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Anonyme Briefe
Sie erhalten anonyme Drohbriefe, Briefe mit beleidigendem Hintergrund oder Briefe mit bewussten Falschangaben über Ihre Person?
Oder es kursieren Schreiben mit Firmeninterna bei Ihren Kunden, Lieferanten oder sonstigen nicht angebrachten Empfängern? Hier bietet sich die Einschaltung einer Detektei an, wenn es darum geht, den Verursacher der anonymen Schreiben zu ermitteln. Bereits die Auswertung der Schreibart ermöglicht es einem Ermittler, den Täterkreis einzugrenzen. Jeder hat seine eigene Art Texte zu verfassen. Es werden bestimmte Schlüsselwörter benutzt, die einen Rückschluss auf das Alter und die Herkunft zulassen. Dies auch bei einem Brief ohne Absender.
Niemand muss sich Verleumdung, üble Nachrede, falsche Behauptungen oder Beleidigungen gefallen lassen. Gibt es Hinweise auf den Verursacher, können sich Betroffene wehren. Hierbei können wir Ihnen helfen. Aufgrund unserer Feststellungen können Sie gegen den Urheber weitere rechtliche Schritte einleiten, um sich zu schützen.
Für die Beratung, was bei dem Erhalt von anonymen Briefen zu tun ist und welche Aufklärungsmöglichkeiten bestehen, erreichen Sie einen in derartigen Fällen erfahrenen Detektiv unter 02369 – 20 30 490.
Anonyme Briefe zurückverfolgen – was tun?
Mit Hilfe eines vielschichtigen Analyseverfahrens versuchen wir, den Briefschreiber zu identifizieren. Hierbei sind unterschiedlichste Vorgehensweisen anzusetzen.
- DNA-Sicherung an Briefmarke oder Falz, allerdings ohne Untersuchung und Auswertung, da uns das Gendiagnostikgesetz dieses verbietet. Sie können eine DNA Untersuchung nur im Ausland vornehmen lassen, sollten sich zuvor aber mit einem Rechtsanwalt beraten.
- Abnormitäten des Schriftbildes lassen sich nachweisen.
- Fingerabdrücke (daktyloskopischer Vergleich von Fingerabdrücken) auf dem Brief.
- Linguistisches – also sprachwissenschaftliches – Gutachten. Dabei lässt sich durch ein vergleichendes Verfahren oft der anonyme Briefschreiber mittels eines Sprachgutachtens identifizieren.
Sprachgutachten und Profiling zur Feststellung des Schreibers
Den meisten Verfassern von Schriftstücken ist nicht bekannt, dass mittels des sprachwissenschaftlichen Gutachtens oft eine exakte Aussage über den Verfasser möglich ist. Folglich ist auf diese Art eine Bestimmung des Autors auch ohne Absenderadresse möglich. Hierbei blicken wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurück und wissen worauf es ankommt.
Wenn schriftliches Vergleichsmaterial, das der potenzielle Autor selber verfasst hat, zur Verfügung steht, ist ein Vergleich möglich. Dazu reichen beispielsweise schon persönlich verfasste E-Mails. Der Sachverständige vergleicht dieses Material miteinander und kann am Ende der Untersuchung mit einiger Wahrscheinlichkeit sagen, ob diese von ein und demselben Urheber stammen.
Ist kein Vergleichsmaterial vorhanden und es gilt zunächst mehr über den Verfasser herauszufinden, reden wir vom Profiling. Aus dem Sprachgebrauch des Verfassers lassen sich dabei Rückschlüsse auf mögliche Tatverdächtige ziehen. Das geht hin bis zum Alter und der Herkunft des Autors. Zu diesem Zweck erstellt ein Experte auf der Basis des Inhalts des anonymen Briefs ein Sprachprofil. Die Verwendung bestimmter Schlüsselwörter gibt Aufschluss über den Verfasser.
Für das erste Sprachprofiling ist kein Vergleichsmaterial notwendig, da wir dieses nur anhand von eingegangenen Briefen unbekannter Herkunft erstellen. Beim Sprachprofiling berücksichtigen die Experten die Beweggründe, die der Autor haben könnte. Oft lassen sich die Täter so eingrenzen, da sie sehr häufig einen persönlichen Bezug zur angeschriebenen Person haben und aus deren Umfeld kommen. Nicht selten sind es Neider aus Familie und Beruf. Mit Geschlecht oder Alter kann man dann schon Erkenntnisse für die weitere Ermittlungsrichtung gewinnen.
Ermittlungen bei Erpressung
Nehmen wir ein Beispiel aus dem Sektor Erpressung. Dabei hat jemand – in diesem Fall eine unbekannte Person – ein Erpresserschreiben verfasst. Ein linguistischer Sachverständiger forscht dann im Material nach Merkmalen. Das können Formen des Dialekts sein genau wie eine signifikante Nutzung bestimmter Wörter oder wiederkehrende orthografische Fehler des Urhebers. Oftmals verrät sich der Absender dabei selber unbewusst.
Auf diese Weise lässt sich in der Regel die Person hinter dem Erpresserschreiben in einem ersten Schritt mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit einer gewissen Gruppe aus der Bevölkerung zuordnen. Dieses Profil ergibt dann neue Ansätze bei der Ermittlung nach dem Täter oder den Tätern, auch bei einem Brief ohne Absender.
Anonymer Brief Fingerabdrücke
Es gibt immer wieder Täter, die bei der Erstellung eines anonymen Briefes unvorsichtig sind und ihre Fingerabdrücke hinterlassen.
Darum ist es wichtig, dass Sie beim Erhalt eines anonymen Briefes mit äußerster Vorsicht agieren.
- Fassen Sie den Brief nach Möglichkeit nicht mit bloßen Händen an.
- Tragen Sie Schutzhandschuhe und achten Sie darauf, das Papier nur marginal zu berühren.
So verhindern Sie es, vorhandene Fingerabdruckspuren zu verwischen. Das könnte dazu führen, dass diese ansonsten nicht mehr auswertbar sein könnten. Bei intakten Abrücken ist ein Abgleich mit etwaigen Vergleichsabdrücken möglich. So haben wir schon oft helfen können, den Täter zu identifizieren.
Lassen Sie einen anonymen Brief oder einen Drohbrief unbedingt durch einen Detektiv analysieren. Er prüft für Sie, welche Möglichkeiten der Täterermittlung und der Identifizierung vorhanden sind. Danach leitet er die notwendigen Schritte ein.
DNA Sicherung an anonymen Briefen
Die Sicherung der Täter-DNA ist von privater Seite zwar möglich, nicht aber die DNA-Auswertung. Das ist in Deutschland verboten. Hierzu bedarf es entweder einer Einwilligung des Täters oder einer behördlichen Verfügung. Dazu stellen Sie zuvor eine Anzeige. Bei Drohbriefen muss eine hohe Gefährdungslage vorliegen, um weitergehende Schritte der Behörden auszulösen, die zur Identifizierung dienlich sind.
Hat sich die Staatsanwaltschaft des Falles angenommen, ist es wichtig, diese mit möglichst viel Material zu “füttern”. Erhalten Sie dann weitere Briefe, geben Sie diese sofort bei der Polizei ab, ohne sie zu öffnen.
Eine Anordnung auf eine molekulargenetische Untersuchung von unbekannten DNA-Spuren kann nach geltendem Recht in Deutschland die Staatsanwaltschaft und die Polizei verfügen. Detektive haben keine Rechte dieser Art. In anderen Ländern gibt es andere Rechtslagen. Bevor Sie eine solche Untersuchung des Drohbriefes im benachbarten Ausland beauftragen, sprechen Sie zuvor unbedingt mit einem Rechtsanwalt.
Umgang mit anonymen Schreiben
Anonyme Schreiben sollten so bleiben wie sie sind. Es ist schädlich, wenn andere Personen diese angefasst haben. Die Briefe oder Schreiben sollten Sie unbedingt in einer Papierhülle wie zum Beispiel einem großen Kuvert aufbewahren. Eine Hülle aus Papier ist besser als eine aus Plastik, da eine solche Spuren zerstören könnte.
Sollte das Schreiben per elektronischer Post gekommen sein, sind sämtliche Übersendungsdaten aus dem Header zu sichern. Auch hier kann man den Sprachstil analysieren und entsprechende Rückschlüsse ziehen. Achten Sie auf einen möglichst kleinen Kreis eingeweihter Personen. Fordert der Absender zu einer Kontaktierung auf, so sollten Sie diese Option nutzen, um den Täter zunächst in seinen Forderungen zu befriedigen.
Aufgeworfene Vorwürfe in dem anonymen Brief versuchen Sie zu verifizieren. So gewinnen Privatdetektive oft wertvolle Rückschlüsse auf einen möglichen Verfasser.
Es kann gefährlich sein, ein anonymes Schreiben einfach nur aussitzen zu wollen, wie es die Politik manchmal gerne macht. Man weiß nicht, wie der anonyme Briefschreiber weiter agiert, so dass eine Aufklärung der Identität und des Namens oberste Priorität haben sollte.
Polizei greift nur bei massivem Drohbrief ein
Die Polizei hilft Ihnen bei anonymen Briefen in der Regel kaum dabei, den Absender zu identifizieren. Ausnahmen gelten, wenn es sich um eine gravierende Straftat handelt, wie bei massiven Drohungen gegen Leib und Leben in einem Drohbrief.
Bei allen anderen Hintergründen sind private Ermittlungsinstitute wie die Detektei A Plus dazu da, Aufklärung zu leisten. Die Ermittler versuchen dann, die anonymen Briefe zum Verfasser zurückzuverfolgen. Allerdings beschäftigen sich nur spezialisierte Privatdetektive mit dem Zurückverfolgen anonymer Briefe.
Vermutlich ist die Polizei bei einem anonym verschickten Brief nur in bestimmten strafrechtlich besonders relevanten Konstellationen tätig. Die Untersuchung der Briefe auf Fingerabdrücke oder DNA Spuren oder sprachrelevante Aspekte respektive graphologische Vergleiche erfolgt sicher nur bei dem Vorliegen besonderer strafrechtlich relevanter Belange.
Bei einer Beleidigung oder ähnlichen Dingen stellt die Polizei wohl kaum intensive Ermittlungen zum Absender der anonym verschickten Post an. Das ist unabhängig davon zu betrachten, ob die darin enthaltenen Vorwürfe vom Verfasser wahr sind oder nicht.
Der Absender bleibt wohl eher unbehelligt, es sei denn, durch eine bereits vorgefertigte Beweisführung einer Privatdetektei ließ sich der Verfasser bereits eindeutig überführen. In dem Fall kann die Polizei die weitere Bearbeitung übernehmen und eine Strafverfolgung gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft vornehmen.
Verwertung bei Gericht und außergerichtlich
Die von uns gewonnenen Ermittlungsergebnisse sind auch bei Gericht verwertbar. Dies gilt sowohl für die Zivil- als auch Strafgerichte. Ihr Rechtsbeistand kann dann die Informationen in den Prozess einführen. Dies gilt sowohl für Gutachten, Fingerabdrücke, als auch Zeugen. Detektive sind dabei neutrale Personen. Dies bringt eine hohe Glaubwürdigkeit im Verfahren mit sich. Das wiederum ist die Basis für die richterliche Entscheidung. Je mehr Beweisantritte Sie liefern können, desto wahrscheinlicher ist ein Obsiegen im Streit. Können Sie den Täter identifizieren, können Sie auch Schmerzensgeldansprüche für das erlittene seelische Leiden geltend machen.
Ferner besteht auch die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch bzw. eine sogenannte Unterlassungserklärung zu erwirken. Hierbei verpflichtet sich der Täter, unter Androhung einer Strafzahlung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Vollführt er diese nachweislich doch, muss eine Strafe an Sie zahlen. Oftmals kann durch unsere Tätigkeit ein Rechtsstreit daher vermieden werden, weil der Betreffende sieht, wie schlecht seine Aussichten sind, wenn Sie ihn oder auch sie mit dem Ermittlungsergebnis konfrontieren.
Belästigung per E-Mail nachvollziehen
Bei einer E-Mail mit verwerflichem Inhalt haben Sie die Möglichkeit, anhand der IP Adresse weiter zu ermitteln. Diese finden Sie im erweiterten Header der E-Mail. Daraus können Sie erste Aufschlüsse über den Ort erhalten, aus dem diese abgeschickt wurde.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass es genügend anonyme Dienste gibt, bei deren Nutzung die Herkunft nicht einfach rückverfolgbar ist. Bei Inhalten mit strafbarem Charakter empfiehlt es sich, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Wir wissen freilich nicht, was die Behörden dann unternehmen, um eine Identifizierung des Täters vorzunehmen.
Ob diese den Fall bearbeitet, hängt vom Text der Online-Nachricht ab, die eine Privatperson oder ein Unternehmen anonym erhalten hat. Nur wenige Nachrichten können von so erheblicher Bedeutung sein, dass sie behördliche Ermittlungen gegen den unbekannten Täter auslösen.
Detektei löst den Fall intern ohne Strafverfolgungspflicht
Geht es aber beispielsweise um firmeninterne Dinge, so ist der Weg über ein privates Ermittlungsbüro Ihre beste Option. Denn dann können Sie sicher sein, dass nichts nach draußen dringt, da ein Detektiv keine Strafverfolgung auf den Weg bringt. Eine Pflicht zur Strafverfolgung gibt es bei privaten Ermittlern selbst dann nicht, wenn Drohbriefe im Raum stehen.
Gerade bei firmeninternen Vorgängen gibt es manchmal mehr als eine verantwortliche Person, die hinter den Schreiben steckt. Hier muss man grundsätzlich unterscheiden, dass der Verursacher nicht zwangsweise der alleinige Schreiber sein muss. Das gilt besonders dann, wenn im Rahmen eines Brainstormings verschiedene Personen einer schreibenden Person verschiedene Passagen vorgegeben oder diktiert haben.
Übrigens – die Anonymität einer Briefaussendung ist an sich gesehen keineswegs strafbar. Strafbar kann allenfalls der Inhalt sein, nicht aber die Tatsache, den Brief ohne Absender verschickt oder veröffentlicht zu haben. Gerade bei einem Drohbrief können verschiedene strafrechtlichen Aspekt erfüllt sein. Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne dazu, was Sie bei Rufschädigung machen können. Hier können wir Ihnen jedoch viele wichtige Informationen liefern, um das weitere Vorgehen mit Ihrem Rechtsbeistand abzuklären.
Beratung bei Ermittlungen zu anonymen Schreiben
Sind Sie von der Thematik betroffen? Dann sichern Sie sich die Unterstützung einer erfahrenen Detektei um den Urheber zu identifizieren. Lassen Sie sich jetzt beraten, wenn Sie anonyme Schreiben oder E-Mails bekommen haben, deren Inhalt bedenklich ist. Nehmen Sie Drohbriefe bitte nie auf die leichte Schulter. Setzen Sie sich als ersten Schritt besser mit einem Experten in Verbindung, besonders wenn weitere Schreiben kommen.
Wissen Sie, welch kranken Geist der Absender hat? Rufen Sie als Empfänger besser einfach gleich an für Klarheit. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihrem Anwalt zusammen. So können Sie sich in der Situation in kurzer Zeit vor Gericht wehren. Ihr sofortiger Kontakt zur Detektei A Plus für eine sofortige Information und eine Antwort zu Ihren Fragen:
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Zuletzt noch ein Wort: Ein Privatdetektiv kann zwar akribisch ermitteln, braucht aber Spuren, wenn er einen anonymen Brief nachverfolgen will. Erhalten Sie den Brief nicht mit der Post, sondern bei Hauseinwurf in Ihren Briefkasten, ist eine Videoüberwachung des Briefkastens denkbar.
Das ist aber nur möglich, sofern Sie in einem Einfamilienhaus wohnen und keine Überwachung öffentlicher Areale erfolgt. Detektive dürfen dabei nicht den Briefkasten einer anderen Partei überwachen und filmen. Zur rechtssicheren Umsetzung ist eine Beratung durch einen Anwalt angebracht. Ein Detektiv ermittelt nur für Sie, darf aber keine Rechtsberatung vornehmen.
Haben Sie weitergehende Fragen zu den Themen Drohbrief, Erpressung oder Verleumdung oder üble Nachrede? Dann rufen Sie jetzt an.