Personaldiebstahl » so lässt er sich aufdecken

Kommt es bei Ihnen zu Personaldiebstahl? Wir klären Diebstahl in der Firma zuverlässig auf und liefern die Beweise. Lassen Sie sich jetzt beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Personaldiebstahl führt oft zu hohen Schäden im betroffenen unternehmen.

Ob Arbeitnehmer als Kassierer Geld aus der Kasse unterschlagen, Waren unter der Hand zu eigenen Zwecken einkaufen, ihren Chef betrügen oder bestehlen – immer häufiger müssen Arbeitgeber Detektive einsetzen, um schwarze Schafe im Betrieb zu überführen.

Personaldiebstahl

Das (Arbeits-)Recht steht in solchen Fällen voll auf der Seite der Arbeitgeber. “Die Inanspruchnahme eines Detektivs”, hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden, “stellt in der heutigen Zeit keinen außergewöhnlichen Umstand mehr dar”.

Haben Sie als Unternehmer den Verdacht, ein Angestellter hintergeht Sie? Dann sollten Sie den Rat eines Experten suchen:

0800 – 33 33 583

Viele Treuepflichtverletzungen von Angestellten gegenüber ihrem Dienstherren sind von diesem nicht hinzunehmen. Grundsätzliche Maßstäbe, wann dies der Fall ist, gibt es dabei nicht. Entscheidend ist vielmehr die jeweilige Situation im Einzelfall.

Von der Rechtsprechung wurde dies zum Beispiel in folgenden Fällen bestätigt:

Weitere Informationen zum Thema Personaldiebstahl und Betrug durch Inventurdifferenzen finden Sie auf der Seite Mitarbeiterdiebstahl.

Diebstahl in Warenlagern

Tatsächlich stehlen die Menschen nicht nur aus der Kasse. Neben Geld sind Produkte aller Art im Visier von diebischen Mitarbeitern. Die allermeisten Mitarbeiter sind ehrlich und würden sich nie am Eigentum der Firma bedienen. Einige schwarze Schafe sorgen aber dafür, dass es immer wieder zu hohen Inventurdifferenzen kommt, die auf illegale Wegnahmen in Warenlagern zurückzuführen sind.

Dort haben externe Personen meist keinen Zugang, wohingegen sich die eigenen Mitarbeiter frei bewegen können. Und das nutzt der eine oder andere Mitarbeiter zur Selbstbereicherung. Für weitere Informationen zu diesem Sonderfall des Diebstahls lesen Sie bitte die Unterseite zum Thema Lagerdiebstahl.

Zur Aufklärung von Warenverlusten und Diebstahl am Arbeitsplatz setzen wir in begründeten Fällen eine verdeckte Videoüberwachung ein. Voraussetzung ist, dass diese durch geltendes Recht gedeckt ist.

Kündigung nach Diebstahl ist gerechtfertigt

Haben Sie in Ihrem Personal einen Dieb? Diesen Verdacht müssen Sie allerdings belegen, um dem Angestellten kündigen zu können. Damit Sie als Chef rechtlich reagieren zu können, benötigen Sie hieb- und stichfeste Beweise. Ein Detektiv leitet mit erprobten Methoden gerichtlich erlaubte Beweisschritte ein, um den Täter zu stellen.

Nach einer Überführung des Arbeitnehmers als Dieb ist eine fristlose Entlassung aus “wichtigem Grund” gemäß § 626 BGB ohne vorherige Abmahnung in der Regel gerechtfertigt (BAG NJW 88, 438; BAG, AP Nr. 65; LAG München, BB 69, 315). Das Arbeitsrecht in Deutschland ist zwar sehr arbeitnehmerfreundlich, doch bei Betrug, Unterschlagung oder Personaldiebstahl kennt es kein Pardon.

Liegen für ein Fehlverhalten eines Angestellten klare Anhaltspunkte vor, so darf der Arbeitgeber durch eine gezielte Mitarbeiterüberwachung mit Hilfe einer Detektei den Arbeitnehmer überführen lassen. Grundsätzlich trägt nämlich der Arbeitgeber die Beweislast für die Voraussetzungen der Pflichtverletzung und damit für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Entlassung im Sinne des § 626 BGB. Bei der Beschaffung dieser Beweise helfen Ihnen A Plus Detektive gerne.

Übrigens kommt es für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Höhe der gestohlenen Summe an. Selbst kleine Personaldiebstähle sind demnach verwerflich und nicht hinnehmbar. Exemplarisch ist das Urteil vom Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 2 Sa 413/04. Mit Urteil vom 18.Januar 2005 entschieden die Richter, dass eine außerordentliche Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis bei einem Diebstahl von Gütern mit geringem Wert statthaft ist.

Hintergrund war der Diebstahl von Frischkäse mit einem Preis in Höhe von 1,99 Euro. Der Nachweis dieses Diebstahls berechtigte zur außerordentlichen Kündigung sogar während einer Phase der Freistellung von der Arbeit im Zuge eines Altersteilzeitvertrages.

Als die Entlassung ausgesprochen wurde, war der Angestellte sogar Ersatzmitglied des Betriebsrates und darüber hinaus zu 50 Prozent schwerbehindert. Dennoch war die Kündigung rechtens, wie die höchsten Arbeitsrichter in dem Bundesland mit ihrem Urteil entschieden.

Bei Personaldiebstahl muss überführter Angestellter die Kosten für Detektei ersetzen

Detektivkosten sind dabei in Prozessen häufig gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Angestellten zu erstatten (so etwa LarbG Mainz, 5 Sa 540/99; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92; BAG, 8 AZR 5/97). Das gilt für Delikte wie Personaldiebstahl oder Betrug durch Personal.

Die Detektei A Plus sichert Ihre Interessen im Kampf gegen Personaldiebstähle, Unterschlagungen und kriminelle Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet von Deutschland. Die Wegnahme und der Diebstahl fremden Eigentums sind kein Kavaliersdelikt. Vielmehr sind sie eine Straftat und arbeitsrechtlich ein Grund für eine fristlose Entlassung des Mitarbeiters.

Falls in Ihrem Betrieb regelmäßig unerklärliche Inventurdifferenzen oder Kassenfehlbestände auftreten, sollten Sie im Interesse Ihres Betriebsergebnisses schnell handeln.

Schützen Sie sich und Ihre Firma vor Delikten dieser Art. Das geht durch den zielgerichteten Einsatz von spezialisierten Detektiven und verdeckt arbeitenden Privatermittlern. Mit unserer Hilfe können Sie die Tat aufdecken und haben Sie Beweise. Mit diesen steht die Kündigung auf deutlich sichereren Beinen als ohne klare Belege.

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Diebstahl oder Unterschlagung – wo ist die Abgrenzung und der Unterschied?

Die Begriffe des Diebstahls und der Unterschlagung werden von Nicht-Juristen – und das sind ja die meisten Mitbürger – häufig miteinander vermischt und nicht klar abgegrenzt. Wenn auf dieser Seite von Personaldiebstahl die Rede ist, umfasst das auch die Unterschlagung. Zur besseren Abgrenzung hier noch eine kurze Erklärung der Begrifflichkeiten.

Wird ein Diebstahl begangen, so muss der Dieb die gestohlene Sache an sich nehmen und mitnehmen. Die Wegnahme ist der Bruch von fremdem Gewahrsam und daraus resultierend die Begründung eines neuen Gewahrsams, nämlich das des Täters.

Begeht ein Täter eine Unterschlagung, dann hat er die Sache schon in seinem Gewahrsam. Er muss folglich den Gewahrsam nicht erst brechen, um einen neuen Gewahrsam zu begründen.

Strafe für Mitarbeiter bei Diebstahl

Weil beim Diebstahl die Sache erst an sich genommen werden muss (bei der Unterschlagung hat man sie ja praktisch schon in den Händen) erfordert ein Diebstahl aus juristischer Sicht eine größere kriminelle Energie.

Deshalb ist das Strafmaß bei Diebstahl höher als bei Unterschlagung. Diebstahl kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen, Unterschlagung nur bis zu drei Jahren.

Lesetipp zu Kriminalität in Betrieben:

Lesen Sie die Unterseite Mitarbeiterkriminalität. Dort finden Sie ein kostenfreies E-Book mit den 5 häufigsten Formen von Personalkriminalität aus Sicht einer Detektei. Alle Formen von kriminellem Handeln seitens des Personals stehen im Focus der Dokumentation.

Sie lesen, wie Sie sich effektiv dagegen schützen und wehren können. Die Delikte Unterschlagung durch Personal und Diebstahl aus der Kasse behandelt er ebenso wie die Thematik: Mitarbeiter klaut Geld.

Aktuell wurden im arbeitsrechtlichen Bereich Fälle von Mitarbeiterkriminalität durch unsere Detektive in Stuttgart, durch Detektive in Berlin und durch Detektive in Düsseldorf bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass ein Privatdetektiv keine Rechtsberatung durchführt. Ein Detektiv ist kein Rechtsanwalt. Die auf dieser Seite genannten Urteile sind nur beispielhaft zu verstehen. Jedes Urteil ist darum stets nur Einzelfallentscheidung. Allerdings drücken die Urteile eine klare Tendenz der Rechtsprechung aus.

Im Bedarfsfall bei Mitarbeiterdiebstahl in Ihrer Firma sprechen Sie bitte für eine qualifizierte Rechtsberatung mit Ihrem Rechtsbeistand. Dieser erklärt Ihnen dann, wie Sie vorzugehen haben.

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