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2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.
3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
So funktioniert's
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
Befürchten Sie in Ihrem Unternehmen einen Fall von Betriebsspionage?
Gelangen Insider-Informationen und wichtige Daten nach außen?
Gibt es ein Leck?
Zufall oder Werksspionage? Sicher gibt es Zufälle. Manchmal gibt es sogar unglaubliche Zufälle. Wenn es allerdings um brisante Firmeninterna, Daten aus den Bereichen F & E oder Unterlagen von Ausschreibungen geht, sollten Sie nicht an Zufälle glauben.
Oft liegt die Ursache in gezielter Werks- und Industriespionage. Durch Wirtschaftsspionage versuchen sich fremde Firmen oder auch andere Nationen einen Vorteil zu verschaffen.
Bei einem Verdacht auf Wirtschaftsspionage ist es wichtig, zeitnah zu reagieren. Nur so lassen sich erhebliche Schäden vermeiden.
Sie erreichen das Team der A Plus Detektei der Beratung bei Verdacht auf Betriebsspionage unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 – 33 33 583
Definition Betriebsspionage
Generell bezeichnet der Begriff Betriebsspionage das unerlaubte Beschaffen von nicht frei zugänglichen interne Informationen und Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens in verdeckter Form.
Die Bezeichnung „Spionage“ und deren Erscheinungsformen haben umgangssprachlich eine etwas andere Bedeutung als der Begriff eigentlich aussagt. Zwar sind streng genommen
Wirtschaftsspionage,
Industriespionage
oder Konkurrenzspionage
nicht das gleiche, werden aber oft in einen Topf geworfen, obwohl sie faktisch unterschiedliche Dinge bezeichnen. Letztlich sind stets andere Personen hinter Betriebsgeheimnissen dritter her.
Spionage steht eigentlich für staatlich gelenkte Informationsbeschaffung
Tatsächlich bezeichnet der Begriff „Spionage“ stets die staatlich gelenkte oder zumindest staatlich unterstützte nachrichtendienstliche Tätigkeit. Richtet sich diese Aktivität gegen ein Unternehmen, reden wir von Wirtschaftsspionage.
Im Alltag haben sich zusätzlich Begriffe wie Betriebsspionage, Industriespionage oder Konkurrenzspionage für das illegale Beschaffen von Know-how und Waren durch konkurrierende Firmen etabliert. Bei diesen Handlungen agieren keine fremde Staaten, sondern die Konkurrenz oder Privatpersonen. Deren Ziel ist es, sich unlauter Vorteile zu verschaffen.
Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung sind daher etwas anderes. Betreibt ein konkurrierendes Unternehmen eine privat ausgerichtete Ausforschung, so ist das eine Konkurrenzausspähung, die der Volksmund gerne mit Industriespionage bezeichnet.
Staatliche Hilfe für davon Betroffene durch Behörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgt nur bei Wirtschaftsspionage, die durch fremde Staaten gelenkt wird. Es muss also eine Art Agententätigkeit gesteuert aus dem Ausland vorliegen.
Betriebsspionage steht unter Strafe
Die Betriebsspionage in einem Unternehmen war früher nach§ 17 UWG nicht erlaubt. Ein Täter konnte entsprechend bestraft werden.
Dieser § 17 UWG Abs 2 entfiel dann allerdings wegen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Betriebsgeheimnisse – auch Geschäftsgeheimnisse genannt – gehören folglich zu den schützenswerten Gütern.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes war nötig, weil die alte Fassung des § 17 UWG keine Regelungen zum Schützen von Geschäftsgeheimnissen in gerichtlichen Verfahren hatte. Gleichzeitig definierte das neue Gesetz die Begrifflichkeiten besser.
Was ist ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis
Seit 2019 definiert das Gesetz den Begriff Geschäftsgeheimnis. Darunter verstehen wir alle Informationen eines Betriebs, …
die nicht als Ganzes oder in ihrer exakten Zusammensetzung oder Anordnung denjenigen Personen bekannt sind, die im Allgemeinen mit jener Art von Informationen zu tun haben. Auch sind diese Informationen nicht einfach frei verfügbar oder zugänglich, weil sie von wirtschaftlicher Bedeutung sind.
welche im Mittelpunkt von geeigneten Maßnahmen des Rechteinhabers zur Geheimhaltung stehen
bei denen der Inhaber der Rechte ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat.
Die Neufassung der Rechtslage begrenzt ein Geschäftsgeheimnis im Vergleich mit der alten gesetzlichen Regelung erheblich.
Der bloße Wille zur Geheimhaltung – gekennzeichnet beispielsweise durch einen Vermerkt zur Vertraulichkeit – reicht nicht mehr aus, um Geschäftsgeheimnisse zu definieren. Nur wenn der Inhaber der Rechte angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen hat, gelten die Information oder Daten als geschützte Geschäftsgeheimnisse. Damit schützt der Gesetzgeber diesen und das Wissen vor Verrat durch Dritte.
Schaden durch Werksspionage, Industriespionage und Konkurrenzausspähung
Schätzungen zufolge beträgt der Schaden durch Werksspionage und Industriespionage über 10 Milliarden Euro jährlich alleine in Deutschland. Andere Experten schätzen ihn mit den Folgeschäden und dem gesellschaftlichen Gesamtschaden auf einen dreistelligen Milliardenbetrag. Exakte Angaben über das Ausmaß von Konkurrenzausspähung gibt es nicht. Die Dunkelziffer ist erfahrungsgemäß extrem hoch, zumal betroffene Unternehmen in der Regel kein Interesse an der Publizität der Vorgänge haben.
Experten gehen davon aus, dass mindestens drei Viertel der von Industriespionage betroffenen Firmen durch die Ausspähangriffe einen messbaren finanziellen Schaden zu erleiden hatten, der in vielen Fällen zwar nur im 5-oder niedrigen 6-stelligen Bereich lag, aber in Einzelfällen Millionenbeträge ausmachte.
Die Initiatoren von Konkurrenzspionage sind hauptsächlich Mitbewerber und Konkurrenzunternehmen, aber auch Kunden und dergleichen. Gefahren lauern von außen und innen, denn man darf das Gefahrenpotential durch eigene Mitarbeiter keinesfalls unterschätzen. Bestimmte Mitarbeiter haben leichten Zugang zu geheimen Informationen und bekleiden oftmals Vertrauensstellungen außerhalb jeglichen Zweifels.
Extreme Risiken verbergen sich beim Ausscheiden eines Mitarbeiters. Dieser kann eine Vielzahl von Informationen auf Datenträgern abspeichern und diese dann dem neuen Arbeitgeber als Einstieg präsentieren.
Wer ist durch Industriespionage gefährdet?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das über ein bestimmtes Know-how verfügt, von Betriebsspionage und Verrat betroffen sein, unabhängig von der Betriebsgröße. Tatsächlich ist primär der deutsche Mittelstand, der Motor der Wirtschaft ist, von Spionageaktivitäten hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse betroffen.
Die Ausspähung kann alle Branchen betreffen. Nach verschiedenen Studien ist die am stärksten von Betriebsspionage gefährdete Branche der Maschinenbau, mithin eine Branche, die sehr von deutscher Ingenieurkunst lebt und weltweit führend ist. Neue Entwicklungen interessieren die Konkurrenz, was dazu führt, dass Betriebsgeheimnisse immer wieder von Wettbewerbern – oft aus dem Ausland – ausgespäht werden sollen.
Der Verfassungsschutz warnt vor hohen Gefahren durch Attacken ausländischer Täter in Form von Wirtschaftsspionage. Auch der deutsche Mittelstand wird dadurch bedroht. Milliardenschäden für die deutsche Wirtschaft sind die Folge.
Schutz vor dem Ausspähen Ihrer Firmengeheimnisse
Sichern Sie Ihr Unternehmen gezielt gegen Werksspionage und Industriespionage. Ziehen Sie Experten unserer Detektei bereits beim kleinsten Verdacht zu Rate um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Ihr Vorteil – Sie sichern Ihren Betrieb ab und verhindern schwerwiegende Schäden. Die Operationen verlaufen diskret, so dass Sie im Falle eines Falles keinen Imageschaden befürchten müssen. Denn bekanntlich ist es nicht medienwirksam, Schadensfälle durch Betriebsspionage einer breiten Öffentlichkeit publik werden zu lassen.
Ein dadurch möglicherweise eintretender Reputationsschaden sollte von vornherein ausgeschlossen werden. Betroffene Firmen müssen bei einer internen Lösung durch private Ermittler keine Schritte nach außen gehen, wenn eigene Arbeitnehmer Betriebsspionage betreiben.
Uns ist bewusst, dass wegen möglicher Indiskretionen viele Unternehmen die Kommunikation mit der Außenwelt meiden. Sogar staatliche Ermittlungsstellen – dazu zählen das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – werden in manchen Fällen nur ungern von Vertretern des betroffenen Unternehmens hinzugezogen. Wer will schon gerne staatliche Ermittler im eigenen Betrieb haben? Eine Detektei ist Ihr diskreter Partner bei einem solchen Einsatz.
Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung durch Abhören
Sofern die Gefahr besteht, dass sich illegale Abhörgeräte in Ihren Räumlichkeiten befinden, empfiehlt es sich im Zusammenhang mit Werksspionage und Konkurrenzspionage damit zu beschäftigen, wie man Abhörgeräte finden kann.
Abhören kann zu erheblichen Schäden bei Ihnen führen. Eine Lauschabwehr gehört daher in das Sicherungsportfolio von jedem Betrieb und sollte Standard zum Schutz Ihrer Firmengeheimnisse sein. So wird eine Attacke auf Ihre Firma zum Zwecke der Wirtschaftsspionage grundlegend erschwert.
Ihr Kontakt zu uns zur Vermeidung von Schäden durch Betriebsspionage
Nehmen sie jetzt Kontakt zu unserer Detektei auf, um sich von einem Spezialisten beraten zu lassen, wie wir diskret Sicherheitslücken in Ihrem Betrieb aufspüren. Erfahren Sie, wie Sie sich mit Hilfe der Ermittlungen, die ein spezialisierter Wirtschaftsdetektiv auf den Weg bringt, vor weiteren Schäden schützen.
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