Kindeswohlgefährdung » wir beschaffen Beweise

Welche Möglichkeiten haben Sie bei Kindeswohlgefährdung? Wir liefern Ihnen die nötigen Beweise.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Kennen Sie die Situation, dass Sie befürchten, dass Sie von Ihren Nachbarskindern täglich Schreie hören?

Oder Sie vermuten, dass Ex-Mann oder Ihre Ex-Frau Ihr Kind schlecht behandelt?

Dann ist das sogenannte Wohl des Kindes möglicherweise gefährdet. Jedes Kind ist gut und gerecht zu behandeln, anstatt Opfer von Missbrauch oder Vernachlässigung zu sein.

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Detektive Ihnen dabei helfen, eine Vernachlässigung zu beweisen, damit Sie Maßnahmen ergreifen können.

Kindeswohlgefährdung - Detektive ermitteln

Definition: Was ist Kindeswohl­gefährdung?

Der Begriff Kindeswohl ist nicht klar definiert. Allgemein gesagt ist das Kindeswohl ein Rechtsgut, welches das gesamte Wohlergehen und die gesunde Entwicklung sowie Erziehung einer Person unter 18 Jahren umfasst.

Die Kindeswohlgefährdung beschreibt die seelische oder körperliche Gefährdung des Kindes. Es gelten die Vorschriften  gemäß §1666 BGB.

Was umfasst der Begriff?

Gerade wenn der Grund für eine Trennung der Umgang mit dem gemeinsamen Kind war, dann liegt die Vermutung einer Kindeswohlverletzung nicht weit.

Wenn ein Elternteil seinem Kind bewusst oder vielleicht unbewusst Schaden zufügt, ist von Kindeswohlgefährdung die Rede ist.

Die typischen Attribute einer Kindeswohlgefährdung

  • Missbrauch
  • und Vernachlässigung

sind nur die Hauptaspekte. Die Praxis umfasst noch viel mehr.

Fehlverhalten der Eltern

Kinder lernen fast alles von Ihren Eltern. Wenn diese an psychischen oder schweren körperlichen Erkrankungen leiden, dann wirkt sich dies negativ auf das Kind aus.

Darunter fallen Süchte wie beispielsweise

  • Alkoholismus
  • Spielsucht
  • Drogen.

Sogar das Übermäßige Rauchen in der Gegenwart des Kindes kann eine Gefährdung des Kindeswohls sein, insbesondere dann, wenn das Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen hat.

Alleine ein heftiger Streit zwischen beiden Elternteilen ist kein Grund, um das Jugendamt oder gar ein Familiengericht einzuschalten. Das wiederholte Aufkommen eines solchen Defizits ist allerdings kritisch zu bewerten.

Die Verweigerung zum Arzt zu gehen

Falls die Eltern dem Kind notwendige ärztliche Behandlung verweigern, ist das fraglos eine Gefährdung des Kindeswohls.

Die Zahl der Anti-Vax-Anhänger, oder auf Deutsch, Impfgegner, wächst stetig. Diese verweigern Ihren Kindern den nötigen Impfschutz. Ob dies als Kindeswohlgefährdung einzustufen ist, müssen Gerichte noch entscheiden. Hier entscheidet am Ende der BGH.

Die schulische Erziehung

Man spricht ebenfalls von Kindeswohlgefährdung, wenn Eltern nicht im Begriff sind, für die schulische Ausbildung ihres Kindes aufzukommen. Das zählt klar zur elterlichen Sorge.

Ein Beispiel: Ein Kind ist wegen zu vieler Pflichten im eigenen Haushalt nicht dazu in der Lage, die Schulaufgaben zu erledigen.

Oder: Wegen mangelnder sozialer Kontakt kann ein Kind in einem vorgesehenen Alter noch nicht oder nicht vernünftig sprechen.

Seelische Misshandlung

Ein Kind hat stets eine enge Bindung zu den Eltern. Eine Gefährdung des seelischen Wohls verletzt ebenso das Kindeswohl.

Das umfasst zum Beispiel die Androhung von Gewalt oder die Senkung des Wertgefühls.

Helikopter-Eltern, die ihre Kinder nicht aus den Augen lassen und diese “Überhüten”, befinden sich im Grenzbereich der Kindeswohlgefährdung.

Kinder können ebenfalls unter ihren Eltern leiden, wenn diese gerade eine schlimme Trennung durchleben und diese mehr oder weniger an ihrem Kind auslassen.

Jegliche Form der Vernachlässigung des Kindes

Egal ob es eine passive oder eine aktive Vernachlässigung  des Kindes ist: Beides gilt als Gefährdung des Kindeswohls.

Mangelnde Hygiene, wie ein dreckiges Zuhause, ist ein Gesundheitsrisiko und fällt somit auch ins Gewicht.

Darunter fallen Kriterien wie:

  • tierische Exkremente
  • Vermüllung der Wohnung
  • Verdreckte oder verschlissene Kleidung
  • Sommerkleidung bei kleinen Kindern im Winter
  • Fehlende Beaufsichtigung

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist vielleicht die schlimmste Art von körperlicher Misshandlung. Sie hinterlässt schwere Narben und Traumata an Kindern bis ins Erwachsenenalter.

Viele Kinder trauen sich aus Scham nicht den Missbrauch anderen mitzuteilen.

Wie erkennt man Kindeswohlgefährdung?

Die Gefährdung lässt sich nicht immer gut sofort erkennen.

Manchmal hört man erst im Nachhinein, wie Eltern ihre Kinder behandelt haben oder noch behandeln.

Man in diesen Situationen geschockt, da man es vorher nicht hat kommen sehen hat. Selbst die Experten vom Jugendamt erkennen nicht immer den Ernst der Lage. Frühe Hilfen, die in erster Linie nötig wären, sind dann nicht möglich, wenn niemand etwas ahnt.

Zum besseren Erkennen der schlechten Behandlung eines Kindes haben wir Ihnen hier einige Hinweise zum Verhalten aufgelistet:

1. Eine übermäßige Passivität

Falls Sie Kinder oder Jugendliche kennen, die auffällig ruhig und in ihrer Kommunikation scheu sind, kann das ein Zeichen für Fehler in der Entwicklung sein.

Wenn die Kinder selbst von engen Angehörigen nicht angefasst werden wollen, ist ein Indiz.

2. Verzögerte Sprachkenntnisse

Ein weiterer Hinweis ist ein dem Alter untypisch schlechte Entwicklung der Sprache.

Dem Kind fehlt die Freude an der Kommunikation und es redet nur selten. Dies kommt daher, dass junge Kinder durch möglichen Missbrauch schlechte Erfahrungen mit der eigenen Neugier gemacht haben.

Ein Beispiel: Das Kind fragt seinen Vater was es zum Essen gibt. Dieser ist gestresst von dem Arbeitstag und schreit sein Kind grundlos an. In dem Augenblick “lernt” das Kind, besser den Mund zu halten.

Eine emotionale Vernachlässigung äußert sich auch dieser Art.

3. Ausgehungerte Erscheinung

Der für den normalen Körper ungewöhnliche dünne Zustand lässt auf Kindeswohlgefährdung schließen.

Dies kommt in Fällen vor, in denen die Eltern nicht genug Geld für ihr Kind haben, Ihr Geld für sich behalten wollen oder Hungern als Strafe benutzen. Eine mangelnde Ernährung ist die Folge.

Zusätzlich lässt sich eine ausgehungerte Erscheinung erkennen, wenn das Kind sich generell wegen Problemen weigert zu essen.

4. Ungepflegtes Erscheinungsbild

Alte oder kaputte Kleidung, fettige Haare, Dreck am ganzen Körper und ungeputzte Zähne lassen auf fehlendes Kümmern seitens der Eltern schließen.

Eltern geben ihren Kindern nur billige Anziehsachen und kaufen erst dann neue, wenn die alten komplett unbrauchbar sind.

Nicht ausreichende Körperhygiene kann auf vernachlässigt Kinder hinweisen. Wurde dem Kind nicht ausreichend Hygiene beigebracht?

5. Blutergüsse und blaue Flecken

Es ist normal für aktive Kinder, dass diese vom Spielen von Zeit zu Zeit mit blauen Flecken oder anderen Verletzungen nach Hause kommen. Häufig befinden diese sich an der Außenseite der Arme, an den Schienbeinen oder sogar an der Stirn.

Auffällig ist es wenn Verletzungen an untypischen Stellen auftauchen, wie:

  • an den Wangen
  • im Bereich des Gesäßes
  • im Genitalbereich
  • am Hals
  • oder an der Oberlippe.

Bei sehr kleinen Kindern, die noch keine sportlichen Aktivitäten machen, ist es eher unwahrscheinlich, dass diese blaue Flecken kriegen. Der Verdacht auf den Einsatz körperlicher Gewalt und Misshandlung liegt dann nahe.

6. Täter gibt Anlass zum Nachdenken

Selbst der Misshandelnde, meist ein Elternteil, kann einen Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohls geben.

Wenn Elternteile selbst Misshandlung oder Vernachlässigung erfahren haben, neigen Sie dazu, dies bei ihren eigenen Kindern anzuwenden.

Ein häufiger Drogenkonsum oder deine Sucht, dazu zählt der Alkohol, sind ebenfalls ein Hinweis. Viele Streitigkeiten mit Gewalt weisen auf Gefährdung des Kindeswohls hin.

Was tun, wenn der Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls vorliegt?

Besonders nach einer Trennung ist das Kindeswohl häufiger Streitpunkt.

Das Umfeld, in dem das Kind aufwächst kann helfen, Misshandlung und Vernach­lässigungen zu erkennen.

Sobald man einen klaren Verdacht hat oder im besten Fall sogar Aussagen des Kindes sowie Beweise, ist das Jugendamt über die Vorgänge in der Familien zu informieren.

In Situationen, in denen Missbrauch oder sexuelle Gewalt droht, ist die Polizei erster Ansprechpartner.

Handelt es sich bei dem Gefährder um ein Familienmitglied, ist der Missbrauch oft schwer herauszufinden, geschweige denn zu beweisen. Eine falsche Beschuldigung oder gar eine Strafanzeige wegen Kindeswohlgefährdung kann böse Folgen haben. Wenn Sie Behörden wie Jugendämter oder Polizei einschalten wollen, brauchen Sie belegbare Fakten.

Wie beweisen Detektive, dass das Kindeswohl gefährdet ist?

Detektive sind nach einer Trennung oft ein wichtiger Helfer, wenn es darum geht, eine Kindeswohlgefährdung zu beweisen.

Der Detektiv erörtert dann zunächst mit dem betroffenen Elternteil die allgemeinen Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um Beweise für das falsche Verhalten des anderen Elternteils zu erlangen.

In der Praxis sind das dann Beweise für Handlungen wie:

  • Mangelnde Beaufsichtigung der Kinder
  • Wer passt überhaupt auf das Kind auf?
  • Verletzung der Aufsichtspflicht bei Besuchsterminen
  • Vernachlässigung beim Umgang
  • Alkoholkonsum oder Drogenkonsum während der Aufsichtszeiten
  • Gewalttätiges Handeln
  • Aussetzen von unnötigen Gefahren

Bei Fehlverhalten zum Kindeswohl sammeln die Detektive gerichtsfeste Beweise. Damit können sich Betroffene zum Jugendamt begeben oder ein Verfahren beim Familiengericht zur neuen Beurteilung der Lage herbeiführen.

Dabei treten die ermittelnden Privatdetektive als Zeugen auf. Ziel ist meist das alleinige Sorgerecht oder Einschränkungen beim Umgang wegen Kindeswohlgefährdung.

Bei drohender Gefahr für das Kindeswohl und zum Schutz sind bei Vorliegen von klaren Beweisen schnelle Einsätze möglich.

Zur Abwendung von Gefahren für das Kindeswohl lassen Sie sich jetzt von einem Detektiv beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Rufen Sie gleich an:

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
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