Abhören von Telefongesprächen » eine unterschätzte Gefahr

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Glauben Sie, das Abhören von Telefongesprächen sei eine Fiktion aus Film und Fernsehen? Dann irren Sie. Generell nehmen Lauschangriffe auf vertrauliche Gespräche, die Sie telefonisch führen, aufgrund der technischen Möglichkeiten stetig zu. Immer mehr Menschen werden überwacht. Das gilt für Privatpersonen und Unternehmen.

Doch wer hört überhaupt Telefongespräche ab? Hier ist immer zu unterscheiden zwischen:

  1. Staatliche Ermittlungsbehörden wie Polizei, Zoll oder Nachrichtendienst aus rechtlichem Grund
  2. Private Täter oder fremde Dienste die andere und deren Gesprächspartner heimlich belauschen

Wann ist es dem Staat das Abhören gestattet?

Die Polizei oder andere staatliche Dienste darf nur dann Abhören, wenn es eine richterliche Anordnung gibt. Das gilt in gleicher Weise für das Abhören von Telefonaten und Daten.

Abhören von Telefongesprächen - So helfen Spezialisten.

Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen unterliegt in Deutschland den Vorschriften der Strafprozessordnung. Dieses geltende Recht ist immer einzuhalten.

Daraus folgert, dass ein Richter auf  Basis von § 100 f StPO das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines Verdächtigen außerhalb einer Wohnung anordnet. Diese Aktion heißt  “kleiner Lauschangriff”.

Der Richter erteilt in der Regel nur dann sein OK, wenn es um schwere Straftaten geht und andere Formen der Ermittlungen keinen Erfolg versprechen oder erheblich erschwert sind. In dem Fall darf der Staat zum Mittel der Telefonüberwachung greifen, die sonst nicht zulässig ist.

§ 100a StPO listet in Abs. 1 und 2 auf, welche Straftaten die Grundlage für eine Verfügung zum Abhören bilden. Das sind zum Beispiel:

  • Mord
  • Totschlag
  • Bandendiebstahl
  • Raub
  • sexueller Missbrauch von Kindern
  • Hochverrat.

Bei akuter Gefahr in Verzug ist es sogar der Staatsanwaltschaft oder der Polizei gestattet, das Abhören anzuordnen ohne zuvor einen Richter befragt zu haben.

Neben dem kleinen Lauschangriff gibt es den großen Lauschangriff. Dieser richtet sich auf das Abhören von Wohnungen. Gemäß § 100 c StPO ist dieser Lauschangriff nur bei besonders schweren Taten erlaubt. Nach § 100 c Abs. 2 StPO sind das etwa:

  • Hochverrat
  • Mord
  • Totschlag

Höchst private Äußerungen wie Selbstgespräche, dürfen nicht aufgezeichnet werden. Erkennt der Überwacher eine solche Situation hat er die Aufzeichnung sofort zu unterbrechen.

Die richterliche Anordnung zur Überwachung ist in der Regel auf einen Monat begrenzt und muss dann verlängert werden. Ein Verbot des Abhörens besteht für Gespräche mit sogenannten Berufs-Geheimnisträgern oder einem Mitarbeiter der Geheimnisträger in deren Büros, egal ob Telefongespräche oder am Arbeitsplatz. Das sind beispielsweise

  • Priester
  • Rechtsanwälte
  • Ärzte

Auf dieser Seite finden Sie mehr zur Telekommunikationsüberwachung und dem Recht zur Aufzeichnung von Telefonaten und was zulässig ist.

Hört der Staat die Wohnung oder Telefone ab?

Generell richtet sich der große Lauschangriff gegen alle Lebensbereiche. Neben der Wohnung und den Büros zapfen die Behörden die Telefonleitung an senden eine stille SMS auf das Handy des Tatverdächtigen um so dass Mobiltelefon leichter überwachen zu können.

Nicht nur Telefonate sind betroffen, auch der Computer oder Laptop. Voraussetzung: Der dringende Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat.

Hören staatliche Ermittlungsdienste Telefonate ab spricht man von einer TÜ. Das steht für Telefonüberwachung. Betroffen sind:

  • Festnetz
  • DECT-Telefone
  • Internet-Telefonie mit Voice over IP (VoIP) auch über WLAN
  • Daten von schnurlosen Telefonen
  • Smartphones und herkömmliche Handys

Die ganze Telefonanlage ist beim Thema Telefonüberwachung betroffen und nicht nur einzelne Apparate.

Was ist mit dem illegalen Abhören?

Nicht deutsche Geheimdienste, Industriespione, Wettbewerber und Konkurrenten, Mitarbeiter im Unternehmen, eifersüchtige Ehepartner, streitbare Nachbarn und viele anderen Gruppen lassen sich dazu hinreißen, die von anderen Menschen geführten Gespräche illegal abzuhören und aufzuzeichnen.

Abgehört wird alles und jeder, um an heimliche und vertrauliche Infos und Daten zu kommen. Selbst das Bundeskanzleramt wurde schon einige Zeit heimlich abgehört.

Eine finale Sicherheit davor, abgehört zu werden, gibt es nicht. Jede Lauschabwehr Maßnahme ist immer auf den Augenblick bezogen. Geeignete Abhörschutz Vorbereitungen dienen dazu, es den Tätern möglichst schwer zu machen, jemanden ausspionieren zu wollen.

Das Internet bietet fast unendliche Möglichkeiten, gut funktionierende Abhörgeräte zu kaufen. Der Volksmund nennt diese Geräte Wanzen. Täter fragen dabei nicht nach dem Schutz der persönlichen Daten

Eine Software zum Überwachen von Handys erfreut sich am Markt großer Beliebtheit und ist für die Nutzer der Telefone deshalb ein Problem, weil diese App verborgen ist. Auf diese Art bemerkt niemand, dass die App alle Informationen und Daten aus Telefonaten, SMS-Verkehr und WhatsApp-Chats an andere Personen weiterleitet, für die die Inhalte nicht bestimmt waren. Erlaubt ist der heimliche Einsatz nicht.

Übrigens dürfen auch Arbeitgeber die Telefonate Ihrer Mitarbeiter nicht heimlich abhören. Das Aufzeichnen von Telefonaten ist überdies nur mit der Einwilligung beider Gesprächsteilnehmer erlaubt. Diese Erlaubnis zur Aufzeichnung ist immer zu Beginn der Gespräche einzuholen.

Ohne die Genehmigung von Mitarbeiter und Gesprächsteilnehmer ist das Aufzeichnen der Telefongespräche generell verboten.

Was kann ich gegen das Abhören von Telefongesprächen machen?

Möchten Sie sicher gehen, dass Ihr Telefon vor Lauschangriffen geschützt ist? Nun, dann hören Sie am besten auf zu telefonieren. Das ist der einzige wirksame Schutz zum Abhören von Telefonaten. Weil das nicht geht müssen Sie Lösungen finden, um sich gegen eine Überwachung zu wehren.

Um den aktuellen Status quo zu erhalten ist eine technische Überprüfung durch unsere Experten nötig. So erfahren Sie, ab Ihr Festnetz von einem Lauschangriff betroffen ist. Gestatten Sie uns aber den Hinweis, dass wir nur illegale Aktionen von Personen nachweisen können, nicht aber das Überwachen des Festnetzes durch den Staat.

Der Staat nutzt dafür keine Wanze, sondern er kann alle über das Festnetz geführten Telefonate einfach mitschneiden.

Dabei zwingt er Dienstanbieter wie beispielsweise Telekom, Vodafone und andere mit der richterlichen Verfügung, die geführten Gespräche über den Anschluss der Person, die im Verdacht einer Straftat steht, mit einem einfachen technischen Verfahren aufzuzeichnen. Mit den Aufzeichnungen lässt sich leicht jedes Gespräch mithören.

In diesem Fall haben jedoch selbst Experten einer Detektei keine Möglichkeit, diese Methode der Überwachung von Gesprächen zu erkennen.

Hört aber eine dritte Person bei Ihnen das Handy oder Ihr Festnetz ab, haben Sie ein Problem, bei dem wir Ihnen grundsätzlich helfen können. Handeln Sie im Zweifel daher schnell und setzen sich mit uns in Verbindung.

Wir checken zuverlässig Ihr Smartphone, prüfen ob dieses mit einer heimlichen Software versehen ist und ob aktuell ein IMSI Catcher zum Einsatz kommt, um Ihre Telefongespräche mitzuhören.

Wir überprüfen Ihr Festnetz zuhause oder im Büro im Unternehmen, ob es Merkmale gibt, die für ein Anzapfen sprechen, bei dem andere Personen jedes Wort mithören, das Sie telefonisch sprechen.

Jetzt Beratung nutzen zum Verhindern der Telefonüberwachung

Sie fragen sich? Wird mein Handy abgehört oder mein Festnetz? Dann sprechen Sie jetzt mit einem Experten über Ihren Fall. Wenn Sie befürchten, gefährdet zu sein, dass jemand Ihre Gespräche ohne Ihre Einwilligung mithört und aufzeichnet, müssen Sie etwas unternehmen. Wir helfen Ihnen dabei, die Überwachung zu entlarven. Erfahren Sie dabei von einem unserer Mitarbeiter, was wir für Sie machen können und erhalten dabei weitere Auskünfte.

Nutzen Sie zu Ihrer Sicherheit und der Vertraulichkeit ein sicheres Telefon für das Gespräch mit unserem Mitarbeiter. Denn sonst laufen Sie leicht Gefahr, dass die Täter von Ihrem Anruf bei uns und des Gesprächs wissen. Alternativ schicken Sie uns eine Nachricht. Wir haben schon vielen Kunden bei einem Verdacht geholfen, gerne auch Ihnen.

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