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Wenn es um eine Erbschaft geht, begeht manch einer Straftaten, um sich zu bereichern. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier. Dabei sind es primär drei verschiedene Formen des Betrugs, die häufig bei Erbschaften auftreten.
Konflikte bei Erbfällen in Familie und Verwandtschaft
Erbschleicher, die sich ein Erbe sichern wollen
Fake Erbschaften, die nicht existent sind
Erbschaftsfälle zählen zu den häufigsten Streitpunkten des alltäglichen Lebens. Das betrifft nicht nur ältere Menschen, denn auch jüngere können Opfer von Erbschleicherei sein.
Tritt der Erbfall ein, kommt plötzlich ein unbekanntes Testament ans Tageslicht mit erbberechtigten Personen, die niemand erwartet, weil das Testament nicht beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt war. Diese Personen kommen nach der eigentlichen Erbfolge gar nicht zuallererst in Betracht, so dass die Frage auftaucht, warum diese Zuwendungen erhalten.
In der Praxis zeigt sich, dass immer wieder Fälle von Erbschleicherei an der Tagesordnung sind. Der Erbschleicher hat sich dann entweder mit manipulativen Mitteln und gezielter Täuschungsabsicht den Platz im Testament gesichert hat oder schlichtweg Fälschungen begangen hat.
Was ist Erbschleicherei?
Die Deutschen erfreuen sich eines zunehmend höheren Lebensalters. Mit dem Anstieg des Lebensalters wächst in gleicher Weise das Vermögen der Deutschen.
Mit zunehmender Lebenserwartung kommt allerdings eine Kehrseite der Medaille zur Betrachtung: Immer mehr ältere Menschen brauchen Hilfe und Pflege. Diese alten Menschen leiden immer wieder an Einsamkeit und mangelnder Aufmerksamkeit. Diese Situation befeuert die Erbschleicherei.
Erbschleicherei ist dabei ein Vorgang, wenn sich jemand auf nicht legale oder zumindest nicht moralische Art und Weise in den Besitz einer Erbschaft bringen will. Erbschleicherei tritt nicht zwingend nur nach dem Tod ein, sondern oft schon zu Lebzeiten.
Wie geht der Erbschleicher vor?
Will ein Erbschleicher erfolgreich sein, muss er geschickt vorgehen. Der Schlüssel für die beste Wirkung bei der zu beerbenden Person ist Aufmerksamkeit. Er widmet dem Erblasser Zeit, hilft ihm und zeigt sich interessiert an seinem Leben.
Auf diese Art und Weise gelingt es dem Erbschleicher, sich das Vertrauen des Erblassers zu erschleichen. Erst nach geraumer Zeit beeinflusst er den Erblasser, ein Testament zu erstellen oder ein vorhandenes zu verändern, weil es beachtlich erben möchte. Dabei wirkt er so auf den Erblasser ein, dass dieser den Erbschleicher in beträchtlichen Maßen berücksichtigt.
Was ist, wenn es kein Testament gibt?
Es existiert keine Verpflichtung, ein Testament zu erstellen. Wer eines erstellt, kann dieses beispielsweise beim Amtsgericht oder Notar in amtliche Verwahrung hinterlegen. Existiert keines, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hiervon profitieren ausschließlich Ehepartner, Kinder, Vater und Mutter als Eltern und Verwandte als die gesetzlichen Erben.
Allerdings hat der Erblasser die freie Wahl, ob er jemanden anderen als Erben einsetzt. Das nennt man Testtierfreiheit. Im gleichen Atemzug ist es möglich, Verwandte vom Erbe auszuschließen. Die Person wird dann enterbt. Je nach Verwandtschaftsgrad bleibt allerdings ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes.
Im Rahmen der Testierfreiheit hat dabei jeder das unbedingte Recht, eine Verfügung nach eigenem Ermessen zu machen. Diese gesetzliche Bestimmung hat zur Folge, dass der Erblasser beispielsweise seine Geliebte als – alleinige – Erbin einsetzt.
Der freie Wille des Erblassers zählt
Voraussetzung für eine Gültigkeit des Testaments ist der freie Wille des Erblassers. Ist er das nicht, besteht die Option, das Testament anzufechten. So ist eine bewusste Täuschung ein entsprechender Grund, das Testament anzufechten. Ist auf Basis falscher Vorstellungen ein solches Testament verfasst worden, ist dieses gleichfalls anfechtbar.
Entscheidend ist dabei stets die Testierfähigkeit. Um diese zu haben, muss derjenige ohne externen Einfluss und nach eigener Entscheidung handeln. Das ist nicht immer gegeben, beispielsweise dann, wenn die Person bestimmte Erkrankungen hat wie Alzheimer. Diese Person kann dann kein klares und eigenständiges Urteil fällen.
Mit diesen Maschen arbeiten Erbschleicher
Ein Erbschleicher muss geschickt vorgehen. Dabei zeigt die Praxis oft diese 7 Vorgehensweisen bei der Erbschleicherei.
Der Erbschleicher gewinnt das Vertrauen des Erblassers. Das macht er mit permanenter Nähe. Nur so kann er erreichen, dass der Erblasser später eine testamentarische Verfügung macht. Sehr geschickte Täter bauen den Kontakt zu dem Erblasser auf Basis von Lügen auf. Das sind beispielsweise falsche Angaben zu einer angeblichen Verwandtschaft zum Erblasser oder bei diesem hervorgerufene Schuldgefühle, weil eine nicht wahre Geschichte aufgetischt wird.
Der Erbschleicher versucht den etwaig vorhandenen Kontakt zu realen Verwandten einzuschränken. Diese stehen dem Täter im Weg, denn sie könnten ihm bei seinem Plan gefährlich werden. Der Täter bemüht sich, den Erblasser zu isolieren. Er unterbindet Anrufe und kontrolliert sogar die eingehende Post. Räumliche Distanz zur Verwandtschaft ist im Sinne des Erbschleichers.
Um frühzeitig an Vermögen zu kommen, beeinflusst der Täter den Erblasser dazu, schon zu Lebzeiten erste Vermögensverfügungen vorzunehmen. Beliebt ist die Schenkung zum Beispiel von Geld, Gold oder Schmuck. Der Erblasser muss dazu nicht zum Notar, was es dem Geldempfänger einfacher macht. Bei einer Immobilie wäre das Risiko für den Erbschleicher deutlich höher, wegen des nötigen Termins beim Notar.
Der Erbschleicher versucht den späteren Erblasser dazu zu bewegen, eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Eigentlich dient eine solche Vollmacht dazu, Alltagsgeschäfte des Erteilers der Vollmacht zu vereinfachen, wenn dieser nicht mehr selber in der Lage ist, bestimmte Dinge zu erledigen. Weil eine solche Vollmacht aber in der Regel sofort gültig ist, bietet diese für den Erbschleicher viele Optionen des Missbrauchs.
Das Erstellen eines handgeschriebenen Testaments bringt Vorteile für Erbschleicher. Jeder Mensch kann seinen letzten Willen handschriftlich erstellen, ohne dass ein Notar nötig ist. Der Erbschleicher nutzt für diesen Zweck geeignete Texte, die das Testament rechtssicher machen.
Um sich einen Vorteil zu verschaffen, bemüht sich der Erbschleicher, ein eventuell schon vorhandenes Testament aus der Welt zu schaffen. Besonders wichtig ist das bei einem Testament, das schon bindende Wirkung hat und beispielsweise einem Mitglied der eigenen Familie etwas zuspricht. Findet der Erbschleicher so ein echtes, aber älteres Testament, bemüht er sich, dieses zu vernichten.
Ein Erbschleicher scheut vor keinen Maßnahmen zurück. Er fälscht zum Beispiel Dokumente, Unterschriften, Nachrichten, die er der Familie schickt und fälscht in gleicher Weise Testamente.
Hat jemand aus der Familie etwas gefälscht?
Hat ein Erbschleicher eine Textpassage gefälscht oder eine Unterschrift zum Nachteil anderer Erben? Dann bieten sich graphologische Untersuchungen an. Um eine gefälschte Unterschrift nachweisen zu können, bedarf es des original Dokuments und zahlreicher Vergleichsunterschriften.
Den Begriff Erbschleicherei finden Sie nicht expressis verbis im Gesetzestext. Allerdings bietet das StGB (Strafgesetzbuch) zahlreiche Regeln, die ein nicht legales Handeln im Zusammenhang mit dem Erschleichen einer Erbschaft unter Strafe stellen.
Insbesondere ist der Betrugsstraftatbestand nach §263 StGB (hier der Gesetzestext) für den Erbschleicher von Bedeutung. Der Betrug tritt deshalb ein, weil der rechtmäßige Erbnehmer bei der Erbschleicherei um sein Geld gebracht wird.
In Betracht kommt § 267 StGB. Dieser Paragraph betrifft die Urkundenfälschung.
Betreut der Erbschleicher den Erblasser oder hat er eine entsprechende Vollmacht, sind manipulative Vorgänge strafbar nach § 266 StGB aufgrund von Untreu.
Hat der Täter ein vorhandenes Testament “verschwinden lassen”, droht ihm eine Strafe wegen der Unterdrückung von Urkunden nach § 274 StGB.
Der Erbberechtigte muss beim Antrag auf einen Erbschein alle angegebenen Daten an Eides statt versichern. Macht er falsche Angaben, macht er sich wegen Falschabgabe der Versicherung an Eides statt strafbar gemäß § 156 StGB. Die Vorlage falscher Urkunden fällt überdies unter § 271 StGB.
Kann ein Erbschleicher wieder enterbt werden?
Existiert ein Testament, das eine dritte Person gefertigt hat und ist dieses nicht notariell beglaubigt, ist es ungültig. Das gilt auch dann, wenn die Kinder es im Auftrag der Person erstellt haben.
Erweist sich eine Person als unwürdig, das Erbe anzutreten, ist es denkbar, das Erbe anzufechten. Das trifft auf Fälle zu wie
Täuschung des Erblassers
Testamentsfälschung
Vernichten eines vorherigen Testaments
Wie können Sie oder der Erblasser vorsorgen?
Besteht regelmäßiger Kontakt zwischen den Familienangehörigen und dem Erblasser sowie eine gute Vertrauensbasis, ist das Risiko von Erbschleicherei geringer. Erbschleicher bevorzugen einsame Opfer.
Eine Faustregel: Besteht ein reger innerfamiliärer Kontakt, haben Täter schlechtere Karten.
Ist aus Gründen der räumlichen Entfernung eine externe Betreuung nötig, ist es ratsam, diese über das zuständige Amtsgericht auf den Weg zu bringen.
Wer sich vor bösen Überraschungen durch einen Erbschleicher schützen will, sollte ein gemeinschaftliches Testament immer bei einem Notar oder amtlich hinterlegen. Ein solches Testament ist immer bindend. Es kann nach dem Tod eines Beteiligten nicht mehr geändert werden, auch nicht auf Betreiben des länger lebenden Partners.
Sind Einschränkungen der Urteilsfähigkeit gegeben, sollten zu Lebzeiten Gutachten gefertigt werden. So gibt es später die Option besser nachvollziehen zu können, ob die Fähigkeit zum Testieren noch gegeben war.
Was geschieht nach der Testamentseröffnung?
Gibt es später Zweifel, ob ein Testament wirksam ist, kann man dieses mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts anfechten. Mögliche Gründe sind beispielsweise
Irrtum
Mangelnde Testierfähigkeit
Täuschung
Drohungen
Formfehler
Ohne einen Fachanwalt ist das Unterfangen aber meist sinnlos. In Zusammenarbeit mit unserer Detektei lassen sich oft Angriffspunkte erarbeiten.
Fake Erbe – wenn es die Erbschaft nicht mehr gibt oder nie gab
Immer wieder gibt es Fälle, bei denen Erbnehmer über ein Erbe informiert werden, das es gar nicht gibt.
Dazu erhält der vermeintliche Erbnehmer eine Benachrichtigung, wonach er einen beachtlichen Betrag im Ausland geerbt habe.
Der Erblasser sei ein entfernter Verwandter und habe den Angeschriebenen als Erbe vorgesehen oder es gibt keine näheren Angehörigen, so dass nur der Angeschriebene als Erbe des Erblassers in Frage kommt.
Gebühren, die die Erben zahlen sollen
Der Haken: Der Erbe muss im Vorfeld stets Gebühren unterschiedlicher Art begleichen für ein Erbe, das es nicht gibt.
Dazu nutzen die Täter nicht existente Verstorbene und gefälschte Papiere oder längst abgewickelte Erbschaften, die es nicht mehr gibt. Dazu fälschen sie einfach Dokumente, damit der Erblasser glaubt, er habe etwas geerbt. Die Fälschungen können Sie auf den ersten Blick oft nicht erkennen.
In solchen Fällen können Sie sich absichern, indem Sie die Unterlagen und den Erbfall durch unsere Detektei überprüfen lassen.
Diese Masche gehört zum Vorschussbetrug – bekannt unter dem Begriff Scamming. Wie der Betrug funktioniert, lesen Sie im Artikel Erbschaftsbetrug.
Erbe antreten in Afrika
Eine weitere Masche der Scammer ist der Betrug mit dem Nachlass in Afrika. Hierbei hat der Täter, der männlich oder weiblich sein kann, sein Opfer im Internet kennengelernt.
Man gaukelt dem Opfer eine gemeinsame Zukunft vor, aber zuvor muss der Täter noch nach Afrika reisen wegen eines Testaments seines dort verstorbenen Vaters. Es ist die Aufgabe des Erben, dort vor Ort in der Elfenbeinküste oder Ghana oder einem anderen Land alles zu erledigen und sich bei einem örtlichen Notar zu melden.
Er habe viel Geld geerbt und muss sich um die Auszahlung kümmern. Dabei kommt es regelmäßig zu Komplikationen und der Täter lässt sich vom Opfer Geld schicken, um angebliche Steuern und ähnliches zu begleichen.
Tatsächlich existiert die Erbschaft nicht und der Täter hat mit gefälschten Papieren gearbeitet. Zahlt das Opfer, so ist das Geld verloren.
Wie kann eine Detektei Sie vor Erbschleichern schützen?
Wenn Sie Zweifel haben, überprüfen wir eine Person diskret und umfassend, ob er ein Erbschleicher sein könnte. Vielleicht gab es in der Vergangenheit Hinweise auf die Erbschleicherei in vergleichbaren Fällen oder es treten jetzt aktuell Ungereimtheiten auf, die aufzuklären sind. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen.
In der Regel gibt es verschiedene Ansätze, um Sachverhalte hinsichtlich einer Erbschleicherei zu überprüfen, damit Sie oder ein Angehöriger nicht Opfer von Erbschleicherei werden.
Lassen Sie sich zum Thema Erbschleicher beraten, wenn Sie Sicherheit haben möchten und nicht mehr im Ungewissen bleiben wollen. Fragen Sie einen Detektiv und informieren sich diskret über Erbschleicherei und wir suchen nach harten Beweisen:
1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
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