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Fahrzeugrückführung
Immer wieder kommt es vor, dass der Eigentümer eines Fahrzeugs, das er jemandem zur Nutzung überlassen hat, trotz Aufforderung nicht zurück erhält.
Haben auch Sie das Problem, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht zurück erhalten? Das betrifft in der Regel Firmen, die Fahrzeuge vermieten oder per Leasing abgegeben haben, dieses aber nach Ablauf der Zeit oder Nichtzahlung nicht zurück bekommen.
Ebenfalls betroffen sind Firmen, die Mitarbeitern einen Firmenwagen ausgehändigt haben. Kommt es zur Trennung von dem Mitarbeiter, muss dieser das Auto zurück geben. Macht er das nicht, müssen Sie andere Wege einleiten, um das Eigentum Ihres Unternehmens zurück zu erhalten.
In dem Moment hilft zumeist nur eine Fahrzeugsicherstellung unter Einsatz professioneller Detektive.
Benötigen Sie eine Rückführung Ihres Eigentums?
Wenn Sie eine Fahrzeugrückführung benötigen, sollten wir über den Sachverhalt reden. Wenn der aktuelle Nutzer die Rückgabe verweigert, Sie aber im Recht sind, helfen wir Ihnen.
Allerdings dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass eine Fahrzeugrückführung ein heikles Gebiet sein kann. Es gelten bestimmte Regeln, die bei der Sicherstellung einzuhalten sind.
Generell ist es notwendig, dass die Rechtslage eindeutig sein muss. Als Detektei können wir nur dann eine Fahrzeugrückführung vornehmen, wenn es keinen Zweifel an der rechtlichen Situation gibt.
Eine Fahrzeugsicherstellung kann auch unter Hinzuziehung der örtlichen Polizei erfolgen, wenn das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist. Die Mitarbeiter der Detektei stellen dann den Standort des vermissten Eigentums fest. Haben Sie es gefunden, versuchen sie das Auto zur Not zu blockieren um sicher zu stellen, dass es niemand wegfährt, und rufen die Polizei. Diese veranlasst dann in der Regel das Abschleppen des Fahrzeugs.
Ist die Rechtslage aufgrund einer Entscheidung eines Gerichts eindeutig, kann die Detektei auch eine direkte Fahrzeugrückführung vornehmen. In dem Fall benötigen wir aber einen Zweitschlüssel des Autos, denn ein Kfz kurzschließen können und dürfen wir nicht.
Wo ist die Fahrzeugsicherstellung möglich?
Generell arbeiten wir bundesweit. An jedem Einsatzort können wir diskret observieren und so den Verbleib des PKW feststellen.
Generell ist eine solche Tätigkeit auch im Ausland denkbar, wobei wir dort aber nur in Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei einen Zugriff vornehmen.
Weil eine Wirtschaftsdetektei keine Sonderrechte vor dem Gesetz hat ist es wichtig, bei allen Aktivitäten auf dem rechten Pfad zu bleiben. So vermeiden wir spätere Scherereien, die auch der Kunde nicht möchte.
Bei Kfz-Diebstählen verschaffen die Täter ihre Beute oft ins Ausland. Gibt es hier Verdachtsmomente oder Informationen über den Verbleib, können wir Ermittlungen durch eigene Kräfte oder Kooperationspartner in dem jeweiligen Land vornehmen.
Sprechen Sie mit uns über ein Angebot
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Rückführung benötigen. Im gemeinsamen Gespräch erhalten Sie alle weiteren Informationen, die Sie benötigen.
Verlieren Sie nicht zu viel Zeit, sondern handeln rechtzeitig, wenn Sie Ihr Eigentum bald wieder zurück haben möchten. Rufen Sie darum gleich an unter: