Personensuche über Kennzeichen

Wann ist eine Halterabfrage möglich und was ist dabei zu beachten?
DETEKTIV EINSCHALTEN

Jedes Auto hat einen sogenannten Halter. Das ist die Person, der das Fahrzeug zugeordnet wird. Das Autokennzeichen wird dann diesem Halter zugeordnet. Will man den Fahrzeughalter herausfinden, ist das nur bei einem berechtigten Interesse machbar.

Der häufigste Anlass, wieso eine Personensuche anhand eines Kfz-Kennzeichens gewünscht wird, ist ein Unfall mit Fahrerflucht. Dazu zählt auch ein angerichteter Schaden am Fahrzeug mit anschließendem Entfernen des Fahrers, der den Schaden verursacht hat, vom Unfallort.

In einem solchen Fall führt der Weg zu der Anschrift der Unfallzeugen oder des Flüchtigen immer über die Polizei. Dort kann ein Beamter leicht den Fahrzeughalter herausfinden.

Personensuche über Kennzeichen

Wenn Sie anhand eines Kennzeichens eine Person finden möchten, die Sie zum Beispiel einfach attraktiv finden, dann wird das auf legalem Weg nicht so einfach möglich sein. Der Halter hinter einem Autokennzeichen ist nicht öffentlich abfragbar. Einen Autobesitzer finden durch Kennzeichen ist also nicht so einfach möglich.

Eine seriöse Detektei darf Ihnen in so einem Fall nicht weiterhelfen. Bitte nehmen Sie daher von Anfragen zu einer Halterfeststellung über das Kennzeichen bei unserer Detektei unbedingt Abstand. Personen wiederfinden nur über das Nummernschild ist mithin über einen legal arbeitenden Detektiv nicht machbar.

Der 1. Schritt bei Personensuche über das Kfz-Kennzeichen: Zur Polizei zwecks Halterabfrage

Stellen wir uns vor, Ihr Auto ist von einer Person im Straßenverkehr beschädigt worden. Diese Person ist dann einfach verschwunden. Dann macht sie sich strafbar nach § 142 StGB. Dieses gesetzeswidrige Verhalten wird als “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” im Straßenverkehr bezeichnet.

Daher sollte Ihr erster Schritt immer der zur Polizei sein. Diese Art von Delikten wird strafrechtlich verfolgt und hart bestraft. Punkte in Flensburg, hohe Geldstrafen oder gar ein Fahrverbot drohen dem Flüchtigen.

Konnten Sie, oder ein anderer Zeuge, das Kennzeichen notieren? Dann kann die Polizei binnen weniger Sekunden den Autohalter des Fahrzeugs über das Kennzeichen ermitteln.

Wenn ein Unfall vorliegt, übermittelt Ihnen die Polizei möglicherweise die Daten, damit Sie die Angelegenheiten der Schadensregulierung regeln können. Ansonsten wird sich die Polizei mit dem Flüchtigen oder den Zeugen zuerst auseinandersetzen – aus Datenschutzgründen.

Es kommt immer darauf an, welches Vergehen gegen den Flüchtigen vorliegt. So oder so kann die Polizei aber die Halterabfrage vornehmen, damit der Fahrzeughalter als solcher schon mal bekannt ist.

Suchmaschinen im Internet für Kennzeichen

Im Internet gibt es einige Suchmaschinen, die eine Personensuche anhand des Kennzeichens anbieten. Diese funktionieren aber eher extrem schlecht als recht – und ganz legal sind sie möglicherweise auch nicht.

Es lassen sich auch einige Foren im Internet finden, in denen sich Personen über bestimmte Halter und Kennzeichen austauschen, um vielleicht so an den Aufenthaltsort der gesuchten Person zu gelangen. Eine Ermittlung über das Kennzeichen ist das also nicht wirklich.

Die Wahrscheinlichkeit, den Aufenthaltsort der gesuchten Person so tatsächlich über das Autokennzeichen zu finden, ist auf diesem Weg aber sehr gering. Personen wiederfinden über das Nummernschild ist also auf rechtem Weg kaum möglich.

Detektive helfen bei Suche nach Personen

Wenn Sie nach einer Person suchen, und einige Angaben mehr haben als nur das Kennzeichen, dann wenden Sie sich an unsere Experten. Die Detektei A Plus beschäftigt Spezialisten, die sich bestens mit der Personensuche und Adressenermittlung auskennen.

Wir nehmen aber keine Aufträge an, bei dem eine Halterabfrage privat zu dem Kennzeichen erbeten wird, einfach weil man den Menschen einmal kennenlernen möchte. Bitte wenden Sie sich dann an Ihren Rechtsanwalt. Dieser leitet für Sie die Abfrage beim Straßenverkehrsamt ein, sofern Sie ein berechtigtes Interesse an der Halterermittlung haben beispielsweise zur Verfolgung von Rechtsansprüchen. Wie das bei der Kfz Zulassungsstelle geht, erfahren Sie im nächsten Absatz.

Halterabfrage über Straßenverkehrsamt ist möglich

Können Sie ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes an der Halterauskunft nachweisen? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Namen und die Adresse des Halters gegen eine geringe Gebühr bei der Behörde zu bekommen.

Zu diesem berechtigen Interesse zählt beispielsweise ein Unfall oder auch ein zugeparktes Garagentor. Denn wenn Sie das fremde Fahrzeug abschleppen lassen möchten, brauchen Sie die Halterdaten. Nur so können Sie Ihren Kostenanspruch geltend machen. Geregelt wird die Auskunft übrigens in § 39 StVG (Straßenverkehrsgesetz).

Wenn Sie eine Auskunft über ein Kölner Fahrzeug benötigen, gehen Sie sinnvollerweise zum Straßenverkehrsamt nach Köln, in anderen Städten analog. Der Halter ist aber nicht immer der Fahrer eines Autos. Dessen Adresse herausfinden zu wollen ist eine ganz andere Sache.

In Fernsehserien ruft ein allseits bekannter Privatdetektiv in Frankfurt namens Josef M. kurz seinen guten Kumpel beim Straßenverkehrsamt an. Von dem lässt er sich dann den Namen des Halters eines Kennzeichens durchgeben. Das ist jedoch in der realen Welt nicht möglich, da es nicht legal wäre, den Kfz Halter so herausfinden zu wollen.

Daher wird ein solches Vorgehen von unserem Detektivbüro auch nicht praktiziert. Eine Adressensuche wird zwar als Dienstleistung unserer Privatermittler angeboten, nicht aber auf dem Weg der Personensuche über das Kennzeichen.

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