oder im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Das sagt das Bundes-Immissionsschutzgesetz, so dass normaler Kinderlärm hinzunehmen ist.

So hat zum Beispiel der Berufsmusiker von nebenan seine Berechtigung zum Musizieren. Und Sie können nach 22.00 Uhr Ihre Rollläden herunterlassen. Das entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.

Das Staubsaugen sonntags nach 08.00 Uhr ist erlaubt. Ebenso ist es nicht verwerflich, wenn gelegentlich nach 22.00 Uhr eine Waschmaschine betrieben wird. Gerade Berufstätige haben sonst selten die Möglichkeit, ihre Wäsche zu waschen, so dass sie das manchmal nachts machen müssen.

Tatsächlich ist es vorgekommen, dass sich Menschen über die Geräuschkulisse bei der Benutzung einer Toilette in einer anderen Wohnung beschwert haben. Hier hatte das Wuppertaler Amtsgericht entschieden: Männer dürfen die Toilette im Stehen benutzen. Das damit verbundene “Geräusch” ist zu ertragen und kein Mangel, so das Urteil.

Hilfe durch Detektei zum Beweis von unzulässigem Lärm aus der Nachbarwohnung

  • Sind alle Ihre persönlichen Gespräche mit dem lärmenden Nachbarn erfolglos geblieben?
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  • Konnten Sie bislang nicht die erforderlichen Belege erlangen, dass es ewig zu laut ist?

Dann schalten Sie die A Plus Detektei ein.

Wir bieten Ihnen zwar keinen Schallschutz, aber klare Beweise, die Ihr Recht bei einer Lärmbelästigung unterstützen. Diese Zeugen sagen vor dem Richter am Gericht für Sie aus. Ihr Rechtsanwalt weiß derartige Unterstützung bei einem Prozess um nächtliche Ruhestörung durch Nachbarn in einem Mehr-Parteien-Haus zu schätzen. Dabei ist es gleich, ob es um eine Mietsache geht oder um Streit in Wohnungen, die im Eigentum stehen.

Niemand lässt sich gerne in seinen Privaträumen über Gebühr belästigen. Wer nicht mehr schlafen kann, wird auf Dauer krank. Dem können Sie ein Ende setzen, wenn Sie Zeugen und Beweise haben. So bewahren Sie in Kürze Ihre Rechte bei Ruhestörung und müssen nicht ausziehen, um wieder Frieden zu finden.

Die Detektei A Plus steht Ihnen als Ratgeber bei Ruhestörungen zur Seite. Sind die anderen Mieter oder die Nachbarin nebenan zu laut? Durch gezielte Einsätze in und außerhalb Ihrer Räume sorgen wir für die notwendige Beweisführung zur Ruhestörung.

Bei nicht unerheblichem Lärm, zu lauter Musik oder Party und dergleichen sind Sie berechtigt, Detektive einzuschalten. Sie erhalten von uns eine Dokumentation über die Art des Krachs, der zu vernehmen war.

Mit diesem Bericht haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihren Vermieter oder Anwalt zu wenden. Denn nicht jede Lärmbelästigung oder Belästigung wie der Nachbar wirft Äste über den Zaun müssen Sie hinnehmen. Machen Sie daher einen lärmenden Mieter auf seine Vergehen ruhig aufmerksam. War das Gespräch vergebens, der Nachbar uneinsichtig und die Polizei nicht zuständig, dann ist ein Privatdetektiv Ihr richtiger Ansprechpartner.

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Durch die Tätigkeit unserer Detektive setzen Sie Ihr Recht auf Mietminderung oder Ruhe durch. Zudem dient der Bericht zur Vorlage bei einem Anwalt für Mietrecht oder einem Gericht.

Wir beraten Sie zum Thema Ruhestörung und Wege gegen eine Lärmbelästigung durch Nachbarn. Mit dem Einsatz einer Detektei fahren Sie gut. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Anwalt Hand in Hand. Unternehmen Sie etwas in Ihrer Lage und führen ein Gespräch mit einem unserer Experten am Telefon:

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

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