Umgangsrecht und Besuchsrecht » Gibt es Probleme?

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Wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt und ein gemeinsames Kind haben, ist das Umgangsrecht von eminenter Bedeutung. Neben dem Sorgerecht verursacht das Besuchsrecht den Eltern aber immer wieder Probleme, die später beim Jugendamt oder Familiengericht landen.

Das Umgangsrecht regelt den Umgang zwischen Eltern und deren Kindern. Dabei ist die Regelung davon geprägt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass der Umgang mit beiden Elternteilen von Bedeutung für eine positive Entwicklung und Erziehung des Kindes ist.

Umgangsrecht und Besuchsrecht - Gibt es Probleme?

Relevant ist das Umgangsrecht gemäß BGB infolgedessen insbesondere bei geschiedenen Eltern, wenn das Kind bei nur einem Elternteil wohnt.

Die Regelung des Umgangsrechts

Das Umgangsrecht, auch Besuchsrecht genannt, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Bei der Gestaltung des Umgangsrechts sind vielmehr die individuellen Gegebenheiten relevant.

Die speziellen Gegebenheiten wie

  • das Kindesalter,
  • die Arbeitszeiten,
  • die Lage der Wohnorte
  • und vieles mehr

sind ausschlaggebend für das individuell gestaltete Umgangsrecht im Einzelfall. Darüber hinaus orientiert sich die Gestaltung des Umgangsrechts stets am Kindeswohl. Denn genau dieses Kindeswohl ist von überragender Bedeutung.

Grundsätzlich versuchen die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung eine einvernehmliche Lösung zu finden, um den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen zu regeln. Wenn Sie sich allerdings nicht einig sind, kommt es zum Streit über das Umgangsrecht oder Besuchsrecht.

Falls dies bei Ihnen der Fall ist, stellen Sie einen Antrag beim Familiengericht, das den Umgang regeln soll. An dem Verfahren sind zudem das Jugendamt und das andere Elternteil beteiligt. Wenn Sie sich im laufenden Verfahren nicht einigen können, trifft das Gericht eine rechtskräftige Entscheidung zur Umgangsregelung.

Diese Entscheidung regelt den zukünftigen Umgang zwischen Eltern und deren Kindern.

Probleme beim Umgangsrecht

Selbst wenn das Umgangsrecht vom Familiengericht geregelt ist, kann es zu Problemen kommen. Denn oftmals halten sich nicht alle betroffenen Personen an den geregelten Umgang zwischen Kind und Eltern. Was können Sie aber tun, wenn sich das andere Elternteil nicht an die getroffenen Vorgaben hält? Wann können Sie den Kontakt trotz gerichtlicher Entscheidung verweigern?

Eine grundlose Kontaktverweigerung durch ein Elternteil, oftmals die Mutter, ist nicht möglich. Schlimmstenfalls teilt ein Gericht dem Elternteil einen Umgangspfleger zu, das den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen gewährleistet.

Das Elternteil kann dem anderen Elternteil nur in schwerwiegenden Fällen den Kontakt zum Kind verbieten. Dies ist allerdings ausschließlich bei wichtigen Gründen und Gefährdungen des Kindes möglich. Denn das Kindeswohl steht über allem und prägt das Umgangsrecht entscheidend. Diese sogenannten schwerwiegenden Fälle sind nach dem Familienrecht beispielsweise die Folgenden:

1. Alkohol- oder Drogensucht

Wenn Ihr Ex-Partner alkohol- oder drogensüchtig ist, gefährden die Süchte das Wohl Ihres Kindes. Wenn Sie die Süchte und eine nicht gewährleistete Betreuung des Kindes beweisen können, schränkt das Gericht das Umgangsrecht ein oder schließt den Umgang zwischen Elternteil und Kind aus.

2. Auffälligkeiten des betroffenen Kindes

Eine Trennung setzt dem Kind zu. Denn fortan ist nur noch eines der Elternteile stets präsent. Schwankungen in der Stimmung des Kindes und Unzufriedenheit sind also eine häufige Folge einer Trennung oder Scheidung.

Diese Unzufriedenheit reicht nicht aus, um den Umgang Ihres Partners mit dem Kind zu verwehren. Dafür ist es erforderlich, dass das Kind durch den Vater oder die Mutter in seiner Entwicklung oder seinem Verhalten beeinträchtigt wird. Dies müssen Sie dem Jugendamt oder Familiengericht beweisen.

3. Misshandlungen körperlicher Natur

Besonders schlimm ist es, wenn Sie eine Misshandlung Ihres Kindes befürchten. Wenn diese durch Ihren ehemaligen Partner erfolgt, können Sie dem ehemaligen Partner oder dem biologischen Vater das Umgangsrecht verwehren. Sexueller Missbrauch des minderjährigen Kindes ist ein Grund, die gesetzlichen Rechte auszuhebeln und dem leiblichen Vater das Besuchsrecht zu verwehren.

Allerdings ist ein dauerhafter Ausschluss des Umgangs nach dem geltenden Recht nur möglich, wenn das Gericht einzelfallabhängig prüft und entscheidet, dass der andere Partner das Kind nicht mehr sehen darf.

4. Krankheiten, Entführungsgefahr oder sonstige Gefährdungen

Schwere, hoch ansteckende Krankheiten schließen das Umgangsrecht aus. Ebenso die Gefahr einer Entführung des Kindes in ein anderes Land, um den dauerhaften Umgang zu sichern. Das gilt besonders dann, wenn der Vater aus einem anderen Land und einem anderen Kulturkreis stammt. Gerade solche Väter setzen sich immer wieder über das vom Gericht geregelte Aufenthaltsbestimmungsrecht hinweg.

Allerdings reicht ein genereller Verdacht auf eine Entführung nicht aus.

Sie müssen Ihrem Ex-Partner konkret nachweisen, dass dieser das Kind entführen und vor Ihnen fernhalten will. Auch bei sonstigen schwerwiegenden Gefährdungen verweigert das Gericht dem gefährdenden Elternteil das Umgangsrecht.

Die Schwierigkeiten bei Problemen

Alle potenziellen Gefährdungen haben eines gemeinsam: sie müssen bewiesen werden, um das Umgangsrecht einzuschränken.

Allerdings ist es für ein Elternteil oftmals schwierig bis unmöglich, dem anderen Elternteil eine Gefährdung nachzuweisen. Denn beim Umgang mit dem Kind ist das Elternteil oftmals alleine, sodass nur das Kind über die Erziehung und Pflege berichten kann. Insbesondere Kinder im jüngeren Alter sind nicht die besten Zeugen, um dem anderen Elternteil Verstöße und Gefährdungen nachzuweisen.

Auch Indizien und Verdächte reichen nicht aus, um das Umgangsrecht einzuschränken. Diesbezüglich stehen Sie vor großen Schwierigkeiten, wenn Sie Ihren Anspruch beim Umgang geltend machen wollen.

Die Lösung: eine Detektei

Die gute Nachricht: es existiert eine Lösung für Sie, wenn Sie Gefährdungen des Kindes befürchten. Denn es gibt professionelle Hilfe, die Ihnen die notwendigen Beweise besorgt, um das Umgangsrecht Ihrem Ex-Partner langfristig zu verweigern. Engagieren Sie eine Detektei, die Ihnen die notwendigen Beweise sichert.

Eine Detektei ist eine neutrale Institution für Sie, wenn es darum geht, klare Beweise zu erlangen. Denn ein Privatdetektiv verfügt über weitergehende Ressourcen und Möglichkeiten, um zu ermitteln.

Die Detektive überwachen das Elternteil bei Bedarf eine längere Zeit und befragen etwaige Zeugen. Anschließend sammeln und werten wir das Material aus. Letztendlich übergibt die Detektei Ihnen die erforderlichen Beweise, um das Umgangsrecht des anderen Elternteils einzuschränken bzw. auszuschließen zu lassen. Aussagen vor dem Familiengericht durch die Mitarbeiter der Detektei finden oftmals Gehör beim zuständigen Gericht.

Detektiv beobachtet das Verhalten beim Besuchsrecht

Sieht die Umgangsregelung beispielsweise vor, dass der Vater seinen Nachwuchs beim betreuenden Elternteil abholt und sich dann intensiv um kleiner Kinder zu kümmern, kommt es immer wieder zu Streit. Die Mutter befürchtet, der Vater könne die kleineren Kinder zum Oma oder einer anderen dritten Person abschieben, ohne sich selber besonders darum zu kümmern. Das ist jedoch nicht der Sinn des Besuchsrechts.

Um einen andere Umgangsregelung zu erwirken bedarf es hier klarer Beweise. Ein Detektiv beobachtet dann den Vater während der Zeit des Besuchsrechts. Er stellt dabei fest, was der Vater macht, ob er seine Pflichten erfüllt oder einfach nur die jüngeren Kinder abschiebt.

Enge Bezugspersonen können dabei die Großeltern sein, was generell nicht verwerflich ist. Wenn aber nach der Scheidung eine Umgangsregelung getroffen wurde, nach der der Vater die ganze Zeit die Verantwortung hat, wäre ein solches Verhalten verwerflich.

Lebt der Vater vielleicht in häuslicher Gemeinschaft mit einem neuen Partner oder eine Partnerin, die das Kindeswohl gefährden könnte, lassen sich in dem Fall Beweise sammeln.

Detektive beobachten also, ob Rechte und Pflichten eingehalten werden, ob andere Personen die jüngeren Kinder beaufsichtigen, ob es zu körperlichen Verfehlungen kommt und ähnliche Dinge. Die mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht ist für das weitere Verfahren von besonderer Bedeutung.

Das Fazit – Probleme beim Umgangsrecht

Der regelmäßige Umgang zwischen Elternteil und Kind läuft nicht immer dergestalt ab, wie sich das beide Elternteile vorstellen. Wenn es zu schwerwiegenden Problemen und Gefährdungen des Kindes kommt, muss ein Gericht das Umgangsrecht des gefährdenden Elternteils ausschließen. Dafür sind Beweise erforderlich. Diese bekommen Sie nur selten allein.

Engagieren Sie darum besser die A Plus Detektei, die sich um die notwendigen Beweise für den Ausschluss des Umgangsrechts kümmert. Wenn Sie eine Änderung der gerichtlichen Umgangsregelung auf Basis der Vorschriften nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) benötigen, sind Detektive Ihre Ansprechpartner. Wir liefern Ihrem Rechtsanwalt die Fakten, die er benötigt, um Ihr Recht gerichtlich geltend zu machen, oder vor dem Jugendamt bessere Karten zu haben.

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