Versicherungsbetrug lässt sich beweisen

Unsere Experten erbringen den Nachweis für Versicherungsbetrug.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Die Detektei A Plus klärt für viele Versicherungen Versicherungsbetrug auf.

Versicherungsbetrügereien sind ein enormes Problem für jede Versicherung, denn der jährliche Schaden durch Versicherungsbetrug ist enorm.

Das Ausmaß von Versicherungsbetrug in Deutschland beträgt geschätzt vier Milliarden Euro jährlich.

Delle im PKW - War es ein Unfall? Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug.

Umfrage bestätigt – Deutsche sehen in Versicherungsbetrug nur Bagatelle

Das Genesis Institut Hamburg hat in einer repräsentativen Umfrage festgestellt, dass jeder vierte Deutsche es “nicht so schlimm” findet, wenn man vom Versicherungsunternehmen zu viel Geld als Entschädigung verlangt.

Nach Feststellung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird Versicherungsbetrug auch heute immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet. Vergessen wird dabei, dass dieses Handeln auch ein strafrechtlich relevantes Delikt ist.

Nach Angaben des GDV sind die häufigsten von Betrügereien belasteten Sparten die Private Haftpflicht und die Hausratsversicherung. Gemäß des GDV meinen 40 Prozent der Versicherten, in diesen Sektoren ihren Vertragspartner ziemlich einfach hintergehen zu können. Das Bewusstsein für ein begangenes Unrecht ist dabei praktisch nicht gegeben.

Der deutschen Versicherungswirtschaft entsteht so ein Schaden von geschätzt 4 Milliarden Euro jährlich. Das entspricht in etwa dem Bruttoinlandsprodukt des gesamten Staates Togo. Eine enorme Summe für die Versicherer.

Versicherungsbetrug ist Straftat nach StGB

Betrügereien zum Nachteil einer Versicherung sind genauso kriminell wie Diebstahl oder andere Delikte. Umso verwunderlicher ist es, dass viele Bürger, die ansonsten Verbrechen strikt verurteilen, mit dem Betrügen der eigenen Versicherung nicht so zimperlich sind.

Versicherungsbetrug ist aber nicht anderes als eine Straftat. Dem Täter drohen also zivilrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen aus seinem Handeln.

§ 263 StGB

Nach § 263 Strafgesetzbuch macht sich derjenige strafbar, der sich oder einer dritten Person einen Vermögensvorteil verschaffen will.

§ 265 StGB

Hier sagt der Gesetzestext:

Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseiteschafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.

Strafmaß bei Versicherungsbetrug

Ein Versicherungsbetrug wird einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft  nach § 263 Strafgesetzbuch. § 265 sieht eine Strafzahlung von Geld oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor.

Grundsätzlich ist der Versuch bereits strafbar.

Zivilrechtliche Folgen eines Versicherungsbetrugs

Kündigung des Vertrags

Dem Versicherten droht die fristlose Kündigung des Vertrages. Besonders bitter ist das für Verträge im Bereich der Krankenversicherung. Üblicherweise kann eine private Krankenversicherung einem bei ihr krankenversicherten Kunden nicht kündigen.

Das hat zur Folge, dass auch extrem “unwirtschaftliche” Kunden stets weiterhin Versicherungsschutz genießen. Sie laufen keine Gefahr der Vertragsbeendigung.

Kann jedoch eine Krankenversicherung einem Versicherten nachweisen, dass dieser betrogen hat, besteht für den Versicherer die Möglichkeit der sofortigen Kündigung. Diese Option bietet § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Versicherte läuft dann also in das Risiko, von jetzt auf sofort keinen Krankenversicherungsschutz mehr zu haben. Er muss sich anderweitig versichern, was in der Regel erheblich teurer ist. Extreme Aufschläge sind zu erwarten. Gerade beim Krankentagegeld steht zu befürchten, dass der Versicherte gar keinen Versicherer findet. Oder aber er kann diese Leistung erst nach langen Wartezeiten wieder nutzen.

Auch im Kfz Bereich kann ein überführter Betrüger mit erheblichen Kosten belegt werden. Ein fingierter Unfall mit dem Auto oder eine falsche Schaden-Aufstellung bei dem beschädigten Kfz kann für den Antragsteller fatale Folgen haben.

Rückerstattung von Leistungen droht

Der Versicherte muss weiterhin damit rechnen, dass seine Versicherung erbrachte Leistungen und Zahlungen zurückfordert.

Ist Betrug nachzuweisen, können die bis dahin erbrachten Leistungen und Vorschüsse Gemäß § 823 II BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder § 812 BGB  zurückgefordert werden.

Kostenersatz und Forderungen nach Schadensersatz folgen

Bei einem nachgewiesenen Betrugsfall kann eine Versicherung vom Täter die von diesem verursachten Kosten zurückfordern. Viele Entscheidungen deutscher Gerichte aller Instanzen bestätigen das. Selbst wenn der Versicherungsbetrug nur auf der Basis von Indizien festgestellt werden konnte, wurden dem Betrüger die Kosten für die Ermittlungen und die Überführung auferlegt.

Zu ersetzende Kosten der Versicherung sind zum Beispiel:

  • Sachverständigenkosten
  • Detektivkosten
  • Ermittlungskosten der versicherungsinternen Sachbearbeiter

Versicherungsbetrüger machen vor nichts halt

Betrug zum Nachteil der Versicherungswirtschaft kommt nicht nur bei der Krankenversicherung vor. Nahezu jeder Versicherungsbereich ist gefährdet. Die Versicherungswirtschaft erleidet Schäden, die hoch sind. Letztlich sind diese unter dem Strich von allen Versicherten zu begleichen.

Besonders betroffen sind diese Sparten der Versicherer

  • Kfz – Fahrzeug (nicht nur bei Schäden am Auto)
  • Haftpflicht
  • Kranken
  • Hausrat
  • Berufsunfähigkeit
  • Unfall (Unfallversicherung)
  • Haftpflichtversicherung
  • und andere

Jedes private Unternehmen der Versicherungsbranche muss Vorsorge gegen Betrugsversuche treffen. Dazu zählt neben der Nutzung von internen Programmen zur Überprüfung auch der Einsatz interner Versicherungsermittler. In komplexeren Fällen bauen Versicherer auf den Einsatz von externen Detektiven.

Detektivkosten sind vom Täter zu ersetzen

Amtsgericht München Aktenzeichen 155 C 29902/08 – Urteil vom 24.03.09

Leitsatz: Versicherungsbetrüger muss Ermittlungskosten einer eingeschalteten Detektei ersetzen.

Gibt es den begründeten Verdacht, dass ein Versicherungsnehmer einen Betrug vornehmen will? Dann ist es der Versicherung erlaubt, einen Privatdetektiv mit der Aufklärung einzuschalten. Wird er überführt, muss er auch die Ermittlungskosten der Detektei ersetzen.

Anmerkung: Betrogen werden sollte eine Versicherung für Reiserücktritt. Die Täterin wurde gleichfalls wegen eines versuchten Betrugs strafrechtlich verurteilt. Auch ein spezialisierter Rechtsanwalt konnte da nicht mehr helfen.

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Geschäftszeichen 2 W 82/15 – Beschluss vom 08.09.2015

Leitzsatz: Bei Versicherungsbetrug sind Kosten für Detektei zu ersetzen. Das gilt dann, wenn es um eine auf den Prozess bezogene Ermittlung zum Sachverhalt ging, die im Zusammenhang mit der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig erschien.

Im zu beurteilenden Fall hatte das OLG zu entscheiden, ob eine Versicherung die Kosten für die Ermittlungen einer Detektei vom Betrüger ersetzt bekommt. Nachdem zunächst das Bremer Landgericht einen Kostenersatz verneint hatte, änderte das OLG dieses Urteil ab. Nach dem rechtskräftigen Urteil muss der Betrüger eben doch die Kosten für seine Überführung zurückerstatten.

Die Detektivkosten müssen durch eine auf den zu erwartenden Prozess bezogene Ermittlung eines Sachverhalts entstanden sein, weil sie im Sinne einer dem Zweck entsprechenden Rechtsverteidigung nötig erschienen.

Eine Bezogenheit auf den Prozess ist dann anzunehmen, wenn ein hinreichender Anhalt für den Verdacht des versuchten Betrugs gegeben ist. Die Versicherung muss von Anfang an damit kalkulieren, dass es zu einem Gerichtsprozess kommen könnte (BGH, MDR 2009, 231 f; OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Aktenzeichen 2 W 8/11 –  nach Juris)

Die Möglichkeit der Erstattung der Kosten gilt nicht nur für Gutachten beispielsweise bei einem Unfall mit einem Auto. Gleichfalls gilt sie für andere Tätigkeiten wie Ermittlungen, auch wenn diese Kosten auslösen.

Anmerkung: Im vorliegenden Fall sollte eine Kfz-Versicherung hintergangen werden.

A Plus Detektive überführen Versicherungsbetrüger

Eine Aufgabe der A Plus Detektei ist es, für Versicherungen bundesweit Betrügereien aufzuklären. Der ermittelnde Privatdetektiv sammelt Beweise und steht als Zeuge vor Gericht zur Verfügung. Auch Auslandseinsätze in aller Welt sind jederzeit machbar.

Sie sollten mit uns ins Gespräch kommen, wenn Sie Ihre Quote in Bezug auf Versicherungsbetrug senken wollen. Die A Plus Detektei hilft Ihnen diskrete und professionell bei der Bekämpfung von Versicherungsbetrügereien.

Spezialisten bearbeiten seit langem Fälle von Schummeleien zum Nachteil der Versicherer. So leisten wir einen Beitrag zur Vorsorge gegen finanziellen Schaden durch betrügerische Versicherte und zur Überführung der Täter.

Bei regelmäßiger Beauftragung der A Plus Detektei durch Sie sind auch Rahmenverträge möglich. Diese führen zu deutlichen Einsparungen bei den Kosten.

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