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Sie stehen vor dem Problem: Jemand filmt mich heimlich in meiner eigenen Wohnung – wie kann ich mich dagegen wehren? Auf diese Frage finden Sie hier die passende Antwort.
Die eigenen vier Wände sollen ein Hort der Geborgenheit sein, an dem man Schutz hat. Allerdings gibt es manchmal die Situation, dass andere Personen von außen in diesen Privatbereich eindringen. Besonders schlimm ist es, wenn andere jemanden in der eigenen Wohnung filmen.
Wie Sie das feststellen und was Sie dagegen machen können, erfahren in Sie diesem Artikel.
Heimliche Filmaufnahmen in fremden Wohnungen verboten
Heimliche Videoaufnahmen einer fremden Person sind in den meisten Fällen nicht gestattet, weder in der Öffentlichkeit noch daheim. Die Persönlichkeitsrechte sorgen dafür, dass nicht einfach Bildaufnahmen von anderen Personen gemacht werden dürfen. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Dazu zählen Fotos oder Videos – egal ob mit oder ohne Ton.
Ausnahmen sind, wenn die Person davon weiß und einverstanden ist oder wenn die Person bei einer strafbaren Handlung gefilmt wird. Übrigens dürfen Sie auch kein Video mit dem Handy von jemand anderem machen, der das nicht will, es sei denn, Sie filmen eine öffentliche Handlung. Da gilt die Ausnahme von der Regel, es sei denn, Videoaufnahmen sind dort generell untersagt.
Generell schützt bereits das Grundgesetz die Intimsphäre eines Menschen. Gegen seinen ausdrücklichen Willen sind Aufnahmen in der Wohnung nicht gestattet, schon gar nicht von sexuellen Handlungen. Es ist nicht erlaubt, jemanden heimlich in einer Wohnung zu fotografieren oder filmen.
Der Gesetzgeber stellt die eigene Wohnung unter einen besonderen Schutz. Das Eindringen dritter Personen in diesen Schutzbereich ist sehr selten legal und stellt fast immer eine Rechtsverletzung dar. Inzwischen sieht das Gesetz sogar vor, dass heimliche Aufnahmen an einer Stelle, an der sich jemand sicher sein darf unbeobachtet zu sein, verboten. Das sind zum Beispiel
Umkleidekabinen
Toiletten
ärztliche Behandlungszimmer
Kommt es doch zu Aufnahmen, so ist das ein Straftatbestand. Keinesfalls darf man die Fotos mit der abgebildeten Person verbreiten oder in sozialen Netzwerken oder auf YouTube veröffentlichen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem man andere Menschen bloßstellen darf. Fotos und Videos dritter Personen dürfen daher grundsätzlich nur mit dem Einverständnis aller abgebildeten Personen gepostet werden.
Heimliche Aufnahmen sind strafbar
§ 201 a StGB untersagt eine heimliche Aufnahme in einem Bereich, der als der sogenannte höchstpersönliche Lebensbereich gilt – egal ob Foto oder Video.
Das betrifft nicht nur die eigene Wohnung. Denn gleiches gilt auch für ein Hotelzimmer oder ein Zimmer, das über AirBnB gemietet wurde. Auch da stellt eine solche Aufnahme eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Selbst dann, wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden, kann der Straftatbestand nach § 201a StGB erfüllt sein. Beachten Sie: Generell betrifft das Gesetz nicht nur Videoaufnahmen oder Fotos, sondern auch Tonaufnahmen.
Über einen Rechtsanwalt kann sich die betroffene Person zivilrechtlich wehren. Ihr Rechtsanwalt geht dann gegen die unberechtigte Veröffentlichung von dem Bild oder dem Video durch eine andere Person vor.
Strafrechtlich ist es möglich, wegen der heimlichen Bildaufnahmen die Polizei einzuschalten. Das können Sie in Form einer Strafanzeige selber bei der Polizei auf den Weg bringen oder beauftragen Ihren Rechtsanwalt damit, die Anzeige für Sie formulieren.
Aber: Sie und Ihr Rechtsanwalt brauchen Beweise für Ihre Behauptungen, dass Sie klammheimlich aufgenommen werden und jemand Sie gefilmt oder fotografiert hat, ohne dass Sie dieser Handlung zugestimmt hätten. Idealerweise haben Sie das Video gefunden, auf dem Ihre Person abgebildet ist oder Sie präsentieren die versteckte Kamera als Beweis.
Was tun, wenn Sie doch jemand heimlich filmt?
Doch was machen Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Sie heimlich aufzeichnet und filmt. Fälle dieser Art sind nicht selten, wie man immer wieder der Presse entnehmen kann. Täter sind dann beispielsweise
Vermieter
Hausmeister
Ex-Partner oder sogar aktueller Partner
Nachbarn
Zunächst können Sie sich selber auf die Suche begeben, um die versteckte Kamera zu finden. Tatsächlich haben diese Geräte eine gewisse Größe, denn neben der kleinen Linse gibt es noch die Technik dahinter. Tatsächlich benötigen die Kameras für den Dauerbetrieb Strom. Außerdem müssen die Bilder irgendwie gespeichert oder gesendet werden, was Technik bedarf.
Darum haben Sie bei der visuellen Überprüfung der betroffenen Räume schon einmal eine erste Chance, etwas zu finden. Doch ganz so leicht, wie Sie es sich vorstellen mögen, ist es leider nicht, denn versteckte Kameras kann der Täter wunderbar tarnen. Darum hier unsere 5 Tipps mit den häufigsten Tarnungen. Das sind Verstecke wie
Rauchmelder
Stromverteiler
Steckdose
Wanduhr
Ladegerät und viele Plätze mehr.
Prüfen Sie ganz genau, ob dort Veränderungen gemacht wurden oder sich in diesen Bereichen verdächtige Teile befinden, die eine versteckte Kamera sein könnten und mit denen jemand Videos gemacht haben könnte.
Jemand filmt mich – was soll ich machen? Lassen Sie einen Experten kommen
Wenn Sie trotz aller Bemühungen nichts gefunden haben, was eine Kamera sein könnte, gibt es zwei Alternativen.
In Ihrer Wohnung ist keine Kamera versteckt.
Die Kamera ist so gut getarnt, dass Sie sie nicht selber finden können.
Wenn Sie alle Eventualitäten ausschließen wollen, brauchen Sie die Unterstützung bei der Suche nach den Kameras von Experten. Unsere Techniker führen in Ihrer Wohnung zielgerichtet eine Untersuchung aus und finden dabei alle versteckten Videokameras oder Abhörgeräte. Wenn Sie wissen möchten, wie das genau funktioniert und welche technischen Geräte wir dabei einsetzen, lesen Sie den Artikel „Versteckte Kamera finden“.
Versteckte Kamera in eigener Wohnung suchen lassen
Sie müssen sich nicht länger von anderen ohne Ihren Willen fotografieren oder gar filmen lassen. Sprechen Sie jetzt mit einem Techniker unserer Detektei und lassen sich beraten, wie wir eine versteckte Kamera in Ihrer Wohnung aufspürenkönnen.
Mit unserer Hilfe haben Sie dann eine Antwort parat und können sich wehren. Sie haben danach die nötige Sicherheit und den Schutz der eigenen Wohnung vor heimlichen Filmaufnahmen. Die fachgerechte Untersuchung durch unsere Detektei dauert allerdings einige Stunden und ist nur unter Einsatz sehr umfangreicher Technik möglich.
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