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DETEKTIV EINSCHALTEN

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Was versteckt sich hinter dem Begriff Bezness? Ein Begriff, der mittlerweile immer bekannter wird. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über diese alt hergebrachte Betrugsmasche aus fernen Ländern. Frauen sind davon ganz besonders von der Masche betroffen.

Schützen Sie sich vor etwaigen Betrügern. Diese gehen ganz gezielt und strategisch vor, um einfach an Geld zu kommen. Dafür sind ihnen nahezu alle Mittel recht.

Grundsätzlich ist Bezness zwar bei Männern und Frauen denkbar, der Klassiker ist wohl aber die europäische Frau als Opfer in einem Land wie Tunesien, Ägypten oder der Türkei, dort insbesondere Side. Tatsächlich kommt so etwas fraglos auch in anderen Ländern vor.

Aktuell mehren sich Stimmen und Berichte, wonach Flüchtlinge, die nach Deutschland gelangt sind, Kinder und Beziehungen mit Einheimischen anstreben, um an Aufenthaltstitel zu gelangen. Frauen sollten daher auch hierzulande vorsichtig sein, wenn jemand ohne deutschen Ausweis oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung allzu schnell von Liebe spricht.

Was ist Bezness? Alles über die Betrugsmasche

Bezness ist die Bezeichnung für eine vermeintliche Liebesbeziehung. Das Wort entstand aus den Bezeichnungen “Beziehung” und “Business”. Frauen und Männer sind hier Opfer und verlieben sich bei diesem perfiden Spiel.

Liebe macht bekanntermaßen blind und sowohl Frauen als auch Männer können Opfer werden. Überwiegend betrifft der Betrug jedoch Touristinnen. Die Methode funktioniert, weil dabei Sehnsüchte bedient werden. In vielen Fällen möchte das Opfer glauben und vertrauen.

Hintergrund ist ein Spiel mit den Gefühlen. Europäische Frauen werden im Urlaub von hübschen jungen Männern umgarnt. Schnell ist die Rede von der großen Liebe. Tatsächlich sind die Betrüger jedoch weniger an der Frau interessiert, sondern sind meist auf Geld oder Aufenthaltsrechte aus.

Es gilt das Prinzip Hoffnung. Und das machen sich die Betrüger gnadenlos zu Eigen. Dabei sind die Täter absolute Vollprofis. Betroffen sind hiervon manchmal auch Männer.

Bezness erkennen

Es gibt keinen geeigneten Straftatbestand

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass es noch keinen geeigneten Straftatbestand für dieses “Geschäftsmodell” gibt. Etwaige Betrügereien fallen möglicherweise unter den allgemeinen Straftatbestand “Betrug” gemäß § 263 StGB. Dies zu untermauern ist jedoch nicht ganz einfach. In den meisten Fällen fehlt es an entsprechenden Beweisen.

Es ist schwer, die Masche aufzudecken. Der Täter wird Stein und Bein schwören, dass er es ernst meinte. Und innere Tatsachen, wie ein Vorsatz zur Schädigung, sind kaum aufzudecken. Es gibt keine klassische Gegenleistung.

Unsere Erfahrungen in diesem Bereich können Ihnen helfen, weitere Schäden zu vermeiden. Viele Fälle fliegen jedoch leider erst nach Jahren auf.

Die Aufklärung geht langsam von statten, weil viele Opfer sich schämen. Nicht jeder offenbart seine Geschichte und geht zur Polizei.

In der Regel haben die Täter/Täterinnen absolut kein Unrechtsbewusstsein. Schließlich geht es für sie zum Teil um Geld und ein besseres Leben.

Der Beznesser – was ist das für ein Mensch?

Der Täter stammt aus einem anderen Kulturkreis. Die Lebensstandards dort sind bei weitem nicht so hoch wie in Europa. Touristen erlauben sich einen Urlaub, der für die Tätergruppen unerreichbar ist. Sie arbeiten in der Tourismusbranche für einen geringen Lohn. Aber dadurch ergibt sich die Chance, mit Touristen/Touristinnen in Kontakt zu kommen und sie gnadenlos auszunehmen.

In bestimmten Kulturen werden Europäer als Ungläubige abgetan. Daher ist es aus dem kulturellen Verständnis heraus vollkommen okay, die Europäer auszubeuten und zu betrügen. Zudem machen es die Opfer dem Betrüger leicht. Viele Urlauber und Urlauberinnen sind sogar auf ein Abenteuer aus.

Es geht um Sex, Geld und Dokumente. Klappt das mit dem Geld oder den Dokumenten nicht, hatte der Betroffene wenigstens Spaß.

Wie funktioniert Bezness?

Der Beznesser baut zunächst Vertrauen zu den Opfern auf. Am wohl häufigsten passiert Bezness im Urlaub in der Türkei, Ägypten oder Tunesien. Dabei kann grundsätzlich jeder zum Opfer werden.

Der Klassiker ist wohl, dass ein junger Mann eine “reifere” Frau anspricht. In der Regel geht der Kontakt vom Mann aus. Dieser arbeitet im Hotel als Animateur, Trainer oder Kellner. Die Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Betrüger ab.

Während einige ganz offensiv vorgehen und gezielt den körperlichen Kontakt und Sex suchen, verhalten sich andere eventuell zurückhaltender. Profis unter den Akteuren wissen genau, wie sie vorgehen müssen. Da das Opfer in der Regel nur kurze Zeit am Ort ist, kann der Betrüger im Laufe einer Urlaubssaison mehrfach zuschlagen und ist geduldig.

Schnell ist von Liebe die Rede

Nach kurzer Zeit ist schon von Liebe die Rede. In der Regel dauert es aber nicht lange und der Betrüger möchte mehr. Es handelt sich jedoch nicht wirklich um eine Liebesgeschichte, sondern um einen Betrug.

Er will mit dem Opfer angeblich eine aufrechte Beziehung und führen und dafür tut er alles. Dabei hat der Betrüger kein schlechtes Gewissen und lügt, dass sich die Balken biegen. Er tut alles dafür, um an das Geld der Frau zu kommen.

Für den Liebesbetrüger ist Bezness eine gute Möglichkeit, seinen “Lebensstandard” zu verbessern. Auch wenn es zunächst nur darum geht, dass er sich einladen lässt oder kleine Geschenke erbittet, lohnt es sich für ihn, wenn er mehrere Frauen “ausnimmt”.

Dabei haben die Betrüger kein schlechtes Gewissen, tritt der Tourist doch gut begütert auf und sucht ein Abenteuer. Das machen sich die Betrüger zu Nutze, wenn sie flirten, Nähe suchen und mit schönen Worten die Karte der Verführung spielen.

Spätestens bei Forderungen nach Unterstützung in Form von Geld sollten alle Alarmglocken angehen, was bei den Betroffenen nicht immer der Fall ist.

Traurigerweise dulden die meisten Hotels solche Art von “Beziehungen”. Schließlich kommt die betroffene Frau oder der Mann möglicherweise noch einmal zurück und man kann damit Geld verdienen.

Bezness ist jedoch alles andere als harmlos. Frauen erleiden hier neben dem Verlust von Geld psychologische Schäden. Aus Scham sprechen viele Betroffene oft nicht über den Vorfall, wenn sie irgendwann dann doch verstehen, dass der Mann es mit ihr nicht ernst gemeint hat.

Umgekehrt gilt die Sache auch für einen Mann. Männern suchen sich in fernen Ländern oft Prostituierte und wissen daher, worauf sie sich einlassen. Das ist für eine Frau nicht ganz so leicht. Deshalb ist Bezness bei ihnen so erfolgreich. Und manch eine Frau ist genau deshalb in Ländern wie der Türkei oder Tunesien unterwegs. Der “arabische” Gigolo zieht sie an, auch wenn Frauen dies vermutlich nicht offen zugeben würden.

Aufrichtige binationale Beziehungen leiden unter „Bezness“-Fällen

Tatsächlich kann es im Einzelfall binationale Beziehungen geben, bei denen es sich nicht um Bezness handelt. Dies dürfte jedoch der Ausnahmefall sein. Oft besteht hier ein ganz anderer Hintergrund und es handelt sich nicht um eine Urlaubsbeziehung.

Ist jemand beispielsweise aus beruflichen Gründen im Ausland und verliebt sich dort in eine Kollegin oder einen Kollegen, kann sich daraus eine ernsthafte Partnerschaft ergeben. Meistens sind daheim trotzdem Familie und Freunde skeptisch und äußern Befürchtungen. Dies nimmt aber in der Regel nach einiger Zeit ab.

Sollten keinerlei Forderungen gestellt werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es doch nicht nur um Sex, Geld oder Aufenthaltsbegehren geht.

Er war 25 Jahre jünger – und nur auf einen Pass aus

In der Regel suchen Menschen sich gleichaltrige Partner. Schließlich möchte man ja bestenfalls den Lebensabend gemeinsam verbringen. Das ist naturgemäß schwer, wenn ein Partner rund 25 Jahre jünger ist. Und die Realität zeigt eben, dass es viele Menschen nur darauf abgesehen haben, rechtmäßig in ein europäisches Land zu kommen. Die Alternativen in der Heimat sind schlecht.

Leider zeigt sich die mangelnde Ernsthaftigkeit der Partnerschaft manchmal erst später. Oftmals werden Betroffene verlassen, wenn die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel vorliegen.

Bezness – Das Spiel mit der Urlaubsliebe

Bei dem Betrug machen es die Opfer dem Täter nicht schwer. Auf Reisen zeigt man sich freizügig und ist sogar auf ein Abenteuer aus. Den Tätern fällt es dann leicht, einen Kontakt aufzubauen. Dies beginnt mit einem Augenkontakt und geht schnell weiter. Die Opfer denken zunächst nur kurzfristig und wollen Spaß haben. Schnell entsteht jedoch die Hoffnung, dass aus der Urlaubsliebe vielleicht doch mehr werden könnte.

Zu den typischen Nationen, in denen Männer auf der Suche nach willigen Urlauberinnen sind, zählen

Grundsätzlich ist Bezness jedoch überall denkbar. Der Betrug verspricht den Tätern ein komfortableres Leben. Beziehungen sind Mittel zum Zweck.

Das typische Opferprofil

Opfer gibt es unter Frauen genauso wie unter Männern. Gezielt werden in der Regel Alleinreisende ins Visier genommen und angesprochen. Vorzugsweise sind das ältere Männer und Frauen. Diese sehnen sich ja geradezu nach Kontakt.

Dabei sind die Opfer größtenteils nicht die attraktivsten. Gerade hier ist es für die hübsche Urlaubsaffäre einfach, entsprechende Sehnsüchte auszunutzen. Frauen wie Männer wollen begehrt werden und sind daher oft blind für die tatsächlichen Motive, obwohl es vielleicht deutliche Anzeichen dafür gibt, dass es sich bei der entsprechenden Person um einen Beznesser handelt.

Warum sollte sich ein attraktiver Mensch sonst auf so eine Beziehung einlassen? Liebe auf den ersten Blick gibt es, wird aber nicht die Regel sein. Beznesser verfolgen ihre eigenen Ziele. Es ist ein “Business”. Gezielt arbeiten die Beznesser sich voran. Vielleicht gibt es zunächst kleine Geschenke wie Blumen und der Betrüger drängt ganz bewusst zunächst nicht auf weiteren Körperkontakt und Sex.

Bezness erkennen – Anzeichen für Bezness

Bezness kann grundsätzlich jeden betreffen. Da es sich um ein Business handelt, gibt es typische Anzeichen, bei denen Touristen aufhorchen sollten.

  • Es ist schnell von der großen Liebe die Rede.
  • Es wird schnell der Wunsch nach einer Heirat geäußert.
  • Der Betrüger bittet um Geld oder Geschenke.
  • Es besteht ein großer Altersunterschied.
  • Der Betroffene kommt aus “niedrigeren” Kreisen.

Auch wenn es schwer fällt, sollte man den Verstand nicht ausschalten, wenn Gefühle im Spiel sind. Bleiben Sie realistisch, wenn deutlich jüngere Personen Sie ansprechen und von tiefen Gefühlen sprechen. Anzeichen wie vorstehenden, sollten ernst genommen werden.

Versetzen Sie sich in die Lage des Gegenübers, wenn Sie eine attraktive Person im Urlaubsland treffen. Vielleicht kann man die andere Seite ja sogar verstehen. Die Hoffnung auf ein besseres Leben an sich ist an sich nicht verwerflich. Und der Zugang nach Europa über eine europäische Frau oder einen europäischen Mann ist nachvollziehbar.

Kontakt zu einem Detektiv bei Verdacht auf Bezness

Sollten Sie im Ausland jemanden kennengelernt haben und sind unsicher, ob der Mann oder die Frau es ernst mit Ihnen meint, nehmen Sie Kontakt mit einem Detektiv unseres Teams auf.

Opfer von Bezness zu sein ist keine Schande und kann im Grunde jedem passieren. Detektive überprüfen diskret, was sich hinter den Geschichten verbirgt.

Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich unverbindlich zum Thema beraten:

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Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba – Rechtssicht in Deutschland

Ist Nachbarn ausspionieren strafbar?

Grundsätzlich ist das Beobachten der Nachbarn zunächst einmal nicht strafbar, schließlich kann man kaum die Augen verschließen, wenn man den Nachbarn sieht. Stalking hingegen steht unter Strafe und ist neben Mobbing ein aktuelles Thema. Manche Menschen in unserer Gesellschaft übertreiben es allerdings und schauen nicht nur aus dem Fenster.

Der Neugier sind in Deutschland Grenzen gesetzt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wessen Rechte überwiegen und ob die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist.

Ganz klar überschritten ist diese Grenze, wenn Nachbarn Ihr Grundstück ohne Erlaubnis betreten. Hier macht man sich der Nachbar des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar.

Auch in anderen Fällen kann es Probleme geben. Der Einsatz beispielsweise von Abhörtechnik oder GPS Trackern am Fahrzeug des Nachbarn gehen definitiv zu weit. Hier greifen §§ 201, 201 a, 238 StGB.

Ob der Nachbar tatsächlich die rechtlichen Grenzen überschreitet, ist im Einzelfall zu prüfen und nachzuweisen. Faktisch sind Streitigkeiten in der Nachbarschaft keine Seltenheit. Wenn Sie Beweise für ein Fehlverhalten des Nachbarn benötigen, unterstützen Sie unsere Detektive. Der Nachbar hat rechtliche Grenzen einzuhalten.

Dabei sollten Sie zunächst vielleicht bei einem zufälligen Treffen auf dem Hausflur ein Gespräch mit dem Nachbarn führen, um die Angelegenheit zu klären. Danach könnten Sie den Einblick durch Pflanzen, Plissees oder Gardienen erschweren. Als Mieter sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen auf das Verhalten des Nachbarn hin. Gegebenenfalls kann der Vermieter hier schlichtend mitwirken. Nachstellungen muss sich niemand gefallen lassen, wenn es überhandnimmt und der Nachbar “too close” ist.

Nachbar spioniert mich aus.

Sollte dies alles nicht fruchten, können wir bei der Beweisführung helfen. Ihre Wohnung/Ihr Haus ist kein rechtsfreier Raum. Wir haben in diesem Bereich jahrzehntelange Erfahrung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Nachbar Sie ausspioniert.

Wir observieren Sie und stellen fest, ob Ihnen jemand folgt.

Zudem überprüfen wir, ob Ihr Nachbar sich am Telefon oder Ihren Räumlichkeiten zu schaffen gemacht hat. Heutzutage ist nahezu alles möglich. Es kommt auch im Privatbereich sogenannte Spyware zum Einsatz. Die entsprechende Technik ist schnell installiert. Sollte Ihr Nachbar Informationen haben, die er eigentlich nicht haben sollte, spricht dies dafür, dass entsprechende Technik eingesetzt wird.

Wir können dann zum Beispiel feststellen, ob Ihre Wohnung/Ihr Haus überwacht wird und haben Tipps für geeignete Maßnahmen.

Schlichtungsverfahren mit Nachbarn beim Schiedsamt

Um die Kosten gering zu halten, kann zunächst ein Schiedsmann zum Einsatz kommen, egal ob Stalking (Nachstellung) oder Mobbing durch Ihren Nachbarn. So lässt sich ein Streit mit dem Nachbarn vielleicht einvernehmlich regeln und die Situation entschärfen. Allerdings muss sich Ihr Nachbar nicht auf das Verfahren einlassen.

Sollt keine einvernehmliche Regelung möglich sein, bringen wir für Sie anhand diskreter Observationen Klarheit. Mit Hilfe von Ihrem Anwalt können Sie dann eine Unterlassungserklärung erwirken.

Einzelfallentscheidungen deutscher Gerichte zu nachbarschaftlicher Überwachung

Keine Videoüberwachung bei Geringfügigkeiten

Dem Schutz des Eigentums stehen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn gegenüber. Letztendlich muss bei einem Streit immer eine sogenannte Einzelfallabwägung stattfinden. So urteilte der Bundesgerichtshof im Jahre 1995 (BGH – Urteil vom 25. April 1995, VI ZR 272/94), dass eine Videoüberwachung nicht zulässig sei, wenn es um eine geringfügige Verletzung der Rechte ginge und die Rechte des Nachbarn verletzt werden. Hier war Unrat auf einen Weg geworfen worden und der Nachbar hatte die Befürchtung, er würde von den Kameras mit aufgezeichnet werden.

Kontrolle des Eingangs per Video

In einem anderen Verfahren (BGH – Urt. v.24.05.2013 – V ZR 220/12) urteilte der BGH wie folgt:

Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden. Voraussetzung: Es muss ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegen. Dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ist ausreichend Rechnung zu tragen.

Videoüberwachung in Tiefgarage

Das LG München wies eine Berufung gegen ein Urteil des AG München (Aktenzeichen 482 C 893/10) per Beschluss ab (LG München I, Beschluss vom 11.11.2011 – 1 S 12752/11 WEG). Gegenstand war hier eine Videoinstallation in einer Tiefgarage. Das LG verwies auf die Entscheidung des AG München. Eine Videoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Miteigentümer. Dies gelte sogar dann, wenn dort Diebstähle stattgefunden haben.

Persönlichkeitsrechte des Nachbarn sind einzuhalten

Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar sein – unzulässige Wildcam (Urteil des Amtsgerichts München vom 28.02.2019, Aktenzeichen 484 C 18186/18 WEG).
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus (BGH VI ZR 176/09 – Urt. v. 16.03.2010).

Alle Entscheidungen zeigen, wie diffizil entsprechende Sachverhalte sind. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechende Vorkommnisse mit dem Nachbarn vollständig aufzuklären und zu dokumentieren.

Wir helfen Ihnen umgehend, das Fehlverhalten in der Nachbarschaft durch einen Detektiv festzustellen und zu belegen.

Wann ist das Beobachten eines Nachbarn strafbar?

Nachstellung ist der juristische Begriff für “stalken” und Stalking ist gemäß § 238 StGB in Deutschland strafbar:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht.

Die empfindliche Strafe zeigt, wie ernst das Thema ist. Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Verstoßen Sie gegen vorstehende Vorschrift kann das teuer werden. Neben dem strafrechtlichen Anspruch hat der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche. Zunächst gibt es den Unterlassungsanspruch, daneben können Schmerzensgeldansprüche in Betracht kommen.

Sollten Sie der Betroffene sein, kann unsere Detektei Ihnen helfen. Wir können feststellen, ob Ihre Wohnung verwanzt, oder das Telefon manipuliert worden ist oder Sie gestalked werden.

Welche Strafe für heimliches Abhören des Nachbarn?

Es gibt in Deutschland keinen rechtsfreien Raum. Technisch bietet der Markt mittlerweile viele Artikel im Sortiment, die das heimliche Abhören eines Nachbarn ermöglichen. Dies steht in Deutschland jedoch unter Strafe.

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört…

Auch hier hat unsere Detektei die Möglichkeit, Ihr Handy und Ihre Wohnung zu untersuchen und festzustellen, ob Abhörtechnik angebracht worden ist. Sollten Ihre Nachbarn, auch nur kurzzeitig Zugang oder Zugriff gehabt haben, kann das schon reichen.

Heimliche Aufnahmen im Rechtsstreit verwenden

In den allermeisten Fällen sind heimliche Mitschnitte in einem Zivilprozess nicht verwendbar. Dies liegt anders, wenn die Gegenseite der Verwendung zustimmt. Dies kann erfolgen, wenn sich die Gegenseite erhofft, selbst einen Nutzen aus der Aufzeichnung zu ziehen.

Wir als Detektive dürfen Ermittlungen nur einleiten, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Oft bitten Kunden uns im Rahmen von Stalking oder Mobbing um Hilfe.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, ob zum Beispiel die Installation einer Videokamera durch uns erfolgen kann.

Zulässige Überwachung im Privatbereich

In den vergangenen Jahren sind die Fälle häuslicher Gewalt in die Höhe geschossen. Insbesondere in Zeiten von Corona hat die Anzahl erheblich zugenommen. Grundsätzlich ist der häusliche Bereich geschützt, aber dieser Schutz hat seine Grenzen.

Wird ein Familienmitglied Zuhause verletzt und braucht Beweise für die Polizei, können heimliche Videoaufnahmen und sonstige Überwachungsmaßnahmen zulässig sein. In solchen Fällen überwiegt das berechtigte Interesse des Geschädigten die rechtlichen Interessen des Täters.

In solchen Fällen können wir Ihnen eine getarnte Kamera zur Verfügung stellen, damit Sie die Beweise für eine Strafverfolgung aufbringen können. Der Einsatz von Kameras im eigenen Bereich und vor der eigenen Tür (nicht der Straße) sind dann zulässig.

Untersuchung der Wohnung auf Abhörgeräte bringt Klarheit und Beweise

Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung hat heute jedermann Zugang zu elektronischer Ausstattung, mit der andere ausspioniert werden können. Bei nur kurzem Zugang zu Ihrer Wohnung kann eine Installation erfolgen.

Es geht über GPS Tracker am Auto, Spy-Software, bis hin zu Wanzen. Diese sind zum Teil schon so winzig, dass sie kaum auffallen und schnell installiert sind. Die Beweggründe für den Täter sind ganz unterschiedlich. Es geht um die pure Befriedigung von Neugier, bis hin zur Vorbereitung von Straftaten oder einer schlichten Kontrolle anderer Menschen. Hierbei sind die betreffenden Leute einfallsreich und schrecken vor nichts zurück.

Wir arbeiten in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren. Heutzutage sind neben Unternehmen immer mehr Privathaushalte betroffen. Grundstücksnachbarn machen es einem manchmal schwer. Wir hören immer wieder, dass Informationen nach außen gedrungen sind, die eigentlich niemand kennen dürfte.

Hier sorgen wir für Klarheit, damit Sie Gewissheit erlangen und sich in den eigenen vier Wänden wieder wohlfühlen. Unsere Beobachtungen helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.

Wir haben in unserer Detektei das technische Equipment und das notwendige Personal, um entsprechende Technik zu entdecken. Generell können wir Ihnen auch bei der Frage helfen: Wird mein Handy abgehört?

Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn

Wird tatsächlich festgestellt, dass der Nachbar Sie unzulässig aufnimmt oder in anderer Art und Weise beeinträchtigt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch.

Grundsätzlich greifen hier §§ 1004 in Verbindung mit 823 BGB. Niemand muss sich einen störenden Eingriff in seinen Lebensbereich durch Nachbarn gefallen lassen, wenn sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Am ehesten gelingt die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei einer sorgfältigen Dokumentation. Solange Sie diese lediglich selbst in Form eines sogenannten Lärm- bzw. Störungsprotokolls durchsetzen wollen, werden die Nachbarn dies umgehend bestreiten.

Ganz so einfach ist das Bestreiten nicht, wenn unsere Ermittler Ihnen zur Seite stehen und ihre Beobachtungen dokumentieren. Neben dem Bericht steht unser Ermittler als Zeuge zur Verfügung. Da der Ermittler kein persönliches Interesse hat, wiegt seine Aussage als neutraler Zeuge vor Gericht schwerer.

Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Im Einzelfall kann es zu Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz kommen, wenn eine Nachstellung vorliegt. Hier kann das Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen. Dieses existiert seit 2001. Die Anwendung im Einzelfall ist hier immer noch umstritten.

Das Gericht kann geeignete Maßnahmen festsetzen. § 1 Abs. 2 Ziffer 2 b führt hierzu aus:

…eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt…

Die Beurteilung des Sachverhalts sollte immer in Absprache mit einem Rechtsbeistand erfolgen. Dieser kann jedoch erst entscheiden, ob man gegen den Nachbarn vorgeht, wenn belastbare Fakten vorliegen.

Hier unterstützen Sie unsere Privatdetektive. Durch eine Dokumentation unsererseits erhöhen Sie Ihre Chancen, einen Rechtsanspruch durchsetzen zu können.

Kosten des Detektiveinsatzes im Verfahren gegen den Nachbarn

Stellt sich im Rahmen einer Ermittlung heraus, dass Ihr Nachbar sich tatsächlich gemäß der oben genannten Vorschriften strafbar gemacht hat, hat er die Kosten des Einsatzes zu übernehmen. Letztendlich hängt dies immer von den Umständen im Einzelfall ab und Sie sollten einen rechtlichen Beistand hinzuziehen.

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Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba – Rechtslage in Deutschland

Ausgangslage und gesetzliche Regelung zum Thema Foto

Grundsätzlich hat in Deutschland jeder ein Recht am eigenen Bild und das Recht zur informationellen Selbstbestimmung. Dies sind Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches aus Artikel 2 Abs. 1 GG hergeleitet wird. Am ehesten umgehen Sie entsprechende Probleme mit dem Betroffenen, wenn Sie vor Verwendung von Bildern um seine Erlaubnis bitten. Zunächst gilt nachstehendes.

Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist in § 22 KUG geschützt:

Bildnisse dürfen danach nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Unter Juristen ist immer wieder strittig, wann ein Verbreiten im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift vorliegt. Eine Meinung geht davon aus, dass bereits die Weitergabe an eine weitere Person den Tatbestand erfüllt. Eine andere Ansicht hält die Weitergabe an nur eine Person eben nicht für ausreichend.

Zudem gibt es Ausnahmetatbestände in § 23 KUG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Getreu dem Motto: keine Ausnahme ohne Gegenausnahme. Danach erstreckt sich die Befugnis jedoch…

… nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Wann darf ein Detektiv Bilder im Einsatz machen?

Wie ernst es dem Gesetzgeber ist zeigt § 33 KUG, denn der normiert in Abs. 1:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Verfolgt wird diese Tat allerdings nur auf Antrag.

Wann darf ein Detektiv im Einsatz Fotos machen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Ausgangspunkt ist hier die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Durch das Fotografieren werden sogenannte personenbezogene Daten erhoben.

Für die Anfertigung von Fotos könnte Art. 6 Abs. 1 f DSGVO entscheidend sein. Dieser lautet:

  1. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Wie so oft im Recht geht es hier um die Abwägung entgegenstehender rechtlicher Interessen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu noch nicht entschieden.

Das Bundesministerium führt auf seiner Seite aus:

Die Datenschutz-Grundverordnung betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss.

Letztendlich kann daher nur in der konkreten Situation eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Denkbar ist hier eine stufenweise Ermittlungsarbeit. Dabei muss immer ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen. Sollte dieser sich bestätigen, können weitere Ermittlungen angezeigt sein.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Arbeitgeber hat einen handfesten Verdacht, ein krankgeschriebener Arbeitnehmer könnte im Krankenstand einer Schwarzarbeit nachgehen. Sollte sich dann bei der Observation herausstellen, dass der Arbeitnehmer sich tatsächlich genesungswidrig verhält und einer Schwarzarbeit nachgeht, können Fotos von dieser Aktivität gerechtfertigt sein.

Alle Aufträge sind immer eine Entscheidung im Einzelfall, die abhängig von den Beweggründen des Kunden zu beantworten ist, wobei ein Detektiv keinen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre begehen darf. Von Fall zu Fall ist die Abwägung der Rechtslage neu vorzunehmen um keine unzulässigen Eingriffe in Rechte anderer vorzunehmen, wenn der Detektiv Beweismaterial sammelt.

Wann dürfen Videos vom Arbeitnehmer gemacht werden?

Im Grundsatz gilt für Videos eines Arbeitnehmers nichts anderes als für Fotos durch Detektive. Bei einem klaren Verdacht auf eine gesetzeswidrige Handlung ist es erlaubt, diese per Video zu dokumentieren.

Ein Privatdetektiv überprüft zunächst, welche Bereiche betroffen sind. Insbesondere geht es darum, wo der Arbeitnehmer zu filmen wäre.

Es sind die genauen Umstände anzuschauen und zu bewerten. Ausgangspunkt ist unbedingt ein konkreter Anfangsverdacht auf dein gravierendes Fehlverhalten. Ausgehend davon ist zu prüfen, welche Rechte den Videos entgegenstehen könnten.

Aus­nahms­wei­se ist ein Ein­ver­ständ­nis des ab­ge­film­ten Ar­beit­neh­mers nicht er­for­der­lich, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder ein erheblicher Schaden entstanden ist. Hinzu kommt noch die Frage, ob eine Wiederholungsgefahr gegeben ist.

All dies klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mögliche Vorgehensweisen. Dies beinhaltet auch eine Einschätzung, ob die Maßnahme zulässig ist. Entscheidend hierfür ist beispielsweise der zu überwachende Raum. Haben eigentlich nur Sie dort Zugang, ist eine Videoinstallation eher möglich, als in Bereichen, wo auch unbeteiligte Dritte Zugang haben.

Sozialräume oder Umkleideräume fallen aus der Betrachtung, denn dort dürfen wir nicht filmen oder fotografieren.

Wir klären im Zweifel mit Ihrem Rechtsbeistand ab, ob Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind und ob er Aussagen der Detektive benötigt oder zunächst mit einem entsprechenden Bericht arbeiten kann.

Was sind berechtigte Interessen?

Das berechtigte Interesse begegnet uns im Rechtsverkehr immer wieder. Es ist Ausgangspunkt und Bewertungsmaßstab für Detektive bei der Ermittlung. Hier sind die Rechtsgüter der betroffenen Personen abzuwägen, welche grundgesetzlich geschützt sind.

In den allermeisten Fällen geht es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Je nach Sachlage überwiegt das eine oder andere. Hier gilt es für den Detektiv sorgfältig abzuwägen.

Im Grunde verbirgt sich dahinter immer wieder eine Abwägung rechtlicher oder tatsächlicher Aspekte. Ein Detektiv darf nicht tätig werden, wenn der Auftraggeber nur seine Neugier befriedigen will. Deswegen muss ein Detektiv bei der Auftragsannahme prüfen, ob er den Auftrag tatsächlich annehmen und recherchieren darf. Es gibt hier viele Dinge, die zu berücksichtigen sind, bevor eine Detektei einen Auftrag entgegen nimmt.

Beispielsweise dürfen Videoinstallationen zur Überwachung oder Observation von Mitarbeitern durch eine Detektei nur erfolgen, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht.

Ein hinreichender Verdacht liegt in der Regel bei einem Verdacht einer Straftat vor. Wird ein Unternehmen bestohlen, kann es sich der Hilfe von Detektiven bedienen, um die Angelegenheit aufzuklären. Ein Detektiv kann dabei mehrstufig zum Einsatz kommen, sei es beispielsweise als verdeckter Ermittler im Betrieb oder im Zuge einer Observation.

Wir klären für Sie zunächst den Sachverhalt auf, bevor Sie weitere Schritte einleiten und die Dinge aus dem Ruder laufen. Bestätigt sich ein Anfangsverdacht, können weitere Ermittlungsschritte folgen.

Auch im Privatbereich sind berechtigte Interessen zu berücksichtigen. Oftmals stehen hier allgemeine Persönlichkeitsrechte im Vordergrund. Besteht beispielsweise bei Ehegatten der handfeste Verdacht, dass sich der Partner ehewidrig verhält, können wir für Sie ermitteln. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen tritt hier zurück.

Die Rechte von Detektiven – was man darüber wissen sollte

Detektive haben in Deutschland keine Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse. Der Einsatz beispielsweise von GPS-Trackern und die Überwachung von Telefonaten dürfen nur die Ermittlungsbehörden vornehmen.

Detektive können sich grundsätzlich des Jedermannsrechts gemäß 127 StPO bedienen. Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt kann der Betroffene festgenommen werden.

Ein Detektiv muss in Deutschland fast schon ein halber Jurist sein, um die Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen zu beurteilen. Beispielsweise darf er nicht in eine fremde Wohnung eindringen. Die Detektivarbeit erfordert daher Fingerspitzengefühl.

Ein Mitarbeiter, der sich genesungswidrig verhält, darf beispielsweise sogar in seinem Gartenbereich überwacht werden, wenn er schwere körperliche Arbeit verrichtet, obwohl er eigentlich krankgeschrieben ist.

Unsere Detektive unterstützen unsere Kunden hier mit geeigneten Maßnahmen. Kein seriöser Detektiv wird aufs Geratewohl für Sie ermitteln und Fotos machen. Nur bei einem berechtigten Interesse und bei Vorliegen eines klaren Verdachtsmoments übernehmen Detekteien in Deutschland Fälle, um Menschen zu überwachen und eventuell zu fotografieren.

Benötigen Sie einen Privatdetektiv?

Wenn Sie die Hilfe einer Detektei benötigen, sind A Plus Detektive im gesamten Inland und im Ausland für Sie da, wenn es einen triftigen Grund für den Auftrag gibt. Unsere Privatdetektive arbeiten für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen im Rahmen der rechtlichen Grenzen bei Fällen mit Vorliegen eines berechtigten Interesses.

Wir achten auf die Gesetze, wenn wir unsere Dienste erbringen und beschaffen legal Beweismittel, die Sie vor Gericht verwenden können. Holen Sie sich jetzt weitere Informationen und lassen sich von einem Detektiv beraten.

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Monitoring-Tools: Wie Unternehmen im Homeoffice ihre Mitarbeiter überwachen

Grundsätzlich gibt es vertragliche und gesetzliche Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis. Basis ist zunächst der Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitgeber eine Vergütung für durch den Arbeitnehmer geleistete Dienste zu zahlen hat.

Hieraus ergeben sich gegenseitige Rücksichtnahmepflichten im Bereich des Home Office. Die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich untersagt und immer ein Eingriff in Grundrechte des Betroffenen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand im Home Office arbeitet oder im Büro.

Arbeitgeber kann berechtigtes Interesse an der Kontrolle haben

Der Arbeitgeber kann allerdings ein berechtigtes Interesse haben, die Leistungserbringung zu kontrollieren. Oftmals stellt sich dann die Frage, was der Arbeitgeber darf und was nicht.

Wie überall im Rechtsstaat sind beiderseitige Rechte der Vertragsparteien zu berücksichtigen. Insbesondere in Zeiten von Corona kam es vermehrt zum Arbeiten im Homeoffice. Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erfassung der Arbeitszeit.

Aber auch der Arbeitnehmer hat ein Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG. Hier gilt es abzuwägen, ob ein Informationsinteresse des Arbeitgebers besteht. Die Erfassung der Arbeitszeiten mittels Software dürfte beispielsweise als zulässig anzusehen sein. Bestenfalls wird zuvor die Einwilligung des Arbeitnehmers eingeholt. Der Mitarbeiter ist darüber zu informieren, welche Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden.

Was ist bei der Überwachung im Homeoffice erlaubt?

Datenschutzgesetz im Arbeitsverhältnis

§ 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG lässt die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses unter nachstehenden Umständen zu:

Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

Explizit führt § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG bei Straftaten aus:

Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

Vorstehende gesetzliche Regelungen zeigen, wie wichtig der Umgang mit persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist.

Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber jedoch eine Datenerhebung bei einer Einwilligung zu. Hier ist dem Betroffenen bewusst, dass eine entsprechende Verarbeitung seiner Daten erfolgt.

E- Mail Konten – Kontrolle in Zeiten von Corona

Zwischenzeitlich gibt es diverse Programme, die eine komplette Totalüberwachung durch den Arbeitgeber im Home Office ermöglichen. Es gibt unzählige Softwareangebote auf dem Markt und die Möglichkeiten sind nahezu grenzenlos. Die Technik ist verführerisch, doch ist längst nicht alles erlaubt, was möglich ist.

Es ist zunächst zwischen dienstlichen und privaten Inhalten zu trennen. Bei dienstlichen Inhalten hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die entsprechende Kommunikation seiner Mitarbeiter. Hier gibt es bei der Überprüfung keine Probleme, insbesondere, wenn die private Nutzung untersagt ist.

Private E Mails der Mitarbeiter hingegen dürfen nicht überwacht und mitgelesen werden. Eine Ausnahme könnte hier allenfalls bestehen, falls schwere Straftaten begangen werden und ein erheblicher Schaden eintritt und der Mitarbeiter dafür sogar Firmenhardware nutzt.

Browserverlauf

Hier gilt im Prinzip das gleiche wie bei der Kontrolle von Mails. Hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Hardware zur Verfügung gestellt und eine private Nutzung untersagt, dürften die Kontrollbefugnisse weitergehen.

Grundsätzlich sollten hier ja keine privaten Informationen vorliegen. Durch die Auswertung des Verlaufs gewonnene Erkenntnisse sind dann beispielsweise in einem Folgeprozess wegen einer Kündigung verwertbar.

Welche Kontrollmöglichkeiten sind im Home-Office untersagt?

Grundsätzlich ist wieder jeder Einzelfall zu betrachten. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Computer zur Verfügung gestellt und die private Nutzung untersagt, dürfte eine Kontrolle des Nutzungsverhaltens zulässig sein. Ausgangspunkt ist immer die Prüfung der Verhältnismäßigkeit für einen Eingriff.

Hier gilt es beispielsweise

  • die Schadenshöhe,
  • die Häufigkeit
  • und gegebenenfalls eine Wiederholungsgefahr

zu beurteilen, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Zudem darf es keine milderen Mittel geben, um das Ziel zu erreichen.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine privaten Mails der Mitarbeiter lesen. Darüber hinaus ist das heimliche Einschalten von Kameras und Mikrofonen unzulässig.

Die permanente und heimliche Überwachung durch die Kamera am Computer ist nicht zulässig. Sollte aufgrund solcher Aufzeichnungen eine Kündigung erfolgen, unterliegen diese möglicherweise einem Verwertungsverbot im Prozess. Das Arbeitsverhältnis unterliegt auch im Home Office rechtlichen Grenzen.

Überwachungssoftware PC Auswertung

Aufgrund der rasanten Entwicklung ist technisch eine komplette Überwachung möglich. Es kann dokumentiert werden, welche Programme genutzt wurden. Hierzu wird es in den nächsten Jahren sicher noch entsprechende Urteile geben.

Es liegt aktuell ein Urteil des BAG vor. Danach ist der Einsatz eines Software-Keyloggers als PC-Überwachung nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG a.F. erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht (BAG, Urteil vom 27. 7. 2017 – 2 AZR 681/16).

Besteht jedoch der Verdacht, dass ein Mitarbeiter einen Arbeitszeitbetrug begeht, kann der Einsatz entsprechender Software legitim sein. Zum Teil wird dann in regelmäßigen Abständen ein Bildschirmfoto gemacht, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aktiv ist.

Dauerüberwachung ist verboten

Aufgrund des starken psychischen Drucks ist eine Dauerüberwachung wohl selbst mit Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zulässig. Eine nur stichprobenartige Überwachung ist ebenfalls im Einzelfall zu überprüfen.

Strafbarkeit gemäß § 201, 201 a StGB

In extremen Fällen könnte ein strafbewehrtes Handeln vorliegen. Denkbar wäre das bei einer anlasslosen Überwachung über Kamera und dem Einsatz von Mikrofonen in der Wohnung des Mitarbeiters. Eine entsprechende Überwachung im Homeoffice sollte daher unterbleiben.

Es ist deshalb ratsam, eine entsprechende Überwachung wie den Einsatz einer Überwachungssoftware mitzuteilen. Dies kann individualvertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung geschehen. Haben die Mitarbeiter Kenntnis von der Kontrolle, können sie sich darauf einstellen. Bestenfalls hat das Unternehmen sein Ziel schon erreicht.

Hausbesuch beim Home Office

Der Chef/Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse zur Prüfung, ob ein Arbeitsplatz für ein Arbeiten im Home Office geeignet ist, beziehungsweise wie er gestaltet werden kann. Der Arbeitsschutz spielt gleichfalls eine Rolle. Das heißt jedoch nicht, dass der Chef oder ein Vorgesetzter unangemeldet Zutritt zur Wohnung begehren kann. Es ist vorher ein Termin abzusprechen, wann er zum Mitarbeiter nach Hause kommt.

Unterlassungsanspruch gegen unzulässige Überwachung

Hat ein Arbeitnehmer den Verdacht, dass er vom Arbeitgeber permanent überwacht wird, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Chef haben. Zum Teil lässt sich durch den Arbeitnehmer nachvollziehen, wer welche Daten ausliest. Bei einer widerrechtlichen Überwachung und Datenerfassung besteht ein Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen.

Es kommt die Möglichkeit in Betracht, sich an den Betriebsrat zu wenden. Sollte dies ebenfalls nichts bringen, bleibt noch der Weg zur Aufsichtsbehörde. Die Behörde hat den Vorfall dann zu prüfen.

Einsatz von Detektiven zur Überwachung von Home Office Arbeit

Arbeitgeber kommen mit einem konkreten Anfangsverdacht zu uns. Die Zahl der Überwachungen wegen Homeoffice-Verfehlungen hat mit der Coronavirus-Pandemie zugenommen.

Wir dürfen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht in seiner Wohnung überwachen. Aber wir können prüfen, ob er vielleicht während der Arbeitszeit anderen Aktivitäten nachgeht. Insbesondere konnten wir in der Vergangenheit sehr häufig ausufernde Freizeitaktivitäten der Mitarbeiter beweisen, die im Hone Office arbeiten sollten.

Haben Sie einen Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter einen Betrug bei der Erfassung der Arbeitszeit begeht, nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir für Klarheit sorgen können, denn wir können Arbeitszeitbetrug beweisen.

Hintergrund eines solchen handfesten Anfangsverdachts können berechtigt durchgeführte Mitarbeiterkontrollen sein oder ein Feedback von Kunden, dass die betreffenden Mitarbeiter nicht zu erreichen sind. Anlasslose Ermittlungen sind nicht zulässig.

Der klare Verdacht ist deshalb wichtig, um für Sie rechtssicher Feststellungen treffen zu können. So können Sie die Beweise für etwaige Streitigkeiten vor Gericht verwenden. Hierbei ist vorsichtig zu agieren, damit die Feststellungen Ihnen nützen.

Sollten Sie widerrechtlich an Informationen über den Mitarbeiter gelangt sein, kann ein sogenanntes Verwertungsverbot bestehen. Das Gericht berücksichtigt dann so gewonnene Erkenntnisse bei der Urteilsfindung nicht und Sie könnten trotz vorliegender Tatsachen den Rechtsstreit verlieren.

Kosten für einen Detektiv bei der Home-Office-Überwachung

Es gibt keinen Festpreis. Jeder Einzelfall ist anders. Sie schildern die Lage und erhalten ein Angebot.

Der berechtigte Einsatz von Detektiven kann zu einem Kostenerstattungsanspruch führen. Allerdings sind keine Ermittlungen “ins Blaue” in Form einer anlasslosen Mitarbeiterüberwachung gestattet.

Zunächst genießt der Betroffene das Vertrauen seines Chefs. Gibt der Mitarbeiter jedoch einen Anlass für die detektivischen Maßnahmen und verstößt gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, hat er dem Arbeitgeber den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Verfehlungen im Homeoffice rufen Sie uns bitte an über unsere kostenlose Rufnummer:

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Bewerbungsverfahren: Dürfen Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen – oder umgekehrt?

Ob Nachfragen des neuen Arbeitgebers beim ehemaligen Arbeitgeber wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig sind, ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Personaler haben fraglos ein Bedürfnis an Hintergrundinformationen.

Das durch Art 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer jedoch vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit. Es umfasst ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.

Es besteht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, in Deutschland kann jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen. Falls Sie einer Datenerhebung beim alten Arbeitgeber zugestimmt haben, ist die Einholung entsprechender Auskünfte möglich. Den alten Arbeitgeber trifft jedoch in jedem Fall noch eine nachwirkende Fürsorgepflicht.

Gibt mein alter Chef schlechte Auskünfte über mich?

Wir können für Sie ermitteln und feststellen, was der Ex-Chef über Sie sagt. So erfahren Sie die Hintergründe und können angemessen reagieren, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern, falls es zu negativen Aussagen kommt.

In diesem Zusammenhang stößt man auf das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (6 Sa 54/22). Dort hatte ein ehemaliger Arbeitgeber den neuen kontaktiert, um diesen zu warnen. Dabei seien jedoch auch Informationen weitergegeben worden, die nicht auf das Arbeitsverhältnis bezogen gewesen sein.

Unter anderem ging es hierbei um Falschangaben im Lebenslauf. Die Richter waren der Ansicht, dass diese Informationen nicht hätten weitergegeben dürfen. Es ging auch um häufiges Fehler der Arbeitnehmerin. Dies war im vorliegenden Fall nicht abgemahnt worden. Deshalb hätte der alte Arbeitgeber diese Information auch nicht weitergeben dürfen. Das Gericht nahm aufgrund der fehlenden Abmahnung an, dass der alte Arbeitgeber der ehemaligen Arbeitnehmerin mit dem Anruf nur habe schaden wollen.

In solchen Fällen treten wir für Sie als potentieller Arbeitgeber auf und stellen fest, welche Angaben Ihr alter Chef oder dessen Personalsachbearbeiter macht.

Dürfen Arbeitgeber vor ehemaligen Mitarbeitern warnen?

Angaben zum neuen Arbeitsverhältnis

Im Zweifel sollten Sie bei einer eigenen Kündigung keinerlei Angaben zur neuen Arbeitsstelle machen. So erschweren Sie es zumindest dem alten Chef Sie beim neuen Arbeitgeber “schlecht” zu machen.

In der obigen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz hatte das Gericht dem alten Arbeitgeber dies unterstellt. Hintergrund war laut Urteilsbegründung auch der enge zeitliche Zusammenhang des Anrufs. Eine Verpflichtung zur Information über Ihre neue Arbeitsstelle haben Sie nicht. Die betroffene Klägerin hatte hier erfolgreiche einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823, 1004 BGB durchgesetzt. Eine entsprechende Warnung des neuen Unternehmers hinsichtlich des Bewerbers war daher fortan unzulässig.

Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfasst ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (BAG 04. April 1990 – 5 AZR 299/89).

Sollten Sie, warum auch immer, doch das neue Arbeitsverhältnis mitgeteilt haben, können wir für Sie recherchieren, ob unzulässige Angaben über Sie gemacht werden. Unsere Ermittler sind dabei diskret. Niemand erfährt etwas über Ihren Ermittlungsauftrag.

Bedürfnis nach einer Auskunft

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Informationen über den Bewerber haben. Dafür stehen in erster Linie Arbeitszeugnisse zur Verfügung. Insofern es Unklarheiten in Ihrem Arbeitszeugnis gibt, kann das neue Unternehmen das alte kontaktieren.

Was allerdings tatsächlich im dem Gespräch alles abgefragt wird, werden Sie als Bewerber wohl nicht erfahren. Vielleicht wird Ihre Leistung anders beschrieben, als Sie es in Ihrer Bewerbung angegeben haben. Es liegt daher im Interesse eines Bewerbers, hier Klarheit zu bekommen, damit entsprechende Auskünfte Ihnen bei Ihrer Karriere nicht schaden.

Hier können unsere Ermittler Sie unterstützen, um Beweise zu bekommen. Wir stellen fest, welche Auskunft über Sie erteilt wird. Sollte der alte Arbeitgeber den Interessen des Bewerbers zuwider handeln, kann dies juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Neben der Zeugenaussage unseres Ermittlers erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation. Diese Auskünfte können Sie mit Ihrem Rechtsbeistand für Arbeitsrecht besprechen und klären, ob es sinnvoll ist, eine Unterlassung zu verlangen.

Im Einzelfall muss immer eine Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen, wenn weitergehende Informationen eingeholt werden sollen. Rein private Dinge darf der ehemalige Arbeitgeber nicht weitergegeben. Es darf nach der Arbeitsleistung und Ihrer Qualifikation gefragt werden.

Gibt Ihr alter Arbeitgeber sensible Daten weiter?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr alter Arbeitgeber sensible Informationen über Sie weitergibt, können unsere Ermittler Sie unterstützen. In zahlreichen Fällen haben wir unter Verwendung einer sachdienlichen Legende ermitteln können, dass Informationen durch den alten Arbeitgeber/das alte Unternehmen weitergegeben wurden.

Für Sie selbst ist der Nachweis über eine Informationsweitergabe nahezu unmöglich. Auf Ihre Nachfrage hin erteilt der alte Arbeitgeber keine Auskunft. Bei dem Einsatz unserer Ermittler sieht das anders aus. Wir fragen gezielt bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach. Die entsprechenden Informationen sind für Sie als Bewerber Gold wert, geht es doch um Ihre berufliche Zukunft. So können Sie zeitnah klären, warum Sie bei potentiellen künftigen Arbeitgebern nach einem Vorstellungsgespräch nicht weiter kommen.

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf Berücksichtigung Ihrer Interessen. In nahezu jedem Bewerbungsverfahren müssen Sie mit Rückfragen rechnen. Grundsätzlich sollten Sie uns daher zeitnah kontaktieren, um gewappnet zu sein. Wir helfen Ihnen, die Situation richtig einzuschätzen.

Bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis muss der neue Betrieb Ihre Informationen vertraulich behandeln und Rücksicht auf Ihre Interessen nehmen. Er darf mit Ihrer Zustimmung beim aktuellen Arbeitgeber nachfragen. Bestenfalls weisen Sie direkt in der Bewerbung darauf hin, dass diese aufgrund der ungekündigten Stellung vertraulich behandelt werden soll, wenn Sie keine Rückfragen wünschen.

Sollten ohne Ihre Einwilligung Fragen an Ihren noch aktuellen Arbeitgeber erfolgen, kann dies heikel sein.

Ob und was der Ex-Chef über Sie sagt, ermitteln wir für Sie. So stellen Sie fest, woran Sie sind und können reagieren.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Ein Arbeitnehmer/Bewerber hat in der Regel ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG. Eine weitere gesetzliche Verankerung fehlt und die Angelegenheit ist noch nicht obergerichtlich geklärt. Entscheidend dürfte immer eine Abwägung im Einzelfall sein. Dabei sollte der Bewerber zunächst selbst befragt werden, um seine Rechte zu wahren.

Es ist sinnvoll, einen Ermittler einzuschalten, bevor Sie selbst aktiv werden. Wir ermitteln für Sie zunächst den Sacherhalt und stellen fest wer was über Sie gesagt hat. Danach können Sie mit Ihrem Rechtsbeistand klären, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Klage auf Unterlassung

Insofern Sie die Befürchtung haben, dass Ihr Ex-Arbeitgeber unberechtigte Informationen über Sie weitergibt, sollten Sie zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen. Wir klären schnell und diskret ab, was die Ex-Chefs über Sie preisgeben.

Über das Ermittlungsergebnis erhalten Sie von uns einen detaillierten Bericht. Mit diesem können Sie vom ehemaligen Arbeitgeber Unterlassung fordern und dies gerichtlich durchsetzen. So stehen die Chancen für einen neuen Job besser.

Bestehendes oder gekündigtes Arbeitsverhältnis?

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis hat das neue Unternehmen bereits bei der Vertragsanbahnung eine sogenannte Fürsorgepflicht und muss auf die Belange des potentiellen neuen Arbeitnehmers Rücksicht nehmen.

Sollte ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegen, spricht grundsätzlich nichts dagegen, den alten Arbeitgeber zu kontaktieren.

Hier können unsere Ermittler feststellen, was über Sie gesagt wird. Grundsätzlich könnte man einen Anruf beim neuen Arbeitgeber fingieren, um zu schauen was dieser erfragt. So können Sie als Bewerber sich einen Eindruck verschaffen.

Angaben zu Straftaten

Es gilt der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten”. Sollte keine gerichtliche Entscheidung vorliegen, hat der alte Arbeitgeber entsprechende Informationen zurückzuhalten. Sollten bloße Vermutungen an den neuen Chef weitergegeben werden, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des betroffenen Arbeitnehmers führen. Hierfür benötigen Sie jedoch entsprechende Infos und Beweise.

Dabei können wir Sie unterstützen. Wir fragen dann vor dem Hintergrund, dass ein neuer Bewerber sich vorstellt, nach und halten den Ablauf schriftlich fest. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass Sie verunglimpft werden, können Sie dies für die Zukunft unterbinden und so Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Ohne einen Ermittlereinsatz wird Ihnen der Nachweis kaum gelingen. Der ehemalige Arbeitgeber sollte daher durch uns hinterfragt werden.

Verbot der Weitergabe

Auch wenn grundsätzliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber im Einzelfall zulässig sein können, hat dies seine Grenzen. Fragen zum Arbeitszeugnis dürfen beantwortet werden. Der ehemalige Chef verletzt jedoch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, wenn er dessen Personalakten einem Dritten ohne Wissen des Betroffenen zugänglich macht (BAG Urteil vom 18.12.1984 – 3 AZR 389/83). Hier gibt es keinen Spielraum für Interpretationen. So sensible Dokumente dürfen nicht herausgegeben werden.

Unsere Detektive ermitteln, ob der ehemalige Arbeitgeber solche Information zugänglich macht.

Verstoß gegen den Direkterhebungsgrundsatz

Jede Datenerhebung musste gemäß § 4 Abs. 2 BDSG a.F. grundsätzlich beim Betroffenen erfolgen. Die Wertung dieser ehemaligen Norm dürfte noch nachwirken. Auch bei aktuellen Fällen ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Dabei sollte, wenn möglich, zunächst der Betroffene gefragt werden. Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sind einzuhalten.

Dies kann beispielsweise für das Arbeitszeugnis gelten. Anstatt beim ehemaligen Betrieb nachzufragen, sollte zunächst der Bewerber gefragt werden.

Wohlwollenspflicht

Sollte Ihr alter Arbeitgeber mit Ihrem neuen sprechen, obliegt ihm eine sogenannte Wohlwollenspflicht (Bundesarbeitsgericht, BGH 26.11.1963 – VI ZR 221/62). Angaben im Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen hinsichtlich der Beschäftigungsdauer des ehemaligen Mitarbeiters sind unproblematisch. Der alte Arbeitgeber darf aber nicht negativ über Sie berichten, insbesondere darf er nicht von den Angaben im Arbeitszeugnis abweichen. Zumindest sollten die Angaben des Arbeitgebers zutreffend sein.

Unsere Ermittler können feststellen, ob ihr alter Arbeitgeber sich daran hält und welche Auskunft er erteilt. Wir kontaktieren Ihren alten Arbeitgeber und bitten ihn um Informationen zu Ihrer Person. So erhalten Sie Gewissheit für Ihren laufenden Bewerbungsprozess und können sich ein Bild machen. Das Ergebnis sollten Sie mit einem Juristen besprechen. Den ehemals Beschäftigten schlecht zu reden, kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Die Rechte des Bewerbers sind zu berücksichtigen. Auskünfte müssen sich daher im rechtlichen Rahmen halten.

Einsatz eines Privatermittlers

Insbesondere wenn Sie mehrere Vorstellungsgespräche hatten und es dennoch nicht zu einem Vertrag kam, sollten Sie hellhörig werden und einen Ermittler einschalten. So erhalten sie Gewissheit, ob tatsächlich negativ über Sie gesprochen wird.

Wir sind erfahren im Umgang mit solch schwierigen Situationen und ermitteln diskret. Kontaktieren Sie uns umgehend unter

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2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

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