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Wie aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen 11 Sa 178/10 hervorgeht, reicht ein ärztliches Attest, welches im Ausland ausgestellt wurde, nicht immer aus, um eine Arbeitsunfähigkeit auch wirklich nachzuweisen.
Das Gericht führte aus, dass ein solches Attest den entsprechenden Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen müsse. Der internationale Krankenschein müsse in nachvollziehbarer Weise darlegen, dass eine Krankheit vorliegt, die zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hat.
Der Fall: Krankenschein wurde in der Türkei ausgestellt
Ein in Deutschland beschäftigter Angestellter mit türkischer Abstammung machte in der Heimat seinen Sommerurlaub. Dort ließ er sich dann krankschreiben wegen eine angeblichen Erkrankung.
Der Arzt in der Türkei hatte seinem Patienten sofort 30 Tage Bettruhe verordnet. Dieser Patient klagte auf Lohnnachzahlung, wobei der Arbeitgeber den Wahrheitsgehalt des Attestes anzweifelte. Die Klage wurde abgewiesen.
Krankheit in Türkei nur vorgetäuscht?
Der Hilfsarbeiter hatte bei seinem Arbeitgeber zunächst einen Antrag auf einen Urlaub übe sechs Wochen während der Sommerferien gestellt. Das wurde vom Arbeitgeber abgelehnt, da es in der Ferienzeit zu lange sei. Auch ein zweiter abgeänderter Urlaubsantrag wurde nicht genehmigt.
Erst den dritten Antrag für den Beginn der Ferienzeit genehmigte der Arbeitgeber. Der Hilfsarbeiter fuhr in seine Heimat und “verlängerte” dort seinen Urlaub auf die ursprünglich beantragte Dauer durch Vorlage eines internationalen Krankenscheins.
Diesem lag eine deutsche Übersetzung bei. Der Mann sei wegen Kopfschmerzen und anderen Leiden für einige Tage im Krankenhaus gewesen und müsse anschließend 30 Tage Bettruhe habe, so der türkische Arzt. Der Grund sei schlichtweg: Arbeitsunfähigkeit. Nach dieser Zeit sei der Mann dann wieder arbeitsfähig. Eine weitere Untersuchung zur Kontrolle wurde nicht angeordnet.
Diese Bescheinigung zweifelte der deutsche Arbeitgeber an. Er verweigerte die Lohnfortzahlung für diesen Zeitraum. Zu Recht, wie die Arbeitsrichter entschieden.
Der Arbeitgeber hatte Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeit. Diese Zweifel begründete er mit den Urlaubsanträgen, die abgelehnt wurden. Sehr unüblich war auch eine verordnete Bettruhe über gleich 30 Tage nach einer abgeschlossenen Behandlung im Krankenhaus. Bei einer so schweren Erkrankung, die gleich 30 Tage Bettruhe erforderte, hätte am Ende eine weitere Untersuchung zur Kontrolle stehen müssen. Auch das war nicht der Fall, so dass die Zweifel wuchsen.
Auch gab es formelle Probleme, so dass der ausgestellten Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit unter dem Strich nur noch ein geringer Beweiswert zukam. (Az.: 11 Sa 178/10)
Detektei A Plus ermittelt auch in der Türkei
Über zuverlässige Gewährsleute und türkisch sprechende Privatdetektive haben wir auch die Möglichkeit, Ihnen bei einer Krankschreibung eines Ihrer Mitarbeiter in der Türkei effektive Unterstützung zukommen zu lassen.
Aufgrund der Formvorschriften, die an einen internationalen Krankenschein aus dem Ausland gesetzt werden, ist es notwendig, dass der Arbeitgeber exakt erfährt, wo sich der angeblich kranke Mitarbeiter exakt aufhält. So ist es unserer Detektei möglich, auch in der Türkei investigativ tätig zu werden und zu prüfen, inwieweit der Krankenschein sein Berechtigung hat.
Insbesondere bei wiederholten Krankschreibungen während des jährlichen Erholungsurlaubes in der Heimat drängt sich der Verdacht auf, dass aus den 3 Wochen Jahresurlaub gerne auch 6 Wochen gemacht werden, indem vor Ort eine Krankheit auftritt. Natürlich kann so etwas immer und jedem passieren, aber doch nicht jedes Jahr stets wieder aufs Neue.
Wird Erkrankung in der Türkei nur simuliert?
In so einem Fall gibt es den drängenden Verdacht, dass die Erkrankung entweder simuliert ist oder einfach nur ein Gefälligkeitsattest erstellt wurde.
Leider bestätigt sich dieser Verdacht regelmäßig. Offenbar ist es gerade in südlichen Ländern recht einfach, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines einheimischen Arztes zu erhalten. Ganz offensichtlich gelten dort nicht die strengen Maßstäbe, die Sie aus Deutschland kennen.
Eine gezielte Beweisführung durch unsere Detektive sorgt dafür, dass Sie als Arbeitgeber sich auch in solchen Fällen wehren und die Rechte Ihrer Firma verteidigen können.
Lassen Sie sich jetzt beraten, wie A Plus Detektive in der Türkei und allen anderen Ländern für Sie ermitteln können:
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