Überwachung Außendienst ist bei konkretem Verdacht erlaubt

Durch eine Überwachung Ihres Außendienstes weisen wir Fehlverhalten nach. Lassen Sie sich beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Vertrauen ist ein wichtiger Baustein eines jeden Betriebserfolges. Dennoch ist manchmal eine Kontrolle notwendig. Primär dann, wenn sich Faktoren ergeben, die einen Verdacht auf bestimmte Manipulationen aufkommen lässt.

Gerade bei Mitarbeitern im Außendienst ist Vertrauen ein wesentlicher Faktor. Es gibt faktisch kaum natürliche Kontrollmechanismen.

Was aber, wenn begründete Verdachtsmomente vorliegen, wonach die Mitarbeiter im Außendienst dieses Vertrauen missbrauchen?

Dann ist eine Überwachung des Außendienstes in der Regel der einzige Weg, um Gewissheit und Beweise zu bekommen. Die Außendienstüberwachung bei klarem Verdacht ist eine regelmäßige Aufgabe für eine Wirtschaftsdetektei.

Detektive observieren bei Außendienstüberwachung einen Außendienstmitarbeiter.

Checkliste für Gründe einer Außendienst­überwachung

Bei schwerwiegenden Verfehlungen der Außendienstmitarbeiter ist eine zeitweilige Überwachung als Gegenmaßnahme angebracht. Nur so lässt sich die Wahrheit herausfinden. Typische Anlässe einer Außendienst-Überwachung sind:

  • Verdacht auf falsche Zeitangaben
  • Mangelnde Transparenz bei den Besuchsberichten
  • Beschwerden von Kunden über zu wenig Betreuung
  • Verdacht auf Manipulation der Kilometerangaben
  • Annahme einer privaten Nutzung der regulären Arbeitszeit
  • Befürchtung einer konkurrenten Tätigkeit
  • Nichteinhaltung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitbetrug)
  • Spesenbetrug

Beweise für Betrug im Außendienst durch Außendienst­überwachung

Häufige arbeitsrechtlich relevante Delikte, die Detektive bei der Überwachung des Außendienstes regelmäßig feststellen, sind zum Beispiel die Manipulation der Arbeitszeit.

Der Außendienstmitarbeiter fängt später an als er aufschreibt und hört früher auf als berechnet. So kommen schnell täglich 30, 60 oder auch 90 Minuten – manchmal sogar deutlich mehr – zusammen, die in betrügerischer Form erschwindelt werden, um mehr Freizeit zu haben.

Häufig werden die realen Arbeitszeiten künstlich „verlängert“ und mehr aufgeschrieben, um einen höheren Spesensatz oder ein Auslöse zu erhalten. Wir reden dann von Spesenbetrug.

Eine weitere Form des Betruges im Außendienst ist die falsche Berechnung von Kilometern, sofern der Außendienstmitarbeiter sein eigenes Fahrzeug nutzt. Gerne werden zu viele Kilometer abgerechnet. Das lässt sich mittels einer Außendienstüberwachung durch eine Detektei beweisen.

Schließlich kommt es aus Sicht einer Detektei immer wieder vor, wie Außendienstmitarbeiter dabei ertappt werden, während der Arbeitszeit nicht zu arbeiten. So gibt es in der Praxis Fälle, bei denen Mitarbeiter während der eigentlichen Arbeitszeit im Kino sind. Andere treiben Sport, gehen Shoppen oder schlafen einfach nur auf dem Parkplatz im Auto.

Es gibt Mitarbeiter im Außendienst, die während der Arbeitszeit einer Schwarzarbeit oder einer Nebentätigkeit nachgehen. Glauben Sie uns – es gibt fast nichts, was es nicht gibt; als Detektive erleben wir es tagtäglich.

Kontrolle des Außendienstes durch Wirtschaftsdetektei A Plus

Gibt es in Ihrem Unternehmen solche Verdachtsmomente? Wenn Sie als Arbeitgeber faktische Zweifel daran haben, ob ihr Außendienst wirklich das macht, was er als Arbeitsverpflichtung machen sollte, sollten Sie handeln.

Als Detektei empfehlen wir eine diskrete Überwachung des Außendienstes. So kann der Verdacht im schlimmsten Fall bewiesen oder im besten Fall entkräftet werden.

Die Überwachung des Außendienstes wird von speziell geschulten Detektiven in operativen Observationsteams bundesweit durchgeführt. Die Aktivitäten Ihres Mitarbeiters werden Ihnen dann auf die Minute genau schriftlich berichtet. Selbstredend wird die Außendienstüberwachung so diskret vorgenommen, wie es bei einer Observation nur möglich ist.

Heimliche Außendienst­überwachung per GPS verboten

Eine heimliche Überwachung per GPS ist in Deutschland übrigens rechtlich nicht zulässig. Das sollten Sie also bleiben lassen. So heimlich gewonnene Erkenntnisse können Sie vor Gericht nicht verwerten. Also besser Finger weg von der Überwachung per GPS. Sie könnten sich sogar strafbar machen.

Die Außendienstüberwachung durch Detektive bei begründetem Verdacht hingegen ist vor Gericht verwendbar. Die Detektive stehen dann im Falle eines Falles später als Zeugen bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung bereit.

Übrigens können die Detektivkosten für die Überwachung des Außendienstes in vielen Fällen bei Bestätigung des Verdachts gegen den überführten Mitarbeiter geltend gemacht werden. Ein Rechtsanwalt wird Sie als Arbeitgeber dazu gerne beraten.

Lassen Sie sich jetzt von einem Wirtschaftsdetektiv informieren, was die A Plus Detektei in der Außendienstüberwachung leisten kann. Nehmen Sie hier Kontakt auf oder rufen jetzt an:

Das Gespräch mit dem Detektiv wird vertraulich behandelt und ist komplett unverbindlich. Auch die Außendienstüberwachung erfolgt sehr diskret. Schließlich ist es ja denkbar, dass sich Ihr Verdacht nicht erhärtet.

Dann soll durch die Überwachung per Detektiv kein Unfrieden zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber aufkommen. Darum unterliegen alle Ermittlungen der Geheimhaltung. Der Datenschutz bleibt ebenfalls gewahrt.

Lesen Sie zu dem Themenkomplex Urteile im Zusammenhang mit der Erstattung von Detektivkosten.

Die häufigsten Einsätze dieser Art erfolgen über unseren Dependancen Detektei Düsseldorf und Detektei Frankfurt.

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
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Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
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