Startseite
»
Glossar
»
Ermittlungsdienst
»
Arbeitgeberermittlung
Sie haben offene Forderungen, die Sie nicht realisieren können? Oder befürchten Sie, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer trotz eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes heute bei der Konkurrenz arbeitet? Was Sie jetzt benötigen ist die Ermittlung des Arbeitgebers.
In den vorstehenden und ähnlichen Fällen helfen Ihnen A Plus Detektive mit einer Arbeitgeberermittlung. Bei der Ermittlung des Arbeitgebers prüfen Detektive, ob der Schuldner in einem regulären Arbeitsverhältnis steht. Auch ein Zweiteinkommen kann auf dem Weg der Ermittlung überprüft werden.
Durch eine gezielte Pfändung (Lohn- und Gehaltspfändung) haben Sie bei Schuldnersachen dann die Möglichkeit, Ihre Forderungen in bares Geld umzuwandeln.
Wenn Sie Bedarf an der Ermittlung eines Arbeitgebers oder einer Arbeitsstelle haben, dann rufen Sie jetzt an unter der kostenlosen Servicenummer. Die Arbeitgeberermittlung lässt sich dann sofort aktivieren 0800 – 33 33 583.
Arbeitgeberermittlung im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Besitzen Sie einen gerichtlich titulierten Vollstreckungstitel? Wenn Sie aus diesem heraus pfänden wollen, ist die Kenntnis über den Arbeitsplatz eines Schuldners von besonderer Bedeutung.
Erfahrungsgemäß ist in vielen Fällen die Pfändung durch einen Gerichtsvollziehers an der Wohnadresse des Schuldners oft nicht werthaltig. Nur zu oft meldet der Gerichtsvollzieher nämlich, es sei in der Wohnung nichts zu pfänden gewesen. Beliebte Begründung: die dort befindlichen Gegenstände seien entweder wertlos oder gehören dem Schuldner angeblich nicht.
Zwar ist der Gerichtsvollzieher nach § 806a ZPO verpflichtet, nach dem Arbeitgeber des Schuldners zu fragen. Doch wenn der Schuldner keine Auskunft gibt, sind Sie als Gläubiger genauso weit wie vorher. Eine eigenständige Arbeitgeberermittlung nimmt der Gerichtsvollzieher bei der Inkasso-Tätigkeit nicht vor.
Daher ist es für Sie von großem Vorteil, den Arbeitsplatz des Schuldners zu kennen. Dort haben Sie als Gläubiger dann die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt zu pfänden. Um diesen zu erfahren, bietet sich eine Arbeitgeberermittlung an. Das gilt in gleichem Maße für bei Fällen von Unterhalt für Ehegatten oder Kinder, wenn der Kindsvater nicht zahlt.
Beschluss zur Pfändung und Überweisung
Zunächst bekommen Sie einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss des zuständigen Gerichts. Dieser wird dann dem Arbeitgeber Ihres Schuldners zugestellt. Der Arbeitgeber ist daraufhin sogenannter Drittschuldner. Als solcher darf er nun das Gehalt in Höhe der offenen Summe aus dem Titel in Höhe des pfändbaren Anteils nicht mehr an den Schuldner überweisen.
Allerdings sind hier Freigrenzen zugunsten des Schuldners zu beachten. Was über die Freigrenze hinaus geht, bekommt der Schuldner dann nicht mehr. Vielmehr muss der Arbeitgeber das Geld an Sie als den Gläubiger überweisen.
Deshalb ist gerade die Feststellung über ein aktives Arbeitsverhältnis für Sie beim Inkasso von besonderer Bedeutung. Die Arbeitgeberermittlung versetzt Sie in diese für Sie extrem wichtige Kenntnislage.
Übrigens wird es wohl nicht ausreichen, wenn Sie bei einem potentiellen Arbeitgeber anrufen. Er wird sich auf den Datenschutz berufen und Ihnen keine Auskunft erteilen. Durch die Arbeitgeberermittlung der Detektei A Plus haben Sie jedoch einen kräftigen Pluspunkt bei der Pfändung auf Ihrer Seite.
Arbeitsstelle herausfinden – Arbeitsplatz wird aus Angst vor Inkasso vertuscht
Aus gutem Grund versuchen Schuldner trotz der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse ihre Arbeitsstelle zu vertuschen. Auch ein eventuell vorhandenes Zweiteinkommen wird verheimlicht.
Dieses geschieht aus der begründeten Befürchtung heraus, der Gläubiger könnte ansonsten eine Vollstreckung veranlassen. Auf diese Weise versuchen sich manche Schuldner ihrer Zahlungspflicht zu entziehen. Sie müssen dann also die Arbeitsstelle herausfinden lassen. Das geht zumeist nur über eine Arbeitgeberermittlung.
Die durch eine Detektei vorgenommene Arbeitgeberermittlung fußt dann auf intensiven Umfeldermittlungen. Grundsätzlich kann ein Detektiv aber für die erteilten Auskünfte dritter Personen keine Verantwortung übernehmen.
Der festgestellte Arbeitgeber wird in der Folge noch einmal unter einem Vorwand telefonisch kontaktiert, um so die Rückbestätigung für das Arbeitsverhältnis zu bekommen. Die Arbeitgeberermittlung selber erfolgt stets sehr diskret.
Bestätigt sich so der ermittelte Arbeitsplatz, können Sie die Pfändung auf den Weg bringen. Dieser Art der Ermittlung praktizieren wir von der Detektei A Plus besonders häufig auch für Rechtsanwälte. Auch Firmen aus der Inkasso Branche wissen den Service der Arbeitgeberermittlung zu schätzen.
Arbeitgeberermittlung bei Nebentätigkeit
Sie haben einen Arbeitnehmer, der möglicherweise einer weiteren Tätigkeit nachgeht, ohne Sie darüber informiert zu haben? Auch hier hilft die Arbeitsstellenermittlung der Detektei A Plus.
Arbeitnehmer müssen eine Doppelbeschäftigung und / oder Nebentätigkeit bei dem Arbeitgeber anmelden und genehmigen lassen. Grundsätzlich hat nämlich der Arbeitgeber in der Regel Anspruch auf die ungeteilte Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Immer wieder kommt es aber vor, dass eine Nebentätigkeit verschwiegen wird. Auch in dem Fall hilft die Arbeitgeberermittlung.
Durch eine gezielte Ermittlung zu möglichen anderen Arbeitsplätzen sind Detektive in der Lage, Ihnen eine nicht genehmigte Nebenbeschäftigung Ihres Arbeitnehmers offen zu legen. Lesen Sie dazu auch den Artikel über Aufklärung unerlaubter Nebentätigkeit.
Besonders verwerflich ist eine solche Nebentätigkeit während des Krankenstandes. Ein krankgeschriebener Mitarbeiter darf in einem solchen Fall in der Regel auch keine Nebentätigkeit ausüben. Er kann sich also während des Krankenstandes üblicherweise keinen Nebenverdienst verschaffen.
Die Ermittlung einer Detektei bringt Ihnen darüber entscheidende Erkenntnisse. Stellen Sie fest, dass Ihr Mitarbeiter zwar krank feiert, aber woanders arbeitet, dann haben Sie rechtliche Möglichkeiten sich zu wehren. Allerdings ist diese Intention bei der Arbeitgeberermittlung relativ selten. Dennoch kommt eine solche Ermittlung durchaus vor.
Arbeitgeberermittlung in ganz Deutschland
Natürlich kann die Detektei A Plus für Sie eine Arbeitgeberermittlung in ganz Deutschland durchführen. Egal ob Sie die Arbeitgeberermittlung in Berlin oder in dem kleinsten Dorf benötigen – wir ermitteln für Sie überall. Regionale Grenzen gibt es bei der Arbeitgeberermittlung nicht.
Bei Bedarf ist auch eine internationale Recherche denkbar. Diese Ermittlung unterliegt jedoch besonderen Anforderungen und ist je nach Land unterschiedlich realisierbar.
Lassen Sie sich über die Möglichkeiten einer Arbeitgeberermittlung unverbindlich in einem Beratungstelefonat informieren. Sie können dann für sich absehen, ob Sie von der Dienstleistung der Arbeitgeberermittlung Gebrauch machen möchten. Unsere Privatdetektive beraten Sie gerne diskret.
Kosten der Arbeitgeberermittlung können erstattungsfähig sein
Gerade im Rahmen der Zwangsvollstreckung gibt es oft die Möglichkeit, sich die Kosten einer Detektei erstatten zu lassen. Dazu kann auch die Arbeitgeberermittlung zählen. Als Gläubiger müssen Sie Notwendigkeit der Kosten für den Detektiv glaubhaft machen. Das lässt sich nachlesen bei Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Randnummer 13 zu § 788 Absatz 1 ZPO.
Das heißt, Sie müssen Kostenbelege aus möglichen früheren Vollstreckung vorlegen, genau wie Anwaltskosten und Nachweise für sonstige Vollstreckungskosten. Zu diesen Kosten zählen auch beispielsweise eine Anschriftenermittlung oder auch eine Arbeitgeberermittlung des Schuldners. Hier kann zu Ihren Gunsten §91 Absatz 1 ZPO greifen.
Wenn der Schuldner zuvor seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist und er versucht hat, seine Einkünfte zu verschleiern, so muss er für die Ermittlungskosten meist gerade stehen. Im Einzelfall empfehlen wir, sich von einem Rechtsanwalt dazu beraten zu lassen. Dieser informiert Sie auch über die Möglichkeit der Erstattung von Kosten einer Arbeitgeberermittlung.
Aus der Praxis: Rechtsprechung Erstattung der Kosten einer Detektei
Das gute Recht eines Gläubigers darf auch unter Einsatz von Detektiven eingefordert werden. Wenn im Rahmen der Zwangsvollstreckung Ermittlungen eines Detektivbüros notwendig waren, so können diese Kosten erstattungsfähig sein. Beispielhaft sei hier ein Urteil des OLG Köln genannt.
Dieses ist zwar nicht auf die Zwangsvollstreckung bezogen belegt aber, dass Richter den Einsatz einer Detektei für notwendig erachten können. Das Urteil aus Köln ist nur eines von vielen ähnlichen Urteilen dieser Art.
Vollstreckungsauskunft als Ergänzung zur Arbeitgeberermittlung
Gerade in Fällen mit offenen Forderungen ist die Ermittlung eines Arbeitsverhältnisses von besonderer Bedeutung. Darum fragen Kunden hier die Arbeitgeberermittlung besonders häufig an. Ist bekannt, dass es einen Arbeitgeber gibt, so kann dort sofort eine Lohnpfändung vorgenommen werden. Der Erfolg dieser Pfändungen ist meist größer als der Besuch des Gerichtsvollziehers an der Haustür.
Inkasso Tätigkeiten werden von Detekteien allerdings nicht durchgeführt. Dafür wäre eine Inkasso-Genehmigung notwendig. Vielmehr erteilt die Detektei lediglich eine Vollstreckungsauskunft. Dabei prüft der Detektiv im Zuge der Arbeitgeberermittlung auch die Art des Einkommens genau wie den Punkt, ob es ein zweites Einkommen gibt.
Die eigentliche Vollstreckung muss der Gläubiger dann selber auf den Weg bringen. Angaben zur Höhe des Einkommens sind aber bei der Arbeitgeberermittlung nicht enthalten.
Übrigens prüfen unsere Detektive bei Bedarf auch Gewerbeanmeldungen und holen einen Handelsregisterauszug ein, sofern es eine Beteiligung an einer Firma gibt. Bei der Einkommensart ist grundsätzlich beim Inkasso neben dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auch eine Selbstständigkeit zu bedenken. Darum weiten wir die Ermittlungen auch in diese Richtung aus.
Mietercheck
Auch bei Forderungen innerhalb von Mietverhältnissen kann eine Arbeitgeberermittlung notwendig sein. Der Mietercheck bewahrt so manchen Vermieter vor finanziellen Überraschungen. Die Ermittlung wird schnell und diskret auf den Weg gebracht.
Das Ergebnis der Arbeitgeberermittlung ist meist nach sehr kurzer Zeit verfügbar, sofern es ein ordentliches Arbeitsverhältnis gibt. Nicht prüfbar auf diesem Weg sind hingegen Einkünfte aus einer Schwarzarbeit. Dazu sind eigenständige Ermittlungen notwendig. Die Höhe dieser Einkünfte lässt sich allerdings nicht feststellen.
Bei der Arbeitgeberermittlung prüft eine Detektei also, bei welchem Arbeitgeber die betroffene Person beschäftigt ist, nicht aber was sie dort verdient. Und natürlich prüfen wir in ganz Deutschland, wo jemand arbeitet. Das erledigt ein Detektiv in Kiel genau wie ein Detektiv in München und überall dazwischen.
Und wann lassen Sie eine Arbeitgeberermittlung von der Detektei A Plus ausführen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf und geben Ihnen gerne Antworten auf Ihre Fragen:
0800 – 33 33 583.
Diese Beiträge zu ähnlichen Themen könnten Sie interessieren