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Grundstückseigentümer ermitteln
Autor: Jochen Meismann
Wer einen Grundstückseigentümer ermitteln möchte, scheitert schnell an scheinbar unüberwindbaren Hürden.
Stehen Sie vor der Frage: Wie ermittle ich den Besitzer eines Grundstücks? Dann finden Sie hier die Erklärung. Wer selber bei den Ermittlungen nicht weiterkommt, dem helfen unsere Detektive.
Viele Menschen stehen beim Kaufwunsch von Bestandsimmobilien oder Grundstücken vor der Hürde, wem Sie den Kaufwunsch vortragen können.
Denn wem gehört das schöne Baugrundstück, das Sie sich ausgesucht haben?
Zusammenfassung – wo finde ich den Eigentümer eines Grundstücks?
Wer einen Grundstückseigentümer sucht, findet dessen Namen und Anschrift im Grundbuchamt und im Katasteramt. Das Grundbuchamt befindet sich beim für die Stadt zuständigen Amtsgericht. Geben Sie einfach bei Google die Begriffe „Grundbuchamt + Ortsname“ ein. Sie erhalten dann die Adresse des zuständigen Amtes. Dort können Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen und Einsicht ins Grundbuch nehmen, um zu sehen, wem das Grundstück gehört.
In vielen Fällen ist es jedoch nicht so einfach herauszufinden, wem das Grundstück gehört. Je nach Hintergrund Ihres Interesses müssen Sie unterschiedliche Schritte unternehmen.
Ein angedachter Kauf ist nicht der einzige Grund, um nach dem Eigentümer zu forschen:
- Sie haben Kaufinteresse an einer Bestandsimmobilie oder einer Wohnung?
- Oder sind Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück?
- Sie haben Probleme mit dem Nachbargrundstück? Und damit verbunden Probleme mit dem unbekannten Eigentümer des Grundstücks.
- Ihnen ist ein persönlicher Schaden entstanden? Zum Beispiel Verletzungen durch herabgefallene Äste, Dachziegel oder Ähnliches.
- Sie sind Gläubiger und wollen Ansprüche geltend machen?
Die Gründe können unterschiedlich sein, aber jetzt fragen Sie sich: Wie finde ich heraus, wem ein Grundstück gehört? Hier finden Sie einige nützliche Tipps.
So finden Sie den Eigentümer eines Grundstücks selbst heraus
Um den Besitzer eines Grundstücks ausfindig zu machen, ist manchmal detektivische Arbeit erforderlich. Das ist nicht immer einfach. Außerdem müssen Sie gegenüber den Behörden ein berechtigtes Interesse nachweisen. Hier einige Tipps, wo Sie selbst nach dem Eigentümer suchen können. Diese Antworten helfen Ihnen bei der Frage: Wem gehört das Grundstück?
- Grundbuchamt
- Liegenschaftskataster
- Mit Hilfe eines Notars
- Nachbarn oder Hausbewohner befragen
- Internet
Gehen wir die Möglichkeiten und Wege bei der Suche nach dem Besitzer des Grundstücks jetzt im Einzelnen durch. Diese Methoden funktionieren meist auch, wenn Sie Immobilieneigentümer ermitteln wollen.
1. Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zwar ein öffentliches Register, in dem Eigentümer eingetragen sind. Aber leider bekommen Sie nicht immer eine Auskunft, wer im Grundbuch eingetragen ist. Wer Einsicht ins Grundbuch erhält, regelt die Grundbuchordnung.
Für eine Einsicht beim Grundbuchamt der Gemeinde ist es erforderlich, das berechtige Interesse genau darzulegen. Nicht jedem ist also eine Grundbucheinsicht gestattet. Und nicht jeder hat ein Recht auf eine Auskunft.
Zum einen schützt man mit dem berechtigten Interesse die Persönlichkeitsrechte des Grundstückseigentümers. Zum anderen kann sich durch diese Maßnahme niemand aus reiner Neugier über die im Grundbuchamt eingetragenen Hypotheken und Grundschulden des Grundstücks und seines Eigentümers informieren. Einblick ins Grundbuch erhalten daher nur berechtigte Personen.
2. Liegenschaftskataster oder Katasteramt
Diese öffentliche Stelle enthält Informationen zu Flurstücken oder Gebäuden. Beim Katasteramt, das exakt mit Liegenschaftskataster zu bezeichnen wäre, erhalten Sie unter anderem Auskünfte zur
- Topographie
- den Liegenschaftseinträgen
- Eigentümerangaben
- Flur
- und viele weitere Informationen mehr.
Die Eintragungen zu
- Flurstücken
- Gebäuden
- Tatsächlicher Nutzung
- Bodenschätzung
sind für jedermann frei einsehbar.
Informationen zu Eigentümerdaten erfordern aber ein berechtigtes Interesse, weil Angaben zum Eigentümer dem Datenschutz unterliegen.
Ist rechtlich alles in Ordnung, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen und wissen, wer der Grundstückseigentümer ist.
3. Notar einschalten
Notare sind befugt, das Grundbuch einzusehen und einen Grundbuchauszug für die betreffende Liegenschaft oder das Haus zu beantragen. Auf diese Weise können sie den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer ermitteln. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie als Mandant ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Für die Bearbeitung benötigt der Notar gemäß geltendem Recht eine Vollmacht von Ihnen. Erst dann kann die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgen. Alternativ kann die Anfrage auch schriftlich über das zuständige Grundbuchamt gestellt werden. Dank der fortschreitenden Digitalisierung erhält der Notar die erforderlichen Daten jedoch oft direkt und unkompliziert am Computer.
Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Ämter eine Kaufabsicht nicht als ausreichendes berechtigtes Interesse anerkennen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich mit Ihrem Anwalt abzusprechen, um zu klären, was im jeweiligen Grundbuch zulässig ist und was nicht. Ihr Anwalt wird Ihnen die möglichen Optionen aufzeigen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen zum berechtigten Interesse und zur Ermittlung des Eigentümers über das Grundbuch nicht in allen Bundesländern einheitlich sind.
4. Nachbarn oder Hausbewohner nach dem Grundstückseigentümer befragen
Befindet sich auf dem Grundstück ein Wohnhaus? Dann ist es für Sie deutlich einfacher, den Eigentümer des Hauses oder Grundstücks herauszufinden.
Klingeln Sie einfach an der Haustür und fragen Sie die Bewohner oder Mieter nach dem Eigentümer. Sollten Sie dort keine Auskunft erhalten, können Sie sich an die Nachbarn in der Umgebung wenden. Oft wissen diese, wem das Haus oder Grundstück gehört, insbesondere wenn Sie Ihr Kaufinteresse offenlegen.
Etwas komplizierter wird es, wenn das Grundstück erst kürzlich verkauft wurde. In diesem Fall sind die neuen Eigentumsverhältnisse den Mietern oder Nachbarn möglicherweise noch nicht bekannt. Schwierig ist es auch, wenn der Eigentümer verstorben ist und die Besitzverhältnisse ungeklärt sind.
In solchen Fällen ist eine Erbenrecherche erforderlich, insbesondere wenn mehrere Erben als Eigentümer infrage kommen.
5. Internet nutzen, um weitere Informationen zu erhalten
Sie haben den Namen des Eigentümers, aber keine Adresse? Das Internet kann eine wertvolle Ressource sein, um mehr herauszufinden und die Frage zu beantworten: Wie finde ich heraus, wem ein Grundstück gehört?
In einigen Fällen lassen sich online sogar Hinweise auf das betreffende Grundstück finden. Nutzen Sie Suchmaschinen, um mögliche Informationen zu ermitteln. Auch in digitalen Archiven oder lokalen Online-Quellen können sich nützliche Angaben zur Anschrift des Grundstückseigentümers verbergen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit einem Immobilienmakler. Wenn Sie einen ortsansässigen Makler kennen, wenden Sie sich direkt an ihn und fragen Sie nach dem Eigentümer des Grundstücks.
Befindet sich das Objekt in einer anderen Stadt, suchen Sie nach einem Makler vor Ort. Diese verfügen oft über gute Kontakte und können Ihnen möglicherweise einen Hinweis geben, wem die Immobilie gehört.
Leerstehendes Haus – Besitzer ermitteln
Alle Methoden, die wir Ihnen zur Recherche des Grundstückseigentümers vorgestellt haben, lassen sich ebenso anwenden, um den Besitzer eines leerstehenden Hauses zu ermitteln. Insbesondere während der Niedrigzinsphase war das Interesse an Eigentümern von Bauland und Bestandsimmobilien aufgrund der knappen Angebotslage besonders groß.
Wem gehört das Grundstück? Recherchedienstleister zur Eigentümerermittlung
Haben alle Wege der Ermittlung nicht zum Ergebnis geführt und Sie fragen sich immer noch: Wie bekomme ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Die Feststellung der Besitzverhältnisse des Grundstücks oder einer Immobilie ist wahrlich oft nicht einfach. Besonders schwierig ist es bei Bauland, das begehrt ist.
Wenn Sie selber gar nicht weiter kommen, greifen Sie auf externe Hilfe zurück. Denn für so etwas gibt es schließlich Experten, die . Detektive ermitteln auf anderen Wegen als Sie es können. Diese haben die notwendige Erfahrung, um für Sie einen Hauseigentümer ausfindig zu machen.
Detektive brauchen grundsätzlich für die Recherche die Anschrift des Objekts. Anhand Ihrer Angaben ist es dann möglich, gezielt nach dem Eigentümer oder Grundstücksbesitzer zu ermitteln. Hilfreich können zudem Informationen zum Flur oder Flurstück sein.
Die Vorgehensweise einer Detektei bei Ermittlungen zu Immobilien ist zwar ähnlich der Ihren. Dennoch ist sie weit erfolgreicher, weil viel mehr Routine zum Thema mit im Spiel ist. Darum kommen Sie zum Ziel, wenn Sie uns beauftragen, Informationen zu Grundstücken und deren Eigentümer einzuholen.
Es gibt einerseits die Vor-Ort-Recherche, die sehr intensiv erfolgt. Andererseits beschreiten wir geeignete Ermittlungswege. Dabei gibt es die eine oder andere Möglichkeit, nach einer Immobilie oder einem Grundstück zu forschen. Das geschieht immer mit dem Ziel, die gesuchte Person herauszufinden.
Was sind das für Schritte, die eine Detektei vornimmt? Nun, das ist unser Geschäftsgeheimnis. Aus dem “Nähkästchen plaudern” wir nicht.
Vor-Ort-Recherche zum Besitzer eines Grundstücks
Das bedeutet, dass ein Detektiv gezielt in der entsprechenden Stadt nach dem Grundstückseigentümer recherchiert. Dies geschieht im nahen Umfeld und bei Behörden.
Falls es sich um ein Mietobjekt handelt, kann der Ermittler den Vermieter herausfinden. Die Recherchen erfolgen unter einem geeigneten Vorwand. Nicht immer sind Mieter bereit, fremden Dritten Auskunft über ihr Mietverhältnis zu geben. Zudem sucht er die örtlich zuständigen Behörden auf, um weitere Hinweise zu erhalten.
Berechtigtes Interesse bei Ermittlung eines Grundstückseigentümers
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn eine Person oder Institution sachliche und nachvollziehbare Gründe hat, Informationen über den Eigentümer eines Grundstücks zu erfahren. Dieses Interesse muss über reine Neugier oder unbefugte Zwecke hinausgehen.
Typische Beispiele für ein berechtigtes Interesse sind zum Beispiel Nachbarschaftsanliegen wie Grenzstreitigkeiten, Gläubiger, die Sicherheiten prüfen möchten, oder Kreditgeber, die eine Bonitätsprüfung durchführen. Auch Rechteinhaber, die Eigentumsrechte geltend machen wollen, können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Dienstleistungen zur Eigentümerermittlung eines Grundstücks
Die Ermittlung des Eigentümers eines Grundstücks kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Spezialisierte Recherchedienstleister wie unsere Detektei bieten hierfür professionelle Unterstützung an. Unsere Methoden werden individuell auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten, um schnell und zuverlässig Ergebnisse zu liefern.
Was wir anbieten:
- Umfassende Recherchen: Wir nutzen alle verfügbaren Ressourcen, darunter öffentliche Register, Datenbanken und lokale Quellen, um den Eigentümer eines Grundstücks zu identifizieren.
Beratung durch einen Detektiv zur Ermittlung des Eigentümers
Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag und wie Sie den Eigentümer eines Grundstücks herausbekommen? Rufen Sie jetzt einfach an. Oder nutzen Sie das Kontaktformular und senden eine Nachricht. Ein Privatdetektiv ruft Sie dann zurück. Dieser erklärt Ihnen, was wir für Sie tun können, um den registrierten Grundstücksbesitzer ausfindig zu machen.
Jetzt informieren, wenn Sie mehr über das Grundstück und den Eigentümer erfahren möchten
Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, um Ihren speziellen Fall ausführlich zu besprechen. Auf Basis dieser Informationen unterbreitet Ihnen unser Detektiv ein faires und transparentes Angebot zur Ermittlung des Grundstückseigentümers.
Zwar ist eine solche Recherche zu einem Haus oder Grundstück mit Kosten verbunden, doch garantieren wir eine professionelle und erfolgsorientierte Vorgehensweise. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, den Eigentümer zu ermitteln.
Sobald Sie unser Angebot annehmen, erhalten Sie zeitnah Klarheit darüber, welche Person oder welches Unternehmen als Eigentümer eingetragen ist. Die Ermittlungen erfolgen diskret und vertraulich. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung würden wir offen recherchieren.
Allerdings ist es leider nicht möglich, einen Grundstücks- oder Hauseigentümer kostenlos zu ermitteln. Unsere Recherchen, um festzustellen, wem das Grundstück gehört, sind mit einem Honorar verbunden.
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