Konferenzschutz vor Lauschangriff

Beim Konferenzschutz sorgen unsere Experten dafür, dass eine Konferenz oder Besprechung nicht von unbefugten Personen abgehört werden kann.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Der Schutz von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen und damit verbunden der Konferenzschutz vor Lauschangriff spielt in aktueller Zeit eine immer größere Rolle.

Zahlreiche Pressemeldungen belegen, dass durch einen so genannten Lauschangriff vermehrt Informationsabfluss stattfindet. Das Abhören und Ausspionieren von Unternehmen ist durch den technischen Fortschritt immer einfacher geworden.

Das gilt einerseits durch die einfache Beschaffung von Lauschmitteln wie Wanzen und Spionagekameras. Andererseits dadurch, dass durch die zunehmende Computer- und Internetnutzung die Industriespionage an sich wesentlich erleichtert wird.

Ausgesuchte Experten unserer Detektei helfen Ihnen dabei, die Vertraulichkeit von Konferenzen oder Verhandlungen zu sichern.

Szene aus Konferenz beim Konferenzschutz vor Lauschangriff.
Konferenzschutz vor Lauschangriffen durch Lauschabwehr.

Selbst Laien können leicht abhören

Viele der so genannten Nachrichtengewinnungsmittel können selbst von absoluten technischen Laien installiert und versteckt angebracht werden. Manipulierte Telefonhörer können dabei ebenso als Versteck für Abhörgeräte dienen wie Steckdosen, Lampen, Rauchmelder, abgehängte Decken, Kabelkanäle sowie eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten.

Ein solcher Lauschangriff auf ein Unternehmen oder eine Konferenz kann über vielfältige Wege durchgeführt werden. So beispielsweise durch die zuvor erfolgte Installation von Wanzen und anderen Abhörmitteln, oder alternativ über die vorhandene IT.

Handys sind Schwachstellen und stellen Gefahr dar

Hier sind besonders Handys die Schwachstellen. Durch permanenten Internetzugang sowie durch Vorhandensein sowohl einer Kamera als auch eines Mikrofons eignen sich besonders Smartphones dazu, wie eine klassische Wanze genutzt zu werden.

Besteht einmal Zugriff auf ein infiziertes Handy, so können darüber vielfältige Informationen abgegriffen werden: der Aufenthaltsort des Handynutzers, dessen komplette Kommunikation (E-Mail, SMS, Telefonate, whatsapp-Nachrichten etc.), die vorhandenen Kontakte und Fotos, sowie insbesondere die am jeweiligen Aufenthaltsort geführten Gespräche.

Bei der Untersuchung des Handys auf Abhören lassen sich sowohl eine Spysoftware als auch andere Formen der Angriffe nachweisen.

Werden bei einer Besprechung Fakten erörtert, die der Geheimhaltung unterliegen, sollten Handys unbedingt außen vor bleiben. Nur wenn alle Teilnehmer ihr Handy außerhalb des Konferenzraums lassen, besteht keine Gefahr für Angriffe auf das Handy. Zwar könnte man alternativ einen Störsender (Jammer) aufstellen, doch das scheitert in der Regel an gesetzlichen Vorschriften. Alle anderen Geräte in der Umgebung würden auch gestört.

Schutz vor Informationsabfluss ist wichtig

Gibt es in Ihrem Unternehmen Hinweise auf einen Informationsabfluss, so sollten schnellstmöglich umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden. Schnell entsteht ansonsten weiterer Schaden.

Dieser kann existenzbedrohende Ausmaße erreichen, wenn die Konkurrenz einmal Zugriff auf Betriebsgeheimnisse wie Absatzzahlen, Kundendaten oder Konstruktionspläne hat. Das kann Marktposition eines Unternehmens nachhaltig schwächen oder dazu führen, dass hohe Investitionen in die Entwicklung eines neuen Produkts vergeblich waren.

Deshalb sollten möglichst vielfältige Maßnahmen ergriffen werden, um Betriebsgeheimnisse und Firmeninterna zu sichern und zu schützen. Das ist eine wichtige Maßnahme gegen alle Arten der Wirtschaftsspionage.

Präventiver Schutz des Handys vor Abhören

Liegt ein Verdacht vor, dass Handys durch eine Spyware, also eine Spionage Software oder Spionage App, abgehört werden, so sollten die betroffenen Smartphones einer forensischen Untersuchung unterzogen werden.

Durch eine professionelle Auswertung des Mobilfunkgerätes durch einen erfahrenen IT Techniker können so Veränderungen festgestellt werden. Die Auswertung geschieht in Gestalt eines umfangreichen, gerichtsverwertbaren Prüfberichtes.

Live Screening von Konferenzen gegen Abhören

Ebenso können Konferenzräume bzw. wichtige Besprechungsräume sowie die Büros der Geschäftsführung, in welchen wichtige Besprechungen oder Telefonate stattfinden, einer gründlichen und professionellen Lauschabwehrprüfung sowie einer Wanzensuche unterzogen werden, um einen bestmöglichen Abhörschutz zu erreichen.

Für eine solche Raumüberprüfung – auch als Sweep bezeichnet – auf verborgene Lauschmittel hält eine professionelle Wirtschaftsdetektei spezialisierte Techniker mit sehr umfangreicher Ausrüstung bereit.

Um einen Konferenzschutz vor Lauschangriff zu erreichen, wird vor Ort in den Firmenräumlichkeiten nicht nur eine optische Suche nach Minispionen und Minikameras durchgeführt. Vielmehr werden darüber hinaus umfangreiche technische Untersuchungsmethoden angewandt. Weitere Informationen darüber erhalten Sie auf der Unterseite zur Lauschabwehr.

Um einen Konferenzschutz vor Lauschangriffen zu gewährleisten, werden die Räume zunächst vor der Konferenz gründlich untersucht und während der Konferenz live von Experten vor Ort abgesichert. So haben Sie den bestmöglichen Schutz vor Abhören von vertraulichen Erörterungen.

Umfangreiche Dokumentation zum Abhörschutz

Über die Ergebnisse eines solchen Einsatzes zum Abhörschutz und zum Aufspüren von Abhörtechnik erhält der Auftraggeber eine ausführliche schriftliche Auswertung, den so genannten Prüfbericht zum Abhörschutz. Dieser enthält sämtliche Feststellungen sowie ebenfalls mögliche erkannte Präventionsmöglichkeiten.

Die Techniker unserer Detektei führen Einsätze zum Konferenzschutz vor Lauschangriff bundesweit durch. Selbstverständlich werden die Maßnahmen zum Schutz vor Lauschangriffen auch am Wochenende angeboten.

Kostenerstattung ist auch bei Abhören denkbar

Kann ein Lauschangriff nachgewiesen werden, so kommt eine Erstattung der Detektivkosten in Betracht. Nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO – sind Detektivkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Es handelt sich dabei im weiteren Sinne um Rechtsverfolgungskosten, die gegen den Verursacher des Abhörens geltend gemacht werden können.

Liegen auch in Ihrem Unternehmen Hinweise auf Informationsabfluss oder Wirtschaftsspionage vor? Dann sichern Sie Ihre geheimen Gespräche und Verhandlungen. Egal ob sie eine Detektei in Köln, eine Detektei in Berlin, eine Detektei in Hamburg oder sonst wo benötigen – unsere Experten schützen die Vertraulichkeit Ihrer Besprechungen und Konferenzen. Sie erhalten von einem unserer Wirtschaftsdetektive Hinweise zu den Möglichkeiten zum Konferenzschutz vor Lauschangriff sowie zu möglichen Präventivmaßnahmen unter der gebührenfreien Rufnummer

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